Umschulung über den Arbeitgeber

Umschulung beim Arbeitgeber
Wer mit dem Betriebsklima zufrieden ist oder aus anderen Gründen nicht die Firma wechseln möchte, der kann eine Umschulung gegebenenfalls auch beim Arbeitgeber machen.

Wer über eine Umschulung nachdenkt, der möchte nicht zwangsläufig auch die Berufsbranche oder gar den Arbeitgeber wechseln. Arbeitnehmer wissen es zu schätzen, wenn sie einen Betrieb gefunden haben, in dem sie sich wohl fühlen und in die Arbeitsabläufe integriert sind. Dies gilt insbesondere mit der einhergehenden Verunsicherung, wenn Berufstätige bemerken, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den bisherigen Beruf ausüben können. Eine ideale Möglichkeit den Beruf zu wechseln, ist die Umschulung beim aktuellen Arbeitgeber: Sie kennen den Betrieb und die Kollegen, Sie haben Branchenerfahrung und nutzen nun eine verkürzte Ausbildung als Sprungbrett in einen neuen Beruf im bekannten Umfeld.

Eine Umschulung ist eine verkürzte Berufsausbildung, die auf der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung aufbaut. So ist eine zweite Ausbildung in meist nur zwei Jahren ermöglicht. Bei einer schulischen oder überbetrieblichen Umschulungen Teilzeit besteht keine Möglichkeit mehr zur regulären Arbeit. Bei einer betrieblichen Umschulung verlässt der Umschüler hingegen nicht das aktuelle Unternehmen, sondern absolviert die 24-monatige berufliche Umorientierung am vertrauten Ort. Umschulungen über den Arbeitgeber können auf unterschiedliche Weisen absolviert werden, wobei leider nicht immer alle Möglichkeiten bei einem Betrieb zur Verfügung stehen. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen einer Umschulung über den Arbeitgeber und die unterschiedlichen Arten des Berufswechsels in einem Betrieb zusammengestellt.

Umschulung über den Arbeitgeber in Vollzeit

Viele Unternehmer haben die Möglichkeit einer Umschulung im eigenen Betrieb oft nicht auf dem Schirm. Und das, obwohl es dem Betriebsinhaber viele Vorteile bringt, einen geschätzten und eingearbeiteten Arbeitnehmer nicht gehen zu lassen, sondern in seine Weiterbildung zu investieren. Über Umschulungen kann der Mitarbeiterbedarf unabhängig vom Arbeitsmarkt gedeckt werden. Gut eingearbeitete, loyale Belegschaft wird so gehalten. Engpässe beim Personal, unbesetzte Ausbildungsplätze und eine ungünstige Personalverteilung (zu wenige Arbeitnehmer in unterbesetzten Abteilungen, zu viele in den überbesetzten Einheiten) können verhindert werden. Gerade wenn sich abzeichnet, dass ein Beschäftigter aufgrund eines gesundheitlichen Problems, dass sich dauerhaft auf die Belastungsfähigkeit auswirken wird, kann eine betriebliche Umschulung die Lösung sein. Hinweis hierfür kann sein, dass der Betriebsangehörige zum Beispiel momentan Krankengeld beziehen muss.

 

Wird jeder Umschulungsberuf gefördert?

Nein, denn es gelten hier unterschiedliche Bedingungen. Der Berufswechsel, in den Sie umschulen möchten, muss entweder wegen Krankheit erforderlich sein oder weil Ihr bisheriger Beruf überholt wird. Gemeint ist damit, dass durch Digitalisierung und neue Technologien Ihre Ausbildungsstand nicht mehr ausreicht. Dafür spricht zum Beispiel, wenn der Ausbildungsplan stark verändert wurde der der Arbeitsplatz sich technisch gewandelt hat.

 

Sonderregeln für jüngere Arbeitnehmer

Dabei soll es sich bei dem neuen Beruf um einen Engpassberuf handeln. Dies sind Umschulungsberufe, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind und faktisch zu wenige Arbeitnehmer mit passender Ausbildung vorhanden sind. Eine Übersicht finden Sie hier. Die finanzielle Förderung von jungen Arbeitnehmer, die bei Umschulungsbeginn noch nicht das 45. Lebensjahr erreicht haben, sollen vor allem in diese Mangelberufe erfolgen. Ob diese Regelung streng befolgt wird, kann bezweifelt werden.

 

Regelungen für Umschulungen ab 45 Jahre

Für Teilnehmer einer Umschulung, die über 45 Jahre alt sind und deren Arbeitgeber weniger als 250 Mitarbeiter hat, besteht keine Beschränkung auf Mangelberufe. Gleiches gilt für schwerbehinderte Beschäftigte.

 

Umschulung beim Arbeitgeber
Wenn zwei am gleichen Strang ziehen, ist der Weg für einen erfolgreichen Berufswechsel geebnet: Umschulung beim aktuellen oder neuen Arbeitgeber

Berufsbegleitende Umschulung für die Karriere im Betrieb

Benötigte Voraussetzungen sind ein Arbeitgeber, der Ihren Wunsch nach einem Berufswechsel fördert und Sie in dem neuen Beruf auch (verkürzt) ausbilden darf. Ihr Arbeitgeber kann sich dabei eine finanzielle Unterstützung vom Staat sichern. Weisen Sie gegebenenfalls auf diese Möglichkeit hin. Der bestehende Arbeitsvertrag muss aus arbeitsrechtlicher Perspektive abgeändert werden: Inhalt des Arbeitsverhältnisses wird zumindest auch die Umschulung, je nach Ausgestaltung des betrieblichen Berufswechsels. Ideal, aber nicht verpflichtend, ist eine vertragliche Regelung zu den genauen Anteilen der Umschulung im Verhältnis zur Arbeitszeit.

 

Mehr Gehalt wegen Umschulung?

Eine Anpassung des Gehalts ist nicht zwingend, aber oft der Fall. Dabei wird das Unternehmen allerdings eher an eine Kürzung, denn an eine Erhöhung denken. Dies ist auch nachvollziehbar, da der Wechsel vom Arbeitnehmer zum Umschüler faktisch bedeutet, dass auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz ein neuer Mitarbeiter benötigt werden wird. Arbeitgeber können auch darauf bestehen, dass Sie sich verpflichten, nach der Umschulung eine gewisse Zeit für den Betrieb tätig zu werden (temporärer Ausschluss des Kündigungsrechts). Eine solche Vereinbarung muss ausdrücklich und schriftlich geschlossen werden, kann also nicht später als vereinbart unterstellt werden.

 

Anforderungen an den Arbeitgeber als Umschulungsstelle

Für eine Umschulung im aktuellen Betrieb werden an den Arbeitgeber die Voraussetzungen gestellt, die auch ein überbetrieblicher Umschulungsanbieter gewährleisten muss. Im Grundsatz gilt: Wenn Ihr Arbeitgeber in dem Umschulungsberuf reguläre Erstausbildungen anbieten darf, dann ist auch eine zeitlich verkürzte Umschulung für die Stammbelegschaft möglich. Eine betriebliche Umschulung über den Arbeitgeber ist möglich, wenn:

  • Berechtigung zur Ausbildung im jeweiligen Umschulungsberuf oder Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Umschulungsträger
  • Abschluss eines Umschulungsvertrags und Zahlung eines Umschulungsgehalts
  • Freistellung für die Teilnahme am Unterricht der Berufsschule
  • Teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber
  • Bei einer vollständigen oder teilweisen Finanzierung der Umschulung müssen an den Kostenträger (Arbeitsamt, Rentenversicherung) Berichte geschrieben werden.

 

Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Auf den Arbeitnehmer kommen durch eine betriebliche Umschulung Veränderungen zu, die vor allem eine veränderte mentale Einstellung verlangt. Eine Umschulung über den Arbeitgeber ist eine leider seltene Möglichkeit, die als eine glückliche Fügung verstanden werden sollte und Ihnen Stabilität in einer nicht ganz leichten Zeit gewährt. Anforderungen an den Beschäftigten:

  • Erste Berufsausbildung oder Arbeitserfahrung, die eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Drittel (§ 180 Abs. 4 SGB III) ermöglicht. Andernfalls handelt es sich um eine zweite Ausbildung und nicht um eine Umschulung.
  • Der Abschluss der ersten anerkannten Berufsausbildung muss wenigstens vier Jahr her sein (§ 82 Abs.1 Nr.1, 2 SGB III).
  • Es müssen essentielle Fähigkeiten fehlen, die für den neuen Beruf aktuell fehlen und nicht durch eine reine Fortbildung erreicht werden könnten.
  • Es sollte die Bereitschaft bestehen, für weniger Geld im selben Betrieb mindestens die gleiche Leistung zu erbringen wie zuvor mit Angestelltenlohn. DerWechsel in einen Umschulungsvertrag bedeutet meist Konditionen eines Ausbildungsvertrags.
  • Vorhandenes Bewusstsein, dass man aus der Rolle des eingearbeiteten Mitarbeiters zumindest teilweise in die Position des weisungsempfangenden Lehrlings wechselt.

 

 

Berufsbegleitende Umschulung bei zukünftigem Arbeitgeber

Wenn Ihr aktueller Arbeitgeber Sie nicht bei einer Umschulung unterstützen kann oder möchte, dann bleibt die Möglichkeit, dass Sie dennoch ohne Hilfe des Arbeitsamts und ohne Bildungsgutschein eine Umschulung machen können. Dafür müssten Sie sich auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen, der Sie beruflich qualifiziert. In Mangelberufen sind Vorgesetzte eher bereit, umschulungswillige Kandidaten, die eine interessantes und erfolgsversprechendes Profil mitbringen, auf Kosten des Betriebs umzuschulen. Erkundigen Sie sich nach Unternehmen in Ihrer Region, die händeringend nach Personal mit besonderen Qualifikationen suchen. Sollte der Betrieb es nicht von sich aus anbieten, dann seien Sie selbstbewusst: Betonen Sie Ihre vorhandenen Fähigkeiten, die sich im Idealfall mit dem neuen Beruf teilweise überschneiden und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, einer berufsbegleitenden, betrieblichen Umschulung für einen neuen Mitarbeiter.

 

Voraussetzungen für Förderung durch die Arbeitsagentur

Das Arbeitsamt kann Umschulungen, die ein Arbeitgeber der Belegschaft im eigenen Betrieb ermöglicht, finanziell fördern. Die Aussagen der gesetzliche Regelung hierzu in § 82 SGB III :

  • Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach § 82 SGB III beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
  • Bestehender Förderungsbedarf bei Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber muss einen Bericht anfertigen, der darstellt, welche Fähigkeiten dem Arbeitnehmer fehlen, um im neu angestrebten Arbeitsbereich ausreichend qualifiziert zu sein. Die Arbeitsagentur interessiert hier vor allem, ob eine kürzere (und günstigere) Weiterbildung schon genügen könnte.
  • Der Umschulungsberuf muss zur Förderung zugelassen sein. Dies ist aktuell bei jedem staatlich anerkannten Beruf der Fall.
  • Wird die Umschulung wenigstens teilweise außerhalb des Betriebes absolviert (zum Beispiel Theorieunterricht bei einem Umschulungsträger), dann muss diese Umschulungsstätte von der Arbeitsagentur oder Rentenversicherung zugelassen sein.
  • Großen Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigten bekommen nur Förderungen für gefragte Engpassberufe.

 

Wie läuft eine Umschulung im aktuellen Unternehmen ab?

Der tatsächliche Ablauf Ihrer betrieblichen Umschulung ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere von den Anforderungen des Umschulungsberufs und den Vorgaben des Umschulungsträgers oder der Berufsschule, wenn diese besucht werden muss. Dieser Verlauf  der Umschulung beim Arbeitgeber ist denkbar:

  1. Mit Beginn der Umschulung wechseln Sie höchstwahrscheinlich in eine andere Abteilung, vielleicht auch an einen anderen Unternehmensstandort. Kollegen und Chef können wechseln.
  2. Es wird einen Einführungstag an der schulischen Einrichtung bzw. bei dem externen Umschulungsanbieter geben, die den Theorieunterricht abdecken. Hier lernen Sie andere Umschulungsteilnehmer kennen und werden meist je nach Umschulungsberuf in „Schulklassen ähnliche“ Gruppen eingeteilt.
  3. Sie bekommen einen Plan für den Ablauf der Umschulung ähnlich zu einem Ausbildungsplan. Hier werden grundsätzliche Dinge geregelt wie An welchen Tagen sind Sie in der Umschulungsstätte bzw. Berufsschule für den theoretischen Unterricht?, Welche Fächer müssen Sie belegen?In welchem Zeitraum werden Sie die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung ablegen?, Welche Leistungen (zum Beispiel 14-tägige  Lernkontrollen) müssen zusätzlich erbracht werden?  

 

Umschulung neben dem derzeitigen Beruf oder Job

Was tun, wenn eine betriebliche Umschulung während der Arbeitszeit nicht möglich oder vom Arbeitgeber nicht gewollt ist? Kein Grund zu Verzagen, denn es führen mehr Weg zum Ziel. Es ist der ideale Weg für Berufstätige und angestellte Arbeitnehmer den Beruf zu wechseln ist durchaus auch anders machbar: Sie bilden sich neben bzw. zeitlich nach Ihrer aktuellen Arbeit weiter. Die Vorteile einer nebenberuflichen Umschulung zum Beispiel als Online Kurs liegen auf der Hand:

  • Sie entscheiden sich für finanzielle Stabilität, nutzen jedoch die Freizeit für Ihren Berufswechsel. Sie haben kein Anpassung Ihres Arbeitsvertrags und müssen sich nicht finanziell einschränken.
  • Die Kosten der Umschulung oder Weiterbildung können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Diels gilt für Ausbildungsgebühren, angeschafftes Material soweit hierfür erforderlich und auch Fahrtkosten.
  • Sie wachsen innerlich: „Hohe Belastbarkeit“ und „sehr gutes Zeitmanagement“ sind für Sie keine Behauptungen in der nächsten Bewerbung, sondern dann nun bewiesene Kompetenzen.
  • Keine Konflikte mit der Arbeitsstelle und Vorgesetzten: Ein Fernkurs muss gegenüber der Arbeitgeber nicht angegeben werden und kann auch nicht untersagt werden.
  • Ausbildungsinstitute, die sich vorrangig an Arbeitnehmer richten, gewährleisten Flexibilität bei der Wissensaneignung. Der vorgegebene Lernumfang pro Woche ist kompatibel mit den durchschnittlichen Belastungen eines (Vollzeit-) Arbeitstages.

 

Welchen Beruf kann man nebenbei per Fernkurs lernen?

Eine Berufsausbildung über einen Fernlehrgang neben der Arbeit ermöglicht Ihnen einen anerkannten Berufsabschluss. Ihnen wird zwar „nichts geschenkt“, aber die Lernbedingungen richten sich nach den Bedürfnissen und Ansprüchen von Berufstätigen. Viele Fernkurse schließen mit einer IHK-Prüfung oder einem akademischen Abschluss ab.

Das Angebot an Umschulungen per Fernstudium ist sehr groß. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen an dieser Stelle nur eine Auswahl an Kursen vor. Auf der Webseite der Institute finden Sie noch mehr interessante Möglichkeiten für den Berufswechsel nebenbei. Weitere Details zu den Konditionen und Voraussetzungen finden Sie über die Verlinkung unmittelbar auf der Webseite des jeweiligen Bildungsinstituts. Dort können Sie kostenlos und unverbindlich weitere Informationen anfordern.  

 

Apollon Akademie der Hochschule für die Gesundheitswirtschaft

  • Krankenhausmanagement, Management einer Pflegeeinrichtung
  • Soziale Arbeit (Bachelor)
  • Gesundheitsökonomie (Bachelor)
  • Ernährungsberater/in
  • Altenbetreuer/in, Palliativbegleiter/in, Gerontologie
  • Heilpraktiker/in
  • Psychologische/r Berater /in
  • Weitere Kurse für einen qualifizierten Berufswechsel, insbesondere um medizinischen, sozialen und gesundheitlichen Bereich finden Sie auf der Webseite der Apollon Hochschule und Akademie.

 

ILS

  • Fachinformatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in / Medieninformatiker/in
  • Programmierer/in / Webdesigner/in / Datenbankentwickler/in Grafikdesigner/in
  • IHK-Abschlüsse: Techniker, Vertriebsingenieur, Industriemeister
  • Mit vielen unterschiedlichen Spezialisierungen: Elektroniker, Techniker
  • Fachkraft für häusliche Pflege, Kindererziehung, Inklusionspädagogik, Natur- und Umweltpädagogik
  • Weitere interessante Umschulungen und Weiterbildungen finden Sie auf der Webseite des ILS Instituts.

 

SGD

Mehr als 100 Fernkurse im Angebot hat die Fernakademie SGD, teilweise mit Hinführung zum IHK-Abschluss. Hier eine Auswahl:

  • IHK-Abschlüsse: Fachwirt/in im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen, Büroorganisation, Tourismus, Wirtschaft, Technik, Industrie, Medien, Marketing, Controlling, Steuern, Bilanzbuchhaltung, Fremdsprachensekretär/in, Gastgewerbe, Handel, Key Account Manager/in oder Immobilien.
  • Bauzeichner/in
  • Tierheilpraktiker/in, Tierpsychologe/in
  • und viele andere finden Sie direkt beim Anbieter SGD.

[ninja_tables id=“9475″

 

Das interessiert Sie vielleicht auch:

  1. Welche Umschulungen bietet das Arbeitsamt an?
  2. Umschulungen für Hochschulabsolventen im Alter von 50plus
  3. Umschulung statt Rente? So gelingt es!