Umschulung mit Hochschulabschluss? So geht es!

„Kann man trotz Studium eine Umschulung machen?“ Viele Hochschulabsolventen stellen sich genau diese Frage und zögern viellicht noch nach dem Abschluss einen Ausbildungsberuf zu ergreifen. Doch die Bedenken sind ohne Grund. Die Bewilligung einer Umschulung hängt nicht von der Art der Erstausbildung ab, sondern vom Förderungsbedarf des Antragstellers. Ein abgeschlossenes Studium ist eine Berufsausbildung und somit können auch Studierte unter den allgemeinen Voraussetzungen eine Umschulung als verkürzte Ausbildung aufnehmen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Wahl und Beantragung einer Umschulung nach dem Studium, sowie zu den Themen, die Akademiker auf diesem Weg betreffen können. Wenn Sie Ihr Studium abgebrochen haben und nun eine Umschulung erwägen, dann bekommen Sie hier detaillierte Informationen: Wie beantrage ich eine Umschulung mit abgebrochenem Studium? 

 

Umschulung trotz Hochschulstudium?

Leider hört man immer mal wieder, dass ein Sachbearbeiter des Arbeitsamts Behauptungen aufstellt, dass Studierte keine Umschulung machen können. Das ist unrichtig. Das Gesetz differenziert nicht zwischen der Art des Schulabschlusses oder der Erstausbildung. Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium ist eine anerkannte Berufsausbildung. Ein abgebrochenes Hochschulstudium kann sogar für einen noch höheren Förderungsbedarf sprechen. Unmittelbar nach dem Studium ist in der Regel das Jobcenter zuständig, wenn keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Sollte Ihnen mit dem Argument, eine Umschulung mit Hochschulabschluss sei nicht möglich, verwehrt werden, dann bestehen Sie auf die Anfertigung eines unterschriebenen Gesprächsprotokolls. Auch nachträglich können Sie noch eine Verschriftlichung verlangen, indem Sie eine Ablehnung per Bescheid verlangen. Im zweiten Schritt legen Sie dann ein Rechtsmittel ein.

 

Können auf Referendare und Beamtenanwärter eine Umschulung beantragen?

Wer bisher beamtenähnliche Bezüge hatte – zum Beispiel als Lehramtsanwärter – hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, möglicherweise aber auf ALG 2 (Förderung mit Bürgergeld über das Jobcenter). Allerdings berät die Arbeitsagentur jedermann bei der Arbeitssuche und zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Juristische Referendare sind keine Beamtenanwärter und haben nach dem Abschluss des Referendariats Leistungsansprüche nach ALG I.

 

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Umschulung finanziert?

Wenn Sie nach dem Studium die Förderung der verkürzten Ausbildung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter anstreben, müssen Sie dies begründen. Es gelten für Akademiker die allgemeinen Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs SGB III. Eine geförderte Umschulung mit Hochschulabschluss kommt somit in folgenden Konstellationen in Betracht:

 

Umschulung aufgrund gesundheitlicher Gründe

Welche Stelle Ihnen eine Umschulung finanzieren könnte, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie nach Ihrem Hochschulabschluss bereits gearbeitet haben oder direkt nach dem Studium eine Umschulung machen möchten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei gesundheitlichen Gründen eine Förderung durch die Rentenversicherung möglich. Maßgeblich sind insbesondere Mitgliedsbeiträge von bis zu 15 Jahren, wobei im Einzelfall abweichende Entscheidungen getroffen werden können. Ist die Rentenkasse nicht zuständig (zum Beispiel bei Selbstständigen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben), dann übernimmt auch die Arbeitsagentur bzw das Jobcenter eine Umschulung, wenn Sie aus physischen oder psychischen Gründen Ihren bisherigen Job nicht mehr ausüben können. Erforderlich sind medizinische oder psychologischen Gutachten.

 

Der Arbeitsmarkt gibt Ihnen trotz Abitur und Studium keine Chance

Wenn Sie nach dem Studienabschluss zwei oder drei Jahre lang keine angemessene Tätigkeit gefunden und lediglich „gejobbt“ haben, ist es sinnvoll, über eine Umschulung nachzudenken. So können Sie gegebenenfalls noch gut auf Ihr Studium aufbauen. Ein Gespräch mit der Arbeitsagentur kann auch klären, ob Sie eine realistische Chance haben, in Ihrem Traumberuf Fuss zu fassen oder ob eine Umschulung trotz Hochschulstudium der bessere Weg sein kann.

 

Umschulung in einen sehr gefragten Beruf

Bei den absoluten Mangelberufen haben Sie unabhängig von Ihrem bisherigen Werdegang eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Umschulung gefördert wird: Die Bundesagentur für Arbeit erstellte bis 2019 die „Fachkräfteengpassanalyse“, die besonders nachgefragte Berufsbilder auflistete. Sollten Sie sich für einen dieser Berufe entscheiden können, bestehen auch weiterhin sehr gute Chancen auf eine Förderung. Abiturienten sind auch in Handwerksberufen sehr gefragt und die Aussicht auf eine spätere Betriebsübernahme kann einen großen Anreiz darstellen.

 

Welche Umschulungen eignen sich für Akademiker?

Natürlich ist es wünschenswert, die im Studium erlangten Kenntnisse im Umschulungsberuf einsetzen zu können. So gut wie in jedem Bereich, den man studieren kann, finden sich ähnliche Ausbildungsberufe auf die Sie umschulen können:

  • Umschulung für Juristen: Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Steuerfachangestelle/r, Verwaltungsfachangestellte/r, kaufmännische Berufe
  • Umschulung für Mediziner: Pflege, MTA, MTRA, Heilpraktiker/in, Vertrieb für medizinische Produkte
  • Umschulung für Maschinenbauer: Handwerk, Bau, Metallbauer, Vertrieb
  • Umschulung für Sozialarbeiter: Erzieher, Betreuer, Pflegemanagement.

Bei einem universellen Studium wie BWL kommen nicht nur alle kaufmännischen Ausbildungsberufe infrage, sondern auch alle handwerklichen und die des produzierenden Gewerbes. Kulturwissenschaftler finden interessante Tätigkeitsfelder als Verlags-, Veranstaltungs- und Medienkaufmann und Sprachwissenschaftler auch in Bereichen die man vielleicht nicht gleich auf dem Schirm hat wie Touristik und Messewesen. Nicht wenige Umschüler möchten jedoch den neuen Beruf in einem ganz anderen Bereich aufnehmen, was in Anbetracht der zahllosen Möglichkeiten auch kein Problem darstellt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Umschulungsberufe

 

Ideal: Umschulung mit BWL-Studium

Ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium ist eine sehr gute Basis für den Wechsel in andere Branchen. Gleich ob Sie nun ein Handwerk erlernen möchten, den sozialen Bereich bevorzugen oder durch eine Umschulung in einem naturwissenschaftlichen Beruf qualifizieren wollen – mit soliden Wirtschaftskenntnissen sind Sie überall gern gesehen. In Befragungen interessieren sich Akademiker überwiegend für handwerkliche Umschulungen: Der theoretisch ausgerichtete Universitätsalltag lässt den Wunsch nach praktischen Fähigkeiten, „etwa mit den eigenen Händen zu erschaffen“ entstehen.

Viele Hochschulabsolventen möchten nach dem Abschluss der Umschulung Leitungsaufgaben übernehmen oder erwägen die Übernahme oder Gründung eines eigenen Unternehmens. Viele Handwerksbetriebe suchen Geschäftsnachfolger und könnten so das Sprungbrett zum eigenen Betrieb nach der Umschulung sein .

 

Umschulung abgelehnt: So bekommen Sie trotzdem einen Bildungsgutschein

Die Ablehnung eines Bildungsgutscheins ist ein verwaltungsrechtlicher Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Widerspruchsverfahren meist, aber bei weitem nicht immer zugunsten des Widersprechenden entschieden wird. Leider gibt es bei der Arbeitsagentur und dem Jobcenter die Tendenz, im Zweifel erstmal etwas abzulehnen. Sie sollten deswegen immer die Chance nutzen, dass durch einen Widerspruch ein anderer, meist auch besser geschulter Sachbearbeiter Ihren Sachverhalt noch mal prüft.

Als weiterer Schritt bleibt noch das gerichtliche Verfahren. Der Gang zum Sozialgericht ist kostenfrei, aber er kann dauern. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt klärt auch, ob Prozesskostenhilfe gewährt werden kann und damit die Anwaltskosten übernommen werden. Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten einer ersten Beratung zu finanzieren, dann kann auch über das örtliche Amtsgericht eine „Rechtsberatungsschein“ eingeholt werden, der Ihnen die Kosten bis auf einen ideellen Betrag von etwa 15 Euro abnimmt.

 

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