Umschulung nach einer OP: großer Ratgeber

…und danach?

Manchmal lässt es der Gesundheitszustand von Berufstätigen nicht mehr zu, die bisherige Tätigkeit weiterhin auszuüben. Erkrankungen oder Verletzungen können eine derart starke körperliche Beeinträchtigung darstellen, dass das Arbeiten in bestimmten Berufen nicht mehr möglich ist. Besonders Berufsbereiche, in denen körperlich gearbeitet wird, scheiden dann für die weitere Laufbahn aus. Ist dies der Fall, kann ein Umschulen stattfinden, das einen Berufswechsel ermöglicht und so sicherstellt, dass auch trotz eventueller körperlicher Einschränkungen weiterhin am Arbeitsleben teilgenommen werden kann.

Welcher Berufsbereich in Frage kommt, hängt maßgeblich davon ab, welcher medizinische Befund zugrunde liegt und welche Tätigkeiten auf dieser Grundlage in Zukunft ausgeübt werden können. Auch die Frage nach der Kostenübernahme sollte vorab geklärt werden: Hier können unterschiedliche Institutionen und Behörden als Kostenträger fungieren.

 

Umschulung nach einer OP: Kostenträger

Ein Umschulen wird immer dann notwendig, wenn ein Mensch seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn der Gesundheitszustand des Betreffenden es nicht mehr zulässt, dass er weiterhin in seinem erlernten Beruf arbeiten kann. Schnell droht eine längere Arbeitslosigkeit, wenn kein zügiger Berufswechsel erfolgt.

Die erforderlichen Qualifikationen können im Rahmen einer entsprechenden Fortbildung erworben werden. Ein solcher Lehrgang präsentiert sich aber meist vergleichsweise kostenintensiv, und kaum ein Umschüler kann diese Kosten aus eigener Tasche tragen. Aus diesem Grund bieten einige Institutionen und Behörden finanzielle Hilfen an und übernehmen die Kosten für eine Weiterbildung nach einer Operation oder einer Erkrankung.

 

Deutsche Rentenversicherung

Eine dieser Behörden ist die Deutsche Rentenversicherung, die sich dafür einsetzt, dass Menschen möglichst lange am Berufsleben teilhaben können. Aus diesem Grund fördert sie im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben auch Fortbildungen und Umschulungen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden. Besonders zwei grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine finanzielle Förderung zu erhalten. Zum einen muss der potenzielle Umschüler mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben muss. Darüber hinaus kann der Bezug einer Erwerbsminderungsrente, die aufgrund gesundheitlicher Probleme gezahlt wird, für die Kostenübernahme für eine Weiterbildung qualifizieren. Zunächst einmal muss aber die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden, denn unter Umständen kommt auch eine finanzielle Förderung durch eine andere Behörde in Frage.

Um eine Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden. Hier wird geklärt, welche Förderungsmöglichkeiten sinnvoll sind und ob alle Bedingungen für eine Förderung erfüllt werden. Ist dies der Fall, wird ermittelt, welche Berufe möglich sind: Dazu wird eine sogenannte Berufs- und Arbeitserprobung veranstaltet, in deren Verlauf die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse ermittelt werden. Daraufhin kann eine Weiterbildung ausgewählt und begonnen werden.

 

Jobcenter

Alternativ kann auch das Jobcenter die Kosten für eine Fortbildung, die aus gesundheitlichen Gründen stattfinden soll, übernehmen. Dies ist immer dann möglich, wenn die betreffende Person nach der erfolgten Operation direkt von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos ist. Ob bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit ALG I oder Hartz IV bezogen wird, ist dabei nicht von Bedeutung. In vielen Fällen wird die Kostenübernahme für eine Fortbildung gewährt, ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Um eine Weiterbildung vom Jobcenter bezahlt zu bekommen, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss glaubhaft belegt werden, dass die bisherige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nach einer OP nicht mehr ausgeübt werden kann. Es kann in diesem Zusammenhang erforderlich sein, ärztliche Atteste vorzulegen oder sich einer Untersuchung durch einen Amtsarzt zu unterziehen.

Wird die Förderung für das Umschulen vom Jobcenter bewilligt, erhält der Antragsteller einen sogenannten Bildungsgutschein. Dieser berechtigt zur Teilnahme an einer vorab festgelegten Weiterbildung bei einem Bildungsträger und gibt Auskunft darüber, ob die Kosten anteilig oder vollständig übernommen werden. Bezieht der Antragsteller ALG I oder ALG II, wird dieses während der Teilnahme an der Fortbildung weiter ausbezahlt. Darüber hinaus können auch Fahrtkosten zur Bildungsstätte vom Jobcenter bezahlt werden. Welcher neue Berufszweig in Frage kommt, hängt von der persönlichen, gesundheitlichen und fachlichen Eignung des Einzelnen ab. Ein Bildungsgutschein wird vom Jobcenter nur dann ausgestellt, wenn eine auf die Weiterbildung folgende Anstellung wahrscheinlich ist und eine Arbeitslosigkeit so vermieden werden kann.

 

Berufsgenossenschaft als Kostenträger

Auch die Berufsgenossenschaft kann unter Umständen als Kostenträger infrage kommen, wenn das Umschulen in einen anderen Beruf als Folge eines chirurgischen Eingriffs erwogen wird. Allerdings ist auch hier die finanzielle Leistung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine Kostenübernahme für eine Weiterbildung ist so in diesem Fall nur dann möglich, wenn der Unfall, der zur Verletzung und somit zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, während der Arbeitszeit stattgefunden hat. Das gilt auch für Erkrankungen, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit am Arbeitsplatz stehen. Die Förderung steht außerdem nur Personen zu, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen: Angelernte Arbeitskräfte haben keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft.

Bevor eine finanzielle Förderung durch die Berufsgenossenschaft erfolgen kann, wird zunächst eine ärztliche Untersuchung angeordnet. Diese sollte zum Ergebnis haben, dass das Ausüben der bisherigen beruflichen Tätigkeit aufgrund des Gesundheitszustands des Betroffenen nicht mehr möglich ist und daher ein Umschulen in einen neuen Beruf sinnvoll ist. Gleichzeitig muss aber auch festgestellt werden, dass der neu gewählte Beruf mit hoher Wahrscheinlichkeit in vollem Umfang ausgeübt werden kann: Nur, wenn eine vollständige Wiedereingliederung ins Berufsleben abzusehen ist, wird die Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahme in Betracht ziehen. Erklärt sich die Behörde bereit, eine finanzielle Förderung zu bewilligen, fällt diese nicht immer gleich hoch aus. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen des Antragstellers. Grundsätzlich ist zunächst ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter bei der Berufsgenossenschaft anzuraten, in dem alle Belange geklärt werden können, bevor etwa ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird.

Als Kostenträger für das Umschulen können zuständig sein:

 

Umschulung nach einer Schulter-OP

Schulterbeschwerden können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Meist entstehen sie aufgrund einer übermäßigen Belastung beziehungsweise einer Fehlbelastung der Gelenke, die etwa durch eine schwere körperliche Tätigkeit im Berufsleben vorkommen kann. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang zu Arthrose, einer schmerzhaften und degenerativen Abnutzung der Gelenke und Gelenkknorpel. Ebenso kann es auch durch Arbeitsunfälle zu Verletzungen im Schulterbereich führen. Kommt es zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen, ist es unter Umständen nicht mehr möglich, die bisherige berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben. Ist der Schaden am Gelenk mit konventionellen Behandlungen irreparabel, muss ein operativer Eingriff stattfinden. Dieser kann die Funktion der Schulter wiederherstellen und dafür sorgen, dass auch eine Teilnahme am Berufsleben auf Dauer wieder möglich ist.

Wurde eine Schulter-OP erfolgreich durchgeführt, kann nach einer angemessenen Regenerationsphase wieder in den Berufsalltag einsteigen. Allerdings ist es unter Umständen möglich, dass ein Berufswechsel erforderlich ist – etwa dann, wenn der erlernte Beruf mit einer starken körperlichen Belastung insbesondere im Schulterbereich einhergeht. Berufe im Baugewerbe, im Handwerk oder auch im Lager oder im Pflegebereich scheiden damit in vielen Fällen aus. Stattdessen können Tätigkeiten infrage kommen, die weniger belastend auf die Schultergelenke wirken. Dazu gehören unter anderem Berufe, die etwa im Büro stattfinden oder auch am Empfang. Grundsätzlich kommen alle Arbeitsbereich infrage, die einen regelmäßigen Positionswechsel ermöglichen und keine starke Belastung für Rücken und Schultern darstellen.

 

Umschulung nach einer Knie-OP

Knieprobleme kommen häufig vor und können unterschiedliche Gründe haben. Eine zu starke Beanspruchung durch berufliche Tätigkeiten oder bestimmte Sportarten kann ebenso zu Schmerzen und Schäden im Knie führen wie Arthrose, die ebenfalls durch eine dauerhafte intensive Belastung des Gelenks auftritt. Wer in seinem Arbeitsalltag viele Treppen steigt, oft kniet oder hockt oder einfach viel stehen muss, leidet unter Schmerzen, die im Verlauf immer stärker werden und früher oder später in den meisten Fällen eine OP erforderlich machen. Doch selbst ein operativer Eingriff kann die Gesundheit des Knies nicht immer wiederherstellen: Dann ist es an der Zeit für eine Umschulung in einen Berufsbereich, der das Kniegelenk weniger stark fordert und auch mit dieser Einschränkung schmerzfrei und problemlos ausgeübt werden kann.

Grundsätzlich kommen hier alle Berufe in Frage, die keine außergewöhnliche Beanspruchung der Knie mit sich bringen. Dazu gehören beispielsweise sitzende Tätigkeiten im Büro oder am Empfang, die in vielfältigen Unternehmen und Einrichtungen möglich sind. Auch eine neue berufliche Laufbahn als Fahrer etwa in der Personenbeförderung kann eine Alternative sein. Vermieden werden sollten alle Berufe, in denen die Knie regelmäßig stark belastet werden. Darunter fallen viele handwerkliche Tätigkeiten, aber auch Berufe im Einzelhandel, da diese oftmals mit viel Stehen und Gehen verbunden sind. Die Finanzierung einer Weiterbildung nach einer Knie-OP kann durch das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung erfolgen, sofern eine entsprechende Eignung festgestellt wurde.

Ärztliche Attests können in diesem Zusammenhang von jeder Behörde verlangt werden. Handelt es sich bei dem Schaden am Knie um die Folgen eines Arbeitsunfalls, kann auch die zuständige Berufsgenossenschaft als Kostenträger eine Option sein.

 

Umschulung nach Hüft-OP

Probleme mit den Hüften können vor allem in fortgeschrittenem Alter auftreten, wenn es aufgrund von Übergewicht oder jahrelangen starken Belastungen etwa zu Arthrose in den Hüftgelenken kommt. Dann entstehen zunächst leichte, später sehr starke Schmerzen, die das Gehen, Stehen und viele weitere Bewegungen erschweren und auch das Weiterführen der beruflichen Tätigkeit im fortgeschrittenen Stadium unmöglich macht. Auch durch Unfälle oder Verletzungen können vergleichbare Schäden an den Hüftgelenken entstehen. Bestehen irreparable Schäden an einem oder gleich beiden Hüftgelenken, ist es Zeit für eine Operation. Bei dieser wird das defekte Gelenk ausgetauscht und durch ein künstliches ersetzt. Die Rehabilitationsphase nach einer Hüft-OP fällt teilweise recht lange aus, und es kann Monate dauern, bis die betreffende Person gesundheitlich voll wiederhergestellt ist.

Wer eine Hüftoperation hinter sich hat, muss sich danach entsprechend schonen, um sicherzustellen, dass das neue Gelenk richtig aushärtet und anschließend den Belastungen des Alltags problemlos standhält. Nach dieser Regenerationsphase ist eine berufliche Tätigkeit durchaus wieder möglich; allerdings sollten zu starke sowie zu einseitige Belastungen der Hüften vermieden werden. Ideal sind Arbeitsplätze, an denen abwechslungsreiche Körperhaltungen und Positionen möglich sind und etwa zwischen Sitzen, Stehen und Gehen gewechselt werden kann.

Anstrengende körperliche Tätigkeiten etwa im handwerklichen Bereich sind weniger geeignet für Personen, die bereits eine OP an der Hüfte hinter sich haben. Arbeiten etwa im Büro, die vielleicht auch noch in Teilzeit ausgeübt werden können und einen Positionswechsel zwischendurch ermöglichen, stellen dagegen für viele Betroffene kein Problem dar.

 

Umschulung nach einer Herz-Bypass-OP

Herzprobleme sind eine schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung, die schlimmstenfalls auch eine Gefahr für das Leben der Betroffenen darstellen kann. Erfolgt nach auftretenden Beschwerden eine Bypass-Operation, kann diese die Gesundheit des Patienten wieder voll herstellen. Voraussetzung ist sowohl ein fachmännisch durchgeführter Eingriff als auch eine angemessen lange Rehabilitationszeit. Letztere kann bis zu 12 Wochen betragen. Erholt sich das Herz nach dem Eingriff vollständig, ist es durchaus möglich, dass der Betroffene wieder in seinen bis dahin ausgeübten Beruf zurückkehren kann. Dies gilt sogar dann, wenn die berufliche Tätigkeit mit starkem Stress oder einer erhöhten körperlichen Anstrengung verbunden ist.

Kommt es aber auch nach der Herz-Bypass-OP zu Herz-Rhythmus-Störungen oder vergleichbaren Einschränkungen der Herzfunktion, ist es ratsam, einen Beruf zu wählen, der sich durch einen vergleichsweise geringen Stresspegel auszeichnet und auch körperlich nicht zu fordernd ausfällt. Geeignet sind auch hier beispielsweise Tätigkeiten im Büro oder etwa am Empfang, aber auch viele weitere Berufszweige. Nicht in Frage kommen für Herzpatienten grundsätzlich alle Berufe, in denen Verantwortung für andere Menschen übernommen werden muss. Eine Laufbahn als Pilot oder Busfahrer ist demnach ausgeschlossen. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine schrittweise Wiedereingliederung in den gewählten alten oder neuen Beruf: Begonnen werden kann mit einer Tätigkeit in Teilzeit, die dann später mit sich weiterhin bessernder Gesundheit auf Vollzeit ausgeweitet werden kann.

 

Umschulung nach Rücken-OP

Rückenprobleme sind in Deutschland weit verbreitet. Sie entstehen durch unterschiedliche Faktoren wie Übergewicht, Fehlhaltungen, unzureichende Bewegung, einseitige Belastungen sowie Verletzungen durch Überlastungen und vergleichbare Auslöser. Beschwerden im Rückenbereich äußern sich in erster Linie durch das Auftreten von Schmerzen, die im weiteren Verlauf schlimmer werden und das Ausüben des bisherigen Berufs unter Umständen unmöglich wird. Auch die Beweglichkeit lässt oftmals aufgrund der Schmerzen oder vergleichbarer Symptome deutlich nach. Oftmals hilft letztendlich nur eine Operation, die aber nicht längst bei jeder Rückenproblematik möglich ist. Grundsätzlich ist ein operativer Eingriff am Rücken vergleichsweise schwierig und sollte aufgrund der damit verbundenen Risiken gut abgewogen werden.

Hat eine Rücken-OP stattgefunden, ist zunächst eine vergleichsweise lange Rehabilitationsphase notwendig. Diese kann mehrere Wochen oder Monate dauern und hängt von der Art der Erkrankung und dem individuellen Gesundheitszustand ab. Ist es nicht mehr möglich, dem bisher ausgeübten Beruf weiterhin nachzugehen, sollte in einen Bereich umgeschult werden, in dem keine starke körperliche Anstrengung erforderlich ist. Handwerksberufe oder Tätigkeiten im Einzelhandel oder in der Gastronomie belasten den Rücken stark, sodass diese Tätigkeiten von vorneherein auszuschließen sind. Zwar stellt auch das Sitzen etwa im Büro eine Belastung für den Rücken dar; verglichen mit anderen Berufen wird dies aber oftmals als „kleineres Übel“ in Kauf genommen. Im Idealfall kann im Arbeitsalltag aber die Position häufiger gewechselt werden, und auch ergonomische Sitzmöbel können helfen, den Rücken nach der OP zu entlasten.

 

Umschulung nach Bandscheiben-OP

Probleme mit der Bandscheibe sind ebenso wie allgemeine Rückenprobleme ein häufiger Grund für Krankschreibungen und eine drohende Arbeitsunfähigkeit. Verschieben sich die Knorpelschichten zwischen den Rückenwirbeln und drücken anschließend auf die Nerven, sprechen Experten von einem Bandscheibenvorfall. Diese Erkrankung entsteht durch Fehlbelastungen, dauerhafte starke Beanspruchungen oder auch Arbeitsunfälle. Bandscheibenvorfälle sind sehr schmerzhaft und sorgen dafür, dass sich die Betroffenen kaum noch bewegen können. Sowohl die bisherige berufliche Tätigkeit als auch das Bewältigen des Alltags wird schnell unmöglich. Eine OP kann in vielen Fällen zum Erfolg führen; dennoch ist es oftmals schwierig, wieder in den ursprünglichen Beruf einzusteigen. Dies ist besonders der Fall, wenn dieser mit regelmäßigen intensiven Belastungen der entsprechenden Körperregion verbunden war.

Nach einer Bandscheiben-OP erfolgt eine Erholungsphase, die mehrere Wochen andauern kann. Auch danach sollte sich der Betroffene wenn möglich noch schonen, um einen dauerhaften Erfolg des Eingriffs zu gewährleisten. Erst, wenn wieder Bewegungen gänzlich ohne Schmerzen möglich sind, kann auch ein Wiedereinstieg in den Beruf stattfinden. Oftmals ist es möglich, den erlernten Beruf weiterhin auszuüben – es sei denn, es handelt sich bei diesem etwa um einen Pflegeberuf, in dem das Heben der Patienten die Bandscheibe zu stark belasten würde. Ähnliches gilt auch für die Gastronomie oder das Baugewerbe. Ist dies der Fall, kann das Umschulen in einen neuen Beruf Abhilfe schaffen.

Alternativen können etwa Bürotätigkeiten darstellen, die besonders dank ergonomischer Sitzmöbel dafür sorgen können, dass betroffene Personen weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen können.

 

Umschulung nach HWS-OP

Beschwerden an der Halswirbelsäule gestalten sich für die Betroffenen sehr schmerzhaft und unangenehm und können den Alltag deutlich erschweren. Oftmals ist es besonders im fortgeschrittenen Stadium nicht mehr möglich, bis dahin gewohnte Tätigkeiten auszuüben. Das betrifft auch den Beruf. Nicht selten kann nur ein chirurgischer Eingriff Abhilfe schaffen, auch wenn dieser gewisse Risiken mit sich bringt: Kommt es während der OP zu Komplikationen, kann die Beweglichkeit des Patienten in der Folge stark eingeschränkt sein. Schlimmstenfalls kann es zu Lähmungen kommen. Probleme an der Halswirbelsäule entstehen meist durch die dort befindlichen Bandscheiben: Durch Fehlhaltungen und übermäßige Belastungen kommt es zu Verschiebungen der Knorpel und zu einem Druck auf die umliegenden Nerven, was zu starken Schmerzen führt.

Wurde eine erfolgreiche HWS-OP vorgenommen, muss sich die Betroffene Person einige Wochen lang schonen. Ist die Gesundheit nach dem Eingriff weitgehend wiederhergestellt, ist entsprechend auch ein Wiedereinstieg in den Beruf möglich – vorausgesetzt, dass dieser keine zu intensiven Belastungen für den HWS-Bereich bedeutet. Körperlich anstrengende Tätigkeiten, die besonders den Hals- und Nackenbereich in Mitleidenschaft ziehen, scheiden meist nach einer OP aus. Dazu gehören beispielsweise Berufe im Baugewerbe oder im Handwerk. Auch Pflegeberufe oder Tätigkeiten im Lager oder in der Gastronomie können für HWS-Patienten ausscheiden. Stattdessen können sitzende Tätigkeiten etwa im Überwachungssektor, im Büro oder am Empfang sinnvolle Alternativen sein. In jedem Fall sollten Betroffene darauf achten, regelmäßig ihre Position zu verändern und so auch im Sitzen den Druck auf die Halswirbelsäule zu reduzieren.

 

Tipps für die gelungene Umschulung nach einer Operation

Um nach einer OP die passende Umschulung zu finden, ist es ratsam, zunächst mit einem Berufsberater etwa beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit über die individuelle Situation zu sprechen. Ob eine Umschulung im Einzelfall sinnvoll ist und worauf es bei der neuen beruflichen Tätigkeit ankommt, kann in einem solchen persönlichen Gespräch ermittelt werden. Schließlich soll sichergestellt werden, dass der neue Job auch wirklich der körperlichen Konstitution entspricht und dauerhaft ausgeübt werden kann. Darüber hinaus spielt natürlich auch die fachliche Eignung eine Rolle bei der Wahl eines neuen Berufs, ebenso wie die persönlichen Vorlieben des Umschülers.

Wurde herausgefunden, welcher Beruf auch nach einer Operation in Frage kommt, ist es ratsam, auch mit dem jeweiligen Bildungsträger ein Gespräch zu führen und diesen über die gesundheitlichen Probleme zu informieren. So kann von Anfang an vermieden werden, dass es zu Unstimmigkeiten wegen eventueller Einschränkungen insbesondere bei praktischen Einsätzen im Verlauf der Weiterbildung.

Selbstverständlich muss vor Antritt der Fortbildung eine ausreichende Erholungsphase nach der OP gewährleistet sein, damit möglichst in vollem Umfang an den theoretischen und praktischen Lerneinheiten teilgenommen werden kann.

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