Umschulung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53c SGB XI)

Weiterbildung Ausbildung Betreuungskraft
Sie sind nicht nur alten Menschen eine wertvolle Unterstützung: geprüfte Betreuungskräfte geben hilfsbedürftigen Menschen jedes Alters im Alltag viel Lebensqualität und Zufriedenheit.

Die Umschulung zum / zur Betreuungsassistenten/in nach §§ 43b , 53c SGB XI eröffnet Interessenten an einem Quereinstieg in einen sozialen Beruf eine berufliche Neuorientierung in relativ kurzer Zeit. Grundlage für die verkürzte Ausbildung  zur Betreuungskraft ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Fachpersonal in der Pflege nicht die Kapazität hat, soziale Betreuung von dementen, psychisch erkrankten, älteren oder pflegebedürftigen Menschen angemessen zu übernehmen. Um Entlastung für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige zu schaffen, wurde die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals 87b) als Beruf entwickelt.

Die Weiterbildung zum Betreuer kann durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur finanziert werden und ermöglicht den Berufswechsel in eine feste Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit. Statt einer Umschulung in Teilzeit, ist ein berufsbegleitender Berufswechsel möglich. Alles was Sie über den abwechslungsreichen Umschulungsberuf Betreuungskraft, die Voraussetzungen, seine Kosten und die Finanzierungen wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent oder Betreuungskraft?

Wer in einen sozialen Beruf wechseln möchte und mit der Betreuung liebäugelt, der kann mag leicht von den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen verwirrt sein. Tatsächlich sind die Übergänge fließend und die Schnittmengen sehr groß Betreuungsassistenten werden teils auch Alltagsbegleiter oder mit entsprechender Spezialisierung Demenzbetreuer genannt.

 

Definition: Betreuungskraft / Betreuungsassistenten/in

Betreuer nach §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals 87b) arbeiten mit pflegebedürftigen Menschen, übernehmen aber keine pflegerische Tätigkeiten, sondern helfen bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung durch Begleitung zu Veranstaltungen, körperliche Mobilisierung im Sinne von Sport und kreative Tätigkeiten. Der Ausbildungsinhalt der Qualifizierung zur Fachfrau / Fachmann Betreuung ist gesetzlich festgelegt.

 

Besuchs- und Begleitdienste

Besuchs- und Begleitdienste bieten stundenweise Seniorenbetreuung, aber auch Unterstützung bei Angelegenheiten mit Behörden, Versicherungen oder Arztbesuchen an. Es kommt nicht selten vor, dass die Mitarbeiter als Ehrenamtliche betreuungsbedürftigen Menschen unterstützen, jedoch arbeiten häufig auch Sozialarbeiter, Pflegekräfte oder eben auch Betreuungsassistenten für Begletdiensten.

 

Gesetzliche Betreuer/in

Gesetzliche Betreuung kann auch ehrenamtlich erfolgen, es handelt sich dann meist um Angehörige. Berufsbetreuer, die von einer Behörde oder Gericht die gesetzliche Betreuung für eine Person übertragen bekommen, beraten und unterstützen ihren Schützling bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, abhängig vom Grad der fehlenden Geschäftsfähigkeit.  Hierfür wird eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium zum Sozialarbeiter / Verwaltungsangestellten / Juristen / Heilpädagogen / Betriebswirt / Erzieher sowie einschlägige Berufserfahrung und Teilnahme an einer Fortbildung gefordert.

 

Umschulung zum Altentherapeut / zur Altentherapeutin

Altentherapeuten betreuen und beraten betreuungsbedürftigen Menschen im medizinisch-pflegerischen Bereich. Die berufliche Weiterbildung dauert in Vollzeit 12 Monate, in Teilzeit 9-15 Monate.

Betreuer/ Betreuerin nach § 45a SGB XI

Die Betreuung nach § 45a SGB XI hat nichts mit der gesetzlichen Betreuung und wenig mit der Betreuung nach §§ 43b, 53c SGB XI  gemeinsam. Es handelt sich vielmehr um eine sehr kurz dauernde Fortbildung, die zur Hilfsdiensten auf Weisung einer Pflegekraft und die Übernahme von Haushaltstätigkeiten bei einer pflegebedürftigen Person qualifiziert.

 

Wie sieht der Arbeitsalltag einer Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI aus?

Das Tätigkeitsbild einer Betreuungskraft ist so konzipiert, dass der Einstieg ohne Vorkenntnisse gelingt und somit ideal für einen Quereinstieg ist. Im Zentrum der Tätigkeit steht der Mensch, der geistig und oft auch körperlich behindert ist, sein Leben nicht selbstständig gestalten kann und für seine täglichen Verrichtungen Hilfe benötigt.

  • Gespräche führen und moderieren
  • Malen, basteln, Biografiearbeit, handwerken, kochen, backen, nach Möglichkeit leichte Gartenarbeiten
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Brett- und Kartenspiele, Lesen, Vorlesen
  • Spaziergänge, Ausflüge, Bewegung (Gymnastik, Tanzen)
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen

 

Die Aufgabe des Betreuers ist, seine Schützlinge durch den Alltag zu begleiten, sie zu motivieren, zu aktivieren und zu mobilisieren. Dazu gehören insbesondere Gespräche und sozialer Kontakt. Die körperliche Versorgung ist nicht die Hauptaufgabe der Betreuungsassistentin/des Betreuungsassistenten. Sie müssen jedoch zur Übernahme pflegerischer Tätigkeiten in der Lage sein, zum Beispiel wenn sie mir der betreuungsbedürftigen Person allein unterwegs sind. 

 

Welche Jobs bieten sich für Betreuungsassistent an?

Arbeitsplatz von Betreuungskräften ist überwiegend eine stationäre Einrichtung, also der Pflegebereich eines Krankenhauses, eines Altenheims oder einer Pflegeeinrichtung. Manche dieser Einrichtungen bieten auch ambulante oder Tagespflege an. Hier wird in in enger Kooperation mit den Pflegekräften im Rahmen des physisch und mental möglichen der soziale Alltag der Heimbewohner etc. gestaltet.

  • Anstellungsverhältnis in Wohngruppen von Einrichtungen der Altenhilfe, in Senioren-WGs, Tagespflege-Einrichtungen, Privathaushalten, in Altenpflegeeinrichtungen, Hospizen oder geriatrischen Kliniken, bei Sozialstationen, ambulante Sozialdienste oder sozialen Beratungsstellen
  • gesetzliche Betreuung auf freiberuflicher Basis mit völlig flexibler Zeiteinteilung
  • Verhinderungspflege oder regelmäßige Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • freiberufliche, stundenweisen Seniorenbetreuung oder Betreuung von behinderte Menschen
  • Gesellschafter/in zur Begleitung und Beschäftigung von geistig fitten, jedoch pflegebedürftigen älteren Menschen in deren Zuhause

 

Auch ist die Arbeit nicht auf alte Menschen beschränkt, denn der Anspruch auf einen Betreuungsassistenten steht auch anderen Personengruppen offen:

  • Senioren
  • Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen, die insbesondere während der Schule betreut werden
  • Menschen jedes Alters mit körperlicher Behinderung, die durch die Betreuungsassistenz ein Studium, eine Ausbildung absolvieren oder einer Berufstätigkeit nachgehen können
  • chronisch kranke Menschen, zum Beispiel auch nach einem Schlaganfall

 

Zukunftsperspektiven: Lohnt sich die Umschulung?

Ja, die beruflichen Aussichten für Betreuungskräften sind ideal. Durch den 2017 geschaffenen § 43b SGB XI haben pflegebedürftige Menschen in Pflegestationen einen Anspruch auf soziale Betreuung und Aktivierung. Seit dem hat sich die Zahl offenen Stellen verdoppelt. Der Anspruch auf stundenweise Betreuung durch einen Assistenten wird durch die Pflegeversicherung finanziert. Die relativ kurze Ausbildung für Betreuungsassistenten kann auch der ideale Einstieg für Quereinsteiger in einen sozialen Beruf sein.

 

Welche Eigenschaften sollte man als Betreuer mitbringen?

Körperliche und geistige Gesundheit und die Vollendung des 16. Lebensjahres, sowie ein tadelloses erweitertes Führungszeugnis sind Grundvoraussetzungen für den Einstieg in den Beruf des Betreuungsassistenten. Sie sollten kranken, behinderten und alten Menschen gegenüber respektvoll, freundlich und aufgeschlossen, außerdem umgänglich, teamfähig, flexibel und zuverlässig sein. Natürliche Fröhlichkeit, Kontaktstärke und Kommunikationsfreudigkeit, verbunden mit Respekt vor dem Mitmenschen und herzlicher Hilfsbereitschaft sind die Charakterzüge, mit denen man einen guten Betreuungsassistenten beschreiben würde.

Voraussetzungen, die Sie mitbringen sollten:

 

Ideale Weiterbildung im sozialen Bereich

Die Umschulung zum Betreuungsassistenten ist für manche der berufliche Neuanfang, für bestimmte Berufsgruppen jedoch auch die ideal Ergänzung als Fortbildung. Arbeitnehmer im sozialen Bereich wie

 

Die Weiterbildung ist jedoch auch ideal für alle, die mit Tieren arbeiten und zum Beispiel mit einem Therapiehund Besuche in Pflegeheimen anbieten möchten. Auch für Künstler ist die Fortbildung eine ideale Ergänzung um mit pflegebedürftigen Menschen zusammen kreativ zu sein, zu töpfern oder Theater zu spielen.

 

Wird die Umschulung durch das Arbeitsamt oder Jobcenter gefördert?

Ja, die Bildungskurse, insbesondere auch die Online-Kurse zur Qualifizierung zum Seniorenbetreuer, werden mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert. Für eine Förderung durch das Arbeitsamt muss persönlich ein Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt und teils auch ein Eignungstest bestanden werden.

Wer nicht Bezieher von ALG1 oder Bürgergeld ist, kann eventuell auch als Berufstätige/r einen Bildungsgutschein zur Finanzierung beantragen, gegebenenfalls auch über eine Bildungsprämie oder Unterstützung aus einem Programm des ESF (Europäischer Sozialfonds).

Wer finanziert meine Umschulung?

 

Was kostet die Umschulung zur Betreuungsassistenz?

Die Kosten der Umschulung richten sich danach, in wo Sie die Umschulung absolvieren und ob eine Förderung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter in Betracht kommt. Wenn Sie einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt haben, dann werden bei Arbeitslosigkeit die Kursgebühren und Lebensunterhalt während der Umschulung übernommen, bei Berufstätigen mit Weiterbildungsbedarf deckt der Bildungsgutschein nur die Kurskosten. Wenn Sie die Umschulung selbst zahlen, dann kommen Kursgebühren in Höhe von etwa

  • 850 -1000 Euro für eine Schulung über Hilfsdienste wie Caritas, Malteser usw. Die Vergütung der Praktika hängt von den jeweiligen Einrichtungen ab.

 

Die Inhalte der Umschulung

Ein typischer Ablauf einer berufsqualifizierenden Maßnahme zum Betreuungsassistenten beginnt mit einem einwöchigen Praktikum (40 Stunden Orientierungspraktikum in der Pflege, zum Beispiel vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung), dann der Theorieteil von 100 bis 200 Unterrichtseinheiten mit den Themen

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen und praktische Demenzbegleitung
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
  • Psychologie, soziale Betreuung und Pflege in unterschiedlichen  Alterswohnmodellen
  • Gestaltung von Tagesabläufen und Beschäftigungsangebote entwerfen, zum Beispiel Biografiearbeit
  • Hygiene, Gesundheit, Krankheit und Ernährung im Alter
  • Unterstützung im täglichen Pflegebedarf
  • Prävention, Erste Hilfe und rettendes Verhalten im Notfall
  • Umgang mit Angehörigen, Kommunikation für Betreuungskräfte
  • Rechtliches Wissen für Betreuungskräfte, insbesondere gesetzliche Regelungen (Pflegeversicherung, Betreuungsrecht, Sozialversicherungsrecht sowie die Rechte der alten oder pflegebedürftigen Menschen.

 

Hinweis: Wer bereits in der Pflege arbeitet oder einen sozialen Beruf hat, muss weder Praktikum noch den gesamten Theoriestoff belegen. Bei entsprechender Vorqualifikation ist alternativ der Besuch eines Aufbau-Kurses mit 60-80 Unterrichtseinheiten möglich.

 

Ist ein Praktikum erforderlich?

Ja, vor Beginn des Kurses oder spätestens während des kostenlosen Testmonats müssen Sie ein fünftägiges Orientierungspraktikum absolviert haben. Im Laufe Ihrer Ausbildung müssen Sie zudem ein zehntägiges Betreuungspraktikum ablegen. Können Sie im entsprechenden Umfang berufliche Erfahrungen in einer Pflegeeinrichtung nachweisen, entfallen die Praktika. Der Umfang sollte insgesamt 80 Stunden sein. Ziel der Praktika sind:

  • Entwicklung einer positiven Haltung gegenüber den Betroffenen
  • Entwicklung der Fähigkeit zu verständnisorientierter und wertschätzender Kommunikation
  • Vermittlung von Kenntnissen zur Unterstützung und Motivation von Alltagsaktivitäten
  • Erlernen von speziellen Alltags- und Beschäftigungsaktivitäten
  • Erlernen, Situationen einzuschätzen und eventuell notwendige Hilfe einzuholen
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstreflexion, Selbsthilfe und Konfliktlösung
  • Reflexion der Teamfähigkeit.

 

Was verdient ein/e Betreuungsassistent/in?

Wer die verkürzte Ausbildung abgeschlossen hat, der hat die freie Auswahl, denn die offenen Stellen für Betreuungsassistenten sind und muss sich in einer alternden Gesellschaft keine Sorgen um die eigene Zukunft machen. Pflegedienstleistungen sind in Deutschland nicht sehr gut, aber auskömmlich bezahlt. Für Pflegekräfte gilt der Pflegemindestlohn, der seit 1.1.2020 11,35 Euro beträgt. Tatsächlich reichen die Monatsgehälter von etwa 1.600 Euro bis etwa 2.200 Euro.

Wer mehr sucht als irgendeine Arbeit, sondern eine befriedigende, sinnstiftende berufliche Aufgabe, kann in diesem Umschulungsberuf sein Glück finden. Finanziell kann man seine Stellung durch berufliche Weiterentwicklung, für die es zahlreiche Möglichkeiten gibt, erheblich verbessern.

 

Umschulung nebenbei – Kann ich auch neben dem Job Betreuungskraft werden?

Ja, wenn Sie momentan noch in einem anderen Bereich berufstätig sind und gerne wechseln oder sich ein zweites Standbei aufbauen möchten, dann kann die Umschulung Fachmann / Fachfrau Betreuung auch neben der Arbeit absolviert werden. Somit auch eine interessante Option für Quereinsteiger oder für den Wiedereinstieg nach Erziehungszeiten. Für Arbeitnehmer ideal ist ein Kurs an einem Ferninstitut, da Sie hier zeitlich und örtlich flexibel sind. Entgegen der verbreiteten Fehlannahme bekommen auch Arbeitnehmer die Kosten einer Weiterbildung auf Antrag durch einen Bildungsgutschein finanziert. Die Berufsqualifizierung dauert 12 Monate bei etwa 8-10 Stunden Lernzeit pro Woche.

 

Dies Lehrgänge sind eine ideale Fortbildung für alle, die in der Pflege arbeiten. Mit Abschluss des Kurses erhalten Sie 40 Weiterbildungspunkte (Akkreditierung von  „Registrierung beruflich Pflegender“). Sie erhalten bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses 40 Weiterbildungspunkte.

 

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Eine Qualifizierungsmaßnahme, die wir nicht empfehlen

Es gibt auch die bereits erwähnte „Betreuungskraft nach § 45a SGB XI„. Das Berufsbild umfasst unselbstständige Hilfsdienste im Rahmen einer Betreuung und schließt die Haushaltsreinigung mit ein. Ein typischer Kurs zur Erlangung dieser Qualifikation kostet teils bis zu 2000 Euro und dauert ca. 2 Wochen, die je nach Anbieter verschieden abgewickelt werden. So finden sich Blockschulungen, Abendkurse, Wochenendseminare und Kombinationen davon. Die Förderung ist je nach Bundesland verschieden und besteht überwiegend in einer Kostenübernahme der Hälfte der Kosten.

Dass die Kosten für eine Qualifikation in einer Tätigkeit im Pflegebereich, in der absoluter Personalnotstand herrscht, nicht vollständig übernommen werden und bei den förderfähigen Ausbildungen der Agentur für Arbeit nicht gelistet sind, ist ein Indiz dafür, dass das Angebot von den zuständigen Stellen selbst nicht hoch bewertet wird.

2 Gedanken zu „Umschulung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53c SGB XI)“

  1. Hallo Mirko,

    danke für Ihr Feedback.

    Wir begrüßen niedrigschwellige Qualifikationen, die einen Berufswechsel unkompliziert ermöglichen. Als ein solches Angebot könnte man die Weiterbildung zum Alltagsbegleiter auch sehen. Nach unserer Erfahrung sind jedoch nicht wenige umgeschulte Alltagsbegleiter nach der Fortbildung von ihrem begrenzten Aufgabenfeld ernüchtert. Gerade wer eine Berufswechsel zB von der Agentur für Arbeit finanziert bekommt, sollte darauf achten, dass zukünftig ein bereites berufliches Tätigkeitfeld offen steht, auch mit Aufstiegsmöglichkeiten. Beim Alltagsbegleiter ist eigentlich immer der nächste Karriereschritt, dass man sich zu einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung bzw. Umschulung im sozialen Bereich entscheidet. Anstatt auf einen zweiten Bildungsgutschein zu hoffen, empfehlen wir deswegen gleich eine ein- bis zweijährige Umschulung aufzunehmen. Wer nicht auf eine staatlich Unterstützung angewiesen ist und erstmal in den sozialen Bereich reinschnuppern möchte, für den ist die Weiterbildung zum Alltagsbegleiter sicherlich eine interessante Option.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann Ihrer Auffassung zum Alltagsbegleiter nach 45a SGB XI nicht nachvollziehen.
    Dieser Kurs kostet 295 € und wird von staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen angeboten.

    Mit freundlichen Gruß

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