Dürfen Umschüler und Auszubildende den Betriebsrat wählen?
1. Die Wahl des Betriebsrates
Alle Arbeitnehmer sind zur Wahl berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vollendung des 18. Lebensjahres bedeutet in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer, der an der Wahl teilnehmen möchte, am letzten Tag der Wahl sein 18. Lebensjahr vollendet haben muss, also spätestens an diesem Tag seinen Geburtstag begehen muss. Alle Arbeitnehmer, die mehr als drei Monate im respektiven Betrieb tätig sind, sind wahlberechtigt.