Auch an Fachschulen haben Sie die Möglichkeit, sich umschulen zu lassen. Es sind insbesondere spezielle Berufe, die an solchen Schulen gelehrt werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie vorab über diesen Ausbildungsweg wissen müssen!
Fachschulen sind keine Berufsschulen!
Achtung! Es handelt sich hierbei um Fachschulen, die eine spezielle Ausbildung anbieten und nicht um sogenannte Berufsschulen. Berufsschulen sind im deutschsprachigen Raum nämlich ein Teil des dualen Ausbildungswegs: An Berufsschulen werden theoretische Hintergründe zum praktischen Handwerk gelegt, die für den erlernten Beruf von besonderem Interesse sind. Wenn Sie sich beispielsweise in einer betrieblichen Umschulung befinden, haben Sie die Möglichkeit (meist aber nicht die Pflicht), solche Berufsschulen zu besuchen – meist wird im Umschulungsvertrag festgehalten, was vom Umschüler verlangt wird. Anders sieht es aber bei Fachschulen aus!
Grundsätzliches zu Fachschulen und entstehende Kosten
Fachschulen haben heute eigentlich die Aufgabe, Weiterbildungen anzubieten. Personen, die bereits eine erste Berufsausbildung oder Berufserfahrung in einem gewissen Bereich vorweisen können, haben hiermit die Möglichkeit, sich zu spezialisieren oder einen neuen Ansatz kennenzulernen. Doch auch Umschulungen werden in manchen Fachschulen angeboten. Vereinzelt können eventuell Kosten entstehen – im Normalfall erhalten Sie aber von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein und können damit anschließend Ihre Ausbildungskosten begleichen. Ganz im Gegensatz dazu kann es sogar an manchen Fachschulen und in manchen Bereichen vorkommen, dass Sie schon während der Ausbildungszeit Lohn beziehen.
Auch wenn die Rahmenbedingungen der Ausbildung in Fachschulen in der sogenannte Rahmenvereinbarung über Fachschulen aus dem Jahr 2002 verankert sind, ist die genaue Handhabe von Fachschulen Landessache. Es können für Sie also Unterschiede von Bundesland zu Bundesland entstehen. Diese Unterschiede betreffen sowohl die Zugangsvoraussetzungen, als auch den Inhalt der Umschulungen. Dementsprechend sollten Sie sich im Vorhinein informieren, welchen qualitativen Anspruch Ihre ausgewählte Fachschule besitzt.
Urlaubsanspruch an einer Fachschule
Der Name verrät es bereits: An einer Fachschule sind Sie als Schüler eingetragen. Schüler besitzen kein eigenes Recht auf Urlaub und sind nicht vom Bundesurlaubsgesetz betroffen. Das heißt, dass Sie theoretisch keinen Anspruch auf Urlaubstage haben. In der Praxis sieht es aber anders aus: Meist fallen die freien Tage in die typischen Urlaubsmonate, genauso wie an herkömmlichen Schulen auch. Sie werden aber jedenfalls idealerweise bereits vor dem ersten Schultag wissen, wann Sie im kommenden Semester Urlaub haben werden und wann Sie die Schulbank drücken müssen.
Dauer der Ausbildung und Arbeitszeiten
Auch die Ausbildungsdauer variiert, je nachdem, ob Sie die Fachschule als Abendschule im Sinne einer Weiterbildung oder wirklich als Umschulungsmaßnahme nutzen. Letztlich hängt die Dauer der Ausbildungszeit auch vom angestrebten Berufsfeld ab.
Beispiele für eine Umschulung an einer Fachschule
Um konkreter zu werden folgen hier ein paar Beispiele für eine mögliche Umschulung an einer Fachschule: Die berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS18) führt auch eine Fachschule für Sozialpädagogik und diese bietet eine Umschulung zum/r staatlich anerkannte/n Erzieher/in an. Diese Ausbildung dauert insgesamt fünf Schulhalbjahre auf Vollzeitbasis und erfordert einen Bildungsgutschein und ein gewisses Ausmaß an beruflicher Vorqualifikation, ist für Sie aber darüber hinaus kostenlos. Diese Umschulungsmaßnahme zum/r Erzieher/in an Fachschulen wird momentan (und auch zumindest bis 2020) von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Programms „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ stark gefördert – sogar die Vergütung der Fachschüler/innen, die in diesem Fall bereits in einem Sozialversicherungsverhältnis stehen und in einem Kindergarten angestellt sind, wird über dieses Programm mitgefördert!
Das zweite Beispiel liefert uns die Private Fachschule für Wirtschaft und Soziales gGmbH. Die angebotenen Ausbildungen können hier auch als Umschulung begangen werden, anders als bei der beruflichen Schule Hamburg-Harburg ist man hier aber toleranter, was die Zugangsvoraussetzungen betrifft. Urteilen Sie selbst anhand des Beispiels einer Umschulung zum IT- Systemelektroniker.
Das dritte und letzte Beispiel, um die unterschiedlichen Herangehensweisen zu demonstrieren, widmet sich wieder dem Beruf des Erziehers. Das gemeinnützige Schulungszentrum für Sozialwesen gGmbH Auerbach in Sachsen bietet ebenfalls diese Umschulungsvariante an. Auch hier sind wieder andere Voraussetzungen gegeben als in den ersten beiden Beispielen. Sogar der Kursverlauf unterscheidet sich ein wenig von der Fachschule in Hamburg, unter anderem in seiner Dauer.
Fazit
Umschulungen an Fachschulen sind möglich, aber in jedem Bundesland anders geregelt. Die übergeordnete Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2002 bietet zwar grundsätzliche Übereinstimmung über Aufgabe der Fachschulen, die konkrete Auslegung unterliegt aber den Ländern. Das bedeutet, dass die Ausbildung für Erzieher in Hamburg anders aussehen kann als in Sachsen.