Werden die Reisekosten zum Umschulungsanbieter übernommen?

Wenn ja, von wem?

Die Suche nach der richtigen Umschulung ist nicht immer einfach. Neben der Art der Umschulungsmaßnahme ist für viele Interessierte auch die Entfernung zum Umschulungsort ein entscheidender Faktor.
Für diese Priorisierung gibt es zwei Gründe. Erstens wollen die wenigsten Menschen lange Wege auf sich nehmen, um zum Unterricht zu gelangen oder gar den Wohnort wechseln. Und zweitens ist ein langer Anfahrtsweg auch immer mit Kosten verbunden.

 

Welche Kosten können entstehen?

An erster Stelle stehen bei der Wegdifferenz zwischen Umschulungsanbieter und dem Wohnort immer die Fahrkosten. Ob mit dem Auto, alleine oder per Fahrgemeinschaft, oder aber mit dem Öffentlichen Personennahverkehr, die Bewältigung längerer Strecken ist immer mit Fahrkosten verbunden.
Beim ÖPNV sind diese Kosten offensichtlich und entsprechen genau den Ticketpreisen, die der Umschüler gezahlt hat. Beim Individualverkehr ist die Kostenfrage schon schwieriger, neben direkten Kosten wie Benzin gibt es auch noch indirekte Kosten, die sich aus dem Unterhalt des PKW oder des Motorrads ergeben. Beispielsweise sind hier Steuern, Versicherungen, Verschleißteile und Reparaturkosten zu nennen.
Weitere Kosten entstehen durch die Verpflegung während der Umschulung und durch eventuelle Übernachtungen. Diese treten auf, wenn eine tägliche Fahrt zwischen Wohnstätte und Umschulungsanbieter aufgrund der großen Entfernung nicht machbar ist. Damit verbunden stehen oftmals auch Kosten für erforderliche Begleitpersonen bei Personen mit einer Behinderung. Eine weitere Kostenart ergibt sich zudem, wenn eine Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden muss, insbesondere wenn es kein tägliches Pendeln zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gibt.

 

Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur?

Prinzipiell kann die Arbeitsagentur alle der oben beschriebenen Kosten übernehmen. Die täglichen Fahrten sind dabei ebenso inbegriffen wie eine An- und Abreise zum Umschulungsanbieter. Darüber hinaus werden auch Kosten für eine einmalige Familienheimfahrt pro Monat erstattet oder alternativ Fahrten der Angehörigen zur Unterkunft am Ausbildungsort. Für diese Kosten gilt allgemein, dass bei der Benutzung des ÖPNV in der niedrigsten Klasse die Kosten komplett übernommen werden. Wird auf Individualverkehr zurückgegriffen, dann wird eine Entschädigung von 20 Cent pro gefahrenen Kilometer gezahlt. Der Höchstsatz beläuft sich dabei auf 130 Euro pro Tag und 476 Euro pro Monat.
Auch bei einer Unterbringung am Ausbildungsort übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten. Es gilt dabei, dass für die Unterbringung ein Betrag in Höhe von 31 Euro pro Tag gezahlt wird und für Verpflegung ein Betrag in Höhe von 18 Euro pro Tag. Für den Monat sind dabei Grenzen gesetzt in Höhe von 340 Euro pro Monat für die Unterbringung und 136 Euro im Monat für die Verpflegung.

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