Die SBB Stiftung Berufliche Bildung ist einer der größten Weiterbildungseinrichtungen in Norddeutschland und arbeitet eng zusammen mit der Agentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften SGB II. Entsprechend zertifiziert sind die im Folgenden beschriebenen Umschulungen.
Gewerblich-technische Umschulungsmaßnahmen
Im Bereich der gewerblich-technischen Umschulungen bietet die SBB insgesamt fünf verschiedene Berufe an. Zur Auswahl stehen:
- Umschulung zum Anlagenmechaniker/ zur Anlagenmechanikerin Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Umschulung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin für Betriebstechnik
- Umschulung zum Gebäudereiniger/ zur Gebäudereinigerin
- Umschulung zum Maler und Lackierer/ zur Malerin und Lackiererin
- Umschulung zum Zerspannungsmechaniker/ zur Zerspannungsmechanikerin
Alle Umschulungen werden in Vollzeit absolviert und haben eine Dauer von 24 Monaten, mit Ausnahme der Umschulung zum Gebäudereiniger. Diese Maßnahme dauert 23 Monate. Die Umschulungen schließen jeweils mit einem Berufsabschluss der zuständigen Handelskammer ab, beziehungsweise mit einem Gesellenbrief der Handwerkskammer. Mit Ausnahme des Gebäudereinigers muss als Zugangsvoraussetzung eine mindestens 12-monatige Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden. Zudem ist bei allen Umschulungen das Mindestalter 25 Jahre und die Interessenten müssen aktuell Arbeitslosengeld beziehen.
Umschulungsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege
Im Bereich der Gesundheit und Pflege besteht die Möglichkeit der Umschulungsmaßnahme Gesundheits- und Pflegeassistent/-in. Diese Umschulung kann wahlweise in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Die Dauer der Teilzeitumschulung beträgt 20 Monate, in Vollzeit nur 16 Monate. Ein möglicher Beginn kann mehrmals pro Jahr erfolgen und ist für alle Bezieher von Arbeitslosengeld möglich, die älter als 25 Jahre sind.
Kaufmännische Umschulungsmaßnahmen
Das Angebot im Bereich der kaufmännischen Umschulungen ist an der SBB sehr umfangreich. Als erstes ist hier die Umschulung Bürokaufmann/-frau zu nennen. Die Maßnahme kann wahlweise innerhalb von 23 Monaten in Vollzeit oder in 35 Monaten in Teilzeit absolviert werden. Neben dem Mindestalter von 25 Jahren müssen Interessierte auch eine 12-monatige berufliche Beschäftigung nachweisen können. Die Teilzeitausbildung ist neben dem Standort Hamburg auch in Stade möglich.
Auch die Umschulung Kaufmann/-frau im Einzelhandel kann wahlweise in 23 Monaten in Vollzeit oder innerhalb von 35 Monaten in Teilzeit absolviert werden. Als Zugangsvoraussetzung nennt die SBB ein Mindestalter von 25 Jahren sowie den Nachweis einer 12-monatigen Erwerbstätigkeit oder länger. Die Teilzeitausbildung findet neben Hamburg auch im Standort in Stade statt.
Auch die Umschulungen Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Kaufmann/-frau Spedition und Logistikdienstleistung sowie Tourismuskaufmann/-frau haben eine Dauer in Vollzeitausbildung von 23 Monaten. Die Teilzeitausbildungen dauern ebenfalls 35 Monate und sind bei den Umschulungen Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel auch am Standort Stade möglich.
Umschulungsmaßnahmen im Bereich Hotelwesen
Die 16-monatige Umschulung zur Fachkraft im Gastgewerbe wird im Bereich Hotelwesen angeboten. Die Maßnahme beginnt zweimal jährlich und ist ein Angebot für Bezieher von Arbeitslosengeld älter als 25 Jahre. Der Abschluss ist der Gesellenbrief der Handwerkskammer.
Des Weiteren umfasst das Angebot der SBB in diesem Bereich umgeschult werden zum Koch/ zur Köchin sowie die Umschulungsmaßnahme Restaurantfachmann/-frau. Diese beiden Ausbildungen dauern jeweils 23 Monate und enden mit einem Berufsabschluss vor der Handelskammer. Zugelassen sind die Ausbildungen für Arbeitslosengeldempfänger, welche älter als 25 Jahre sind und eine 12-monatige Erwerbstätigkeit nachweisen können.
Umschulungsmaßnahmen im Bereich Lager und Logistik
Neben den Umschulungen zum Fachlagerist/ zur Fachlageristin und der Fachkraft für Lagerlogistik gibt es im Bereich Lager und Logistik auch noch die Umschulungen zum Schifffahrtskaufmann/ zur Schifffahrtskauffrau. Die beiden erstgenannten Ausbildungen finden in Vollzeit statt und haben eine Dauer von 16 Monaten. Diese Maßnahmen können sowohl in Hamburg als auch in Stade durchgeführt werden. Als Zugangsvoraussetzung muss lediglich das Mindestalter von 25 Jahren erfüllt sein.
Für die Umschulung zum Schifffahrtskaufmann/ zur Schifffahrtskauffrau wird zudem noch der Nachweis über eine 12-monatige Erwerbstätigkeit gefordert. Die Ausbildung dauert 24 Monate und endet mit einem Berufsabschluss der Handelskammer.
Schließlich gibt es mit ähnlichen Zugangsvoraussetzungen noch das Angebot der Umschulung zum Berufskraftfahrer am Standort in Norderstedt.
Umschulungsmaßnahmen im Bereich Dienstleistungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für Umschulungen im Bereich Dienstleistungen sind für alle Angebote der Bezug von Arbeitslosengeld sowie ein Mindestalter von 25 Jahren. In 16 Monaten kann dann die Umschulung zum Änderungsschneider/ zur Änderungsschneiderin oder zum Servicefahrer/ zur Servicefahrerin gemacht werden.
Die Umschulungen zum Modeschneider/ zur Modeschneiderin, zum Kosmetiker/ zur Kosmetikerin sowie zum Friseur/ zur Friseurin haben eine Dauer von 23 Monaten.
Fördermöglichkeiten
Prinzipiell haben Empfänger von Arbeitslosengeld Fördermöglichkeiten über den Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen. Die Zuteilung der Förderung ist aber vom Einzelfall abhängig und bedarf einer individuellen Prüfung.