Nach einer Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn arbeiten diese Personen vorrangig im Bereich der Jugendarbeit. Sie sind beispielsweise in Kinderheimen, Jugendheimen oder Waisenhäusern tätig. Dort unterstützen sie junge Erwachsene und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Die Versorgung der Heranwachsenden sowie ihre individuelle Förderung stehen somit klar im Fokus ihrer Tätigkeit.
Als ErzieherInnen für Heimerziehung und Jugenderziehung ist die Rolle der Eltern essenziell. Da Eltern häufig auf die ein oder andere Weise fehlen oder die Kinder und Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen stammen, obliegt es den Jugend- und HeimerzieherInnen, diese Rolle bestmöglich auszufüllen.
Wie sind die Zukunftsperspektiven nach einer Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn?
Jugend- und Heimerziehung spielt auch in Zukunft eine wichtige Rolle in sozialen Gemeinschaften. Deshalb sind Kinder und Jugendliche auch zukünftig auf die Unterstützung von pädagogisch kompetenten Fachkräften angewiesen. Eine Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn kann sich somit auch zukünftig noch lohnen.
Exzellente Aufstiegschancen nach der Umschulung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit entsprechenden Vorkenntnissen und Kompetenzen, den Weg zur Heimleitung zu beschreiten. HeimleiterInnen tragen mehr Verantwortung für die Heranwachsenden, die unter dem Dach des jeweiligen Hauses leben als ErzieherInnen. Ihr Aufgabengebiet ist auch für die Zukunft bedeutsam. Da sie die Leitung der jeweiligen Einrichtung innehaben, sind in erster Linie sie für das Wohl der Schützlinge und die Organisation der Einrichtung verantwortlich.
Die Option des Aufstiegs zum/zur HeimleiterIn durch eine Weiterleitung ist mit einem höheren Einkommen verknüpft. Die Weiterbildung dauert etwa 12 – 24 Monate, je nach Angebot des Anbieters. Vor allem pflichtbewusste Menschen mit einem Sinn für Strukturen und Hilfsbereitschaft gegenüber den Heranwachsenden eignen sich für solch eine weitere Weiterbildung zur Heimleitung.
Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn bis zur HeimleiterIn
Um die Umschulung beginnen zu können, müssen Sie formale Voraussetzungen erfüllen. Wichtigster Schritt vor jeder Umschulung ist jedoch das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft. Wenn Sie ohne Beratungsgespräch eine Umschulung beginnen, dann kann nachträglich die Finanzierung nicht mehr übernommen werden und es bleibt Ihnen nur der teure Weg der Selbstfinanzierung.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Umschulung erfüllen?
Sie benötigen in jedem Fall:
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- meist einen mittleren Bildungsabschluss
- ärztliches Attest über Ihren allgemeinen gesundheitlichen Zustand
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- meist mindestens vier Jahre Berufserfahrung.
Die Anforderungen für eine Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn wird teilweise auch bereits einschlägige Berufserfahrung im sozialen Bereich verlangt. Diese besteht im Idealfall seit mindestens einem Jahr und findet in sozialen Einrichtungen oder gesundheitlichen Diensten statt. Sollten Sie bisher in einer anderen Branche gearbeitet haben, dann wird manchmal ein vorbereitendes Praktikum verlangt.
Wie lange dauert die Umschulung?
Die Umschulung zum / zur Jugend- und HeimerzieherIn ist ein geregelter Ausbildungsberuf und dauert drei Jahre. Bei einer entsprechenden beruflichen Vorerfahrung, also einer ersten Berufsausbildung im sozialen Bereich und einschlägiger Arbeitserfahrung, kann die Umschulung zum Heimerzieher auf 2 Jahre verkürzt werden. Über die individuelle Dauer entscheidet der Umschulungsanbieter in Rücksprache mit dem Kostenträger. Sollte eine Verkürzung auf 24 Monate abgelehnt werden, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen der Verkürzung erfüllen, dann halten Sie direkt mit dem Arbeitsamt, Jobcenter oder der Rentenversicherung Rücksprache.
Jugend- und HeimerzieherIn werden: Umschulungsinhalte
Die verkürzte Ausbildung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn gliedert sich grundsätzlich in theoretische und praktische Bestandteile. Bei einer verkürzten Umschulung werden die selben Lerninhalte in verknappter Form vermittelt. Generell enthält eine zweijährige Umschulung auch Praktika. Die Inhalte umfassen sämtliche Bereiche, die pädagogischen Wert aufweisen. Beispielsweise zählen psychologische Aspekte, Rechts- und Berufskunde sowie die Gesundheitserziehung zum Lerninhalt während der Umschulungsmaßnahme.
Die Ausbildung und Umschulung zielt vor allem darauf ab, die Auszubildenden zu befähigen, Gruppendynamik zu verstehen sowie in Konfliktsituationen unterstützend einzuwirken. Die Lerninhalte befassen sich mit Eigenarten beeinträchtigter Heranwachsender ebenso wie mit den Themen Sonderpädagogik und Heilpädagogik.
Insbesondere im praktischen Teil der Umschulung sind Themen wie die Sprachentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie Unterstützung bei Lernprozessen relevant. Eine besondere Bedeutung kommt der Erziehungsarbeit zu. Hierbei ist die Elternarbeit sowie das Zusammenspiel zwischen Erziehern und ausbildungsrelevanten Einrichtungen wichtig.
Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherung: Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?
Wer sich zum/zur ErzieherIn im Bereich der Jugend- und Heimerziehung umschulen lassen möchte, hat verschiedene Optionen zur Finanzierung. Die Kosten einer Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn oder HeimleiterIn übernimmt für gewöhnlich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. In beiden Fällen kann die Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert werden.
Wann finanziert das Arbeitsamt die Umschulung?
Die Agentur für Arbeit ist für Sie zuständig, wenn Ihr jetziger Arbeitsplatz bedroht ist, Sie arbeitssuchend oder bereits seit weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Die Finanzierung durch einen Bildungsgutschein hängt maßgeblich von der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ab, da Sie durch die Umschulung langfristig in einen neuen Beruf eingegliedert werden sollen.
Wann zahlt das Jobcenter die Umschulung zum Heimerzieher?
Das Jobcenter übernimmt die Finanzierung der verkürzten Ausbildung, wenn Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind. des Weiteren orientiert auch das Jobcenter sich an den Voraussetzungen der Agentur für Arbeit. Teilweise wird die Teilnahme an einem Eignungstest verlangt. Der Eignungstest fragt kein Wissen ab und stellt auch keinen Intelligenztest dar, sondern soll Aufschluss über die charakterliche Eignung und Persönlichkeit des Umschülers bringen.
Zahlt die Rentenversicherung die Umschulung zum Jugenderzieher?
Ja, auch die Rentenversicherung trägt unter Umständen die Kosten der beruflichen Neuorientierung durch eine Umschulung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die Umschulung zur Heimerzieherin muss geeignet sein, dass Sie auch trotz fortbestehender Einschränkungen dauerhaft im Bereich Heimerziehung arbeiten können. Erwartet werden entsprechende ärztliche Atteste. Lassen Sie sich zunächst von der Rentenversicherung beraten.
Wieviel verdient man während der Umschulung?
Die Höhe des bezogenen Gehalts variiert von Umschüler zu Umschüler. Sie hängt davon ab, ob der/die UmschülerIn arbeitslos ist oder ob der Arbeitsplatz ohne Umschulung gefährdet ist. Auch solche Personen, die bei bestehender Anstellung eine neue Arbeit suchen, können einen Bildungsgutschein beantragen. Während die Kosten der Umschulung in voller Höhe getragen werden, sind die Leistungen für den Lebensunterhalt unterschiedlich. Solange Sie ALG 1 beziehen können, richtet sich die Zahlung nach dieser Summe. Nach spätestens 12 Monaten kann die Zahlung sich am Bürgergeld-Satz (ALG II) orientieren, wobei viele weitere Zuschüsse und Leistungen möglich sind (separat zu beantragen).
HeimleiterIn werden: berufsbegleitend in Teilzeit oder per Abendschule eine Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn machen
Ja, die Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn kann auch in Teilzeit absolviert werden. Diese Form der Weiterbildung dauert entsprechend länger als eine Umschulung in Vollzeit. Normalerweise ist eine berufliche Neuorientierung in der Jugend- und Heimerziehung in zwei bis drei Jahren abgeschlossen. Im Fall der Umschulung in Teilzeit und begleitend zu einem Beruf verlängert sich die Dauer auf drei bis vier Jahre.
Da sich die Ausbildung in Teilzeit absolvieren lässt, ist es auch möglich, diese Umschulung an einer Abendschule zu absolvieren. Wenn für Sie nur der Weg über eine Abendschule möglich ist, dann suchen Sie bitte gezielt nach einem entsprechenden Anbieter. Äußerst flexibel ist die Umschulung durch ein Fernstudium, dass Sie nach Ihrem individuellen Zeitplan absolvieren können.
Wie viel kostet die Weiterbildung als HeimerzieherIn?
Die Kosten einer beruflichen Umorientierung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn oder HeimleiterIn fallen unterschiedlich aus. Dabei spielt vor allem der jeweilige Anbieter eine Rolle. Fachschulen und ähnliche Einrichtungen erheben unter Umständen ein Schulgeld. Grundsätzlich sind die Kosten wenig relevant, wenn die Finanzierung z. B. durch einen Bildungsgutschein bereits geklärt ist.
Im Regelfall lässt sich die Umschulung finanziell fördern. Dann spielen die Kosten erst eine Rolle, wenn die Weiterbildung aus »unwichtigen«, freiwilligen Gründen abgebrochen wird. Wichtige Gründe sind dagegen beispielsweise das Eintreten einer Schwangerschaft oder Krankheit. Die UmschülerInnen sind häufig durch die neuen Umstände zum Abbruch der verkürzten Ausbildung gezwungen. Ist eine Schwangerschaft oder Krankheit ursächlich für den Abbruch, müssen die Kosten von den betroffenen UmschülerInnen nicht zurückgezahlt werden.
Liegt jedoch ein »unwichtiger« Grund vor (z. B. weil der Beruf doch nicht zusagt), kann die Rentenversicherung oder auch das Arbeitsamt einen Ausgleich oder Schadensersatz fordern. Solch ein Grund kann beispielsweise das Nichtgefallen des Berufs wider Erwarten sein. Die Frage des Schadensersatzes bzw. Rückzahlung regelt dann die sogenannte »Eingliederungsvereinbarung«, die im Voraus zwischen Umschülern und dem Arbeitsamt bzw. der Rentenversicherung vereinbart wurde.
Umschulung zum/zur JugenderzieherIn: Tipps für die Bewerbung
Eine Bewerbung für eine Umorientierung im Beruf ErzieherIn mit dem Schwerpunkt auf die Jugend- und Heimerziehung benötigt vor allem entsprechende Qualifikationen und charakterliche Eignung. Diese Kriterien und ihr Nachweis sind unerlässlich für ein erfolgreiches Bewerbungsschreiben. Daher ist es wichtig, beim Schreiben der Bewerbung auf persönliche Erfahrungswerte zu setzen, die im Beruf relevant sein können. Dazu zählt z. B. die Erziehung eigener Kinder oder anderes entsprechendes Engagement. Auch wer Geschwister betreute oder Angehörige pflegt, sollte diese Aspekte in der Bewerbung hervorheben.
In die Bewerbung für eine Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn gehören dementsprechend sämtliche Nachweise, die pädagogische Kenntnisse und Kompetenzen betonen. Angehende UmschülerInnen, die bereits Praktika und Ähnliches absolviert haben, sollten auch diese Begebenheiten in einer Bewerbung aufführen.
Zugleich spielen alle charakterlichen Eigenschaften und Interessensgebiete, die im Beruf nützlich sind, eine Rolle. Demnach erfordert der Beruf des/der Jugend- und HeimerzieherIn bzw. HeimleiterIn ein ausgeprägtes Maß an Geduld und Gelassenheit. Zugleich sind handwerkliche und künstlerisch-musische Hobbys vorteilhaft.
Wer bietet die Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn an?
Eine Weiterbildung oder berufliche Umorientierung im Bereich der Jugenderziehung und Heimerziehung ist an unterschiedlichen Fachschulen und Berufskollegs möglich. Gleichzeitig bieten Hochschulen ähnliche Studiengänge an (z. B. Schwerpunktstudium »Frühe Kindheit« oder »Angewandte Kindheitswissenschaften«).
Wer berufsbegleitend eine Umschulung durchführen möchte, kann auf einen Fernlehrgang zurückgreifen. Außerdem ermöglicht die Datenbank von der Arbeitsagentur (»Kursnet«) das Abrufen von lokalen Umschulungsanbietern.
Umschulung zum Heimerzieher per Fernstudium – wie geht das?
Ja, als Alternative zur Umschulung kommen ebenfalls diverse Fernstudiengänge infrage. Ein solches Fernstudium ist in verschiedenen Variationen möglich. Die Studiengänge decken ähnliche Bereiche ab wie die Umschulung zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn oder HeimleiterIn. Es existieren die folgenden Fernstudiengänge:
- Sozialpädagogik
- Ergotherapie
- Soziale Arbeit
- Heilerziehungspflege
- Sozialbetreuung
Ein solcher Fernlehrgang lässt sich komfortabel an bekannten Fernunis absolvieren. Dazu zählen insbesondere die Fernschulen SGD und ILS. In beiden Fällen lässt sich das Fernstudium ggfs. über einen Bildungsgutschein finanzieren. Auch die monatliche Ratenzahlung kommt für einen solchen Studiengang infrage. Die kompletten Kosten liegen hierbei bei etwa 1000 Euro für Selbstzahler.
Ein Fernstudium ist auch eine gute Alternative für alle, die bisher in einer anderen Branche gearbeitet haben und nun den Wechsel in den sozialen Bereich anstreben.
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Zum/zur Jugend- und Heimerzieher/in als Quereinsteiger – Tipps
Wer den Gedanken hegt, sich als sogenannter Quereinsteiger zum/zur Jugend- und HeimerzieherIn umschulen zu lassen, ist sich oft über die Anforderungen an diesen Beruf im Unklaren. Normalerweise verfügen Quereinsteiger aus anderen Branchen über keinerlei vorangegangener Ausbildung in dem anvisierten Berufsbild. Sollten Sie auch bisher schon im sozialen Bereich gearbeitet haben, dann ist ein Quereinstieg natürlich denkbar.
Für BewerberInnen ohne Umschulung zum Heimerzieher ist es ideal, wenn bereits in einem ähnlichen Berufszweig gearbeitet wurde. Solch eine Berufspraxis steigert die Einstiegschancen und die Chancen auf Erfolg der Bewerbung um ein Vielfaches. Die pädagogischen Aspekte sind selten ein Problem für angehende Jugend- und HeimerzieherInnen im Quereinstieg: Quereinsteiger erlangen wesentliche Kenntnisse durch spezielle Fortbildungsseminare während der Berufspraxis.
Wer den Quereinstieg wagen will, achtet im idealen Fall darauf, für den Beruf gerüstet zu sein. Dazu zählen vor allem Eigenschaften, wie eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl. Die Fürsorge für die Heranwachsenden ist elementar für Jugend- und HeimerzieherInnen sowie für HeimleiterInnen. Deshalb ist der Fokus verstärkt auf diesen Bereich zu richten.
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