
Die Umschulung zum Alltagsbegleiter ist eine gute Möglichkeit, um sich beruflich neu zu orientieren und einen Einstieg in den sozialen Bereich zu finden. Mit der Pflegereform wurde die Umschulung zum Alltagsbegleiter gesetzlich geregelt und es besteht eine stetig wachsende Nachfrage nach qualifiziertem Personal in diesem Bereich. Die Umschulung richtet sich an alle, die als Bindeglied zwischen Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe tätig sein möchten. Dabei ist der Beruf des Alltagsbegleiters nicht auf Seniorenheime beschränkt, sondern kann auch im Rahmen der Betreuung von Kindern mit Einschränkungen angewendet werden.
Bei der Umschulung zum Alltagsbegleiter erlernen Sie alle notwendigen Fertigkeiten für diesen Beruf: Sie lernen, wie man Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen individuell begleitet und unterstützt. Zudem erhalten Sie Einblicke in die Grundlagen der Sozialpädagogik und lernen, professionelle Distanz zum Schicksal Ihrer Klient*innen zu wahren. In vielen Fällen ist es möglich, die Umschulung neben dem Beruf oder in Teilzeit abzusolvieren – so können Sie den Weg in den sozialen Bereich schon bald beschreiten!
Spätere Beschäftigungen für Alltagsbegleiterinnen ergeben sich nicht nur in Altenheimen. Auch an Regelschulen, Förderschulen oder sogar in einem Kindergarten sind sie gefragt. In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Sie nach der Umschulung bei der Tagesgestaltung. Oft werden Klienten auch zu Hause besucht und ihnen durch die Alltagsbegleitung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Die Umschulung zum Alltagsbegleiter / zur Alltagsbegleiterin eignet sich besonders für Menschen, im sozialen Bereich arbeiten möchten. Die Zugangsvoraussetzungen sind niedrig, denn letztlich kommt es nicht darauf an, ob Sie einen Hauptschulabschluss haben oder nicht. Der Beruf Alltagsbegleitung hat seine Herausforderungen im sozialen Bereich und hier kommt es auf Ihre soft skills an. Aus diesem Grund kann jeder mit geeigneten Sozialkompetenzen Alltagsbetreuer werden, denn:
- Ein Hauptschulabschluss genügt.
- Die Umschulung ist im Einzelfall auch ohne Schulabschluss möglich.
- Keine Berufsausbildung nötig.
- Sie gerne andere unterstützen, Verantwortung übernehmen und zuverlässig sind
- Sie keine Berührungsängste haben, aber Grenzen respektieren
- Sie zuhören können, geduldig und empathisch sind
- Sie eine stabile Persönlichkeit haben und psychisch gesund sind
Die Umschulung bietet Ihnen gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Pflege und Begleitung hilfebedürftiger Menschen wird gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch immer wichtiger. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist davon auszugehen, dass jährlich mehr als 100.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden. In Würde alt werden ist jedoch mehr als die medizinische Versorgung. Alltagsbegleiter binden eingeschränkte Menschen in das soziale Leben ein und schenken ihnen Lebensqualität.
Das Pflegestärkungsgesetz I stellt klar, dass künftig alle pflegebedürftigen Heimbewohner den Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung haben. Weiterhin müssen Einrichtungen mehr Personal für die Betreuung einstellen. So darf eine Betreuungskraft in Vollzeit zukünftig für nur noch 20 Heimbewohner zuständig sein. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Bedarf an umgeschulten Betreuungskräften. Folglich gilt das Berufsbild des Alltagsbegleiters / der Alltagsbegleiterin als besonders zukunftssicher.
Was ist der Unterschied zwischen der Umschulung nach §45b und §§43b, 53c SGB XI?
Alltagsbetreuer nach § 45b SGB XI werden auch „Alltagsunterstützer“ genannt. Es genügt als Basisqualifikation eine 40-stündige Schulung. Allerdings besteht eine Pflicht zur Fortbildung einmal pro Jahr. Als Alltagsunterstützer besuchen Sie Senioren zuhause und erledigen Aufgaben im Haushalt wie Einkaufen, Aufräumen usw. Soziale Betreuung wie Spielen, Basteln, Gymnastik ist keine vorrangige Aufgabe. Faktisch gleicht der Arbeitsalltag der einer Haushaltshilfe.
Wie Sie also sehen, die Umschulung zum Alltagsbegleiter kann durch zwei unterschiedliche Ausbildungen absolviert werden. Beide Qualifizierungen nennen sich Betreuungskraft bzw. Altenbetreuer, aber die Aufgabenfelder sind nicht identisch. Aufgrund der schlechteren Bezahlung und geringeren Kompetenzen, ist die Weiterbildung zur Alltagsbetreuerin nach § 45b SGB XI unattraktiv. Entscheiden Sie sich deswegen lieber für die tiefergehende Umschulung zum Altenbetreuer nach §§43b, 53c SGB XI.
Die Dauer einer Umschulung zum Alltagsbegleiter oder zur Alltagsbegleiterin liegt zwischen einer Woche und zwei Monaten. Die sehr unterschiedlichen Längen der Umschulung hängen von der Wahl des Bildungsträgers ab (zum Beispiel Caritas) und von der Art der Qualifizierung. Viele Kurse finden in Vollzeit oder Teilzeit statt. Sie können die Umschulung aber auch berufsbegleitend und am Wochenende absolvieren. Interessierte müssen jedoch beachten, dass sie Gebühren für ihre Umschulung in der Regel selbst zahlen müssen. Die Kosten schwanken von Anbieter zu Anbieter.
- Umschulung zur Betreuungskraft nach §45b: 5 Wochen Ausbildung.
- Betreuungskraft nach §§43b, 53c: Umschulung in 160 Stunden plus Praktikum.
Es gibt für dieses Berufsbild keine gesetzlichen Regelung zum Ausbildungsinhalt. Die Umschulung zur Alltagsbetreuerin ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Ebenso existieren keine einheitlichen Qualifizierungsstandards. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie jedoch ein Zertifikat, dass von den Arbeitgebern in der Branche anerkannt wird. In der Regel lernen Sie folgende Inhalte bei der Umschulung zum Alltagsbetreuer:
- Wie erkennt man Krankheiten im Alter? Zum Beispiel Demenz.
- Wie schafft man abwechslungsreiche Alltagsbeschäftigungen?
- Welche Tätigkeiten eigenen sich für geistig behinderte Menschen?
- Wie schafft man ein Sportangebot für Menschen mit Einschränkungen?
- Wie motiviert man zum gemeinsamen Spielen, Singen, Kochen, Basteln?
- Welche Pflegeleistungen dürfen Alltagsbetreuer übernehmen?
- Wie müssen Alltagsbetreuer ihre Arbeit dokumentieren?
- Betreuungsrecht, Strafrecht und rechtliche Fragen der Haftung

Was kostet die Umschulung?
Die Umschulung zum Alltagsbegleiter kostet insgesamt zwischen 600-1000 Euro. Die Caritas gehört meist zu den teuren Anbietern, Berufsfachschulen für Altenpflege bieten die Zertifizierung meist günstiger an. Zusätzlich müssen Sie in dem Zeitraum der verkürzten Ausbildung für Ihren Lebensunterhalt, Versicherungen usw. aufkommen. Diese Kosten summieren sich schnell. Deswegen sollten Sie versuchen eine finanzielle Förderung zu bekommen.
Eine Umschulung wird gefördert…
- im Falle von Krankheit oder eines Unfalls von der Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt
- bei Arbeitslosigkeit oder drohendem Jobverlust durch die Arbeitsagentur oder Jobcenter
- von einem Arbeitgeber, der Sie anstellt und für Ihren zukünftigen Beruf qualifiziert.
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Fördermöglichkeiten
Unter Umständen kann die Umschulung zum Alltagsbetreuer über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zusteht. Ohne ALG1-Anspruch besteht eine Fördermöglichkeiten über das Jobcenter. Bedingung ist jeweils, dass Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind. Auch bei gesundheitlichen Problemen kann ein Berufswechsel gefördert werden. Der Antrag ist jedoch vorrangig bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, wenn Sie bereits 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben. Erfüllen Sie diese Anforderung nicht, dann wenden Sie sich an das Arbeitsamt.

Umschulungen zum Alltagsbegleiter / zur Alltagsbegleiterin werden in der Regel von Altenpflegeschulen und sozialen Trägern angeboten. Angebote finden sich in allen größeren, aber auch kleineren Städten. Daneben werden Umschulungen auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen durchgeführt. Anbieter sind zum Beispiel die AWO, Caritas und andere Träger von Heimeinrichtungen.
Wer sich neben dem Beruf über einen Fernkurs auf die Tätigkeit als Alltagsbegleiter vorbereiten möchte, findet passende Kurse bei der SGD und ILS. Beide Anbieter sind anerkannte Fernakademien, die langjährige Erfahrung haben. Die Fernlehrgänge haben keine Anwesenheitspflicht, sondern richten sich flexibel nach Ihrem Alltag. Auch hier gilt: Eine Hauptschulabschluss ist ausreichend und es wird keine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt.
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Halten Sie sich auch nach der Umschulung fit und nehmen Sie regelmäßig an Fortbildungen für Betreuungskräfte teil. Die Umschulung zum Alltagsbetreuer ist für viele erst der berufliche Einstieg in den sozialen Bereich. So sammeln Sie wichtige Berufserfahrung und qualifizieren sich für Aufstiegsfortbildungen. Mittlerweile ist Standard, dass Sie sich auch im Internet von Zuhause aus weiterbilden können. Interessante online Fortbildungen für Alltagsbetreuer sind:
- Berufliche Weiterbildung Alltagsbegleiter für Demenzkranke
- Weiterbildung zum rechtlichen Betreuer
- Aufstiegsfortbildung zur Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen
- Fortbildung zum / zur Palliativbegleiter/in
- Fernstudiengänge aus den Bereichen Pflegemanagement oder Pflegepädagogik (Voraussetzung: Ausbildung als Pflegefachkraft)
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