Wie bin ich während einer Umschulung krankenversichert?

In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung besitzen. Diese Versicherungspflicht besteht nicht nur für Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, sondern auch für Selbstständige, die sich selbst versichern müssen. Die Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für die Behandlung und erstattet die Kosten für Medikamente.Somit ist gewährleistet, dass im Krankheitsfall jeder Mensch eine Grundversorgung erfährt und nicht davon ausgeschlossen wird.

 

Krankenversichert in der Umschulung bei Arbeitslosigkeit

Auch Arbeitssuchende sind in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dazu müssen diese Menschen aber auch Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II beziehen. Dann besteht grundsätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherung. Diese kommt dann im Krankheitsfall für die Kosten der Behandlung auf.
Diese Regelung gilt auch für eine ganze Reihe von Umschülern. Viele der Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen haben vor Antritt des Lehrgangs bereits Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten. Auch während der Umschulung werden diese Leistungen weiterbezahlt und entsprechend besteht weiterhin die Krankenversicherung in der Zeit der Umschulung. Aufpassen müssen aber Leistungsempfänger bei einer Sperre, hier besteht der Krankenversicherungsschutz erst ab dem 2. Monat.

 

Alternative Möglichkeiten der Krankenversicherung

Nicht jeder Umschüler bezieht gleichzeitig Leistungen der Arbeitsagentur. Es gibt einige verschiedene Beispiele, wie dann die Krankenversicherung in der Zeit der Umschulung gehandhabt wird. Als erstes Beispiel wird hier die Umschulung eines unter 25-jährigen unter die Lupe genommen. Dieser kann auch in der Familienversicherung der Eltern mit einbezogen werden, sodass die Arbeitsagentur keine Beiträge zu einer eigenständigen Versicherung zahlen muss. Diese Regelung gilt dann auch für die Zeit der Umschulung. Selbige Familienversicherung greift auch, wenn der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Auch in diesem Fall wäre ein Umschüler über die Familienversicherung krankenversichert.
Schließlich gibt es noch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die an einer Umschulung teilnehmen. Besteht noch eine Lohnzahlung oder Lohnfortzahlung, dann sind diese auch weiterhin über die alte Krankenversicherung versichert. Dieser Versicherungsschutz greift auch bei der Umschulung.

 

Privat krankenversichert in der Umschulung

Eine weitere Möglichkeit der Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung. Dies trifft beispielsweise bei Selbstständigen zu, die vorher eine Privatversicherung besaßen und nun umschulen. Bezahlt der Umschüler diese auch weiterhin, beispielsweise aus Rücklagen, dann ist er über diese auch weiterhin versichert. Des Weiteren übernimmt die Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit auch die Kosten für private Krankenversicherungen bis zur Höhe der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung.

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