Ist auch eine zweite oder dritte Umschulung möglich?

In manchen Situationen bringt die Umschulung nicht den gewünschten Erfolg. Es ist möglich, dass die Teilnehmer den Anforderungen nicht gewachsen sind oder dass sich während oder nach der Umschulung gesundheitliche Probleme entwickeln, die eine weitere Berufsausübung unmöglich machen.
Auch kann es möglich sein, dass sich die Arbeitsmarktsituation im Laufe der Zeit verändert und dass die entsprechenden Fachkräfte nach der Beendigung der Umschulung nicht mehr gefragt sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die dazu führen können, dass eine Umschulung nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Eine Alternative könnte es in diesem Fall sein, eine weitere Umschulung durchzuführen. Jedoch haben viele Menschen Zweifel daran, ob es überhaupt möglich ist, an einer zweiten oder gar einer dritten Umschulung teilzunehmen.

 

Umschulung in Eigenverantwortung

Zunächst sei erklärt, dass es selbstverständlich möglich ist, weitere Umschulungsmaßnahmen in Eigenverantwortung durchzuführen. Wenn Sie über die notwendigen Mittel verfügen, um selbst für die Finanzierung der Umschulung aufzukommen, können Sie dies stets in Eigenverantwortung tun.

Probleme bei einer mehrfachen Umschulung entstehen stets dann, wenn Sie eine Finanzierung für die Umschulung benötigen, denn in diesen Fällen kann es schwer werden, eine erneute Umschulungsmaßnahme genehmigt zu bekommen.

 

Probleme bei der Finanzierung

Wenn Sie eine Finanzierung für die erneute Umschulung benötigen, kann es unter Umständen sehr schwer sein, diese zu erhalten. Jedoch hängt dies stets von der jeweiligen Situation ab. Daher ist es immer notwendig, den Einzelfall genau zu prüfen. Hier können keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden, allerdings gibt es Beispiele, bei denen dies möglich ist. Wenn eine Person ihre Arbeitsstelle verliert, weil die Nachfrage in diesem Bereich nur gering ist, kann das Arbeitsamt eine Umschulung finanzieren. Sollte die betreffende Person beispielsweise einen Handwerksberuf erlernen und nach einiger Zeit einen schweren Arbeitsunfall erleiden, der die weitere Berufsausübung unmöglich macht, besteht ein Anrecht auf eine erneute Umschulung. In diesem Fall kommt die Berufsgenossenschaft für die zweite Umschulung auf.

Wenn hingegen eine Person eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen durchführt und sich nach einiger Zeit herausstellt, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch die Ausübung des neu erlernten Berufs unmöglich machen, kann die Bewilligung einer erneuten Umschulung sehr schwer zu bekommen sein. Zwar ist dies nicht vollkommen ausgeschlossen, es ist in jedem Fall jedoch eine sehr gute Begründung notwendig, weshalb die erste Umschulung keinen Erfolg brachte, dies bei einer erneuten Ausbildung hingegen der Fall wäre. Sollten Sie sich in einer derartigen Situation befinden, müssen Sie sich sehr genau überlegen, wie Sie vorgehen könnten.

Es kann nützlich sein, ärztliche Atteste vorzulegen, die Ihre Begründung untermauern. Allerdings sind die Chancen in einem solchen Fall relativ gering. Auch wenn Sie aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine weitere Umschulung benötigen, ist eine erneute Finanzierung zwar nicht völlig ausgeschlossen, doch sind die Erfolgsaussichten auch in diesem Fall nicht sehr hoch.

Schreibe einen Kommentar