Umschulung trotz bestehenden Arbeitsvertrages: Alle Fakten

Sie sind bereits in einem festen Arbeitsverhältnis tätig und möchten dennoch an einer Umschulung teilnehmen? Grundsätzlich können auch Beschäftigte durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Der Regelfall ist jedoch meist Arbeitslosigkeit oder ein arbeitssuchender Antragsteller. Wenn Sie im Vorhinein einiges beachten, können Sie jedoch auch als Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter eine Umschulung finanziert bekommen.

 

Umschulung, die in bisheriges Arbeitsgebiet passt

Sie möchten an einer Umschulung teilnehmen, die sich mit dem Berufsfeld Ihres bereits bestehenden Arbeitsvertrags deckt? Das ist die unkomplizierteste Variante, denn es wird Ihnen am leichtesten fallen, Ihren Chef davon zu überzeugen. Am besten Sie machen sich vor dem Gespräch mit Ihrem Chef Notizen. Weshalb ist es sinnvoll, dass Sie gerade an dieser Umschulung teilnehmen? Welche Vorteile bietet diese Teilnahme für Sie, aber auch vor allem für den Gesamtbetrieb? Welche Vorschläge können Sie vorbringen, um die Maßnahme der Umschulung konkret zu realisieren? Kommt vielleicht sogar eine Umschulung bei Ihrem Arbeitgeber in Betracht?

Dabei sollten Sie sich die Frage nach der Durchführbarkeit stellen: Wie lange wird die Umschulung dauern? Wollen Sie dafür Arbeitszeit in Anspruch nehmen oder Ihren Chef doch lieber bitten, Sie freizustellen? Am besten suchen Sie hierbeit nach einem Kompromiss, mit dem Sie, aber auch Ihr Chef leben kann. Hier ist Fingerspitzenfühl gefragt. Argumentieren Sie folgendermaßen: Sicherlich werden Sie bei der Arbeitsleistung insgesamt zunächst einiges aufholen müssen, aber auf lange Frist werden Ihre neuerworbenen Kenntnisse dem Betrieb nützen und ihn voranbringen.

 

Umschulung, die nicht in bisheriges Arbeitsverhältnis passt

Möchten Sie an einer Umschulung teilnehmen, die thematisch nicht in Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis passt? Dann sollten Sie sich zunächst die Frage stellen, was Sie nach der Umschulung mit Ihrem neu erworbenen Wissen zu tun gedenken. Möchten Sie die Umschulung wahrnehmen, um sich weiterzubilden oder um danach in dem anderen Berufsfeld tätig zu werden?

Im Falle, dass Sie sich persönlich weiterbilden möchten, können Sie auch so vor Ihrem Chef argumentieren. Am besten halten Sie sich im Voraus eine geeignete Strategie fest, mit der Sie dagegen argumentieren können, dass Sie bei der Arbeitsleistung für die Dauer der Umschulung fehlen werden. Wieso würden Sie diese Umschulung als persönlichere Bereicherung empfinden? Wenn Sie dies Ihrem Chef überzeugend vorbringen können, dann wird er Ihnen eher gestatten, die Umschulung wahrzunehmen, denn das ausgeglichene und glückliche Arbeitnehmer besser arbeiten, ist schon lange bewiesen. Kommen Sie Ihrem Chef im Gegenzug auch entgegen – wenn er Ihnen anbietet, sie für die Zeit freizustellen oder den Lohn entsprechend Ihrer fehlenden Stunden zu kürzen, dann versuchen Sie, wenn Sie es mit sich und Ihrer Situation vereinbaren können, dem zuzustimmen.

Sollten Sie jedoch nach der Umschulung in einem anderen Berufsfeld tätig sein wollen, müssen Sie sich die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, gleich zu kündigen. Was versprechen Sie sich davon, während oder nach der Umschulung noch in einem Berufsfeld tätig zu bleiben, in dem Sie sowieso nicht bleiben wollen? Finanziell gefördert zu werden ist oft einfacher, wenn man als arbeitssuchend gemeldet ist. Vereinbaren Sie am besten so bald wie möglich einen Termin bei der Agentur für Arbeit, die für Sie zuständig ist und schildern Sie dort Ihre Situation. Eine gute Möglichkeit Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis trotzdem noch weiterzuführen, ist die Teilzeit-, Fern- oder aber Abendumschulung. In diesem Bereich gibt es bereits sehr viele Anbieter.

 

Der rechtliche und finanzielle Hintergrund für Umschulungen mit bestehendem Arbeitsverhältnis

Unter Umständen haben Sie in jedem Fall Anspruch auf eine Umschulung, auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Dabei müssen folgende Sachverhalte gegeben sein:

  • Es ist Ihnen nicht mehr möglich, einer Tätigkeit im bisherigen Beruf nachzugehen. Dies kann der Fall sein, weil persönliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder aber weil das Berufsbild als solches auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr existent ist oder aber rapide verschwindet. Persönliche Voraussetzungen meinen dabei vor allem psychische oder physische Beeinträchtigungen, die durch beispielsweise ein Trauma oder einen Unfall hervorgerufen worden sind. In diesem Fall ist es möglich, eine Umschulung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme wahrzunehmen.
  • Die Umschulung, die Sie wählen, sollte Ihnen nach Abschluss der Umschulung ermöglichen, einem Beruf nachzugehen, der Arbeitslosigkeit abwendet.

 

Die Umschulung, die Sie wählen, sollte Ihnen nach der Umschulung ermöglichen, einem Beruf nachzugehen, der Arbeitslosigkeit abwendet. In diesen beiden oben genannten Fällen ist eine Förderung durch staatliche Stellen möglich.

Die Agentur für Arbeit bietet auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis viele Möglichkeiten der Förderung an, wie beispielsweise den Bildungsgutschein. Auch die verschiedenen Bundesländer haben immer wieder variable Angebote in diesem Bereich. Einen guten Überblick über Möglichkeiten, die sich Ihnen im Rahmen der Förderung durch eine Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bieten, erhalten Sie hier.

In jedem Fall ist es auch sinnvoll, sich damit zu befassen, wie man eine Umschulung steuerlich absetzen kann. Gerade hier gibt es einige Möglichkeiten, an die Sie auf jeden Fall denken sollten, insbesondere wenn Sie die Umschulung selbst finanzieren sollten.

Christian Krumes

41 Gedanken zu „Umschulung trotz bestehenden Arbeitsvertrages: Alle Fakten“

  1. Hallo,

    der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bzw. Überstunden unterliegt der regulären Verjährung von drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Nach unserem Kenntnisstand kommt es zu keiner Anrechnung mit dem Übergangsgeld, da es sich nicht um eine Lohnzahlung oder ähnliches handelt und der Anspruch sich auf einen Zeitraum vor dem Bezug des Übergangsgeldes bezieht.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  2. Hallo,

    ich bin jetzt seit fast zwei Jahren in einer Umschulung durch die Rentenkasse. Die Umschulung wird Anfang nächsten Jahres enden.

    Ich hatte die Umschulung ursprünglich genehmigt bekommen, da ich meine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Das Arbeitsverhältnis wurde aber nicht gekündigt. Wenn ich mich jetzt kündigen lasse, wird dann die Auszahlung von Resturlaub und Überstunden von meinem Übergangsgeld abgezogen?

    Oder kann ich erst gekündigt werden, sobald die Maßnahme endet?

  3. Hallo Manuel,

    wir haben keine Regelung finden können, die auch nur nahe legt, dass Sie vorrangig bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber betriebliche Maßnahmen ausführen sollten. Wir haben bislang auch noch nicht vergleichbares zum Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) gehört.
    Tatsächlich sollte die Rentenversicherung in der Lage sein, Ihnen diese Frage zu beantworten. Wenn man auch dort nie von der Behauptung Ihres Arbeitgebers gehört hat, dann spricht doch einiges dafür, dass es diese Regelung nicht gibt.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung.

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Manuel, 42 Jahre alt und war bis vor einem Jahr als Berufskraftfahrer tätig. Aufgrund einer Erkrankung kann ich den Beruf nicht mehr ausüben. Ich war jetzt 1 Jahr krankgeschrieben und im Mai’23 habe ich einen Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) begonnen, vorbereitend für meine Umschulung die am 01.08.2023 beginnt. Während der Krankschreibung habe ich Krankengeld bezogen und seitdem Beginn des RVL beziehe ich Übergangsgeld. Ich habe mein noch bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.07.2023 mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt.
    Mein Noch-Arbeitgeber ist der Meinung, daß ich die Umschulung und auch den RVL bei Ihm hätte beantragen müssen da ich ja noch Teil des Unternehmens bin. Ich gebe ja auch seitdem keine Krankmeldung mehr ab, weil ich ja Übergangsgeld beziehe. Ich hatte ihn mündlich auf dem laufenden gehalten wie es bei mir weitergeht und seitens der Rentenversicherung konnte mir diesbezüglich keine Auskunft gegeben werden.
    Hätte ich das beantragen müssen? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Liebe Grüße
    Manuel

  5. Hallo Ares,

    ob Sie zeitlich Ihre Umschulung und den neuen Vollzeitjob miteinander vereinbaren können, können nur Sie für sich herausfinden. Wenn sich Ihre Frage darauf bezieht, ob Sie es dürfen, dann müssen Sie folgendes beachten:

    1. Wenn Sie Vollzeit arbeiten, würden Sie kein ALG-I mehr beziehen. Die Agentur für Arbeit übernimmt aktuell über den Bildungsgutschein die Kosten der Umschulung. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob Sie die Förderung über den Bildungsgutschein weiterhin erhalten können. Sie könnten so die Umschulung weitermachen, ohne die Ausbildungskosten zu tragen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute.

    2. Wenn das Arbeitsamt Sie wegen der beendeten Arbeitslosigkeit nicht mehr unterstützen möchte und den Bildungsgutschein zurücknimmt, dann müssen Sie herausfinden, wie hoch die verbliebenen Kosten sind. Dann würden Sie die restlichen Kosten der Umschulung selbst tragen, aber könnten die Kosten auch steuerlich geltend machen.

  6. Hallo, ich hab eine Frage:

    Ich habe eine Umschulung über einen Bildungsgutschein bekommen, da ich arbeitslos war und ich habe Alg1 bezogen. Nun möchte ich kein Arbeitslosengeld mehr, da ich einen Vollzeit-Job angeboten bekommen, den ich im Home Office bzw mobil mit Smartphone machen kann. Es gibt also kein Problem von überall aus zu arbeiten.

    Meine Frage: Kann ich einen Vollzeitjob im Home Office machen und trotzdem meine Umschulung weiter machen?
    Vielen Dank
    Ares

  7. Hallo Michi,

    doch, Se sollten sich an das Arbeitsamt wenden und fragen, ob Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Angenommen Ihnen stünde aufgrund des Einkommens Ihres Mannes kein Hartz4 bzw. Bürgergeld zu, dann kann Ihnen dennoch ein Bildungsgutschein bewilligt werden. Es handelt sich dabei um eine individuelle Förderung zur Wiedereingliederung in der Arbeitsmarkt. Dafür gelten dann andere Bedingungen, als für klassische Sozialleistungen. Vereinbaren Sie deswegen einen Termin und bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie Argumente sammeln. Relevant aus der Sicht des Arbeitsamts ist zum Beispiel ob Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren könnten oder was eben dagegen spricht. Auch relevant sind die Berufsperspektiven des Umschulungsberufs und ob für diesen tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt viele Stellen frei sind.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten für Ihre Rückkehr ins Berufsleben!

  8. Guten Abend,

    ich hätte auch eine Frage: ich würde gerne eine Umschulung machen. Meine Kinder sind beide in der Kita und ich hab Zeit und Lust dazu. Es würde damit nicht nur mir, sondern auch meiner Familie gut tun, wenn ich wieder mit dem Arbeiten beginne. Ich hätte sogar schon eine Umschulung gefunden. Der Bildungsträger möchte allerdings einen Bildungsgutschein. Mein Mann arbeitet in Vollzeit und wir bekommen den Kindergeldzuschlag, aber sonst keine Leistungen vom Amt. Wenn ich mich jetzt an das Jobcenter wende, würden die mir dann trotzdem weiterhelfen?
    LG und Danke

  9. Hallo,

    ich bin derzeit noch angestellt als Flugbegleiterin. Momentan bin ich aber in Elternzeit und habe im Anschluss noch ein paar Monate bezahlten Urlaub. Meine Kinder sind zwei Jahre und fünf Monate alt. Da mein Partner auch mit Schichtdienst in der Fliegerei tätig ist, sind wir viele Tage von zu Hause weg. Seit dem die Kinder da sind, passt mein Beruf als Stewardess nicht mehr zu den Lebensumständen. Eine passende Miniteilzeit als Bordbesatzung zu bekommen, ist sehr schwierig bis fast unmöglich.

    Deswegen habe ich beschlossen nach meinem Resturlaub zu kündigen und würde mich gerne direkt im Anschluss an meinem Wohnort als Kosmetikerin umschulen lassen wollen. Eine passende Akademie, die ich mit der Kinderbetreuung vereinbaren kann, habe ich schon gefunden. Ziel und Wunsch ist es, dass ich einen Job nahe meines Wohnortes für die Zukunft finde.

    Leider kann ich mir die Kosten der Ausbildung alleine nicht leisten und benötige deswegen einen Bildungsgutschein. Kündigen möchte ich aber erst, wenn ich meinen bezahlten Resturlaub Ende August aufgebraucht habe. Ich möchte zeitnah einen Bildungsgutschein für den Umschulungsbeginn im Oktober beantragen. Wie stehen die Chancen, den Gutschein bewilligt zu bekommen obwohl, ich ja noch bis August in einem Angestelltenverhältnis bin, aber absehbar ist, dass ich zum September kündigen muss bzw. will?

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Julia

  10. Hallo Ramon,

    letztlich können Sie in Ihrer Konstellation nur einen Bildungsgutschein bekommen, wenn die Voraussetzungen für eine Bewilligung in absehbarer Zeit eintreten werden und dies bei Antragstellung sich schon abzeichnet. Die Agentur für Arbeit möchte über Umschulungen nicht steuergelderfinanziert dem Arbeitsmarkt Beschäftigte entziehen, sondern Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt wieder zuführen… Ihr Antrag auf eine Umschulung als festangestellter Berufstätiger wird also in aller Regel nur Erfolg haben, wenn absehbar ist, dass Sie bald Ihre Anstellung verlieren oder aus anderen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können….

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  11. Hallo Dennis,

    nach unserer Erfahrung werden Sie mit dieser Argumentation eher keine Umschulung finanziert bekommen. Psychische Erkrankungen sind zwar als Grund für eine Umschulung anerkannt, jedoch muss eine ärztlich bestätigte Diagnose vorliegen. Wer sich gerade davor bewahren möchte aufgrund schwieriger Arbeitsbedingungen psychisch krank zu werden, bekommt in aller Regel keinen Berufswechsel gefördert. Zuständig wäre bei einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen für Sie die Rentenversicherung. Wenn Ihre aktuelle Belastung keinen Krankheitswert hat, dann besteht kaum Aussicht auf eine Finanzierung.

    Wenn Sie die Umschulung auf andere Gründe stützen wollen würden, dann ist es leider eher auch nicht förderlich, dass Sie aktuell unbefristet angestellt sind. In der Tendenz möchte die Agentur für Arbeit (Zuständig bei allen nicht-gesundheitlichen Gründen) mit Maßnahmen keine Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt entziehen. Wir sehen hier für Sie nur eine Option, wenn Sie in einen sehr gefragten Umschulungsberuf wechseln wollen würden. Allerdings ist Ihr jetziger Beruf wohl auch eher einer gefragten Branche zuzurechnen.

    Sie sollten Ihnen Wunsch nach eine beruflichen Veränderung jedoch ernst nehmen. Wenn Sie nicht auf die Unterstützung einer staatlichen Stelle zugreifen können, dann organisieren Sie sich den Berufswechsel in Eigenregie. Geeignet kann der Weg über eine Fernuniversität oder Akademie für eLearning sein. Mehr Informationen zum Thema Beruf wechseln neben dem Job finden Sie hier: Die besten Umschulungen als Online Kurs für Ihren Neustart!

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und vieler Erfolg bei Ihren nächsten Schritten!

  12. Hallo,

    Ich hätte da eine Frage zu diesem Thema. Ich bin mit der Ausbildung zusammengerechnet seit 14 Jahren unbefristet bei einer Maschinenfirma tätig. Jedoch frustriert mich die Arbeit einfach nur noch, seitdem die Firma verkauft worden ist. Nun spiele ich schon lange mit dem Gedanken zu kündigen, bevor es anfängt sich auf meine Psyche auszuwirken.
    Kann man solch einen Grund anführen um eine geförderte Umschulung zu einem komplett anderen Beruf bewilligt zu bekommen?

    Schöne Grüße
    Dennis

  13. Hallo Lila,

    wenn Sie eine Umschulung zum Bürokauffrau oder ähnliches machen werden, wird Ihnen entweder Ihr Arbeitgeber kündigen oder Sie werden selbst kündigen. Sie können keine über die Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit finanzierte Umschulung absolvieren, aber gleichzeitig noch angestellt sein. Die berufliche Rehabilitation durch eine Umschulung läuft auf der Prämisse, dass Sie ohne Umschulung keine Anstellung mehr finden könnten.

    Ob Sie intern den Berufs wechseln können, kann Ihnen letztlich nur die Stadt selbst beantworten. Wenn es möglich ist, dann würde es zu einer Änderung des Arbeitsvertrages kommen.

    Die Konstellation einer Freistellung ist denkbar, wenn Ihr Arbeitgeber Sie exakt im selben Arbeitsbereich behalten wollen würde und die Umschulung über dies Stadt läuft. Inwieweit dieses Option bei Ihnen gegeben ist, müssen Sie über ein Gespräch mit der Personalabteilung in Erfahrung bringen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und gute Besserung!

  14. Hallo liebe Redaktion,

    Ich bin derzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einer Stadt im Bereich Kindertagesbetreuung angestellt. Momentan bin ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben und falle jetzt zeitnah ins Krankengeld. Ich werde aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Kinderbetreuung tätig sein können und strebe eine Umschulung im Bereich Büro an. Hierzu habe ich einige Fragen:

    1) Muss mich mein Arbeitgeber für die Zeit der Umschulung Freistellen?
    2) Da ich bei der Stadt angestellt bin, besteht die Möglichkeit intern das Berufsfeld zu wechseln? Gibt es da gesetzliche Regelungen?

    Vielen Dank im vorraus

  15. Hallo,

    Ich bin momentan in einem festen Arbeitsverhältnis und möchte eine Umschulung machen. Ich hab gelesen, dass ich eine Umschulung quasi erst dann machen kann, wenn ich arbeitslos bin bzw der Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.
    Wie bekomme ich also einen Bildungsgutschein, obwohl ich noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis habe?

    Lg Ramon

  16. Hallo Rabi,

    danke, dass Sie sich nochmal melden.

    Wir verstehen Sie so, dass Sie bislang nur einen Bildungsgutschein für die Umschulung bekommen haben, aber noch keine Leistungen für den Lebensunterhalt.
    Der Anspruch auf ALG1 besteht unter anderem, wenn Sie in den letzten 12 Monaten eine Anstellung hatten, die versicherungspflichtig war. Sie müssen also in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Ist dies der Fall, dann stellen Sie den Antrag auf ALG1 (Haben Sie ja bereits gemacht) und dann sollte Ihnen das Arbeitslosengeld bewilligt werden.

    Es gibt im Einzelfall Gründe, warum das Arbeitslosengeld zum Beispiel erst später bewilligt wird („Sperrzeit“). Wenn das bei Ihnen der Fall ist, dann können Sie sich gerne nochmals melden!

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei der Umschulung!

  17. Guten Tag,
    vielen Dank für die Antwort.

    Ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und mich arbeitslos gemeldet. Den Erhalt des Gutscheins ist nach der Arbeitslosmeldung erfolgt.

    Nun habe ich mein Gutschein bekommen und die Unterlagen zum ALG1 ausgefüllt. Ein ärztliches Attest liegt bei. Der Grund meiner Kündigung ist aus gesundheitlichen Gründen.

    Meine Frage ist: Habe ich einen Anspruch auf ALG1 während der Umschulung?
    Lg

  18. Hallo Rabi,

    danke für Ihre Nachricht. Welche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts wurden Ihnen für den Zeitraum der Umschulung bewilligt?

    Ihre Frage können wir nicht beantworten, da sie leider widersprüchlich ist. In der Regel genehmigt die Agentur für Arbeit während der Umschulung ein Umschulungsgeld, das dem ALG1-Anspruch entspricht. Sie können aber während der Umschulung kein ALG1 beziehen, dass auf dem Verlust des Arbeitsplatzes beruht. Dieses Arbeitslosengeld wird nur gewährt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also sich auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz machen.

    Maßgeblich ist also, was Ihnen an finanzieller Unterstützung im Rahmen der Umschulung genehmigt wurde. Bitte gehen Sie hierfür Ihre Unterlagen durch oder erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Anschließend können Sie sich gerne noch mal bei uns melden!

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!

  19. Hallo ,
    Ich hätte auch eine Frage zu dem Thema (Teilhabe am Arbeitsleben)
    Ich befinde mich aktuell in einem Arbeitsverhältnis wo ich aus gesundheitlichen Gründen schwer weiterführen zu können .
    Der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben ist genehmigt und der Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit.
    Die Umschulung fängt am 01.08.2022 an
    Die Frage ist : wie kann ich meinen Vertrag kündigen damit ich alg1 von der Agentur für Arbeit bekomme.
    (4 Wochen Kündigungsfrist habe auch noch)
    Lg

  20. Hallo Yv,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Sie sollten so kündigen, dass Sie mit dem Beginn der Umschulung nicht mehr Arbeitnehmerin des Betriebs sind. Dass Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr einhalte können, ist nicht so tragisch. Eine Kündigung kann auch so formuliert werden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum gekündigt wird. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung zu diesem Datum bestätigt, ist die Beendigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich.

    Wie schön, dass für Sie ein neues berufliches Kapitel beginnt! Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  21. Hallo,

    in kurzer Zeit beginne ich eine Umschulung an einem Berufsförderungswerk (BFW), finanziert von der Rentenversicherung.

    Ich bin bis dato in einem festen Arbeitsverhältnis, kann aber meine Tätigkeit aufgrund von Krankheit schon seit langem nicht mehr ausüben. Nun hatte ich meinen Chef gefragt, ob er mich für die Zeit, in der ich umschule (2,25 Jahre), freistellt. Leider geht das aus betrieblicher Sicht nicht, quasi entweder arbeiten bzw weiterhin krank oder eben umschulen.

    Nun muss ich schweren Herzens kündigen, aber bis wann? Bis/ab dem Datum wo die Umschulung beginnt? Ab sofort? Oder dann mit Ablauf der vierwöchigen Kündigungsfrist (hier wäre ich bereits in der Maßnahme).
    Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe! Ihr habt mir schon einmal sehr geholfen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Yv

  22. Hallo Henry,

    wenn das Arbeitsverhältnis eine Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit ist, werden Sie mit Beginn der Umschulung dies Tätigkeit beenden müssen. Möglich ist jedoch eine (Fest-)Anstellung in Form eines Nebenjobs. Dieser muss der Rentenversicherung gemeldet werden. Es ist also möglich, das Umschulungsgehalt durch Nebeneinkünfte aufzustocken. Wird der anrechnungsfreie Freibetrag jedoch überschritten, wird das Umschulungsgeld entsprechend gekürzt.

    Viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!

  23. Kann ich eine Umschulung von der Rentenversicherung trotz eines noch bestehenden Arbeitsverhältnis machen?
    Vielen Dank.

  24. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Wenn Sie einen Teilzeitjob annehmen, dann wird das nicht Ihren Bildungsgutschein betreffen, aber Einfluss auf Ihren ALG-I Bezug haben. Auch bei Arbeitslosengeld 1 gibt es eine Zuverdienstgrenze. Aktuell liegt der abzugsfreie Betrag bei 165 Euro. Wenn Sie darüberhinaus verdienen, dann kommt es zu einer Anrechnung.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung und alles Gute!

  25. Hallo,
    Ich bin in einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein bei der ILS und beziehe 497 Euro ALG 1 , welches aus einer Teilzeitstelle rührt und auf Grund des ILS Studiums verlängert wurde.Kann ich jetzt noch einen Teilzeitjob machen oder verfällt dann Bildungsgutschein und Teilzeit ALG 1
    Gruß Jana

  26. Hallo Costin,

    danke für Ihre interessante Frage, die leider mangels Angaben nicht ausreichend beantworten werden kann.

    Die grundsätzliche Frage ist, was wurde zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber anlässlich der Umschulung tatsächlich vereinbart. Wenn ein Arbeitsvertrag seitens beider Parteien ruht, dann bedeutet dies, dass weder Sie noch Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Ruhen bedeutet in aller Regel jedoch nicht, dass der Vertrag ausgesetzt wird und sich zB um den Zeitraum des Ruhen verlängert. Dies müsste ausdrücklich in der Vereinbarung zum Ruhen erklärt worden sein. Deswegen dürfen und müssen Sie sich darauf einstellen, dass am 31.8.2022 Ihr letzter Arbeitstag sein wird.

    So, die Aussage Ihres Chefs, dass der Arbeitsvertrag jedoch schon früher enden wird und zwar im Zeitpunkt des Bestehend der Prüfung können wir hier nicht einordnen. Auch hier müsste es eine ausdrückliche Regelung geben. Wenn in dem ursprünglichen Arbeitsvertrag oder in anschließenden Vereinbarungen zur Umschulung keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, dann wird das oben gesagte gelten.

    Die Frage eines mündlichen Arbeitsvertrags stellt sich also unserer Meinung nicht. Mündliche Arbeitsverträge sind übrigens automatisch unbefristet und aus Beweisgründen sollten Sie immer auf eine verschriftlichte Vereinbarung bestehen.

    Wir empfehlen Ihnen, dass Sie mit Ihrem Vorgesetzten reden und nach den Gründen fragen, warum er der Annahme ist, dass der Arbeitsvertrag vorzeitig mit Ihrer Abschlussprüfung endet. Wenn er auf seine Position beharrt, dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Je nach Ihrer finanziellen Situation, können Sie sich zum Beispiel beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein für eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausstellen lassen. In vielen größeren Städten gibt es auch soziale Vereine, die eine juristische Beratung im Einzelfall anbieten.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!

  27. Hallo,

    ich hätte auch eine Frage die zum Thema passt.
    Ich habe eine Umschulung angefangen in dem Beruf, in dem ich bei meinem jetziger Arbeitgeber bin, schon seit 1 Monat tätig war (nicht als Fachkraft).
    Der Arbeitsvertrag war auf 2 Jahre befristet und meine Umschulung dauert auch 2 Jahre.
    Die Prüfungen sind Mitte Juni – Anfang Juli dieses Jahr. Doch mein Arbeitsvertrag, welches ruht, ist befristet bis am 31.08.2022.

    Wird nach dem bestehen der Prüfungen dieses Arbeitsvertrag, welches bis am 31.08.2022 befristet ist, nicht mehr gelten und somit, wenn ich in die Arbeit gehe am 2. Tag nach der bestanden Prüfung, einen neuen mündlichen Arbeitsvertrag zur gelten kommen

    oder

    wenn ich am 2. Tag nach der Prüfung in die Arbeit gehen werde, gilt das Arbeitsvertrag welches bis jetzt geruht hat und bis am 31.08.2022 befristet ist?

    Ich würde gerne bis am Ende August in dem Beruf bleiben, doch danach würde ich keinen neuen Arbeitsvertrag brauchen, da ich ab Oktober etwas studieren möchte.
    Ungern würde ich schon im Juli keine Arbeit mehr haben. . .

    Mein Chef sagt, der Arbeitsvertrag, welches jetzt ruht, ab dem Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung, nicht mehr gültig wird…

  28. Hallo Alex,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ob Ihr Übergangsgeld höher wäre, wenn Sie nun zwei Monate arbeiten, müssen Sie für Ihren konkreten Fall berechnen. Es hängt schließlich von der Höhe des erzielten Einkommens ab…

    „Was ist wenn ich nach 2 Monaten kündige, weil die Umschulung beginnt?“ Für die Kündigung müssen Sie als Arbeitnehmer ja keinen Grund angeben. Arten Sie bitte auf die Kündigungsfrist. Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie den entsprechenden Zeitraum vor Beginn der Umschulung kündigen.

    „Wenn ich mich nach 2 Monaten Kündigen lasse, ist dann mein Überbrückungsgeld höher?“ Diese Konstellation ist eine grundverschiedene, da Sie den Arbeitgeber zu einer Kündigung bekommen müssten. Arbeitgeber benötigen für eine wirksame Kündigung einen Kündigungsgrund. Vielleicht wäre es eine Option, dass Sie einen auf zwei Monate befristeten Vertrag vorschlagen, das wäre unser Rat für Sie.

    Es spricht auch nichts dagegen, wenn Sie Ihre Konstellation mit dem Betreuer bei der Agentur für Arbeit besprechen, insbesondere bei einem befristeten Vertrag.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  29. Hallo,

    ich bekomme momentan ALG 1 und kann in meinem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten, da ich Epileptiker bin.
    Ich habe jetzt einen Bildungsgutschein für eine Umschlung bekommen. Diese beginnt erst in 2 Monaten und ich habe jetzt aber ein Jobangebot bekommen.

    Was ist wenn ich nach 2 Monaten kündige, weil die Umschulung beginnt?

    Der Job ist in meinem Beruf, in dem ich nicht arbeiten kann. Wenn ich mich nach 2 Monaten Kündigen lasse, ist dann mein Überbrückungsgeld höher?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  30. Hallo Bianca,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Nach 17 Jahren Angestelltenverhältnis ist tatsächlich eine Abfindung denkbar. Allerdings sind Abfindungszahlungen in Deutschland in aller Regel freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, insbesondere um den Arbeitnehmer dazu zu bringen, dass eine Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrags akzeptiert bzw. vereinbart wird. Ob eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe wird im Einzelfall ausgehandelt (und Erfahrungswerte zeigen, dass die Beteiligung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht auf der Seite des Arbeitnehmers meist einen großen Unterschied macht). Die Faustformel für Abfindungen (Aktuelles Monatsgehalt in Euro x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren = etwa Höhe der Abfindung) wird bei Ihnen wohl eine beachtliche Summe ergeben, aber hier darf man sich keiner Illusion hingeben. Dieses Ergebnis wird in aller Regel nur mit Hilfe eines Anwalts erzielt, die wiederum eine Vorentscheidung getroffen haben, ob es im jeweiligen Fall eine Aussicht auf Erfolg gibt… Der Standardfall einer Kündigung bzw. Aufhebung führt in Deutschland zu keiner Abfindungszahlung.

    Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, sich zumindest für eine Erstberatung einen Arbeitsrechtler zu suchen, ist schwierig zu beurteilen. Sie kommen nächstes Jahr in die Situation, dass Sie mit Beginn der künftigen Umschulung nicht mehr dem Arbeitgeber Ihrer Arbeitskraft zur Verfügung stellen können. Dazu hatten Sie sich aber im Arbeitsvertrag verpflichtet und Ihre Gegenleistung für Gehalt wird Ihnen mit Beginn der Umschulung über die Rentenversicherung nicht mehr unmöglich sein… Sie merken, sobald es absehbar ist, dass Sie eine Umschulung bewilligt bekommen, wird es wohl für irgendeine arbeitsrechtliche Gestaltung mit Ziel einer Abfindung zu spät sein….

    Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie sich konkret von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, ob es in Ihrer Situation noch einen Weg gibt, wie vor der Umschulung noch eine Vereinbarung getroffen werden könnte.

    Wir wünschen Ihnen hierbei alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  31. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich war über 17 Jahre im Bereich Callcenter beschäftigt. Durch die Arbeit bin ich im Burnout gelandet. Seit über 2 Jahren bin ich jetzt arbeitsunfähig und seit April 2021 ausgesteuert. Ich beziehe seit April 2021 Arbeitslosengeld über die Nahtlosregelung. Mein Beschäftigungsverhältnis besteht noch. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeit (berufliche Reha) bewilligt. Ich beginne im Januar 2022 mit einem Reha-Vorbereitungstraining (RVT), danach folgt ein Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL). Geplant ist, dass ich ab Juni 2022 eine 2-jährige Umschulung beginne, vorausgesetzt das RVT und der RVL laufen gut.

    Meine Frage lautet jetzt: Muss ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis vor Beginn der Maßnahmen von der Deutschen Rentenversicherung kündigen bzw. den Arbeitsvertrag aufheben lassen? Meine Hoffnung war, dass mich mein Arbeitgeber kündigt. Dann hätte nämlich die Chance auf eine Abfindung bestanden.

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  32. Hallo Kev,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Wir können Sie in dem Wunsch eine Arbeit aufzunehmen nur unterstützen. Es ist eine eine völlig absurde Situation, dass Sie analysieren müssen, ob es sich für Sie finanziell lohnt zu arbeiten…

    Leider fehlen uns Angaben, um Ihnen tatsächlich Auskunft geben zu können. Nehmen Sie an der Weiterbildung in Vollzeit oder in Teilzeit teil? Wenn Sie Innerhalb der Freigrenzen arbeiten und somit Ihr ALG1-Anspruch fortbesteht, ist es natürlich auch kein Problem, dass Sie (innerhalb der Freigrenze) arbeiten.

    Wenn Sie Ihren ALG1-Anspruch verlieren, da Sie eine Teil- oder Vollzeitstelle antreten, dann kann das bedeuten, dass die Weiterbildung ebenfalls endet. Hier stellt sich aber auch die Frage, ob die Weiterbildung überhaupt mit einer Arbeitsaufnahme zeitlich vereinbar wäre. Es ist aber auch nicht so, dass Sie hier nicht auch einfach verhandeln könnten. Wenn Sie die Weiterbildung neben einem Job absolvieren können, dann sollten Sie mit dem Sachbearbeiter aushandeln, dass Sie die Weiterbildung dennoch fortsetzen dürfen. Das empfehlen wir Ihnen insbesondere für den Fall, wenn die Weiterbildung Ihnen in der Zukunft berufliche Vorteile bringen wird.

    Leider ist es so, dass Sie bei einem geringen Einkommen gerade nicht vom Jobcenter wegkommen, da Sie bei einem ergänzenden Hartz4 nicht mehr auf die AfA zurückgreifen können, sondern die Aufstockung über das Jobcenter läuft.

    Wir würden empfehlen, dass Sie zunächst die Weiterbildung fortsetzen und parallel auf Jobsuche gehen. Je nachdem wieviel Sie als Gehalt erzielen könnten, sollten Sie ausrechnen, ob Sie mit einem Teiltzeit-Gehalt mehr verdienen als mit ALG1+ALG2+165Euro Freibetrag. Wenn es finanziell vorteilhaft ist, dann klären Sie, ob Sie die Weiterbildung trotz Arbeitsaufnahme regulär abschließen dürfen.

    Wir wünschen Ihnen in dieser nicht leichten Situation alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  33. Hallo,

    ich bekomme ALG I und ALG II, da mein ALG I zu niedrig ist. Seit April bin ich Teilnehmer in einer einjährige Weiterbildung, die durch Bildungsgutschein von AfA finanziert wurde.
    Ich möchte gern wissen, falls ich ein Teilzeitarbeit suche, bis 15 stunden/Woche oder sogar mehr, dann habe ich kein Anspruch auf ALG I. Darf ich der Weiterbildung machen, oder muss ich aufhören, weil ich Arbeit habe?

    Von AfA wurde nur gesagt, dass ich ein Freibetrag von 165€ im Monat habe, dann bleibe ich beim Jobcenter und AfA.
    Da jetzt alles teuer geworden ist, möchte ich arbeiten und einfach nicht mehr vom Jobcenter hören.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  34. Hallo Ole,

    danke für Ihre Nachfrage.
    Exakt, Ihnen kann das Übergangsgeld zustehen, dass im Idealfall Ihre Lebenshaltungskosten deckt! Tatsächlich haben leider viel Umschüler Probleme mit dem Geldbetrag über die Runden zu kommen. Im Einzelfall können weitere Gelder beantragt werden, sehen Sie hierfür bitte hier nach: Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?

    Melden Sie sich gerne bei weiteren Fragen!
    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  35. Hallo,
    Ich habe diesbezüglich nochmal eine Frage zum Thema. Sie sagen das weder Arbeitsagentur noch DRV den Lebensunterhalt zahlen. Besteht nicht ein Anspruch auf Übergangsgeld während einer solchen Maßnahme? Das ist freilich weniger als man vorher verdient hat, aber so ganz alleingelassen wird man da doch nicht oder?

    Liebe Grüße
    Ole

  36. Vielen Dank, Ole, für Ihren wertvollen Hinweis!

  37. Hallo,
    ich bin derzeit in einer ähnlichen Situation. Es gibt eine Möglichkeit eine Sperrzeit zu umgehen. Das Zauberwort hier heißt Leistungsberatung der Agentur für Arbeit. Haben Sie eine ärzliche Bestätigung, dass Sie Ihren derzeitige Arbeit nicht mehr ausführen können, besteht ein Sonderkündigungsgrund. Mein Tip ist aber. Kündigen Sie nicht und strengen Sie eine Umschulung an. Bei mir führte der Weg über den Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur. Wenn Sie noch angestellt sind ist das zumeist ein Fall für die DRV. Sind Sie aber arbeitslos, dann bleiben die Kosten bei der Arbeitsagentur. 😉
    Ich hoffe mal ich konnte aus meiner aktuellen Erfahrung heraus ein wenig helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ole

  38. Hallo Dily,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wenn Sie von sich aus kündigen, dann tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperrzeit in Kraft und Sie können in den ersten 3 Monaten keine Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen.
    Nur zur Klarstellung: Die Leistungen von Arbeitslosengeld und die Finanzierung der Umschulung kommen jeweils vom selben Kostenträger, von der Agentur für Arbeit. Wir raten Ihnen also auch davon ab zu kündigen.

    Kündigen Sie also nicht voreilig. Die Frage ist eher, wie bekommen Sie wegen Krankheit eine Umschulung finanziert. Wenn Sie schon mehr als 15 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, wäre übrigens die Rentenversicherung auch für die Finanzierung der Umschulung zuständig.

    Geben Sie das Attest und die schriftliche Einschätzung des Arztes, dass Sie auf Dauer nicht mehr im Lager arbeiten können, an den Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur weiter. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht mehr arbeiten können, dann lassen Sie sich unbedingt krankschreiben.

    Leider machen viele die Erfahrung, dass die Erforderlichkeit einer Umschulung von der Arbeitsagentur erst Ernst genommen wird, wenn Arbeitnehmer sich länger krankschreiben lassen müssen.

    Informieren Sie sich schon jetzt, welche Umschulung denn für Sie in Frage kommen würde. Eine Übersicht mit Umschulungsberufe finden Sie hier: Welche Umschulungen gibt es?

    Auch wenn es viel Energie kostet, geben Sie nicht auf. Sprechen Sie immer wieder an, dass Sie eine Umschulung machen möchten. Kündigen Sie nicht – wenn Sie nicht arbeiten können, dann lassen Sie sich krankschreiben. Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  39. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin 35 Jahre und arbeite seit jahren im Lager und habe Bandscheibenvorfall . Mein Arzt hat gesagt : dein Rücken wird schlimmer in dieser Arbeit.(ich habe Attest und Bericht von Radiologie Arzt )
    Deswegen möchte ich selbst kündigen und eine Umschulung machen .
    Die Berufsberaterin hat mir gesagt : selbst nicht kündigen weil Sie 100% eine Sperrzeit für 3 Monaten eintreten werden außdem schicken wir Ihnen wieder zu andere Lager wieder und wenn Sie nicht gehen dann kriegen Sie wieder Sperrzeit.
    Meine frage bitte wenn ich selbst kündige , bekomme ich Bildungsgutschein für eine Umschulung von Agentur für Arbeit ?
    für eine antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.

  40. Hallo Tanja,

    danke für Ihre Nachricht. Wenn Ärzte zur Umschulung raten, dann ist das schon mal eine gute Grundlage. Die Rentenversicherung müssen Sie eigentlich nicht mit anderen Argumenten überzeugen – relevant ist hier vor allem, dass Sie gesundheitsbedingt nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können. Sie sollten zeitnah mit Ihrem Berater bei der Rentenversicherung sprechen.

    Ungünstig ist, dass Sie an ein Studium an der Fachhochschule denken. „Hauptberufliche“ Umschulungen sind immer verkürzte Berufsausbildungen. Die Kosten des Studiums können zwar von der Arbeitsagentur als Weiterbildung übernommen werden, jedoch zahlen weder Rentenversicherung noch Arbeitsamt in dem Zeitraum Ihren Lebensunterhalt. Auch Pflegemanagement an der Apollon Hochschule ist als nebenberufliche Weiterbildung in Form einer Fernstudiums konzipiert, dass Sie neben Ihrem Beruf absolvieren.

    Wir können Ihnen nur raten, dass Sie sich bei der Rentenversicherung beraten lassen, welche Wege zu Ihrem Lebenslauf passen, wobei dies erst der zweite Schritt ist. Zunächst müssen Sie klären, dass die Rentenversicherung grundsätzlich eine Umschulung für Sie übernimmt.

    Wir wünschen Ihnen beruflich und gesundheitlich das Beste!

  41. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Exam. Altenpflegerin mit den Weiterbildungen Stationsleitung, Pflegedienstleitung, Hygienefachmann. Seit über 20 Jahren im Beruf. Nun bin ich schon längere Zeit an Depression, Burnout und posttraumatischen Belastungsstörungen erkrankt weiterhin habe ich durch die schwere körperliche Arbeit meine Wirbelsäule kaputt und musste mich jetzt 3 operativen Eingriffen unterziehen und bin aus der Lohnfortzahlung raus und beziehe Krankengeld. Mein Anstellungsverhältnis besteht allerdings. Nun gehe ich Mitte März in die Reha mind. 5 Wochen. Aus ärztlicher Sicht wird mir angeraten umzuschulen. Gern würde ich dies auch machen und habe mich erkundigt, hier würde ich gern Pflegemanagement an der Fachhochschule umschulen damit ich mein fundiertes Fachwissen mit einfließen lassen kann. Ich kann auf Grund der Erkrankung nicht mehr direkt am Patienten arbeiten, der zeitliches Stressfaktor bringt mich um, die Personalführung ist im Bereich der Pflege schrecklich. Kann man mir ggf. Tipps geben wie ich für eine berufliche Umschulung bei der Rentenversicherung argumentiere, oder habe ich überhaupt Chancen die Umschulung bewilligt zu bekommen. Werden z.B. die Apollon Hochschule von der Rentenversicherung bezahlt oder übernehmen diese nicht die Umschulung?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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