Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?

Ansprüche auf Finanzierung der Umschulung

Für Schnellleser
Am Ende des Artikels finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Umschulungen haben, dann kommen Sie durch einen Klick auf die Überschrift im Inhaltsverzeichnis direkt zum jeweiligen Abschnitt.
 

 

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Welche finanziellen Ansprüche habe ich vor, während und nach der Umschulung?

Der Wunsch nach einer finanzierten Umschulung wächst meist aus einer Not heraus: Sie sind erkrankt, haben Ihre Arbeitsstelle verloren oder stehen kurz vor dem Verlust derselben. Gleich in welcher Konstellation Sie sich befinden, viele Umschüler stehen vor der selben Herausforderung: das liebe Geld. Zwar ist das Gehalt während einer Umschulung höher als ein Ausbildungsgehalt, doch wer im Alter 30, 45 oder 50 Jahren eine Umschulung macht hat oft Familie und Kinder zu versorgen.

Wenn Sie sich fragen, wie hoch Ihr Umschulungsgehalt mit Arbeitslosengeld ist, ob Sie Ihren Mehrbedarf mit Bürgergeld, Bafög oder über einen Nebenjob für Zuverdienst decken können, wer für Ihr Fahrtgeld aufkommt und wie es mit anderen Finanzierungshilfen wie Übergangsgeld oder (Motivations-)Prämien für Prüfungen für Sie aussieht, dann erfahren Sie in diesem Ratgeber alles rund um die Finanzierung Ihrer Umschulung. 

 

Welche Ansprüche habe ich bis zum Beginn der Umschulung?

Herzlichen Glückwunsch, wenn Ihre Umschulung bereits bewilligt wurde. Damit sind Sie Ihrem beruflichen Ziel schon einmal einen großen Schritt näher gekommen.

Als Sie Ihre Umschulung beantragt haben, bezogen Sie vermutlich staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld (ALG I), Bürgergeld (ALG II), bekamen Krankengeld oder erhielten noch das Gehalt Ihres Arbeitgebers.  Nun stellt sich die Frage, wie die Zeit (teilweise bis zu mehreren Monaten) zwischen Bewilligung und Beginn der Umschulung finanziert wird.

 

Übergangsgeld der Rentenversicherung bei Krankheit

Wenn Sie auch nach Bewilligung der Umschulung krankgeschrieben sind und nicht arbeitsfähig sind, dann beziehen Sie unverändert das Krankengeld weiter, bis der Leistungsanspruch nach maximal 78 Wochen ausgeschöpft ist. Sollten Sie hier Fragen zum Umfang, insbesondere der Dauer der Leistung haben, dann steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

 

Übergangsweise Arbeitslosengeld bei ausgeschöpftem Krankengeld (Aussteuerung)

Sie haben bislang Krankengeld bezogen, doch werden alsbald ausgesteuert? In dieser Konstellation gibt es verschiedene Wege zum Übergangsgeld:

Sollten Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben, dann melden Sie sich bereits bevor Sie ausgesteuert sind, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Ohne Anspruch auf ALG1 müssen Sie sich an das Jobcenter wenden. Wenn Sie zum Ende des Krankengeldes weiter arbeitsunfähig sind, dann stellen Sie zusätzlich bei der Rentenkasse einen Antrag auf Übergangsgeld für den Bezugszeitraum ab dem ersten Tag nach dem Ende des Bezugs von Krankengeld.

Wenn Sie gegenüber der Agentur für Arbeit Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt angeben, bei der Rentenkasse hingegen Ihre Arbeitsunfähigkeit erklären, ist dieses Vorgehen zwar widersprüchlich. Dies wird Ihnen aber nicht zum Nachteil gereicht. Ob der Antrag bei der Rentenversicherung tatsächlich bewilligt wird, hängt zB von dem Faktoren ab, ob die Umschulung bereits während der medizinischen Rehabilitation bewilligt wurde. Andernfalls:

 

Übergangsweise Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ALG II) bis zum Beginn der Umschulung

Sie sind noch nicht oder gerade erst arbeitslos, haben Ihre Umschulung aber bereits bewilligt bekommen. Melden Sie sich zunächst immer erst arbeitssuchend (vor Eintritt der Arbeitslosigkeit) bzw. arbeitslos. Da Sie an und für sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, spricht nichts gegen einen Anspruch auf ALG I. Aus der Praxis sind hier einige unterschiedliche Verfahren bei der Agentur für Arbeit bekannt. Teilweise wird das ALG I ohne große Anforderungen an Eigenbemühungen bzw. wenigen Vermittlungsaktivitäten des Arbeitsamts ausbezahlt. Es kommt insbesondere bei einer mehrmonatigen Überbrückungszeit vor, dass Sie jedoch viele Vermittlungsvorschläge für eine kurze Beschäftigungsdauer, z.B. Zeitarbeit erhalten.

Wenn Sie momentan bereits ALG II beziehen, dann wird die Leistung in aller Regel bis zum Beginn der Umschulung gewährt, ohne dass Sie aktiv werden müssen.

 

Welche finanziellen Ansprüche gibt mir der Bildungsgutschein?

Der Leistungsumfang des Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit wird auf Ihrer Bewilligung konkret festgelegt. Besonders wichtiger Bestandteil des Bildungsgutscheins ist das Umschulungsgehalt, dem hier ein eigener Abschnitt gewidmet wurde. Immer umfasst sind die eigentlichen Ausbildungskosten (Lehrgang und ggf. Eignungsfeststellung), die Fahrtkosten, die Kosten der Unterbringung von Kindern und ggf. Kosten für Ihre Unterbringung und Kost, falls Sie aufgrund der Umschulung nicht in Ihrem Zuhause wohnen und essen können. Dazu im Einzelnen:

 

Anspruch auf die Lehrgangskosten inklusive Kosten der verpflichtenden Prüfungen

Der Bildungsgutschein umfasst die Lehrgangskosten, soweit diese nicht vom Umschulungsbetrieb übernommen werden: Insbesondere finanziert das Arbeitsamt alle Lehrgangsgebühren, die Kosten für erforderliche Lernmittel wie Bücher und Unterlagen, sollte spezielle Arbeitskleidung erforderlich sein, dann auch diese.

Die Agentur für Arbeit finanziert die Kosten für die Zwischen- und Abschlussprüfungen, soweit es sich um verpflichtende Prüfung handelt. Sollten Sie eine der Prüfungen nicht bestehen, dann umfasst der Bildungsgutschein auch die Kosten der Wiederholungsprüfung. Dies gilt in jedem Fall, wenn Sie krankheitsbedingt oder anderweitig entschuldigt die Prüfung nicht wahrgenommen haben.

Vorsicht: Wenn Sie eine Prüfung antreten und durchfallen, dann muss das Arbeitsamt oder Jobcenter die Kosten der Wiederholungsprüfung nicht tragen, regelmäßig wird es aber finanziert. Sie haben hier keinen Anspruch, sondern sind hier auf die Entscheidung Ihres Sachbearbeiters angewiesen. Bereiten Sie sich bitte auf ein entsprechendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter vor und erklären Sie Ihre Situation. 

Bei den Kosten der Arbeitskleidung und Lernmaterialien gilt etwas anderes, wenn die Ausbildung bei einem Umschulungsträger gemacht wird, denn dann ist dieser für deren Finanzierung zuständig.

 

Habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten?

Fahrkosten fallen einerseits für das Pendeln zwischen Wohnung und Umschulungsbetrieb an, andererseits auch, wenn Sie auswärtig untergebracht werden müssen und gelegentlich zu Ihrer Familie fahren möchten. In letzterem Fall umfasst dies eine Hin-und Rückfahrt im Monat.

Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln, dann werden die Kosten in der niedrigsten Kategorie des zweckmäßigsten Verkehrsmittels erstattet. Wer mit dem eigenen PKW fährt, bekommt gemäß § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetz 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer. Für die monatliche Heimfahrt bei auswärtiger Unterbringung werden maximal 130 Euro erstattet, die Kosten des Pendelns sind hingegen bist zu 476 Euro erstattungsfähig (Deckelung).

Achtung: Diese Regelung gilt nur für Umschüler der Agentur für Arbeit. Ist Ihr Kostenträger das Jobcenter, dann gilt abweichendes.

 

Wie berechnet die AfA die Fahrtkosten?

Der Kostenträger berechnet den zugerstattenden Betrag mit einem allgemein üblichen Routenplaner, bspw. auf Google Maps. Damit das Arbeitsamt (AfA) und Sie von den selben Distanzen ausgehen, sollten Sie unbedingt die Routen ausdrucken, wenn Sie mit dem eigenen Auto pendeln. Für die monatliche Heimfahrt kann ein Flug günstiger als ein Zugticket sein. Drucken Sie die Preisübersicht von Zugfahrten aus, damit Sie einen Nachweis für die günstigste Verbindung dem Erstattungsantrag beifügen können.

Der Fahrtkostenzuschuss wird für einen regulären Monat der Umschulung mit der Formel berechnet:

Anzahl der Lehrgangstage*km*pauschale / Monate = monatliche Auszahlung

Sollte das Praktikum an einem anderen Ort stattfinden, besteht auch für die Fahrt zum Praktikumsplatz ein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.

 

Gibt es spezielle Konditionen im Öffentlicher Nahverkehr?

Wenn Sie Ihre Umschulung in Ihrem Wohnort machen und dort lediglich mit dem öffentlichen Nachverkehr zur Ausbildung pendeln, dann werden diese Kosten in Höhe des Monatstickets übernommen. Sie haben regelmäßig einen Anspruch auf das kostenreduzierte Ticket für Auszubildende / Schüler, mancherorts auf „Young Ticket“ genannt.

Manche Verkehrsbetriebe verlangen hierfür eine Bestätigung der ARGE oder des Umschulungsträgers. Da die Verkehrsbetriebe unterschiedliche Anforderungen haben, können an dieser Stelle keine bundesweit verbindlichen Angaben gemacht werden.

 

Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten: Unterbringung von Kindern während der Maßnahme

Wenn Sie Vater oder Mutter sind oder aus einem sonstigen Grund die Aufsicht über Kinder bis zum Alter von 15 Jahren haben, dann werden Sie für den Zeitraum der Umschulung eine Betreuung für Ihre Kinder organisieren müssen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt hierbei die monatlichen Kosten in Höhe von 130 Euro, soweit diese auch tatsächlich anfallen. Haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind von einem Familienangehörigen beaufsichtigen zu lassen, dann kann die Unterstützung nicht geltend gemacht werden.

 

Ihr Recht: Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung

Um weiter Anreize für eine erfolgreiche Umschulung zu setzten, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag eine Motivationsprämie bei bestandenen Umschulungsprüfungen. Für eine erfolgreiche Zwischenprüfung werden 1000 Euro gezahlt, die Abschlussprüfung wird mit 1500 Euro belohnt. Das Geld gibt es unter der Voraussetzung, dass:

  • die Weiterbildungen wurde nach dem Stichtag 01.08.2016 begonnen,
  • die Umschulung dauert regulär mindestens zwei Jahre und
  • führt zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Im Zweifel finden Sie eine Liste hier).

 

Die Prämie für die Zwischenprüfung wird nur gewährt, wenn die Zwischenprüfung zwingend vorausgesetzt wird, nicht hingegen bei optionalen Prüfungen.

Wichtig: Wurde Ihr Antrag auf die Weiterbildungsprämie abgelehnt, dann ging das Arbeitsamt wohl davon aus, dass es sich um keine verpflichtende Zwischenprüfung handelte oder andere Voraussetzungen fehlten. Fügen Sie deswegen dem Antrag auf die die Prämie folgende Unterlagen bei: 

  • Kopie des Zeugnis der Zwischen- oder Abschlussprüfung
  • bei Zwischenprüfung einen Nachweis darauf, dass diese verpflichtend ist, z.B. Kopie der Prüfungs- / Ausbildungsordnung oder Bestätigung des Umschulungsträgers oder Prüfungsstelle.

 

Eine mündliche Bestätigung der Prüfungskammer, dass Sie die Prüfung gemeistert haben ist somit nicht ausreichend und der Antrag wäre zu früh gestellt.

 

Wie hoch ist mein Umschulungsgehalt?

Das Wichtigsten vorab: Die Höhe Ihres Umschulungsgeldes wird von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Kostenträger in einem Bescheid festgesetzt. Sollten Sie einen Fehler bei der Berechnung feststellen, dann legen Sie unbedingt einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. 

 

Wieviel bezahlt mir das Arbeitsamt für meinen Lebensunterhalt?

Vereinfacht gesagt hängt die Höhe des Umschulungsgehalt von Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) ab, wobei der Bezugszeitraum während der Umschulung nur mit dem Faktor 0,5 angesetzt wird. Hierzu ein eingängigere Berechnung als Beispiel:

  • Sie verdienten in Ihrer letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung 1200 Euro brutto. Sie beziehen seit 4 Monaten Arbeitslosengeld. Jetzt machen Sie eine sechsmonatige Weiterbildung.
  • Berechnung: 68 Prozent von 1200 -> 816. Das Arbeitslosengeld beträgt monatlich 68 Prozent des Gehalts, also 816 Euro.
  • Für den Zeitraum der Umschulung wird jedoch ein Monat Bezug lediglich als ein halber Monat von Ihrem Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet: 6 Monate X 0,5 = drei Monate. Abzüglich des Zeitraums in dem Sie schon Arbeitslosengeld bezogen haben, haben Sie noch einen Anspruch von 5 Monaten.
  • Insgesamt verlängerte sich der Anspruchszeitraum jedoch auf 15 Monate.

 

Unter Umständen verlängert sich der Anspruchszeitraum um einen weiteren Monat:

Sie beginnen die sechsmonatige Weiterbildung nach dem Sie bereits neun Monate Arbeitslosengeld bezogen haben. Der verbleibende Anspruch auf drei Monate finanzielle Unterstützung deckt den Lehrgang dank des Faktor 0,5 ab. Mit dem Ende des letzten Monats wären Sie auf ALG II angewiesen, sollten Sie keine nahtlos übergehende Beschäftigung finden.

Als eine Besonderheit der Regelungen zur Umschulung, bekommen Sie in dieser Konstellation das Arbeitslosengeld für weitere 30 Tage ausbezahlt und kommen damit auf 16 Monate Bezugsdauer.

 

Wie viel Umschulungsgehalt bekomme ich vom Jobcenter?

Beginnen Sie Ihre Umschulung während Sie bereits Leistungen des Jobcenters beziehen, dann ändert sich nichts an dem Betrag, den Sie bislang erhalten haben: Es besteht der Anspruch auf die Bürgergeld Regelleistung für den gesamten Zeitraum der Weiterbildung fort. Möglich ist ein höheres Umschulungsgehalt, das Ihnen vom Umschulungsbetrieb bezahlt wird, wobei es zu einer Anrechnung des Mehrverdienstes kommen kann.

 

Wie kann ich während der Umschulung mehr Geld bekommen, wenn das Umschulungsgehalt nicht für den Lebensunterhalt reicht?

Ja, unter Umständen haben Sie die Möglichkeit mehr Geld zu bekommen. Viele Leistungsbezieher sind jedoch leider gezwungen mit dem auszukommen, was der Bürgergeld-Regelsatz plus Mehrbedarf durch die Umschulung hergibt.

 

Doppelter Regelsatz wegen Mehrbedarf

Unter bestimmten Voraussetzung können Sie mehr Geld für Ihren Lebensunterhalt beantragen. Erforderlich für ein höheres Weiterbildungsgehalt vom Amt ist jedoch ein vom Jobcenter anerkannter Grund für Mehrbedarf, insbesondere Schwangere (ab der 13. Schwangerschaftswoche, siehe § 21 Abs. 2 SGB II), Alleinerziehende von minderjährigen Kindern und teilweise behinderten Menschen und Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen.

Für den Mehrbedarf gibt es eine Deckelung: Der zusätzliche Geldbetrag ist für eine alleinstehende Person auf den doppelten Regelsatz beschränkt, also maximal 2 x 416 Euro. Dass Sie gegebenenfalls aufgrund der tatsächlichen Kosten mehr Geld bräuchten, wird vom Jobcenter nicht berücksichtigt.

 

AFBG-Zuschuss – auch Meister-BAföG

Wenn Sie bereits einen beruflichen Abschluss mit Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder einer Berufsfachschule erlangt haben, dann kann ein Anspruch auf Aufstiegs-BAföG bestehen.

Anders als bei Umschulungen ist hierbei aber in der Regel die Fortsetzung einer bereits abgeschlossene Erstausbildung mit dem Ziel einer höheren Qualifikation gemeint, z.B. die Weiterbildung zum Meister. Ein Anspruch auf das Meister-BAföG liegt somit im Regelfall bei Umschülern nicht vor. Für Einschätzung Ihres individuellen Falles finden Sie weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder im Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit.

 

Darf ich neben der Umschulung einem Zweitjob nachgehen?

Ja, ein Nebenjob ist während einer finanzierten Umschulung möglich. Sollten Sie neben der Weiterbildung die Zeit (und Energie) finden, sich mit einem Nebenjob Geld dazu zuverdienen, dann werden diese zusätzlichen Einkünfte allerdings mit dem Arbeitslosengeld wie folgt verrechnet:

Umschulung mit ALG1

Zusätzlich zu Ihrem Umschulungsgeld, können Sie sich monatlich durch einen Zweitjob etwas hinzuverdienen. Eigentlich steht Ihnen bei Bezug von ALG1 nur ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro zu. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Höhe des Freibetrages zu erhöhen. Hierfür müssen Sie Werbungskosten (Reinigung der Arbeitskleidung etc.) oder Fahrgeld zur / von der Arbeitsstätte geltend machen können.

Umschulung mit Bürgergeld

Anders als Empfängern von ALG1, stehen Bürgergeld-Empfängern während der Umschulung nur der allgemeine Freibetrag von 100 Euro zu. Dieser Freibetrag kann beispielsweise für den zusätzlichen Verdienst aus einem Nebenjob verwendet werden. Werbungskosten sind in dem Pauschalbetrag von 100 Euro bereits berücksichtigt. Für den darüberhinaus gehende Beträge kommt der Rechenschlüssel des § 11b SGB II zur Anwendung:

  • 20% eines Einkommens zwischen 100 und 1000 Euro
  • 10% eines Einkommens zwischen 1000 und 1200 Euro

 

Betriebliche Umschulung mit ALG1: Darf mir der Arbeitgeber ein Umschulungsgehalt zahlen?

Ja, Ihr Arbeitgeber oder der Bildungsträger darf Ihnen ein monatliches Umschulungsgehalt bezahlen. Die Zahlung kann auch ein zusätzlicher Bonus sein. Die Zahlungen von einem Umschulungsbetrieb während einer beruflichen Weiterbildung werden übrigens privilegiert: Aus diesem Grund dürfen Sie während einer Umschulung monatlich 400 Euro ohne Abzüge von der Umschulungsstätte erhalten. Der Bonus gilt jedoch nicht für einen Zweitjob in Ihrer Freizeit. Beispiel:

  1. Sie bekommen ein Gehalt von Ihrem Umschulungsbetrieb als monatlichen Bonus bezahlt. Bis zur Höhe des Freibetrags von 400 Euro kommt es zu keinem Abzug beim ALG1.
  2. Zusätzlich möchten Sie einen Nebenjob aufnehmen. Hier gilt der allgemeine Freibetrag in Höhe von 165 Euro.
  3. Die darüberhinaus gehenden Summen werden also dem Arbeitslosengeld 1 / Umschulungsgeld angerechnet.

 

Urlaubsgeld – Kann ich während der Ausbildung Urlaub nehmen?

Während der Umschulung haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt jedoch davon ab, was für eine Art von Umschulung Sie machen.

Bei einer rein schulischen Umschulung bestimmt sich der Urlaub nach den für alle Umschüler festgelegten Ferien. Sie haben darüberhinaus keine individuell bestimmbaren Urlaubstage. Dies hängt damit zusammen, dass Sie bei einer rein schulischen Umschulung gesetzlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als Schüler eingeordnet werden.

Wird Ihre Umschulung von der Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein finanziert, dann legt das Amt auch Ihren Urlaubsanspruch fest. In der Regel handelt es sich um 2 Tage je Monat, den Sie zur Weiterbildung nutzen, im Jahr also 24 Urlaubstage. Für die Berechnung der Urlaubstage im ersten Umschulungsjahr ist somit der Beginn der Maßnahme entscheidend: Sie beginnen Ihre Weiterbildung im März, dann stehen Ihnen in der Regel 20 Urlaubstage zu.

 

Welche Ansprüche habe ich nach Beendigung der Umschulung?

Wenn Sie kurz vor der Beendigung Ihrer Umschulung stehen, dann stellt sich die Frage, wie Sie nach er Abschlussprüfung finanziell abgesichert sind.

Arbeitslosengeld nach der Umschulung

Sollten Sie nach dem Ende der Umschulung noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dann würden Sie zunächst ALG I beziehen. Wie Sie hier bereits erfahren haben, verlängert sich in der Regel der Bezugszeitraum um weitere 30 Tage, wenn das Arbeitslosengeld zum Zeitpunkt des Beginns der Weiterbildung noch einen Anspruch von mehr als 30 Tagen umfasste.

 

Bürgergeld nach Umschulung

Wenn Sie nach der Umschulung keinen Anspruch mehr auf ALG I geltend machen können, dann steht Ihnen zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts eine Grundsicherung nach ALG II zu.

 

Kann ich mir mit 30, 45 oder 50 Jahren eine Umschulung finanzieren lassen?

Umschulungen sind eine Weiterbildungsmöglichkeit, die sich insbesondere für Arbeitnehmer anbietet, deren Ausbildung länger zurückliegt, so dass von einem erhöhten Bedarf an der Vermittlung neuer Kenntnisse (veränderter Stand durch neue Technologien etc.) ausgegangen werden darf. Es besteht bei Weiterbildung gerade keine Altersbeschränkung für den Antragsteller.

In der Praxis nehmen Antragsteller jedoch teilweise wahr, dass ihr Alter bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins durchaus Berücksichtigung findet. Bei jüngeren wie auch älteren Interessenten zögern die Kostenträger manchmal bei der Übernahme der Weiterbildungskosten ohne dass sich eine andere Erklärung finden lässt.

Bitte lesen Sie vor dem Antrag eines Bildungsgutscheins oder des Antrags bei der Rentenversicherung den Abschnitt zur Argumentation für die Bewilligung einer Umschulung durch.

 

Zusammenfassung

  • Vor dem Beginn einer Umschulung haben Sie regelmäßig Anspruch auf ein Übergangsgeld.
  • Während der Umschulung besteht ein Anspruch auf Umschulungsgeld (teilweise Arbeitslosengeld), Lehrgangskosten, Fahrtkosten und Betreuungskosten.
  • Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie.
  • Für die Berechnung des Umschulungsgehalts ist maßgeblich, ob die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert wird. Viele Umschüler bekommen auch ein Gehalt vom Umschulungsbetrieb, wobei hier ein Freibetrag in Höhe von 400 Euro besteht.
  • Schwierig ist das Thema Zuverdienst, denn hier wird das Gehalt einer Nebentätigkeit oder Zweitjobs auf das Umschulungsgeld angerechnet. Dies gilt bis zum Freibetrag von 400 Euro auch für das Umschulungsgehalts bei einer betrieblichen Umschulung.
  • Besteht zur Finanzierung des Lebensunterhalts ein Mehrbedarf, dann richtet sich dies nach den allgemeinen Regelungen uns setzt z.B. eine Behinderung voraus.
  • Ein Anspruch auf das Aufstiegs- oder Meister-BAföG ist bei Umschulungen regelmäßig nicht gegeben.
  • Je nach Art der Umschulung haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage oder Ferien.
  • Nach Beendigung der Umschulung steht Ihnen ein Anspruch auf das verbliebene Arbeitslosengeld oder ein Absicherung durch ALG II zu.
  • Die Finanzierung einer Umschulung darf nicht vom Alter des Antragstellers abhängig gemacht werden.

 

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28 Gedanken zu „Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?“

  1. Hallo Michaela,

    was ist der Grund, dass Sie meinen, Anspruch auf eine Leistung von 150 Euro zu haben?

    Wenn Ihr Kostenträger das Jobcenter ist, dann können Sie einen Antrag auf einen Laptop etc. stellen. Es ist möglich, dass der Antrag abgelehnt wird, da der Homeoffice-Tag optional und nicht verpflichtend ist. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der Corona-Hochzeit, als Präsenzunterricht nicht möglich war.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  2. Hallo Vera,

    wenn Sie eine staatlich geförderte Umschulung wahrnehmen möchten, dann muss ein Anspruch auf ALG1 oder Bürgergeld (früher Hartz4) zumindest bestehen. Es gibt die Möglichkeit, dass zum Beispiel das Jobcenter auch lediglich eine Übernahme der Schulungskosten etc. bewilligt, falls Sie kein Bürgergeld beziehen können: Sie stellen mit Ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft dar, aufgrund derer Sie möglicherweise kein Bürgergeld für Ihren Lebensunterhalt erhalten würden. Dennoch wäre in der Konstellation eine Förderung durch Übernahme der Ausbildungskosten denkbar. Die Entscheidung steht im Ermessen des Arbeitsamts. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und loten Sie aus, welche Optionen für Sie bestehen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  3. Hallo,

    Ich fange eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen an und habe das Recht auf einen Tag Homeoffice pro Woche. Dazu nun folgende Frage: Steht mir ein Laptop/PC/Tablet zu, um auch von zu Hause aus dem Unterricht verfolgen zu können?

    Des weiteren wüsste ich gern, ob es stimmt, dass mir nun 150€ mehr pro Monat zustehen?

    Liebe Grüsse

  4. Hallo,

    Ich beziehe kein Arbeitslosengeld1 oder Hartz4. Aber wollte eine Umschulung anfangen. Werde ich Lebensunterhalt bekommen (Übergangsgeld und s.w)? Ich habe Familie – Mann (in Arbeitsverhältnis), Studierenden- und Schulkind

  5. Hallo Natalie,

    wir sind uns nicht sicher, ob hier ein Missverständnis vorliegt: Anstatt eines Ausbildungsgehalts bekommen Sie ALG1-Leistungen. Ihr Umschulungsbetrieb kann Ihnen zusätzlich zum Arbeitslosengeld I ein Umschulungsgehalt zahlen. Das ist aber eine freiwillige Leistung, zu der der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist. Das Umschulungsgehalt ist eher ein Bonus. Es besteht jedoch kein Anspruch auf dieses Geldgeschenk des Umschulungsanbieters.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  6. Hallo
    Ich habe einen Bildungsgutschein für meine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Ich beziehe ALG1. Die Frage ist, ob ich einen Anspruch auf ein Umschulungsgehalt in Höhe von 400 Euro habe?

    Danke

  7. Vielen Dank für Ihre Antwort…

    MFG

  8. Hallo Sascha,

    Sie schreiben, dass Ihre Zusage hinsichtlich der Höhe der des Übergangsgeldes aktuell nur telefonisch erfolgte. Telefonische Angaben sind zwar verbindlich, aber bringen Sie in eine Nachweis-Schwierigkeit, wenn später seitens der Rentenversicherung doch etwas anderes behauptet wird.

    Minijobs, also Einkommen bis aktuell 520 Euro sind Rentenversicherungspflichtig. Sowohl Sie, als auch der Arbeitgeber zahlen in die Rentenversicherung ein. Aus einem Minijob kann sich auch erst die finanzielle Grundlage einer Umschulung ergeben. Sie sollten deswegen die Auswirkungen eines Minijobs auf Ihr Umschulungsgeld unbedingt im Vorhinein mit der Rentenversicherung klären.

    Wir empfehlen Ihnen zwei Schritte: Setzen Sie sich nochmals mit Ihrem Reha-Berater in Kontakt und bitten Sie um eine schriftlich Festsetzung Ihres Übergangsgeldes während der Umschulung. Bei der Gelegenheit erkundigen Sie sich, ob Ihr Mini-Job-Vorhaben einen Einfluss auf die Höhe des Umschulungsgehalts hat.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!

  9. Hallo liebes Team,

    nach meiner Aussteuerung vom Krankengeld und nun meiner Beendigung des ALG 1 zum 25.10.2022, musste ich leider vorübergehend bis evtl. zu einem Beginn einer Umschulung Mitte Januar 2023 einen ALG 2 Antrag stellen. Ein Bescheid zu einer Teilhabe am Arbeitsleben habe ich schon länger vorliegen. Die Übergangsgeldberechnung wird mir ja vom letzten Angestellten Lohn berechnet von Juni 2020 so mir auch telefonisch die deutsche Rentenversicherung mitgeteilt. Seither hatte ich auch kein anderes Arbeitsverhältnis mehr. Nun ist es aber so, dass mir das ALG 2 vom Jobcenter abgelehnt wurde, da das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit unseren zwei Schulpflichtigen Kindern zu hoch wäre, weil meine Ehefrau mit ca 2400 Netto zu viel verdient.
    Jetzt bin ich finanziell sehr in einem Engpass. Meine nun eigentliche Frage ist, wenn ich in der Übergangszeit bis zum Beginn einer Umschulung Mitte Januar 2023 einen Minijob bis 450,- Euro mache würde, damit ich überleben kann, wird das mir aber hoffentlich nicht als letztes Gehalt dann für mein Übergangsgeld berechnet oder? Ich wollte mir nur sicher gehen, weil ich mir die Berechnung von meinem letzten Gehalt von 2020 nicht versauen möchte wenn ich einen Minijob annehme. Ich kann ja nichts dafür, dass mir das ALG 2 nun abgelehnt wurde und ob ich ein ALG 2 bekomme oder ob ich mir bis 450 EUR dazuverdienen muss bis Mitte Januar 2023, um zu überleben, macht ja kein Unterschied wegen der Übergangsgeld Berechnung, oder?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

  10. Hallo liebes Beraterteam,

    Mir wurde über meine Rentenstelle eine betrieblich begleitet Umschulung gewährt. Bis dahin war ich in einer unbefristet Vollzeitstelle angestellt. Mein Arbeitsverhältnis wurde nun gekündigt. Währende der 24 monatigen Umschulung bekomme ich Übergangsgeld. Diese Geld ist aber zum Leben mit einem Kind zu wenig. Darf ich während meiner Umschulung einen Nebenjob annehmen? Wenn ja, wieviel darf es sein und benötige ich eine Genehmigung durch die Rentenstelle?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  11. Hallo Connie,

    danke für Ihre Frage.

    Während einer über ALG1 finanzierten beruflichen Weiterbildung steht Ihnen ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro zu. Ab 165,01 Euro zusätzlichem Einkommen findet eine Anrechnung statt.

    Im Internet finden sich tatsächlich unterschiedliche Angaben. Der allgemeine Freibetrag in Höhe von 165 Euro ist bei Arbeitslosengeld 1 immer anwendbar. Jedoch werden Einkünfte, die Sie während einer beruflichen Umschulung oder Weiterbildung erzielen privilegiert. Dies gilt jedoch nur für Zahlungen vom Arbeitgeber (betriebliche Umschulung) oder Bildungsträger (schulische/überbetriebliche Umschulung). Würden Sie also von Ihrem Umschulungsträger ein Einkommen erhalten, dann liegt der Freibetrag bei 400 Euro. Arbeiten Sie jedoch währen der Umschulung abends z.B. in einem Restaurant, dann besteht diese Privilegierung nicht und der Freibetrag liegt bei 165 Euro.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  12. Hallo liebes Team,

    ich mache seit wenigen Wochen eine Umschulung zur Sozialpädagogischen Assistentin.
    Ich habe einen Bildungsgutschein erhalten und bekomme ALG1. Nun würde ich gerne einen Nebenjob auf geringfügiger Basis annehmen. Ich finde im Internet unterschiedliche Angaben.

    Wieviel darf ich dazu verdienen, ohne das es mir vom ALG1 abgezogen wird?

    Für die Info bedanke ich mich vorab.

    Herzliche Grüße
    Connie

  13. Hallo Svenja,

    wir können Ihnen nicht sagen, was Sie idealerweise in dem Formular angeben oder ankreuzen. Uns sind auch nicht die Details dieses Fragebogens bekannt.

    Ihr Umschulungsbetrieb kann Ihnen eine Ausbildungsvergütung, oft auch als Umschulungsgehalt bezeichnet, zahlen. Die Höhe von 400 euro entspricht dem Freibetrag, der Ihnen anrechnungsfrei zur Verfügung steht. Natürlich könnte der Umschulungsbetrieb Ihnen auch eine höhere Vergütung zahlen. Diese Leistung würde jedoch teilweise mit Ihrem ALG1-Anspruch verrechnet werden.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!

  14. Hallo liebes Team,

    ich habe einen Bildungsgutschein für eine betriebliche Umschulung in Teilzeit bekommen. Mein ALG 1 beruht auf 25 Wochenstunden.

    Nun bin ich mir beim Ausfüllen des Fragebogens „Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme“ bei Punkt 4 unsicher.
    Laut meinem Sachbearbeiter bekomme ich mein derzeitiges ALG 1 weiter und kann vom Lehrbetrieb bis zu 400 Euro zusätzlich bezahlt bekommen. Und ist das zusätzliche Lehrgehalt quasi freiwillig vom Betrieb zu zahlen oder wer setzt die Höhe fest? Ist diese Information korrekt?

    Ich arbeite dort dann auch 25 Wochenstunden und gehe ab September jede Woche einmal bzw jede zweite Woche zweimal in die Berufsschule.

    Was muss ich dann unter Punkt 4 ankreuzen? Würde mich freuen von Ihnen zu hören.

  15. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Wenn Sie während der Fortbildung Leistungen nach ALG1 bekommen, dann ist das Gehalt Ihres zukünftigen Ehegatten nicht relevant. Sollten Sie im Zeitfenster der Weiterbildung jedoch Hartz4 beziehen, dann sind Anrechnungen als Bedarfsgemeinschaft möglich.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei der Fortbildung

  16. Hallo, Guten Tag,

    ich habe über einen Bildungsgutschein die Möglichkeit eine FOBI zu machen.
    Da meine Hochzeit vor der Tür steht, frage ich mich ob das Gehalt meinen zukünftigen Mannes dann eine Rolle spiel und angerechnet wird.

    MFG
    A.K.

  17. Hallo Gülsüm,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Ja, das ist tatsächlich schade, dass die Bewilligung der Maßnahme ein solch lange Zeit in Anspruch genommen hat… Wir verstehen Sie so, dass Ihnen von der Agentur für Arbeit zwar der Bildungsgutschein für eine Umschulung in Vollzeit ausgestellt wurde, aber Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aufgebraucht ist.

    Es gibt die Möglichkeit, dass Sie nun Arbeitslosengeld 2 beantragen und damit faktisch zum Jobcenter wechseln. In der Regel ist das Verfahren dann, dass Ihnen vom Jobcenter ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt werden würde und die Umschulung über Hartz4 finanziert werden könnte. Wir verstehen, wenn Sie sagen, dass Sie nicht darauf warten möchten, dass die nächsten Behörde Ihnen faktisch nochmal die selbe Weiterbildung bewilligt. Aber meist ist dieser Schritt erforderlich, damit Sie als Kunde des Jobcenters nicht auf Arbeitssuche geschickt werden, sondern Ihre Zeit der Fortbildung widmen können.

    Ein Umschulungsgehalt anstelle von staatlichen Leistungen kommt nur bei betrieblichen Umschulungen in Betracht. Sie hatten hierzu keine Informationen gegeben, aber bei einer schulischen oder überbetrieblichen Umschulung werden keine Ausbildungsvergütung etc. bezahlt.

    Wenn Ihre Umschulung als nebenberufliche Maßnahme bewilligt wurde, dann ist es nicht ungewöhnlich, dass sich der Leistungsumfang nur auf die Schulungskosten, Prüfungsgebühren etc. bezieht. Auch hier wäre dann der Weg über das Jobcenter denkbar. Alternativ ein „Geldjob“ und die Umschulung berufsbegleitende, falls dies bei Ihrem Umschulungsberuf denkbar ist.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  18. Hallo,
    ich habe 1 Jahr ALG1 bezogen währen dieser Zeit wollte ich unbedingt eine Umschulung machen, die wurde mir leider immer abgelehnt bis ich kein Geld mehr von ihnen bezogen habe.
    Nun jetzt habe ich eine Umschulung bewilligt bekommen,aber ohne Gehalt/Bezahlung.
    Könnte man ein Umschulungsgehalt bekommen?
    Lg

  19. Hallo Birgit,

    über die Künstlersozialkasse sind Sie Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, dann stellen Sie den Antrag auf eine berufliche Reha-Maßnahme direkt bei der Rentenversicherung.

    Die KSK hat mit der Arbeitslosenversicherung nichts zu tun, hier hätten Sie gegebenenfalls sich freiwillig versichern lassen können. Es ist aber natürlich möglich, dass Sie sich arbeitssuchend melden. Meist wird in der Konsequenz erwartet, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben bzw. auf ein gewisses Maß herunterfahren. Anschließend ist eine Umschulung über Arbeitslosengeld II denkbar. Das heißt nicht, dass Sie einen Anspruch auf die Leistungen haben, aber dass das Jobcenter prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine geförderte Maßnahmen erfüllen. Ist dies der Fall, dann bekommen Sie eine Umschulung über Hartz4 mit dem vollen Leistungsspektrum bewilligt (Fahrgeld, Betreuungskosten, usw.).

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel erfolg bei den nächsten Schritten!

  20. Hallo,

    ich bin freiberuflich als Musiklehrerin tätig und habe Beiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt, allerdings offensichtlich keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

    Habe ich ggf. auch Ansprüche für eine Umschulung bei Aufgabe der Tätigkeit, Bildungsgutschein, Fahrtkosten etc. oder fällt das alles weg?

  21. Hallo Felix,

    danke für Ihre Nachricht. Da Sie eine Umschulung nicht ausdrücklich erwähnen, weisen wir daraufhin, dass der 400Euro-Freibetrag nur während einer Umschulung oder Weiterbildung besteht (§ 155 Abs. 3 SGB III).

    Das Arbeitsamt führt für Bezieher von ALG1 oder ALG2 Sozialversicherungsbeträge ab. Wenn Sie zusätzlich in Höhe von 400 Euro angestellt sind, dann werden für diesen Betrag ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Der Freibetrag von 400 Euro bedeutet nicht, dass Sie auf Minijob-Basis ohne Sozialversicherungspflicht angestellt sind. Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Basis Ihres Gesamteinkommens, also Sozialleistungen + Anstellung, berechnet. Der Freibetrag von 400 Euro mindert lediglich Ihr ALG1 nicht…

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!

  22. Hallo,
    wird von den 400,-€ Freibetrag noch Steuern und Versicherungen abgezogen?
    Ich habe den Eindruck, über das Amt und gleichzeitig durch das Lohnbüro meines Arbeitgebers doppelt Krankenkasse zu bezahlen.
    Danke und Grüße.

  23. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Ihre Umschulungs-Tage im Home Office können Sie mittels der Home Office Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 b) Satz 4 EStG) für die Jahre 2020 / 2021 geltend machen. Anfänglich war die Regelung nur für Arbeitnehmer gedacht, mittlerweile ist anerkannt, dass auch Auszubildende und somit auch Umschüler sich auf die Regelung berufen dürfen. Dafür bedarf es auch keines abgetrennten häuslichen Arbeitszimmers.

    An jedem Tag, an dem Sie Zuhause an Ihrer Umschulung zB über Webinare / Zoom Calls / Lernen im Heimstudium usw. teilgenommen haben, können Sie pauschal 5 Euro als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend machen. Weitere Informationen finden Sie hier: Home Office Pauschale

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  24. Sehr geehrtes Beratungs-Team,

    wenn ich während einer Umschulung aufgrund von Lockdowns und Hygienebestimmungen die Umschulung mehrheitlich bzw. zeitweise online wahrnehmen muss, entstehen mir ja Stromkosten und anderer Mehrbedarf.
    Andere Arbeitnehmer*innen haben ja die Möglichkeit diese Kosten über die Steuererklärung auszugleichen.

    Mit welcher Rechtsgrundlage könnte ich diese Kosten als Mehrbedarf geltend machen?

    Vielen Dank für Ihre Zeit!

  25. Hallo Dennis,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Bei einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschulung können Sie Zuschüsse für Arbeitsmaterialien beantragen. Bislang wurden darunter keine Büromöbel verstanden. Uns ist auch noch nicht bekannt, dass bisher zB ein Bürostuhl als Arbeitsmittel bewilligt wurde, was Sie aber nicht von einem Antrag abhalten soll.

    Ein anderer Weg wäre über die Erstausstattung nach §24 Abs. 3 SGB II, falls Ihnen ein entsprechender Anspruch grundsätzlich zusteht. Allerdings wurde auch hier bisher die Annahme eines Sonderbedarfs bei Bürostühlen abgelehnt. In einer möglicherweise ähnlichen Konstellation zu Ihrem Fall, hat ein Sozialgericht zwar keinen Sonderbedarf anerkannt, jedoch einen Anspruch auf ein Darlehn für die Kosten eines Schreibtischs für ein Schulkind im Sinne des §§ 21, 24 Abs.1 SGB II angenommen. Die Details finden Sie unter: Sozialgericht Aachen, Urteil v. 09.01.2007, S 11 AS 96/06.

    Wenn Sie einen Antrag stellen, dann freuen wir uns sehr über einen Informationsrücklauf. Sie helfen damit anderen in vergleichbaren Situationen.

    Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung zum Fachinformatiker!

  26. Hallo,

    derzeit mache ich eine Umschulung zum Fachinformatiker Systemintegration.
    Zu 95% im Home-Office, entsprechende Austattung wie Laptop e.t.c. wurde mir von der Akademie gestellt.

    Jetzt zu meiner Frage: Habe ich die Möglichkeit einen vernünftigen Stuhl, Schreibtisch u.s.w. zu beantragen?

  27. Hallo Karl,

    als ein Mindestgehalt könnte man allenfalls die Aufwendungspauschale verstehen, die Sie als Teilnehmer einer Umschulung beantragen können, um Mehrkosten durch die eigentliche Umschulung decken zu können.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute.

  28. Bekommt man während einer umschulung vom jobcenter, einen mindest „gehalt“ auch wenn der partner gerade so den bedarf der bedarfsgemeinschaft, decken kann?

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