Wann habe ich Anspruch auf eine Umschulung?

Recht auf UmschulungWenn eine Arbeitnehmer die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr durchführen kann, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Umschulungsmaßnahme durchzuführen. So können sich die Betroffenen in einem neuen Beruf wieder eigenständig ihren Lebensunterhalt verdienen ohne von staatlichen Leistungen abhängig zu sein. In vielen Fällen ist es ihnen jedoch nicht möglich, selbst für die teils hohen Kosten der Umschulung und dem Lebensunterhalt aufzukommen. Aus diesem Grund werden Umschüler finanziell vom Staat unterstützt.

Doch gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Förderung und die Umfassendste ist der sogenannte Bildungsgutschein aus dem Sozialgesetzbuch (SGB III). Allerdings werden diese Förderungsmaßnahmen nicht immer bewilligt. Teilweise zu recht, nicht selten auch zu unrecht. Viele Betroffene fragen sich daher, in welchen Fällen sie einen Anspruch auf eine Umschulung haben.

 

Wann bekommt man eine Umschulung durch das Arbeitsamt finanziert?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern Arbeitnehmer bei einer beruflichen Neuorientierung, wenn bestimmte Gründe dafür sprechen. Wann Sie einen Anspruch auf eine Umschulung haben, legt das Arbeitsamt nicht im Einzelfall nach willkürlichen Kriterien fest, sondern ist natürlich gesetzlich geregelt.

 

Wann gibt der Gesetzgeber mir einen Anspruch auf eine Umschulung?

Nach § 81 Abs.1 SGB III können Arbeitsagentur und Jobcenter Arbeitnehmern eine Umschulung finanzieren, wenn diese

notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

wenn also objektive Gründe vorliegen. Um einen Anspruch zu haben, muss Ihre Arbeitssituation jedoch nicht mal so dringend sein, wie es im Gesetz klingt.

 

Ist das Arbeitsamt oder das Jobcenter für mich zuständig?

Ihren Antrag für eine Umschulung stellen Sie bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie arbeitssuchend oder seit weniger als einem Jahr arbeitslos sind. Das Jobcenter ist hingegen für Sie zuständig wenn Sie länger als ein Jahr ohne Arbeit sind.

Wichtig: Beginnen Sie niemals auf eigene Faust eine Umschulung oder zweite Ausbildung. Sie haben nur eine Anspruch auf Finanzierung der Umschulung, wenn Sie vor dem Beginn der verkürzten Ausbildung, also noch vor Unterschreiben des Ausbildungsvertrages, sich vom Arbeitsamt haben beraten lassen. Dieser Schritt ist essentiell. 

 

Habe ich auch einen Anspruch auf eine Umschulung, wenn ich Arbeit habe, aber Stellen abgebaut werden?

Ja, denn wenn in Ihrem Berufsfeld Stellen abgebaut werden, sodass Sie dort zukünftig keine Anstellung mehr finden könnten, kann eine Umschulung dabei helfen, einen Beruf mit höherer Nachfrage zu erlernen. Sollten Sie sich in einer derartigen Situation befinden, ist die Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner für die Finanzierung. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine Kannleistung. Dies bedeutet, dass kein Anspruch auf eine Förderung der Umschulung besteht, da Sie formal werde arbeitssuchend noch arbeitslos sind.

Die Arbeitsagentur entscheidet über die Förderung nach verschiedenen Kriterien. Zum einen muss in ihrem bisherigen Beruf die Nachfrage sehr gering sein, sodass selbst bei anderen Weiterbildungsmaßnahmen keine Aussicht auf eine erneute Anstellung besteht. Zum anderen ist es jedoch auch notwendig, dass in dem Beruf, den Sie erlernen wollen, eine hohe Nachfrage herrscht. In diesen Fällen ist eine Förderung wahrscheinlich, auch wenn kein Anspruch darauf besteht.

Sie brauchen noch mehr Informationen? Vertiefen Sie sich in den Artikel Umschulung mit Hilfe der Agentur für Arbeit. 

 

Wann habe ich Anspruch auf Förderung durch die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft finanziert Ihre Umschulung, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, die Ihnen die Ausübung Ihres bisherigen Berufs unmöglich macht. In diesem Fall besteht ein Anrecht auf die Umschulung, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

 

Unter welchen Voraussetzungen wird eine Umschulung finanziert?

Zum einen muss es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall beziehungsweise um eine anerkannte Berufskrankheit handeln. Ohne diese Anerkennung ist eine Förderung nicht möglich. Betroffen berichten immer wieder, dass der Weg zur Anerkennung zermürbend sein kann. Achten Sie auf Ihr Wohlbefinden und suchen Sie sich Unterstützer sowie professionellen Rat von einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Zum anderen müssen Sie auch über eine staatlich anerkannte Ausbildung verfügen, die einer Berufsgenossenschaft angehört. Angelernte Kräfte haben zum Beispiel kein Recht auf eine Umschulung.

Eine weitere Bedingung besteht darin, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach der Umschulung in der Lage sein müssen, im neuen Beruf langfristig zu arbeiten. Hier fällt die Berufsgenossenschaft letztlich eine Zukunftsprognose, die falsch, aber auch richtig sein kann. Wichtig ist, dass Sie Ihren Anspruch durchsetzen, indem Sie im Antrag und im Beratungsgespräch Argumente einfließen lassen, die Ihren Wunsch auf die eine bestimmte Umschulung stärken.

 

Was kann ich tun, wenn mein Antrag von der Berufsgenossenschaft abgelehnt wird?

Lassen Sie sich nicht entmutigen. Leider werden immer wieder Anträge fehlerhaft abgelehnt. Gehen Sie nach folgendem Muster vor:

  • Legen Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein.
  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einer Beratungsstelle beraten, ob der Bescheid fehlerhaft sein könnte.
  • Begründen Sie den Widerspruch (nachträglich möglich).

Sollte auch der Widerspruch die Berufsgenossenschaft dazu bewegen, Ihren Anspruch zu erfüllen, dann steht immer noch der Weg zum Sozialgericht offen.

Noch mehr Details erfahren Sie in dem Beitrag Finanzierung einer Umschulung durch die Berufsgenossenschaft.

 

Förderungsmöglichkeiten für die Umschulung durch die Rentenversicherung

Eine weitere Möglichkeit, eine Umschulung finanziert zu bekommen, besteht in der Förderung durch die Rentenversicherung. Auch hier haben die Betroffenen grundsätzlich einen Anspruch auf die Förderung – wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die Umschulung in zwei verschiedenen Fällen:

 

Wann habe ich einen Anspruch auf eine Umschulung durch die Rentenversicherung?

Zum einen haben Sie einen Anspruch auf Förderung, wenn Sie bereits seit 15 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen. Zum anderen können Sie eine Umschulung beantragen, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, da Sie in ihrem bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr voll erwerbstüchtig sind.

Sollte eine dieser Bedingungen erfüllt sein, prüft die Rentenversicherung den jeweiligen Einzelfall. Dabei wird insbesondere der Gesundheitszustand der Betroffenen analysiert. Dieser Teil des Prozedere ist für viele Antragsteller aus nachvollziehbaren Gründen unangenehm, aber aus ökonomischen Gründen nötig.

 

Welche Voraussetzungen muss man für die Förderung erfüllen?

Für den Anspruch auf die Umschulung, muss zum einen geklärt werden, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung die weitere Berufsausübung in der bisherigen Tätigkeit zu einem hohen Grad verhindert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich langfristig krankschreiben lassen muss oder die Fortsetzung des Berufs den Gesundheitszustand mittelfristig so sehr nachteilig beeinflussen wird, dass eine Berufsunfähigkeit eintreten würde.

Zum anderen dürfen diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen jedoch nicht dazu führen, dass Sie auch im neuen Umschulungsberuf nicht voll arbeiten können. Nur wenn die Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Umschulung Ihnen eine langfristige Möglichkeit bietet, durch den neuen Beruf Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht ein Anspruch auf die Förderung durch die Rentenversicherung.

 

Welche Nachweise brauche ich für den Anspruch auf eine Umschulung?

Die Rentenversicherung wird von Ihnen eine umfassende medizinische Dokumentation fordern. Dies beinhaltet ärztliche Atteste und einen Nachweis des Verlaufs der Krankheit. Die Plausibilität der Nachweise wird von einem Amtsarzt überprüft. Die Rentenversicherung kann auch über einen Amtsarzt eine körperliche Untersuchung und Befragung anordnen.

 

Wie setze ich meinen Anspruch auf eine Umschulung durch?

Zunächst stellen Sie einen Antrag. Wird der Antrag widerstandslos bewilligt, dann können Sie Ihre Umschulung zeitnah beginnen. Sollte jedoch der Antrag abgelehnt werden, dann müssen Sie für Ihre recht kämpfen. Legen Sie gegen den ablehnenden Bescheid einen Widerspruch ein. Diesen sollten Sie detailliert begründen. Idealerweise lassen Sie sich hierbei von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten. Führt auch der Widerspruch nicht zum Erfolg, dann lassen Sie sich vom Anwalt beraten, ob Sie für Ihren Anspruch auf die Umschulung vor Gericht ziehen sollen.

Wenn für Ihre Umschulung die Rentenversicherung zuständig ist, dann erfahren Sie alles weitere hier unter Wann zahlt die Rentenversicherung eine Umschulung? 

 

Update Januar 2020

Nach dem im Jahr 2019 bereits das Qualifizierungschancengesetz beschlossen wurde, kämm von der Sozialdemokratischen Partei (SPD) der Vorstoß, jedem Arbeitnehmer ein Recht auf eine Umschulung, unabhängig von den in diesem Artikel genannten Voraussetzungen, zu geben. Dieser Rechtsanspruch wurde letztlich jedoch auch von der gesamten SPD getragen und dann bislang noch nicht beschlossene Arbeit-von-morgen-Gesetz wieder fallen gelassen. (Mitteilung der SPD-Fraktion)

 

35 Gedanken zu „Wann habe ich Anspruch auf eine Umschulung?“

  1. Hallo Domenik,

    danke für Ihre Nachfrage. Umschulungen werden in der Regel finanziert, wenn aus gesundheitlichen oder konjunkturellen Gründen Arbeitslosigkeit droht und aufgrund mangelnder Qualifikation davon auszugehen ist, dass Sie keine Anstellung finden werden.

    Sie sollten Ihren Antrag auf einer geförderte Umschulung darauf stützen, dass Sie mit der Nachtarbeit nicht mehr zurecht kommen. Hilfreich ist sicherlich, wenn Ihr Hausarzt oder ein Facharzt bestätigen kann, dass Sie gesundheitliche Probleme haben, die auf der Nachtarbeit beruhen. Ein oder zwei Atteste, die verdeutlichen, dass Sie an Ihrem Limit angekommen sind und von Berufsunfähigkeit bedroht sein könnten. Wenn Sie die Umschulung allein auf gesundheitliche Gründe stützen, dann ist die Rentenversicherung vorrangig zuständig. Sie können sich dennoch zunächst an die Agentur für Arbeit wenden, aber es dazu kommen, dass Sie an die Rentenversicherung verwiesen werden.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf eine Umschulung eher darauf stützen, dass Sie sich gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage sehen als Croupier zu arbeiten, aber Sie keine neue Anstellung finden, dann bleiben Sie wohl eher in der Zuständigkeit des Arbeitsamts. Als sehr computer-talentierter Autodidakt könnten Sie sich zunächst initiativ auf Stellen im IT-Bereich bewerben. Dann stützen Sie Ihren Umschulungswunsch auf die sehr wahrscheinlichen Ablehnungen. Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie bei einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit direkt ansprechen, dass Sie von dem Förderungsprogram „Initiative Zukunft“ gelesen haben und erfahren möchten, ob Sie als Kandidat in Betracht kommen. Wir denken auch, dass Sie als Croupier gut zum Umschulungsberuf Fachinformatiker passen können.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  2. Hallo,
    ich bin 49 Jahre alt und arbeite seit 27 Jahren in einer Spielbank als Croupier. Ich habe die Mittlere Reife, aber keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

    Ich bin sehr unzufrieden mit meinem Job und die Nachtarbeit fällt mir von Jahr zu Jahr schwerer.
    Da ich sehr Computer-Affin bin, würde ich gerne eine Umschulung zum Fachinformatiker machen. Auf der Seite der Agentur für Arbeit habe ich nun von der Initiative „Zukunft“ gelesen.
    Habe ich mit dieser Voraussetzung eine Chance, dass ich eine Umschulung bezahlt bekomme?

    Vielen Dank

  3. Hallo,

    ich habe vor 10 Jahren einen Hochschulabschluss in den Fächern Geschichte und Philosophie gemacht. Anschließend habe ich geheiratet, zwei Kinder bekommen und war bis Ende 2017 nicht erwerbstätig. Dann habe ich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und bin seither als Autorin, Lektorin und Transkriptionistin selbstständig tätig. Dies allerdings nur sehr geringfügig, sodass ich weit davon entfernt bin, meinen Lebensunterhalt alleine davon bestreiten zu können. Nun ist es so, dass mein Mann und ich uns letztes Jahr getrennt haben, das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen. Da ich nun finanziell auf eigenen Beinen stehen möchte/muss und ich in meiner selbstständigen Tätigkeit keine Perspektive dafür sehe, würde ich gerne eine Umschulung (vorzugsweise Verwaltungsfachangestellte oder Kauffrau für Büromanagement) machen.

    Wie stehen meine Chancen, vom Jobcenter eine Umschulung unter Bezug von ALG II finanziert zu bekommen?
    Freue mich sehr über eine Antwort, vielen Dank!

  4. Hallo Peter,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir sehen bei Ihnen sehr gute Chancen auf eine geförderte Weiterbildung. Letztlich hat sich ja die damalige Einschätzung, dass Sie eine Umschulung machen sollten, bestätigt. Dass Sie aktuell beschäftigt sind, wird dabei mutmaßlich keine Rolle spielen (das waren Sie ja im Zeitraum der Reha auch). Maßgeblicher Punkt wird wohl eher sein, dass Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht weiter in Ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können.

    Wenden Sie sich an Ihren damaligen Reha-Berater und erklären Sie Ihre Situation. Statt einer Umschulung ist immer auch eingeförderte Weiterbildung möglich, wenn diese ebenso geeignet ist, Ihnen eine neue Beschäftigungsperspektive zu geben. Weitere Informationen zu Weiterbildungen im Bereich Online Marketing finden Sie übrigens auch hier: Berufswechsel in das Online Marketing und Weiterbildung zum Online Marketing Manager

    Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Erfolg und weiterhin gute Besserung!

  5. Hallo,

    ich bin in Vollzeit im Vertrieb berufstätig, allerdings im Außendienst. Vor 1 Jahr hatte ich eine OP und war deshalb auf Reha. Ich besitze inzwischen einen GdB von 50, unbefristet durch die Krankheit.

    Damals wurde ich gefragt, ob ich eine Umschulung beantragen möchte. Aber ich lehnte es ab, aus Angst vor sozialem Abstieg. Ich ging damals davon aus, dass ich meine Arbeit weiter machen könne. Nun ist es aber so, dass ich inzwischen festgestellt habe, dass mich meine neuen Lebensumstände seit der OP stark belasten. Psychisch kann ich dem Druck nicht mehr standhalten. Ständige Fahrten im Auto und keinen festen Arbeitsort zu haben, machen meine Situation schwer. Ich habe es lange versucht, aber ich kann es nicht mehr und meine Leistung ist schlecht. Meine gesundheitliche Einschränkung fließt doch stark in meinen Alltag mit ein.

    Ich habe mich deswegen über andere Tätigkeiten informiert und sogar mit einem potentiellen Arbeitgeber gesprochen. Online Marketing wäre mein Wunschberuf und ich hätte mit der passenden Weiterbildung Aussicht auf einen Job. Nun bin ich aber nicht arbeitslos und werde es auch nicht werden. Ich bin eigentlich Hotelbetriebswirt, aber wie bereits gesagt, arbeite ich seit 9 Jahren im vertrieblichen Außendienst.

    Gibt es da eine Möglichkeit eine Weiterbildung zu erhalten? Vielen Dank.

  6. Es gibt auch Verträge mit Flatrates die man mit Schufa abschließen kann, sind dann etwas teuer und man müsste im Vorraus zahlen. Hab ich auch mal gehabt.
    Grüße

  7. Hallo Peer,

    danke für Ihre Nachricht.

    Bei Gutachten muss letztlich geprüft werden, ob der Gutachter von der richtigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist (zB ob Tätigkeiten angenommen wurden, die Sie nicht mehr ausüben können etc.) und ob davon ausgehend plausible, nachvollziehbare Schlüsse gezogen wurde.

    Wir gehen nicht davon aus, dass die Rentenversicherung Sie wieder als Zerspanungsmechaniker arbeiten sieht. Das seit der Ausbildung vergangene, branchenfremde Arbeitsleben spricht dagegen. Sollte das Gutachten jedoch sagen, dass Sie in diesen Beruf zurückkehren könnten, würde das zumindest eine Weiterbildung erforderlich machen, also ebenso eine Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben erfordern.

    Wenn im Gutachten der Schluss gezogen wird, dass Sie eine andere, dem Krankheitsbild angepasste Tätigkeiten noch über 6 Stunden nachgehen können, stellt sich für uns die Frage, ob hier nicht gerade von Ihrer allgemeinen beruflichen Belastbarkeit gesprochen wird. Inwiefern Ihre selbstständige Tätigkeit als Servicetechniker aufgeteilt werden kann (mit dem Krankheitsbild vereinbare und unvereinbare Tätigkeiten) ist nicht nachvollziehbar. Das könnte auch ein Anknüpfungspunkt für einen Widerspruch an die Rentenversicherung sein.

    Wir können Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich beharrlich zeigen. Widersprechen Sie der ablehnenden Entscheidung und erläutern Sie, warum das Gutachten nicht zu plausiblen Schlüssen kommt und doch eine Umschulung erforderlich sein könnte.

    Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute!

  8. Hallo,
    ich habe zuletzt als selbstständiger Servicetechniker, im Auftrag der Telekom, gearbeitet. Vor einem Jahr wurde bei mir Rheuma diagnostiziert. Damit gingen 2 Klinikaufenthalte sowie eine REHA von 5 Wochen einher. Im Entlassungsbericht wurde festgehalten, das ich meine bisherige Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden ausüben kann. Anderen, dem Krankheitsbild angepasste Tätigkeiten, könne ich noch über 6 Stunden nach gehen und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit wurde die Ablehnung des LTA Antrages der DRV begründet. Kann das so richtig sein? In meinem erlernten Beruf als Zerspannungsmechaniker könnte ich aufgrung der Erkrankung auch nicht arbeiten, ausserdem bin ich da schon 23 Jahre draußen.

  9. Hallo Lin,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Zunächst, ganz unabhängig von der Frage, ob Sie eine Umschulung beantragen können, sollten Sie klären, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung / Umschulung für Erzieherinnen erfüllen. Mehr Informationen bekommen Sie hier: Umschulung zum Erzieher/ zur Erzieherin ⭐

    Umschulungen werden als Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt finanziert, wenn Sie aktuell nicht ausreichend qualifiziert sind, um auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine Anstellung finden zu können. Zwar können auch Berufstätige gefördert werden, aber es wird dann vorausgesetzt, dass Ihr Arbeitsplatz bedroht und die anschließende Jobsuche mit Schwierigkeiten verbunden sein muss. Die Bedingungen können Sie hier nachlesen: § 81 SGB III.

    Es ist anerkannt, dass auch psychische Belastungen ein Grund für einen geförderten Berufswechsel darstellen können. Allerdings müssen die Beeinträchtigungen „Krankheitswert“ haben. Bei Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen werden entsprechende Atteste verlangt. Weitere Informationen bekommen Sie hier: Umschulung wegen Krankheit oder Erwerbsminderung

    Verstehen Sie bitte diese Ausführungen nicht dahingehend, dass Sie keine Umschulung beantragen sollten. Wir weisen nur daraufhin, dass die Hürden für eine staatliche Finanzierung des Berufswechsels hoch angesetzt werden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  10. Hallo,

    Ich bin 32 und übe einen Job als IT Recruiter aus. Ich habe die Ausbildung gemacht aus der not heraus und bin nun an den Punkt wo ich nur noch depressiv bin und kaum schlafen kann da ich meinen Beruf so sehr hasse. Die geldgier und lügen machen mich krank. Ich habe Angst zu arbeiten und fühle mich oft wie gelehmt wenn ich vorm PC sitze… Mein Traum war es schon immer Erzieherin zu werden. Habe ich die Chance mich umschulen zu lassen? Ich weiß langsam nicht mehr was ich tun soll….

  11. Hallo Wolfgang,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ohne Ihren Wohnort zu kennen, meinen wir, dass es mit mäßigem Aufwand selbst im ländlichen Bereich möglich sein sollte, dass Sie Ihre Zuhause geschriebenen Bewerbungen gebündelt in einem Internetcafe verschicken und dort auch alle zwei Tage nach Antworten sehen. Zum Versenden von Emails wird auch kein großes Datenvolumen benötigt, solange Sie Ihre Zeugnisse etc. als komprimiertes PDF mitschicken.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre nächsten beruflichen Schritte!

  12. Hallo allerseits,

    bin 3 mal hintereinander unverschuldet arbeitssuchend geworden. Hab dann Maßnahmen gemacht, die alle von der Pandemie betroffen waren und ich somit davon 70 % verloren habe. Jetzt läuft das Ganze komplett aus.
    Worauf ich hinaus will ist, dass als (Wieder-) Eintritt zum Berufsleben auch die Möglichkeit zum Bewerben bei Firmen ermöglicht würde. Da ich aus bestimmten Gründen kein Internetzugang habe (Stichwort: Schufa), kann ich z. Zt. nur handschriftliche Bewerbungen über Brief herausgeben. Doch die meisten Betriebe wollen heutzutage Online-Bewerbungen sehen – zumindest eine E-mail-Adresse erreichen können. – Um weiterhin am Stellenmarkt bestehen zu können ist eine Online-Verbindung sinnvoll. Den PC zu bekommen stellt das geringste Hindernis dar (wird sogar vom Jobcenter finanziert).
    Den Internetzugang zu bekommen ist schon etwas schwieriger. – Klar – es geht über einen USB-Stick und fragen beim Nachbarn, ob er dir seine Leitung mit zur Verfügung stellt. Nur, bei ersterem ist nach ’ner Zeit das Datenvolumen aufgebraucht (wer einmal mit Analoggeschwindigkeit gesurft hat weiß wovon ich spreche), bei letzterem bist du auf die Gunst deiner Mitmenschen angewiesen (was bei einem Streit ins Gegenteil umschlagen kann).
    Es wäre vielleicht besser, dass z. B. das Jobcenter den Zugang ermöglicht – natürlich unter Direktabzug aller Kosten – nur, das ist derzeit nicht möglich. D. h., Langzeitarbeitslose werden noch mehr vom Wiedereinstieg ins Berufsleben getrennt. Hier besteht Nachbesserungsbedarf um Erwerbslosen den Schritt ins Berufsleben zu schaffen.

  13. Hallo Cora,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung.

    Das für Sie einschlägige Gesetz könnte unter Voraussetzung des §2 das SGB IX sein. Im Kapitel 10 geht es um die Teilhabe am Arbeitsleben, beginnend bei § 49 SGB XI.

    Wir schließen uns der Einschätzung der SGD an, dass letztlich (leider) nur Penetranz Sie an Ihr Ziel bringen wird. Wenn Sie merken, dass Ihre Batterien leer sind, dann ist es auch denkbar, dass Sie sich bei den Gesprächsterminen begleiten lassen. Sie haben es nicht erwähnt, aber wir mutmaßen, dass Sie einen Behinderungsgrad bewilligt bekommen haben. Es gibt regionale Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen, die zum Beispiel auch eine geschulte Begleitung anbieten. In diesen Beratungsstellen sollten Sie auch auf kompetente Sozialarbeiter, Juristen etc. treffen, die Sie hinsichtlich staatlichen Leistungen auf dem Weg in ein eigenständiges Berufsleben beraten.

    Wir wünschen Ihnen viel Energie und Selbstvertrauen, lassen Sie sich vom Verhalten mancher Mitarbeiter der Arbeitsagentur nicht unterkriegen – Sie wissen was Sie können… Alles Gute und viel Erfolg mit dem SGD-Lehrgang!

  14. Hallo,

    Ich habe seit ich achteinhalb Jahre bin Epilepsie, ausgelöst durch einen Gehirntumor.
    Ich studierte 1999-2002 Modedesign, obwohl mich 1998 das Arbeitsamt schon in eine Behinderten-Werkstatt stecken wollte.
    Bafög bekam ich nicht wegen Unterhalt von meinem Vater (Einkommen) aber ich bekam ein Stipendium.
    Nach dem Studiums-Abschluss meinte das Arbeitsamt nur: Ich bekomme keine Arbeit und wenn ich nähen will, soll ich in die Türkei.
    2003 bekam ich eine Weiterbildung per Telelearning für das Microsoft Office, schloss als Einzige alles mit Einsen ab aber bekam nie einen Job vom Arbeitsamt mit dem Argument dass sogar Hochstudierte keine Arbeit bekommen.
    Ich wurde durch eine falsche OP an der Schilddrüse noch kränker gemacht und bekam Grundsicherung.
    2019 war ich wegen Notfall in der Neurochirurgie Freiburg, diese machte einen Allround-Check und somit konnten mich die Spezialisten letztes Jahr zweimal operieren.
    Jetzt bin ich durch zusätzlich hoher Medikation Achteinhalb Monate anfallsfrei und beantragte bei der Agentur für Arbeit eine Arbeits-Rehabilitation.
    Die Dame welche für mich zuständig ist will mich nur in eine Behinderten-Werkstatt schicken und die Telelearning-Weiterbildung vom Sgd welche ich ihr per Email (Links) gesendet habe ist ihr egal.
    Sie meint nur laut Gutachten ging ja sonst nichts, doch in diesem ist mindestens 15 Stunden wöchentlich erwähnt und somit gingen doch 7-10 Stunden Telelearning sehr gut.
    Der Berater von Sgd riet mir, mich auf meine Hinterfüße zu stellen um den Bildungsgutschein zu erhalten.
    Können Sie mir damit helfen, damit ich weiß mit welchem Gesetz ich den B.-Gutschein erkämpfen kann?

    Ich bedanke mich im Voraus,
    mit freundlichen Grüßen,

    Cora

  15. Hallo,

    danke für Ihre Nachricht.

    Dass Ihr Sohn in seinem tatsächlich sehr gefragten Beruf des Anlagenmechanikers nicht glücklich ist, ist sehr bedauerlich und sollte von ihm auch ernstgenommen werden. Ein Bildungsgutschein wird jedoch nur bewilligt, wenn er unzureichend qualifiziert ist oder aus anderen objektiven Gründen keine Anstellung finden kann. Die „falsche Berufswahl“ ist kein Grund, dass unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 81 SGB III mit Steuergeldern eine zweite Ausbildung finanziert werden kann. So wie Sie den Sachverhalt schildern, sehen wir jedenfalls keinen offensichtlichen Fall von Willkür.

    Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Widerspruch leider keinen Erfolg haben wird. Auch der Wechsel des Kundenberaters wird eher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu keinem anderen Ergebnis führen. Das soll ihn nicht davon abhalten, gegebenenfalls Schritte zu unternehmen. Grundlage der Widerspruchsentscheidung wird jedoch auch § 81 SGB III sein.

    Unsere Empfehlung wäre, dass man bei der Weiterbildung „zur Auffrischung“ versucht, deren Schwerpunkt möglicherweise in einer Richtung zu wählen, die ihm mehr zusagt und über ggf. selbstfinanzierte Weiterbildungen in einen beruflichen Grenzbereich zu wechseln, in dem sich Anlagenmechanik und ein anderer Bereich überschneiden, zB Vertrieb.

    Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute und Ihrem Sohn viel Erfolg für seinen weiteren Beruflichen Werdegang.

  16. Hallo, ich versuche auch einmal mein Glück und stelle eine Frage. Bin ungeübt. Mein Sohn hat vor fast 5 Jahren eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker gemacht. Das war für ihn die einzige Möglichkeit einen Beruf zu erlernen. Nach der Ausbildung hat er nicht einen Tag in dem Beruf gearbeitet er war in einem Büro. Nun wurde er gekündigt und wollte über das Arbeitsamt eine Umschulung. Sein Vermittler gibt ihm keinen Bildungsgutschein da er in dem verhassten erlernten Beruf arbeiten könnte. Auch die Aussage das er keine Berufserfahrung hat zählt nicht das könnte man auffrischen. Ich sehe hier klar eine Willkürentscheidung. Der Vermittler hat ihn überall hin geschickt, Psychologisches Gutachten usw. um dann Nein zu sagen. Sollte er gegen den Bescheid klagen? Oder den Vermittler wechseln. L. G

  17. Hallo Christina,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wir verstehen Ihre Ausführungen so, dass Sie bisher noch keine Berufsausbildung, sondern nur eine Weiterbildung (2019) abgeschlossen haben. Nach § 81 SGB III sind geförderte Berufsausbildungen immer dann denkbar, wenn Sie nicht ausreichend qualifiziert sind und mit der bestehenden Qualifikation keine Anstellung finden können. Der Fall trifft somit auf Ihre Situation zu. Sie sollten beim nächsten Termin das Thema Umschulung direkt ansprechen und „in Argumenten sprechen“: Sie sehen nach 300 erfolglosen Bewerbungen keine Zukunft in Ihrem Beruf. Der wiederholte Hinweis auf Ihre nicht ausreichende Qualifikation. usw.

    Welche Umschulungen gut zu Ihnen passt, sollten Sie für sich herausfinden. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Ihnen etwas aufgedrängt wird. Sowohl IT als auch die Umschulung zur Bürokauffrau setzt in der Regel keine bestimmte Ausbildung voraus, um in den Genuss der verkürzten Ausbildungsdauer zu kommen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

  18. Guten Tag,

    Ich bin schon sehr lange Arbeitslos und durch meine Hörbeeinträchtigung ein klein wenig eingeschränkt.
    Eine Weiterbildung zur Integrationsassistentin (2019) habe ich bereits absolviert aber finde nach wie vor keinen Job, Immer wieder wird mir gesagt Ihnen fehlt die Ausbildung. Dies ist auch dem Job Center bekannt aber ich habe nach 300 Bewerbungen einfach keine Motivation mehr.
    Kann ich eine Umschulung in einen anderen Bereich machen oder würde eine Weiterbildung helfen?
    Mich interesiert
    alles mit IT aber auch Kommunikation kann mir aber auch andere Berufe vorstellen Kauffrau im Gesundheitswesen oder sonst was.
    Grundkenntisse der Deutschen Gebärdensprache sind mir auch bekannt.
    Einen ECDL ( Europäischen Computer Führerschein) habe ich auch.

  19. Hallo Sabrina,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Das Problem ist tatsächlich, dass das Jobcenter davon ausgehen wird, dass eine Umschulung nicht erforderlich ist. Wenn Ihre aktuelle Berufsausbildung genügt um Sie wieder in eine Anstellung zu vermitteln, dann wird das Jobcenter zurückhaltend sein, Ihnen über ALG2 eine zweite Ausbildung zu finanzieren.

    Leider ist es auch so, dass die Tätigkeit als Bürokauffrau gerade für Alleinerziehende meist ideal passend ist.

    Was Sie nun tun könnten wäre, dass Sie das Thema bei jedem Termin nochmal ansprechen. Sie müssen allerdings verstehen, dass ein Argument wie „Der Bereich Elektronik interessiert mich sehr“ aus der Perspektive des Jobcenters nicht weiter relevant ist. Viel mehr wird Ihr Wunsch nach einer Umschulung nur Erfolg haben, wenn Sie gründe haben, die objektiv gegen eine Tätigkeit als Bürokauffrau sprechen und das sieht leider schwierig aus, meinen wir…

    Wenn Sie ein Hobby nicht nur eine Freizeitbeschäftigung sein lassen möchten, dann könnten Sie sich zumindest nebenberuflich weiter professionalisieren. Es gibt zum Beispiel die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, die unter dem Ausbildungsstand eines Elektrikers steht, allerdings die Fortbildung auch nur einige Wochen dauert. Mehr Informationen bekommen Sie hier: Fernkurs zur Elektrochkraft.

    Nach dieser Weiterbildung könnten Sie schauen, ob sich über einen Nebenjob im Beriech Elektrogeräte-Reparatur später doch noch ein Berufswechsel ergibt. Wenn Sie die Fortbildung neben Ihrem zukünftigen Bürojob absolvieren, würden Sie sich sozusagen selbst eine Weiterbildung ermöglich und wären unabhängig von der Bewilligung bzw. Segen des Jobcenters. Die Fortbildung könnte auch mit einem Bildungsgutschein finanziert werden, aber wir vermuten, dass Sie diesen mangels Förderbedarf nicht bekommen werden. Die Kosten, die Sie selbst tragen, können Sie zumindest in der Lohnsteuererklärung Steuer mindernd geltend machen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg und drücken Ihnen die Daumen, dass Sie insbesondere zu einer Sie erfüllenden Tätigkeit finden.

  20. Hallo, ich hoffe sie können mir helfen.

    Ich habe extern den Berufsabschluss zur Bürokauffrau IHK nachgeholt und diverse Weiterbildungen auf eigene Kosten im Bereich der Buchhaltung mit Zertifikat absolviert. Nach der Elternzeit habe ich mich auf diverse Jobs beworben und arbeite nun seit 3,5 Jahren auf Minijob Basis im Einzelhandel. Die Firma für die ich arbeite macht mich psychisch fertig und bisherige Bewerbungen blieben erfolglos, da ich Alleinerziehend und dadurch sehr unflexibel in den Arbeitszeiten bin. In der Buchhaltung oder Personalsachbearbeitung habe ich keine Chancen, da ich nicht mehr uptodate bin und mein letzter Job in diesem Bereich hat mir auch gezeigt, dass ich menschlich nicht zu diesem Job passe (Menschen schlechte Verträge aushandeln, Kündigungsgründe finden weil jemand in Elternzeit geht oder schwanger wird, Steuern auf „legalem wege“ hinterziehen ist nicht das was ich mit meinem Gewissen vereinbaren kann). Hobbymäßig bin ich sehr PC-affin und bin in meinem Umfeld für den Bau von PCs, Problem Behebungen im Elektrobereich usw.. zuständig. Ich wollte damals schon die Ausbildung in diesem Bereich machen aber meine Schulnoten waren zu schlecht. Nun habe ich überlegt ob vllt eine Umschulung in diesem Bereich sinnvoll wäre – also sozusagen das Hobby zum Beruf machen. Das JobCenter hat nun aber verlauten lassen, dass es bei mir keinen Grund dafür gäbe, da ich ja bereits einen Berufsabschluss habe und es ja keine Probleme gäbe in diesem Bereich unter zu kommen – mit Hilfe des Arbeitgeber Teams. Ist das so seitens dem JobCenter korrekt oder habe ich doch irgendwie die Chance auf die Umschulung? Den Berufspsychologischen Test will man auch nicht machen obwohl ich nach einem Termin gebeten habe. Vielen Dank im vorraus

  21. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage.
    Nun, Sie sind nicht krank und haben einen Job, dann wird es mit einer Finanzierung (wie Sie ja schon ahnen) schwierig. Tipps zum Berufswechsel als Berufstätiger finden Sie hier: Berufliche Neuorientierung trotz Anstellung. Der Wunsch nach einer erfüllenden Berufstätigkeit ist gut nachvollziehbar und so essentiell für die Lebenszufriedenheit, dass er nicht von einem staatlichen (Geld-)Segen abhängig gemacht werden sollte, wenn Sie es sich andernfalls leisten können…

    Da Sie ja sehr viel einschlägige Berufserfahrung haben, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob eine Umschulung zum Programmierer der richtige Weg ist. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie mit einem Unterrichtstempo klarkommen müssen, dass sich eher an IT-Anfänger richtet. Vielleicht findet sich für Sie eher eine berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich Programmierung. Beispielsweise Fernschulen bieten eine große Vielfalt an Schulungen an:

    – Android App Programmierer
    – Apple Software-Entwickler (Online-Kurs)
    – Augmented Reality Entwickler
    – C# Software-Entwickler
    – C++ Programmierer (ILS)
    – Certified UX Designer
    – Fachkraft für Industrieroboter
    – Java-Programmierer

    Informationen hierzu bekommen Sie zB direkt von den Anbietern ILS oder bei der SGD.

    Wir wünschen Ihnen auf dem weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg!

  22. Hallo, ich arbeite schon über 20 Jahre in der IT. Systemadministration und benutzerbetreuung. Ich merke jedoch dass dieser aus einigen Gründen nicht mehr erfüllend ist. Konkrete gesundheitliche Gründe gibt es obwohl keine, die sinnvoll sind sie zu nennen. Natürlich verdiene ich momentan auch noch mein Geld damit. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich z.b. umschulen zu lassen. Ich liebäugle mit einer Entwicklungs oder Programmierer Stelle. Es hat dazu in gewisser Weise auch etwas mit dem IT Bereich zu tun. Danke für Infos ob und was eventuell möglich ist

  23. Hallo Julia,

    danke für Ihre Nachricht.
    Das klingt bei Ihnen schon mal alles sehr gut – als Pflegehelferin sind Sie prädestiniert für die Umschulung zur Pflegefachfrau.
    Wenn Sie die Umschulung in zwei Jahren machen möchten, müsste vorab geklärt werden, dass Ihre Berufserfahrung in der Pflege ausreicht, damit die verkürzte Ausbildung für Sie in Betracht kommt. Eine Umschulung ist nichts anderes als eine Ausbildung, allerdings um ein Jahr gekürzt, da Sie entweder auf eine passende Ausbildung oder eben Berufserfahrung aufbauen können müssen.

    Wenn Sie Ihre Umschulung über Ihren jetzigen Arbeitgeber machen könnten (dieser also ein Ausbildungsbetrieb ist), dann ist das fantastisch. Zusätzlich müssen Sie für die Theorie eine Pflegeschule besuchen.

    Bei einer geförderten Umschulung müssen Sie sich tatsächlich mit dem Arbeitsamt auseinander setzen. Die würden einen Termin für ein „Beratungsgespräch“ vereinbaren und müssten dort in Erfahrung bringen, ob Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden könnte. Erst wenn das grundsätzlich in Aussicht gestellt wird, würden wir empfehlen den Arbeitgeber ins Spiel zu bringen. Es ist sonst denkbar, dass Sie gleich auf eine Lösung über ihren Arbeitgeber verwiesen werden. Hier wird uns von sehr unterschiedlichen Erfahrungen berichtet.

    Bringen Sie in Erfahrung, wie aktuell in Ihrer Zweigstelle des Arbeitsamts Bildungsgutscheine beantragt werden kommen. Dort sagt man Ihnen auch, welche Bildungsträger in der Region für die Umschulung in Betracht kommen könnten…

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und bei Ihrer künftigen Umschulung viel Erfolg!

  24. Guten Tag,
    ich bin zur Zeit als Pflegehelferin in Teilzeit angestellt (seit ca. 20 Monaten) und trage mich mit dem Gedanken nun eine Ausbildung zur Pflegefachfrau (in Teilzeit) zu machen. Ich bin 34 Jahre, habe zwei kleine Kinder (3 und 8 Jahre) und habe bereits zwei abgeschlossene Berufsausbildungen (in anderen Bereichen). Mein jetziger Arbeitgeber hat mir bereits zugesagt, mir eine Ausbildung in Teilzeit zu ermöglichen.
    Angesichts der langen Dauer einer „normalen Ausbildung“ (offenbar mind. 4 Jahre in Teilzeit) und der damit einhergehenden finanziellen Einschränkungen wäre eine Umschulung zur Pflegefachkraft für mich natürlich der attraktivere Weg. Ich bin leider absolut ratlos, was ich veranlassen muss, um die Ausbildung im Wege einer Umschulung durchführen zu können. Wo finden diese Umschulungen statt? An den „normalen“ Berufschulen für Pflegeberufe? Nach den Infos auf Ihrer Seite wäre ja ggf. sogar eine Kostenerstattung für meinen Arbeitgeber möglich. An wen kann ich mich wenden? Leider haben Rückfragen beim Arbeitsamt bisher keinen Aufschluss gegeben.
    Mein Wohnort und auch mein Beschäftigungsort befinden sich in Niedersachsen im Landkreis Nienburg/W.

    Für weitere Infos / Kontakte wäre ich sehr dankbar.

  25. Hallo Superwoman (super Name!),

    danke für Ihr Nachricht.

    Im Grundsatz ist die Umschulung eine Maßnahme für Arbeitssuchende oder Arbeitslose, die mit der vorhandenen Qualifikation nur geringe Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung haben und deswegen förderungsbedürftig sind. Auch Berufstätige können durch eine Umschulung unterstützt werden, wenn sie zum Beispiel aufgrund ihrer Qualifikation kein angemessenes Einkommen erwirtschaften können.

    Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und sich eine Karriere bis in eine Führungsposition erarbeitet. Das spricht erstmal nicht für eine mit Steuergeldern finanzierten Berufswechsel. Wir stimmen Ihnen zu, dass der Einzelhandel mittelfristig einem beachtlichen strukturelle Wandel unterworfen sein wird, das wird aus der Perspektive der Arbeitsagentur aber zu umkonkret sein. Wir vermuten, dass Ihre Konstellation dahingehend eingeschätzt wird, dass Sie nur Corona bedingt arbeitslos wurden und in Ihrem Beruf wieder eine Anstellung finden werden, sobald wir wieder in die Normalität entlassen werden…

    Ablehnungsgrund für eine Umschulung ist nicht, dass Sie eine Ausbildung und Berufserfahrung haben, denn viele Umschüler haben jahrelang in ihrem Ausbildungsberuf gearbeitet. Zusätzlich müssen aber andere Kriterien vorliegen, wie :
    – Sie können nicht ausreichend Geld für Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften.
    – Sie haben einen gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Ausübung Ihres Berufs stark erschwert oder unmöglich macht.
    – Die Nachfrage für Ihren Beruf geht stark zurück und Sie sind von einer Kündigung konkret bedroht.

    Was könne Sie nun tun? Wenn Sie aus Ihrem Beruf mit Hilfe des Arbeitsamts raus möchten, dann können Sie auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und dagegen Widerspruch einlegen. Sie müssen eigentlich auch keinen Bescheid abwarten, sondern können auch einem mündlichen Bescheid widersprechen. Fassen Sie dann aber den Sachverhalt zusammen, denn in der Widerspruchsabteilung wird ein anderer Mitarbeiter sich mit Ihrem Anliegen befassen.

    Der Widerspruch muss begründet werden. In der Begründung geht es nicht um das Thema, dass Sie gerne Krankenschwester sein möchten und der Bedarf hoch ist (was absolut stimmt). Der Widerspruch kann nur darauf gestützt werden, dass Sie wenigstens mittelfristig nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Dafür müssen Sie überzeugende Argumente bringen. Gesundheit ist hier ein häufiges Thema, aber das wird Ihnen für einen Wechsel zur Krankenschwester eher nicht hilfreich sein, da die Belastungen hier meist hoch sind.

    Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Sie diesen Weg gehen möchten. Nach unserer Erfahrung ist die Aussicht auf den Einsatz von Steuermittel für eine zweijährige Maßnahme in Ihrer Konstellation aber eher gering.

    Wir möchten Sie noch auf etwas anderes Hinweisen: Als Kundin der Arbeitsagentur könnten Sie jedoch einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung beantragen. So könnten Sie die nächste Zeit dennoch für Ihr berufliches Fortkommen nutzen. Aktuell sind nur Online-Kurse empfehlenswert, wie Sie zum Beispiel an Fernakademien angeboten werden, zB:
    SGD
    ILS
    Apollon Akademie

    Ganz konkret wäre bei Ihnen zB auch eine Weiterbildung zur Betriebswirtin denkbar: Weiterbildung zur Betriebswirtin. Die allermeisten Fernkurse in dem Bereich können durch einen Bildungsgutschein gefördert werden.

    Wenn Sie dazu tendieren, dass Sie nicht mehr in den Einzelhandel zurückkehren möchten, dann finden Sie hier eine Übersicht mit Umschulungen, die häufig auch über nebenberufliche Weiterbildungen neben der eigentlichen Arbeit absolviert werden können: Umschulungen / Weiterbildungen für einen Berufswechsel

    Für welchen Weg Sie sich auch immer entscheiden, wir wünschen Ihnen dabei viel erfolg und alles Gute!

  26. Guten Abend,

    ich komme aus dem Einzelhandel und war dort in einer Führungsposition tätig. Durch Corona habe ich nun meinen Job verloren, da bei uns ein massiver Stellenabbau stattgefunden hat und Filialen geschlossen wurden. Nun bin ich seit dem heutigen Tag arbeitsuchend und spiele schon länger mit dem Gedanken eine Umschulung zur Krankenschwester zu machen. Jetzt bietet sich diese Gelegenheit. Das Arbeitsamt sagt sie finanzieren das nicht, da ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel habe und die letzten 20 Jahre auch meinen Job ausgeübt habe und somit nicht die Vorraussetzungen für eine Umschulung erfülle. Jetzt meine Frage ist das richtig ? Ich dachte es werden händeringend Leute im Gesundheitswesen gesucht und somit würden meine Zukunftperspektiven auch viel besser aussehen als im Einzelhandel, immerhin muss ich noch 30 Jahre arbeiten. Vielen Dank für Ihre Info !!!

  27. Hallo Laura,

    danke, dass Sie uns schreiben.
    Sie möchten alles dafür tun, dass Sie mit Colitis Ulcerosa ein gutes Leben führen können und der falsche Beruf ist fatal, da Sie so nur noch mehr Stress in Ihrem Leben kumulieren. Was können Sie tun:

    1. Ob und wann Sie das Stipendium zurückzahlen müssen, müsste in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Es ist wohl unwahrscheinlich, dass Sie aus dem Vertrag ohne Rückzahlungspflicht kommen. Den Vertrag kündigen können Sie jedoch, sollten aber zuvor wissen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Auch wenn Sprache manchmal klar verständlich zu sein scheint, ist die Bedeutung juristischer Klauseln teils für den Laien nicht klar einzuordnen. Bevor Sie kündigen, sprechen Sie in jedem Fall mit einem Arbeitsrechtler. Nicht irgendein Anwalt, sondern ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es gibt mehrere Wege, wie Sie das finanzieren können:

    – Wenn Sie finanziell schlecht gestellt sein sollten, dann beantragen Sie einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Erforderlich hierfür ist die Offenlegung Ihrer finanziellen Mittel, nehmen Sie also Gehaltsnachweise etc mit. Mit dem Beratungsschein kostet eine Erstberatung nur 15 Euro. Sie müssten jedoch trotz Ihrem Einkommen sehr schlecht gestellt sein.
    – Es gibt Sozialberatungsstellen, indbesondere für Frauen, die auch einen Beratung für Arbeitnehmer anbieten. Hier arbeiten Fachanwälte ehrenamtlich. (Bitte Überzügen Sie sich, dass es auch wirklich ein Arbeitsrechtler ist, sonst sind die rechtlichen Einschätzungen nur halb so viel wert.) Googlen Sie mal die Beratungsstellen / Frauenzentren in Ihrer Region durch.
    – Als Wirtschaftsingenieurin könnten Sie auch Kontakt zu einer Gewerkschaft aufnehmen, wenn Sie gewerkschaftlich organisiert sind. Auch dort gibt es juristische Beratung.
    – Wenn alle drei Möglichkeiten nicht in Frage kommen, dann sparen Sie bitte nicht, sondern gehen Sie zu einem Arbeitsrechtler. Die Erstberatungsgebühr liegt bei 226 Euro.

    2. Ein duales Studium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Weg über eine Umschulung in einen anderen Beruf zu wechseln, steht Ihnen prinzipiell offen. Ich sagen Ihnen das, weil es vereinzelt dazu kommt, dass Kundenberater der Arbeitsagentur dies fälschlicherweise anders sehen. Für eine Umschulung wegen Krankheit über die Rentenversicherung wird es Ihnen wohl an Beitragsjahren fehlen, immerhin 15 Mitgliedsjahre. Der Weg wäre somit über die Arbeitsagentur mit Alg1. Da Sie eigentlich eine wohl gute Ausbildung haben, ist Ihre Chance wohl nur die Colitis Ulcerosa. Lassen Sie sich von allen Ärzten die Unterlagen zuschicken, die Ihren Gesundheitszustand dokumentieren.

    Beantragen Sie ein „Beratungsgespräch“ bei der AA und argumentieren Sie immer mit der Krankheit. -> Am Wochenende und im Urlaub flachen die Symptome ab, während der Arbeitszeit haben Sie starke Symptome / Schübe etc., ein sich kontinuierlich verschlimmernder Verlauf, starke Schmerzen im Sitzen usw. Erklären Sie auch Ihre Krankheit in einfachsten Worten, so dass ein Kundenmitarbeiter ohne Kenntnisse von Colitis Ulcerosa Ihren Leidensdruck verstehen kann. Es muss klar die Botschaft gesetzt werden, dass Sie bald nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem Beruf arbeiten können.

    Ebenso brauchen Sie Argumente, die eine Ausbildung zur Physiotherapie zur richtigen Antwort auf „Welcher Beruf passt zu mir mit Colitis Ulcerosa?“ werden lässt (wenig sitzen usw.). Vorbereitung ist alles, denn Sie bekommen beim Arbeitsamt als Junger Mensch mit objektiv guter Ausbildung nichts geschenkt, allerdings kann Ihnen die Krankheit sehr nützlich sein und die Karte müssen Sie ausspielen… Man kann grundsätzlich zu „Beratungsgesprächen“ auch eine Begleitung mitnehmen, aber wegen Corona kann gerade alles anders sein. Vermutlich werden Sie gerade auf ein telefonisches Gespräch vertröstet werden.

    Wenn Sie die Zeit finden, dann freuen wir uns sehr über ein Feedback und Update zu den weiteren Entwicklungen, zB nach dem Gespräch mit einem Arbeitsrechtler oder Beratungsgespräch mit der Arbeitsagentur.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und für den weiteren weg viel Erfolg, vor allem aber Gesundheit und Wohlbefinden!

  28. Hallo,

    folgende Situation beschäftigt mich nun schon seit langer Zeit..
    Ich habe 2020 meinen Bachelorabschluss als Wirtschaftsingenieurin gemacht. Habe dieses Studium dual abgelegt. Die Vergütung wurde vertraglich so geregelt, dass ich einen Teil als Gehalt und einen Teil als „Stipendium“ bekomme, welcher mich nun 3 Jahre an die Firma bindet.
    Ich versuche nun schon seit Arbeitsbeginn, bzw. sogar schon Mitte des Studiums Gefallen an dieser Branche bzw. an diesem Beruf zu finden. Vergebens! Ich weine nahezu jeden Tag, habe eine diagnostizierte Colitis Ulcerosa, welche sich in bestimmten Situationen im Beruf sehr bemerkbar macht. Und es ist eine Qual für mich, mich 8h am Tag vor dem PC zu sitzen und mir für etwas Mühe zu geben, was mir absolut keinen Spaß macht..
    aktuell habe ich allerdings das Problem dass ich das Geld, was mir als Stipendium gegeben wurde nicht zurückzahlen kann und ich somit keine Möglichkeit kenne die Arbeitsstelle zu verlassen.
    Mein größter Traum wäre meine Leidenschaft zum Beruf zu machen, und endlich Physiotherapeutin zu werden..
    gibt es diesbezüglich irgend etwas, was mir helfen könnte, bzw. eine Stelle an die ich mich wenden kann? Ist es möglich, dass ich aus diesem Vertrag herauskomme?

    Ich wäre sehr dankbar für eine Hilfe!

    Vielen Dank und liebe Grüße

  29. Hallo,

    danke für Ihre Nachricht.
    Wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Ehe und der Einkommenssituation Ihres Partners keinen Anspruch auf Hartz4 haben, dann kann das Jobcenter dennoch Ihnen eine Umschulung fördern. Es geht dann um die Übernahme der Schulungskosten als Hilfe zur beruflichen Eingliederung. Sie hätten aber wohl keinen Anspruch auf Leistungen im Sinne des Lebensunterhalts… Hier finden Sie weitere informationen für Mütter, die sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten: Wiedereinstieg ins Berufsleben: Umschulung für Hausfrauen und Mütter

    Wir wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren Weg viel Erfolg und alles Gute!

  30. Hallo,

    ich habe mich bereits bei der Agentur für Arbeit als Rat suchend gemeldet.
    Für meinen persönlichen Fall finde ich im www keine Antworten.

    Gern würde ich eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen absolvieren. Ich war 18 Jahre ohne Erwerbstätigkeit, aufgrund der Kindererziehung. Gelernt habe ich Kauffrau für Grundstücks.- Wohnungswirtschaft, 1 Jahr Berufserfahrung. Leistungsanspruch in Form von ALG 1/2 habe ich keinen.

    Würde mir eine Umschulung zustehen?

    Grüße

  31. Hallo Ben,

    wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Logistik arbeiten können, dann prüft die Rentenversicherung zwei Dinge relativ genau:
    1. Ist eine Umschulung erforderlich, da Sie gesundheitlich nicht in den ursprünglichen Beruf zurückkehren können? Es wird erwartet, dass Sie entsprechende Atteste vorzeigen können, die durch einen Amtsarzt meist noch bestätigt werden müssen.
    2. Ist der gewünschte Umschulungsberuf Physiotherapeut mit Ihrer körperlichen Einschränkung eine dauerhafte berufliche Alternative? Stellen Sie sich auf entsprechende kritische Nachfragen ein, da umgeschulte Physiotherapeuten körperlich anstrengend arbeiten.

    Lassen Sie sich zeitnah von der Rentenversicherung beraten um Sicherheit über berufliche Alternativen zu erhalten.
    Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg!

  32. guten tag, (34)

    ich arbeite in der Logistik, habe auch Logistiker gelernt. Leider hatte ich letztes jähr zwei knie ops und habe immer noch starke Probleme mit dem knie und mit meinem rücken, so das ich einmal im Monat zum doc muss wegen meinem rücken. Hätte ich eine Anspruch auf eine Umschulung und würde ich auch me Umschulung als Physio bezahlt bekommen?

    DANKE

  33. Hallo Frau Henze, in Ihrer Konstellation dürfte die Rentenversicherung zuständig sein. Herzliche Grüße!

  34. Ich bin seit 30 Jahren Landwirtin, hatte im letzten Jahr einen Arbeitsunfall gehe jetzt wieder arbeiten. Allerdings ist die Arbeit für mich körperlich kaum noch zu schaffen, ich setze mich aber so unter Druck das ich im Moment diesem ganzen Stress psychisch nicht gewachsen bin. Ich möchte gern eine Umschulung machen wo sollte ich mich am besten hinwenden?
    Vielen Dank

  35. Hallo,

    Ich bin allein erziehende Mutti und meine Tochter geht ab nächstes Jahr in die Krippe. Ich habe Verkäuferin gelernt und möchte gerne wieder arbeiten gehen. Leider geht die Betreuung nur bis 16 Uhr und am Wochenende ist gar keine Betreuung vorhanden. Ich selber müsste aber bis abends und Wochenende arbeiten, wo niemand auf die kleine aufpassen könnte. Habe ich Anspruch auf eine Umschulung als Kauffrau im Gesundheitswesen ?

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