Während einer Umschulung selbständig tätig sein: So geht´s

Sie befinden sich in einer Umschulungsmaßnahme, welche Ihnen durch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurde und erhalten hierzu auch eine finanzielle Unterstützung im Sinne eines Bildungsgutscheins? Nun möchten Sie begleitend selbstständig tätig sein? Sei es durch Nachhilfestunden, Texterstellungen online oder andere Arbeiten – selbstständige Tätigkeiten bieten Ihnen die Möglichkeit, sich neben Ihrem Haupteinkommen einen Nebenverdienst zu sichern. Wenn Sie bereits selbstständig sind und nun sich für eine Umschulung interessieren, dann hilft Ihnen der Artikel Wie bekommen Selbstständige vom Arbeitsamt eine Umschulung finanziert? weiter.

Im folgenden Text möchten wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die Sie haben, sowohl Selbstständigkeit als auch Umschulung unter einen Hut zu bringen. Zunächst beginnen wir mit einigen Worten zur Selbstständigkeit.

 

Selbstständigkeit – Welche Formen gibt es?

Als selbstständige Arbeit bezeichnet man im deutschen Wirtschaftsjargon all diejenigen Tätigkeiten, die nicht in Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber, sondern auf eigene Initiative hin unternommen werden.
Selbstständigkeit ist demnach sowohl als Ein-Personen-Unternehmen möglich, zum Beispiel als Onlinetexter oder DJ, als auch mit mehreren Angestellten. Der Selbständige ist dann ebenfalls Arbeitgeber.
Als Definitionskriterium ist ebenfalls die freie Zeiteinteilung heranzuziehen: Wer sich nicht an vorgeschriebene Arbeitszeiten halten muss und nicht in einer Organisation untergeordnet tätig ist, ist selbstständig.

Es gibt, je nach Größe und Umsatz des selbstständigen Gewerbes, unterschiedliche Formen der Selbstständigkeit, insbesondere die Abgrenzung von Kleingewerbe und Unternehmern ist in Fragen des Steuerrechts interessant und soll hier kurz erläutert werden:

 

Selbstständig als Kleingewerbe

Kleingewerbe sind grob gesprochen all diejenigen Selbstständigen, deren Tätigkeit nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und an andere kaufmännische Spezialvorschriften gebunden ist. Kurz gesagt sind all diejenigen Tätigkeiten, die nicht als Kaufmann ausgeübt werden, geeignet um in Form eines Kleingewerbes betrieben zu werden.

Insbesondere in der weiteren Folge ist die Eintragung als Kleingewerbe für Startups und Einzelpersonen leichter und schneller zu erledigen, als im Falle der Unternehmen gem. Handelsgesetzbuch.

Beachten Sie bitte, dass Eintragungen vorgenommen werden müssen, wenn Sie als Kleingewerbetreibende/-r  selbstständig sein möchten.

 

Kleinunternehmerregelung

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung findet im Rahmen der Lohnsteuererklärung ihre Anwendung.
Selbstständige, deren Gewerbe Gewinne unterhalb des Freibetrages von 24.500 Euro pro Jahr abwirft, müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Zusätzlich ist immer dann eine einfache Lohnsteuererklärung ausreichend, wenn die Gewinne eine Schwelle von bisher 17.500 Euro pro Jahr – jetzt 22.000 Euro / Jahr nicht übersteigen – hier reicht eine Anlage zur normalen Steuererklärung mit Aufrechnung von Gewinnen und Ausgaben.

Weitere Informationen rund um das Thema Selbstständigkeit, Gewerbeformen, Meldeauflagen und Steuerfragen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Nachdem nun die Grundlagen der Selbstständigkeit geklärt wurden, wird im folgenden Teil auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit Umschulungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit eingegangen.

 

Umschulung und Selbstständigkeit – die Zusammenhänge

Grundsätzlich ist es durchaus möglich im Rahmen einer Umschulung selbstständig zu arbeiten und in dieser Arbeit Gewinne zu erzielen.
Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen richten sich hier nach der individuellen Arbeitsform, dem Einkommen und der Art des eingetragenen Gewerbes.

Hinsichtlich der Umschulungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Umschulung durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit unterstützt oder sonst in einer Weise finanziell begünstigt wird.
Ist das der Fall, müssen diese Begünstigungen mit den Einnahmen aus der Selbstständigkeit verrechnet werden. Hintergrundinformationen zum Thema Bildungsgutschein und Zuschüsse finden Sie bei der Arbeitsamt.

 

Zusätzlich zu den finanziellen Fragen ist auch die Arbeitszeit und die Belastung, welche durch die selbständige Arbeit anfällt zu berücksichtigen.
Eine unterstützte Umschulungsmaßnahme wird immer dann gewährt, wenn die Bundesagentur für Arbeit von einem Erfolg dieser Maßnahme ausgeht. Sollten Anhaltspunkte dagegen sprechen (etwa ein zu hoher Arbeitsansatz im Rahmen einer Selbstständigkeit) können Maßnahmen abgelehnt oder nicht genehmigt werden.

Wichtig: Wird eine Umschulung auf eigenen Wunsch abgebrochen, sind bereits erstattete Kosten an den Träger zurückzuzahlen. Ein Abbruch auf Grund einer bestehenden Selbstständigkeit gilt nicht als triftiger Grund und kann einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet.

Zum Abschluss dieses Artikels werden wir nun auf eine weitere Fragestellung eingehen, welche die Möglichkeit einer Umschulungsmaßnahme für bereits Selbstständige betrifft.

 

Umschulungsmaßnahme als Selbstständiger – Geht das?

Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein Traum, den sich nicht alle erfüllen. Und diejenigen, die es versuchen, werden viel zu häufig von der Realität eingeholt: Gegründete Gewerbe gehen aus wirtschaftlichen oder privaten Gründen kaputt und die Selbstständigen stehen vor der Frage, wie es in Zukunft weiter gehen soll.

Wenn jedoch bestimmte Faktoren zutreffen, können auch ehemalige Existenzgründer Unterstützungen für Umschulungsmaßnahmen erhalten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie als ehemaliger Selbstständige/-r eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Tasche haben, oder zumindest eine Berufsausbildung begonnen haben. Ist dies nicht der Fall, redet man nicht von einer Umschulung, sondern von einer Erstausbildung. Diese richtet sich in ihren Anforderungen und Fördermöglichkeiten nach anderen Regularien, als die Umschulung.

Bei allen Antragstellern wird zudem zuerst geprüft, ob eine Weiterbildung nicht einen ähnlichen Erfolg verspricht. Hintergrund sind die hohen Kosten und die Dauer der üblichen Umschulungsmaßnahmen.

Umschulung und Selbstständigkeit – Fazit

Sie sehen, im Zusammenhang zwischen Umschulung und Selbstständigkeit gibt es diverse Faktoren, die beachtet werden müssen. Die steuerlichen und rechtlichen Aspekte richten sich immer nach den individuellen Vorgaben und müssen im Einzelfall betrachtet werden.
Grundsätzlich ist es jedoch möglich, sowohl während einer Umschulung selbstständig tätig zu sein, als auch als Selbstständiger eine Umschulungsmaßnahme gestattet zu bekommen.


Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

11 Gedanken zu „Während einer Umschulung selbständig tätig sein: So geht´s“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit 1994 selbstständig und wurde im Oktober 2021 an der Wirbelsäule operiert. Seit Oktober 2021 beziehe ich nun rückwirkend Harz IV in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

    Bis heute habe ich mich gesundheitlich befriedigend erholt. Die BAFA übernimmt zur Zeit einen dreimonatigen Vorbereitungslehrgang per Bildungsgutschein. Bei erfolgreichem Abschluss wird eine Umschulung im direkten Anschluss auch wiederum per Bildungsgutschein übernommen. Mein Problem ist, das meine Betriebskosten weiterlaufen und uns als Bedarfsgemeinschaft finanziell so langsam die Luft ausgeht.

    Das Jobcenter sagt, dass ich während der Umschulung etwas dazu verdienen darf (diesen Betrag von 100€), aber damit decke ich nicht einmal meine Spritkosten.

    Kann eine Selbstständigkeit dazu führen das ich beim Jobcenter raus bin, und somit das Recht auf die Bildungsscheine verliere? Und das, obwohl laut Gutachten klar ist, dass ich meinen selbstständigen Beruf nicht mehr in der bisherigen Form ausführen kann?

    Aber ich könnte als Selbstständiger eine kleine Nische meiner Dienstleistung weiterhin bedienen. Das wäre auch mit Blick auf mein Alter von 54 besser, denn niemand kann voraussehen, ob ich mit 56 auch mit erfolgreicher Umschulung zum Arbeitspädagogen einen Job bekomme.

    Wo kann ich in Erfahrung bringen, ab wann ich wieder Geld verdienen darf, ohne dass mir die notwendige Umschulung aberkannt wird, auch wenn ich keine Leistungen mehr vom Jobcenter beziehe?

    Vielleicht haben Sie ja schon einmal etwas Vergleichbares erlebt und können mir mit Rat behilflich sein.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Thomas

  2. Hallo,

    exakt. Der Gewinn nach Steuern entspricht dem mit den Leistungen zu verrechnenden Gehalt des Selbstständigen.

    Alles Gute für Sie!

  3. Guten Tag,
    aber nur Gewinne müssen verrechnet werden, oder?

  4. Hallo Robert,

    ja, offiziell müssen Sie Ihre Tätigkeit als Kleingewerbetreibender melden.

    Viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  5. Hallo

    Habe von rententräger eine umschulung erhalten!
    Da ich nicht mehr in meinen Beruf arbeiten kann .
    Habe aber noch ein vereinsheim als Kleingewerbe laufen .
    Meine Frage wäre dürfte ich das weiter betreiben? Und muss ich die Einnahmen aus den Vereinsheim bei den rententräger angeben ?
    Vg

  6. Hallo, vielen Dank für Ihre Frage.

    Wenn Sie keine Leistungen zum Lebensunterhalt von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter bekommen, dann müssen Sie diesen selbst bestreiten. Uns ist keine Regelung bekannt, dass das Arbeitsamt Ihnen hier eine Vorgabe machen darf, wieviel Sie verdienen dürfen. Diese Aussage bezieht sich nur auf die Konstellation, dass Sie auch kein aufstockendes Hartz4 beziehen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dann fragen Sie schriftlich nach und lassen sich sagen, wo diese Regelung steht. Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese Information dann mit uns teilen.

    Es ist richtig, dass Sie während einer geförderten Weiterbildung nur zeitlich eingeschränkt Ihrer Selbstständigkeit nachgehen dürfen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Sie ausreichend Zeit und Energie für die Bildungsmaßnahme haben. Unter einer nebenberuflichen Selbstständigkeit werden 15 Wochenstunden verstanden.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen etwas weiterhelfen konnten und dass Sie sich gegebenenfalls nochmals melden. Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!

  7. Hallo,
    ich habe von Arbeitsamt eine Bildungsgutschein für die Weiterbildung bekomme. Da ich Selbständig bin verdiene ich ca. 15000 € im Jahr. Ich bekomme weder Arbeitslosengeld 1 noch ARGE 2. Allerdings sagt die Arbeitsamt mir, obwohl ich kein monatliche Leistungen beziehe, in meine Selbständigkeit höchstens 15 Stunde in der Woche arbeiten soll und nicht mehr als 450 € verdienen darf.
    Meine Frage bitte an Sie, ob es so Üblich ist?
    Danke

  8. Hallo Franziska,

    herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf die neue Regelung seit dem 1.1.2021.!

    Alles Gute für Sie!

  9. Hallo,

    danke für Ihre interessante Frage!
    Wir wissen nichts über Rückzahlungsverpflichtungen, die dadurch entstehen könnten, dass Sie sich nach Abschluss der Weiterbildung wieder für Ihre Selbstständigkeit entscheiden. Das Risiko von Zahlungsansprüchen birgt in der Regel nur der freiwillige Abbruch einer bereits begonnen Maßnahme.

    Uns sind Fälle bekannt, bei denen sich erfolgreiche Umschüler gegen den Umschulungsberuf entschieden haben und nach der Abschlussprüfung in den ursprünglichen Ausbildungsberuf „zurück gewechselt“ sind, was für Arbeitsagentur / Jobcenter nicht weiter von Interesse war. Vermutlich ist diese Konstellation mit Ihrer Situation gut vergleichbar.

    Das sind letztlich nur Mutmaßungen und übertragene Erfahrungswerte – damit Sie wissen, wo Sie dran sind, sollten Sie alle Schriftstücke durchgehen, die Sie vom Jobcenter bezüglich der Weiterbildung bekommen haben. Wenn dort nichts regelt ist, dann wird es sehr schwer für das Jobcenter nachträglich eine Erstattungspflicht zu konstruieren.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg!

  10. Ich befinde mich ein einer Weiterbildung, die durch das JobCenter über einen Bildungsgutschein finanziert wird. Hierfür musste ich mein Gewerbe abmelden, da die Förderung nur für Arbeitslose, aber nicht für (hauptberuflich) Selbständige möglich war. Frage: kann ich mit Beendigung der Fördermaßnahme meine Arbeitslosigkeit ab- und mein Gewerbe wieder anmelden, um schnell wieder Einkommen zu erzielen? Oder gibt es hier Sperrfristen, so dass ich ggf. die Weiterbildungsmaßnahme zurück erstatten muss, da ich vorher und nachher hauptberuflich selbständig war und mir dann nachgesagt werden könnte, dass ich mein Gewerbe nur abgemeldet hätte um die Förderung zu erhalten? Herzlichen Dank!

  11. Die Kleinunternehmer Schwelle liegt jetzt bei 22.000 EUR Umsatz im Jahr, von vorher 17.500 EUR.

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