Wenn ein Mensch seine Ausbildung oder sein Studium beendet, sucht er in der Regel nach einer Arbeitsstelle. Allerdings gibt es Situationen, in denen dieses Bestreben nicht von Erfolg gekrönt ist. Eine häufige Situation ist beispielsweise, dass der Arbeitssuchende eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat, in dem die Nachfrage nach Fachkräften nur sehr gering ist. In vielen Fällen werden Hunderte Bewerbungen verschickt, ohne dass sich ein Erfolg einstellt.
In anderen Situationen erlitten die Betroffenen noch während ihrer Ausbildungszeit einen Arbeitsunfall, der es ihnen unmöglich macht, den erlernten Beruf auszuüben. Ein weiteres mögliches Szenario ist, dass der Auszubildende oder der Student an seine persönlichen Grenzen gestoßen ist und nicht in der Lage war, die Ausbildung oder das Studium erfolgreich abzuschließen. In all diesen Situationen ist es unmöglich, eine Arbeitsstelle zu finden. Aus diesem Grund streben manche Menschen eine Umschulung an, ohne jemals in ihrem eigentlichen Berufsfeld gearbeitet zu haben. In diesen Fällen stellt sich dann immer die Frage, ob eine Umschulung direkt nach der Ausbildung oder nach dem Studium überhaupt möglich ist.
Eine selbst finanzierte Umschulung ist immer möglich
Zunächst soll erläutert werden, dass eine Umschulung immer möglich ist, auch wenn man gerade die Ausbildung oder das Studium beendet hat. Das Problem in diesen Fällen ist es jedoch, eine Finanzierung für die Umschulung zu erhalten. Wenn Sie jedoch nicht auf eine Finanzierung angewiesen sind, können Sie in jedem Fall eine Umschulung durchführen. Der folgende Text bezieht sich jedoch auf Personen, die die Ausgaben für die Umschulung nicht eigenständig erbringen können und daher auf eine Finanzierung angewiesen sind.
Umschulung nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit
Arbeitsunfälle können immer vorkommen – auch während der Ausbildung. Berufskrankheiten entstehen zwar in der Regel erst nach einer längeren Berufstätigkeit, in manchen Fällen treten sie jedoch ebenfalls bereits während der Berufsausbildung auf. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte und Sie daher trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung nicht in diesem Bereich arbeiten können, finanziert Ihnen die Berufsgenossenschaft die Umschulung – selbst wenn diese direkt nach der Ausbildung notwendig wird. Voraussetzung hierfür ist es immer, dass es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall oder um eine anerkannte Berufskrankheit handelt.
Umschulung aufgrund einer schlechten Arbeitsmarktsituation oder wegen Krankheit
Wenn Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung oder an Ihr Studium keine Arbeit finden können, da in Ihrem erlernten Beruf keine Nachfrage besteht, können Sie beim Arbeitsamt eine Umschulung beantragen. Das Gleiche gilt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls (wenn es sich dabei nicht um eine Berufskrankheit bzw. einen Arbeitsunfall handelt) Ihren Beruf nicht ausüben können. In diesen Fällen müssen Sie sich an Ihren persönlichen Berater wenden, der mit Ihnen zusammen die Situation erörtert. Das Arbeitsamt kann die Umschulung unterstützen – muss es allerdings nicht. Das Fehlen der Berufspraxis bedeutet in jedem Fall nicht, dass dies eine Förderung verhindert. In diesen Fällen ist es jedoch besonders wichtig, sich eine schlüssige Argumentation bereitzulegen, mit der begründet werden kann, weshalb eine Umschulung notwendig ist. Wenn Sie hier Ihrem Sachbearbeiter eine sinnvolle Begründung liefern können, ist es möglich, auch eine Finanzierung für die Umschulung direkt nach der Ausbildung oder nach dem Studium zu erhalten.