Umschulung zum/ zur KFZ-Gutachter/in bzw. KFZ-Sachverständiger/in

Der perfekte Beruf für Autoliebhaber!

Ein KFZ-Gutachter/in bzw. ein KFZ-Sachverständiger/in verfügt nach seiner verkürzten Ausbildung per Umschulung über erweitertes Wissen im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik. Sachverständige haben ein hohes Maß an Sachkunde und Beurteilungsvermögen hinsichtlich Schäden am Kraftfahrzeug. 

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Menschen beauftragen in vielen Schadensfällen mit Kraftfahrzeugen zur Schadenanalyse und zur Ermittlung des Unfallherganges und des Unfallschuldigen einen Sachverständigen, um diese kritisch begutachten zu lassen. Ein Sachverständiger zeichnet sich durch eine Unparteilichkeit aus und trifft Entscheidungen unabhängig. Sie erstellen Gutachten, in denen sie den Zustand und den Wert das Kraftfahrzeuges bewerten. Auch beim Gebrauchtwagenkauf können Kunden einen Sachverständigen hinzuziehen, um sich ein unabhängiges Urteil zum Zustand des Fahrzeuges einzuholen. Dies ist besonders bei teuren Gebrauchtwagen eine gute Idee.

 

Welche Zukunftsaussichten habe ich nach der Umschulung als KFZ-Gutachter/in?

Die Zukunftsaussichten eines KFZ-Gutachter/in bzw. eines KFZ-Sachverständigen/in nach der Umschulung sind sehr gut. Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf ist ein erstelltes Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges ein gutes Verkaufsargument. Bei unabhängigen Prüfanstalten wie der DEKRA oder dem TÜV können KFZ-Gutachter einen gut bezahlten Job finden. Auch Versicherungen beauftragen KFZ-Gutachter und Sachverständige zur Abwicklung von Schadenfällen und setzen auf fachliche Expertenmeinungen. Die Zahlen der Neuanmeldungen von Autos und anderen Kraftfahrzeugen steigen von Jahr zu Jahr.

In den nächsten Jahren werden viele anerkannte KfZ-Gutachter in Rente gehen oder jedenfalls nicht mehr in Vollzeit sich der Begutachtung widmen. Entsprechend hoch wird der zusätzliche Bedarf an ausgebildeten Experten sein. Die Zukunftsaussichten für Sachverständige und KFZ-Gutachter/in sehen auch nach den Zahlen des Berufsverband der Sachverständigen sehr positiv aus.

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diesen Umschulungsberuf?

Für die Umschulung zum KFZ-Gutachter/in benötigt der Bewerber mindestens einen Meisterbrief im KFZ-Handwerk. Dies können KFZ-Techniker-Meister, Lackierer-Meister, KFZ-Meister, KFZ-Elektriker-Meister, aber auch Zweiradmechaniker-Meister, Karosseriebau-Meister oder auch ein staatlich geprüfter KFZ-Techniker sein. Auch Diplomingenieure einer technischen Hochschule mit der Spezialisierung „Fachrichtung Kraftfahrzeug“ können an der KFZ-Gutachterausbildung teilnehmen.

Sie möchten KfZ-Gutachter werden, sind jedoch kein Meister? Für den KFZ-Meister oder einen der anderen genannten Meisterberufe ist eine vorherige 3-jährige Ausbildung im KFZ-Handwerk eine Grundvoraussetzung. Schulisch benötigt der Bewerber hierfür mindestens einen Hauptschulabschluss. Nach Abschluss der Gesellenprüfung kann der Meistertitel angestrebt werden.

 

Wie lange dauert die Umschulung?

Die Dauer der Schulung bei den meisten Anbietern beträgt gerade mal rund 5 Monate in Vollzeit. In Teilzeit berufsbegleitend bzw. über eine Abendschule verlängert sich die Umschulung auf etwa 10 Monate bis ein Jahr. 

 

 

Welche Inhalte erwarten mich bei der Umschulung zum KFZ-Gutachter/in bzw. Sachverständigen/in?

Gutachter sind Experten ihres Fachs. Folgende Inhalte in der Ausbildung zum KFZ-Sachverständigen werden vermittelt:

  • Rechtsgrundlagen und Pflichten eines KFZ-Sachverständigen/in
  • technisches und physikalisches Grundlagenwissen
  • Fahrdynamik, Motorensachkunde, Fahr- und Antriebsarten, Bremsanlagen, Reifen- und Räderkunde und Lichttechnik im KFZ
  • Werkstofftechnik
  • Technisches Zeichnen zur (Anfertigung von Zeichnungen in Gutachten)
  • Elektrik im KFZ
  • Terminologie
  • Grundsätze der Fahrzeugbewertung
  • Fahrzeugsondergutachten,
  • versicherungsspezifische Besonderheiten.

Die Umschulung zum KfZ-Gutachter schließt mit einer Prüfung durch den Fachverband der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft bzw. den Berufsverband für Sachverständigen- und Gutachterwesen ab.

 

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es bei der verkürzten Ausbildung zum Sachverständigen/in?

Für Interessenten an einer Umschulung zum KfZ-Gutachter gibt es eine Vielzahl von möglichen Förderungsleistungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.

Wann zahlen das Jobcenter oder das Arbeitsamt die Umschulung?

Über das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit kann unter Umständen ein Bildungsgutschein für diese Umschulung beantragt werden. Dazu müssen Sie noch nicht dem Arbeitsamt als Arbeitsloser oder Arbeitssuchender gemeldet sein. Es kann ausreichen, dass Ihr Arbeitsplatz als Angestellter bedroht ist.

 

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein für die Umschulung?

Der Bildungsgutschein für die Weiterbildung zum KfZ-Gutachter wird Ihnen bewilligt, wenn die Voraussetzungen des § 81 SGB III erfüllt sind. Das Beratungsgespräch beim Arbeitsamt ist zwingend – Sie dürfen die Umschulung oder Weiterbildung nicht schon davor bereits begonnen haben. Der Gutschein muss vor der Bildungsmaßnahme vorliegen.

Zudem wird geprüft, ob die Umschulung im Sinne der Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt für den einzelnen Bewerber günstig und zutreffend ist. Da beim KFZ-Gutachter/in bzw. KFZ-Sachverständiger/in gewisse Zulassungsvoraussetzungen zwingend notwendig sind, kann nicht jeder Arbeitslose KFZ-Mechaniker diese Umschulung durchführen.

 

Finanzierung der Umschulung durch BAföG

Des Weiteren gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit per sogenannten Aufstiegs-BAföG eine Finanzierung der Umschulung zu realisieren. Dabei kann der Umschüler auf die finanzielle Unterstützung im Sinne des Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) in Anspruch nehmen. Dazu darf dieser nicht über einen gleichwertigen Abschluss (z. B. in diesem Fall ein Hochschulabschluss) verfügen. Es gibt dabei keine Altersgrenze.

 

Unter welchen Umständen kann ich eine Umschulung mit einer Bildungsprämie finanzieren?

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Bildungsprämie. Diese richtet sich an Arbeitnehmer, die sich für eine Weiterbildung bzw. Umschulung interessieren, die per Arbeitgeber verpflichtend ist, jedoch nicht von ihm finanziell gefördert wird. Die Bildungsprämie übernimmt bis zu 50 Prozent der Ausbildungskosten, der Rest muss dann privat bezahlt werden. Die Prämie kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Wochenarbeitszeit muss dabei 15 Stunden betragen, der Erwerbstätige darf max. 20.000 Euro Jahreseinkommen haben und in manchen Bundesländern dürfen die Gebühren keine 1000 Euro übersteigen.

 

Kann ich die Umschulung selbst zahlen?

Nur als letzte Möglichkeit sollten Sie erwägen, die Umschulung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Wurde der Bildungsgutschein abgelehnt, dann kann der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht für eine Beratung lohnen, den viele Bescheide sind nicht rechtmäßig.

Ansonsten lassen Sie sich von einer seriösen Bank zu einem Privatkredit beraten. Im Internet ist der Vergleich mit einem gängigen Vergleichsportal jedoch mit Vorsicht zu genießen, da die Anbieter durchaus Angebote zuerst aufzählen, die ihnen besonders höhe Prämien bescheren, aber nicht unbedingt auch für Sie als Kreditnehmer vorteilhaft sind. 

 

Finanzierung der Umschulung während oder nach der Bundeswehr

Ein interessanter Punkt der Finanzierung besteht für ausscheidende Soldaten. Diese können die kompletten Kosten über den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr decken lassen. Bewerber, die die Umschulung mit dem Berufsförderungsdienst in Anspruch nehmen möchten, müssen im Sinne der Förderung auch über die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen (KFZ-Meister oder vergleichbar) verfügen. Eventuell können die notwendigen Voraussetzungen (z.B. auch ein Studium in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik) auch über den Berufsförderungsdienst nach oder während der Dienstzeit finanziert werden. Der BFD-Berater gibt den Soldaten hierzu gern Auskunft.

 

Kann ich die Umschulung auch berufsbegleitend in Teilzeit oder per Abendschule machen?

Ja, die Umschulung zum KFZ-Sachverständiger ist auch in Teilzeit möglich. Viele Umschulungsanbieter haben auch Wochenendkurse im Programm: An zwei Wochenende wird in einem Intensivkurs von rund 5 Tagen und 47 Ausbildungsstunden (zzgl. einer Prüfung) den Umschülern die essentiellen Kenntnisse für KFZ-Sachverständigen vermittelt. Eine Umschulung ist auch per Abendschule möglich.

Der Bewerber sollte allerdings beachten, dass die zu leistenden Unterrichtsstunden von 15 Stunden pro Woche nicht unerheblich sind und nebenberuflich dadurch viel Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn die gesamte Umschulung berufsbegleitend bzw. per Teilzeit absolviert wird, steigen teilweise die Kosten entsprechend. Sollten Sie einen Bildungsgutschein haben, muss Sie das natürlich nicht weiter interessieren, da alle Ausbildungskosten vom Staat übernommen werden. Die meisten Angebote sind in Vollzeit zu absolvieren.

 

Wie viel kostet die Umschulung?

Die Umschulungskosten richten sich nach dem Anbieter. Diese können zwischen 2000 und 8800 Euro liegen. Die Kosten variieren, je nachdem ob die Umschulung in Vollzeit, berufsbegleitend in Teilzeit, an der Abendschule oder durch ein Fernstudium absolviert wird.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein oder eine andere Form der staatlichen Finanzierung bewilligt bekommen haben, dann müssen Sie keine Ausbildungskosten tragen. Die Umschulung ist somit kostenlos. Wichtig: Je nachdem welche Regelung mit dem Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung) getroffen wurde, kann im Falle eines selbst verschuldeten Abbruchs eine Rückzahlung drohen. Der Umschüler muss ggf. für einen Teil der Kosten oder sogar die gesamten Ausbildungskosten aufkommen, wenn der Abbruch nicht auf Krankheit oder ähnliches beruht, sondern mit einem bloßen Interessenswegfall begründet wird..

 

Was muss ich bei der Bewerbung für die Umschulung beachten?

Folgende Punkte sollte jeder, der sich für eine Umschulung zum KFZ-Gutachter bzw. KFZ-Sachverständigen interessiert beachten:

Strenge Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Beruf des KFZ-Sachverständigen/in spielen wie in keinem anderen Beruf eine sehr große Rolle. Es ist mindestens ein KFZ-Meister notwendig. Diesen erreicht man nur, wenn man vorher einen Beruf im KFZ-Handwerk erlernt hat. Das Abschlusszeugnis der Ausbildung sowie der Meisterbrief müssen vor Beginn der Umschulung zum KFZ-Sachverständigen/in vorgezeigt werden. Auch ist Berufserfahrung notwendig, um die Aufgaben als Sachverständiger zu erfüllen. Die Ausbildung des Sachverständigen setzt auf den Inhalten der Meisterprüfung bzw. der Meisterausbildung auf, sodass gewisse Grundlagen vorausgesetzt werden. Wer an diesem Beruf keinen Spaß hat, sollte nicht über eine Umschulung zum KFZ-Gutachter/in nachdenken.

 

Technisches Verständnis und die Affinität zu Physik

Für die Umschulung zum KfZ-Sachverständigen ist technisches Verständnis maßgeblich. Um die Ausbildungsinhalte überhaupt schaffen zu können, sollte neben einem großen Interesse an Fahrzeugen auch ein technisches Vorstellungsvermögen vorhanden sein.
Neben dem technischen Verständnis ist auch der Bezug zur Physik wichtig. Vor allem bei Unfällen müssen Aussagen der Unfallbeteiligten überprüft und validiert werden. Grundlagen der Physik, beispielsweise das Verhalten von Körpern bei bestimmten Geschwindigkeiten, müssen mit den Grundlagen der Werkstoffkunde assoziiert und in Einklang gebracht werden. Dadurch kann der Sachverständige vor allem bei gerichtlichen Angelegenheiten ein solides Gutachten erstellen, dass den tatsächlichen Unfallverlauf genau beschreibt. Betonen Sie in der Bewerbung Ihr Begeisterung ür Technik.

Bei der Bewerbung den richtigen Umchulungsanbieter finden, der zu einem passt

Viele Anbieter bieten im Internet eine Umschulung zum KFZ-Gutachter/in bzw. KFZ-Sachverständigen an. Bezahlt man die Maßnahme selber, spielen die Kosten eine entscheidende Rolle. Jedoch sollte man sich vor der Bewerbung genau überlegen, ob man die Umschulung in Teilzeit (bis zu 15 Stunden pro Woche) oder in Vollzeit absolvieren möchte. Die Vorteile einer Maßnahme in Vollzeit sind, dass der Bewerber sich voll auf die Ausbildung konzentrieren kann. Die Vorteile bei Teilzeit sind, dass kein Verdienstausfall für den Bewerber droht. Doch können sich die Ausbildungsinhalte, die vor allem dann abends nach einem langen Arbeitstag oder am Wochenende vermittelt werden, unter Umständen als anspruchsvolle erweisen.

 

Wer bietet diese Umschulung an?

Für die Umschulung zum KfZ-Sachverständigen gibt es in jedem Bundesland zahlreiche Anbieter. Folgende Anbieter werden bei der Agentur für Arbeit empfohlen:

Die AWG mbH Aus- und Weiterbildungsgesellschaft für Ingenieure und Sachverständige bietet für rund 8800 Euro in Vollzeit die Ausbildung zum KFZ-Sachverständigen/in an. Ein Bildungsgutschein ist über die Agentur für Arbeit unter den oben genannten Voraussetzungen einlösbar.

Die TÜV Rheinland Akademie bietet in Vollzeit in Berlin den KFZ-Sachverständigen/in für Schäden und deren Bewertung an.

Auch die Handwerkskammer Düsseldorf bietet in Teilzeit das Modul „Airbag / Gurtstraffer (Rückhaltesysteme)“ an. Die Kosten betragen 330 Euro.

Deutschlandweit bietet die „modal gmbh“ an verschiedenen Standorten in Vollzeit für 2700 Euro den KFZ-Sachverständigen/in bzw. Gutachter/in an.

Die Ausbildung am Ludwig-Fresenius-Institut stellt eine besonders hochwertige Umschulung im Bereich KFZ-Sachverständer/in dar: Mit rund 4500 Euro liegt die Umschulung eher im oberen Preissegment, der Unterrichtsort ist Dortmund.

 

Umschulung per Fernstudium – wie geht das?

Ein reines Fernstudium im Sinne eines universitären Bildungsabschlusses gibt es im Bereich der KFZ-Gutachter/in bzw. KFZ-Sachverständiger/in nicht. Der höchste Bildungsabschluss ist ein Fachhochschulstudium mit der Fachrichtung Fahrzeugtechnik bzw. der Fachhochschulstudiengang Fahrzeugtechnik. Die Umschulung stellt dann den Teil der Ausbildung dar, der dem Absolventen eines bestimmten Ausbildungsstands (Diplomingenieur, Meister im KFZ-Handwerk oder vergleichbar) den Beruf des KFZ-Sachverständigen/in oder KFZ-Gutachter/in patentiert.

Eine Umschulung, die einem Fernstudium ähnelt und ebenfalls nach staatlich zugelassener Prüfung die Berechtigung zum KFZ-Sachverständiger/in erteilt, gibt es hier:

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Als Quereinsteiger Gutachter/in werden

Wer als selbstständiger KFZ-Meister einer Werkstatt oder auch als KFZ-Mechatroniker über einen Quereinstieg zum Gutachter/in nachdenkt, sollte sich vor allem über die verschiedenen Ausbildungsschritte im Klaren sein. Zunächst ist es ratsam, sich über den gewünschten Berufszweig zu informieren. Hat man eine ganz andere Tätigkeit, beispielsweise außerhalb des KFZ-Handwerks, muss man sich zunächst darüber Gedanken machen, ob man die lange Ausbildungsdauer auf sich nehmen möchte, um später KFZ-Gutachter/in zu werden. Neben der 3-jährigen Ausbildung zu einem Beruf im KFZ-Handwerk, muss danach noch entweder ein Meister im KFZ-Handwerk oder ein Studium mit der Fachrichtung Fahrzeugtechnik durchgeführt werden. Wen das nicht abschreckt, hat gute Karten nach erfolgreicher Meisterprüfung oder einem Studium auch KFZ-Sachverständiger/in zu werden.

Nicht möglich ist ein Quereinstieg als KfZ-Gutachter ohne Umschulung oder Ausbildung als KfZ-Meister. Die Zulassungsvoraussetzungen sind hier abschließend gesetzlich geregelt. Es ist auch tatsächlich nicht möglich, die Arbeit eines Sachverständigen zu leisten, ohne die formellen, fachlichen Kenntnisse zu besitzen. Ein KFZ-Gutachter bzw. Sachverständiger tritt als Experte auf, wenn eine unabhängige und fachliche Beratung gefordert wird- Er beurteilt für Versicherungen und Gerichte ein Schaden oder ein Mangel. Letztlich übernimmt er sogar selbst ein Haftungsrisiko. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht von einem Quereinsteiger ohne Umschulung geleistet werden.

 

 

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