Umschulung zur Pflegefachkraft Altenpflege

Altenpflege: Nicht hochbezahlt, aber unverzichtbar.

Die Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in) übernimmt nach der Umschulung die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger, älterer Menschen, die sie bei der Bewältigung des Alltags wie bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der Nahrungsaufnahme unterstützen. Pflegefachkräfte in der Altenpflege motivieren ältere Menschen zu sinnvollen Tätigkeiten und Freizeitgestaltungen und führen pflegerisch-medizinische Aufgaben in Pflegeheimen und für Pflegedienste aus. Es handelt sich um einen fordernden, aber auch erfüllenden Beruf.

Dieser Umschulungsberuf ist ein Engpass-/Mangelberuf und die Kosten der Umschulung werden von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter durch einen Bildungsgutschein vollständig übernommen. Die sehr hohe Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt kommt auch allen Quereinsteigern, die in die Pflege wechseln möchten, entgegen. Wir haben für Sie in diesem Übersichtsartikel alles Wissenswerte zur Umschulung zur Altenpflegerin, zum Ablauf in Vollzeit und berufsbegleitender Teilzeit, zur Antragstellung beim Arbeitsamt sowie die Finanzierung der Qualifizierung gesammelt.

 

Für Schnellleser
Am Ende des Artikels finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte oder gleich hier. Wenn Sie eine konkrete Frage zur Umschulung zum Altenpfleger / zur Altenpflegerin haben, dann kommen Sie durch einen Klick auf die Überschrift im Inhaltsverzeichnis direkt zum jeweiligen Abschnitt.

 

Einsatzorte und Tätigkeitsgebiete der Pflegefachkräfte Altenpflege (früher: Altenpfleger/in)nen sind in der Regel

  • Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken (Reha) und
  • stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, mobile Pflegedienste und Hauskrankenpflegedienste.
  • Außerdem werden sie von Altenwohnanlagen, Pflegeheimen und Behindertenwohnheimen sowie bei ambulanten sozialen Diensten und Seniorenberatungsstellen beschäftigt.
  • Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in)nen arbeiten auch in Privathaushalten als Betreuer/innen von Seniorenwohngemeinschaften oder pflegebedürftiger Angehöriger.

 

Der Berufsalltag einer Altenpflegerin
Wie sieht der Berufsalltag einer Altenpflegerin eigentlich aus? Hier erhalten Sie einen Einblick in den typischen Tagesablauf einer Altenpflegerin.

 

Wie sehen die Zukunftsaussichten nach der Umschulung aus?

Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft sind Pflegefachkräfte Altenpflege sehr gefragt und die Berufsaussichten sehr positiv. Nach der verkürzten Ausbildung entscheiden sich Altenpflegekräfte meistens für eine bestimmte Spezialisierung wie z. B. die Pflege behinderter älterer Menschen, Stomapatienten, ambulanter oder stationärer Dienst, Intensivpflege oder eine Ausbildungstätigkeit an einer Altenpflegeschule. Die Umschulung kann für Sie somit nur der erste Schritt in eine berufliche Umorientierung in unterschiedliche Richtungen sein, wenn Sie es möchten.

 

Wie lange dauert die Umschulung in die Altenpflege?

Die in Berufsfachschulen und in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführte Umschulung zur Pflegefachkraft Altenpflege dauert in Vollzeit zwei Jahre. Bei einer Umschulung handelt es sich immer um eine verkürzte Ausbildung. Der Inhalt ist somit identisch, wird aber bei einer Umschulung in Vollzeit komprimierter vermittelt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Umschulungen nur bei vorhandenen Vorkenntnissen auf die Dauer von 2 Jahren verkürzt werden können.

Die in Berufsfachschulen und in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführte reguläre Ausbildung/Umschulung zum/zur Altenpfleger/in dauert in Teilzeitmodellen vier und in Vollzeit drei Jahre.

 

Wie lange dauert eine Umschulung zur Altenpflegerin in Teilzeit?

Eine Umschulung in Teilzeit ist auch in der Altenpflege möglich und dauert maximal drei Jahre. Wer in Teilzeit den Berufswechseln möchte hat die Wahl zwischen einer Umschulung in 24 Monaten oder einer Verlängerung auf 30 Monate. Das Arbeitsamt bewilligt die Umschulung in Teilzeit gerne, wenn Sie während der Ausbildung kleine Kinder oder Senioren betreuen müssen oder aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf wechseln möchten (Überforderung verhindern). Ohne einen triftigen Grund wird aber von Ihnen erwartet, dass die Umschulung in Teilzeit absolviert wird.

 

Welche Inhalte werden in der Umschulung vermittelt?

In der Altenpflegeschule erlernen angehende Pflegefachkräfte Altenpflege (früher: Altenpfleger/in)nen die Einschätzung des Gesundheitszustandes von Pflegepersonen, die Einleitung geeigneter Hilfsmaßnahmen in Notfällen und die Leistung erster Hilfe. Ebenso werden Umschülern die Erkennung altersbedingter Krankheitsbilder und die dafür geeigneten Hilfeleistungen, die Voraussetzungen für eine Verabreichung von Medikamenten, die Planung, Durchführung, Beurteilung und Dokumentation von Pflegeprozessen und die Vorgehensweise bei der Ernährung älterer Menschen vermittelt.

 

Welche theoretischen Fähigkeiten lernt man in der Umschulung?

Ferner werden künftige Pflegefachkräfte Altenpflege (früher: Altenpfleger/in)nen vertraut gemacht mit unterschiedlichen Pflegemodellen und Wohnformen, mit dem angemessenen Eingehen auf die sozialen Bedürfnisse den Pflegepatienten (einschließlich von deren individueller und situationsgerechter Pflege), mit den psychologischen Möglichkeiten zur Unterstützung leidender Personen und den Verfahren der nonverbalen und verbalen Kommunikation.

Es erfolgt außerdem eine Schulung darin, älteren Menschen bei der Wohnungsgestaltung zu helfen, geeignete Hilfsmittel einzusetzen und Möglichkeiten zur Wohnraumanpassungen zu berücksichtigen.

 

Wie sieht die praktischen Inhalte der verkürzten Ausbildung zum Altenpfleger aus?

Im praktischen Teil der Ausbildung vertiefen die angehenden Pflegefachkräfte Altenpflege (früher: Altenpfleger/in)nen ihre Kenntnisse und wenden das im theoretischen Unterricht erworbene Wissen an. Dabei befassen sie sich mit der Pflege in häuslicher Umgebung und in stationären Pflegeeinrichtungen, der Beratung und Unterstützung sowohl Pflegebedürftiger als auch ihrer Bezugspersonen, der Pflege bei Erkrankungen und psychischen Veränderungen und der Betreuung Sterbender.

 

Wann finanziert das Arbeitsamt die Umschulung zur Altenpflegerin?

Nach §§ 81, 82 SGB III können Umschulungen zum/zur Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in) durch ein Jobcenter der Arbeitsagentur finanziell gefördert werden, wenn

  • die Umschulung notwendig ist, um eine vorhandene oder bevorstehende Beschäftigungslosigkeit zu beenden bzw. zu vermeiden und
  • wenn die Agentur für Arbeit über keine anderen geeigneten Mittel verfügt, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Dabei ist das Arbeitsamt für Ihren Umschulungsantrag nur zuständig, wenn Sie nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind. Wer bereits im zweiten Jahr ohne Arbeit ist, bekommt die Umschulung durch das Jobcenter finanziert.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Umschulung mitbringen?

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in) ist als Schulausbildung grundsätzlich eine mittlere Reife. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. eine mindestens zweijährige abgeschlossenen Berufsausbildung zum Altenpflegehelfer) genügt jedoch auch ein Hauptschulabschluss, um eine verkürzte Ausbildung / Umschulung zum/zur Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in) aufnehmen zu können.

Die Arbeitsagentur setzt regelmäßig den vorangegangenen Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufstätigkeit voraus. Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 81 Abs.1 SGB III, wonach eine Umschulung zu bewilligen ist, wenn:

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2. die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und

3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann die Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein aushändigen, mit dem sie die Übernahme aller mit der Umschulungsmaßnahme verbundenen Aufwendungen und Kosten bescheinigt. Der Umschüler muss den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten bei einem von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Ausbildungsinstitut einlösen.

Wichtig: Beginnen Sie keine Umschulung oder Ausbildung ohne sich zuvor vom Arbeitsamt oder von der Rentenversicherung beraten lassen zu haben. Wenn Sie vorher einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, darf die Arbeitsagentur die Kosten der Umschulung nicht mehr übernehmen. Die Beratung muss zwingend der erste Schritt sein.

 

Kann die Umschulung in die Altenpflege auch von der Rentenversicherung gefördert werden?

Ja, die gesetzliche Rentenversicherung finanziert Ihre Umschulung zur Altenpflegerin, wenn die berufliche Umorientierung auf gesundheitlichen Problemen beruht. Richtiger Ansprechpartner sind dann die Reha-Berater der Rentenversicherung (GRV) oder der Berufsgenossenschaft.

Anders als die Arbeitsagentur bekommen Sie von der Rentenversicherung keinen Bildungsgutschein, sondern eine Bewilligung der Förderung verbunden mit einer Eingliederungsvereinbarung.

 

Wie viel verdient man nach einer Umschulung zum Altenpfleger?

Bezüglich Pflegeberufe existiert eine Vielzahl an möglichen Beschäftigungsformen. Der Altenpfleger bzw. die Altenpflegerin widmet sich explizit der Betreuung von älteren und kranken Personen. Der Ausbildungsberuf kann auch im Rahmen einer Umschulung erlernt werden. Entscheiden Sie sich, als Altenpfleger bzw. Altenpflegerin zu arbeiten, erhalten Sie jedoch nicht bei jeder Einrichtung ein gleich hohes Gehalt.

Der tatsächliche Verdienst für ausgebildete Altenpfleger hängt immer vom Bundesland und dem Träger ab. Altenpflegeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes müssen sich an die geltenden Tarifbestimmungen halten. Auch Einrichtungen von Ausbildungsträgern, welche ihre Arbeiter laut Kollektivvertrag bezahlen, besitzen gesetzliche Bestimmungen für die Ausbezahlung der Gehälter. Der Altenpfleger verdient während seiner Standardausbildung bereits vergleichsweise gut. Im dritten Ausbildungsjahr ist ein Monatsbruttolohn von rund 1.200 Euro Standard. Private Träger und kirchliche Wohlfahrtsverbände können bezüglich Gehaltszahlung abweichen.

In Deutschland gibt es keinen einheitlichen Tarif für den Beruf des Altenpflegers nach der Umschulung. Das Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Bundesland, in dem man arbeitet, der Größe des Unternehmens und ob man als Angestellter oder als Freiberufler arbeitet. Im Durchschnitt liegt das Gehalt bei etwa 2.500 bis 3.000 Euro brutto im Monat.

In Bayern erhält man beispielsweise im Schnitt 2.800 Euro brutto pro Monat, in Baden-Württemberg sind es 2.700 Euro brutto pro Monat und in Berlin 2.600 Euro brutto pro Monat. In Hessen liegt das Gehalt bei 2.900 Euro brutto im Monat und in Nordrhein-Westfalen bei 2.800 Euro brutto pro Monat. In Sachsen-Anhalt erhält man im Durchschnitt 2.600 Euro brutto pro Monat und in Schleswig-Holstein sind es etwa 2.700 Euro brutto pro Monat.

Auch die Größe des Unternehmens spielt eine Rolle für das Gehalt: In kleinen Einrichtungen liegt das Gehalt meist unter dem Durchschnittswert, während große Einrichtungen mehr zahlen können – je nachdem, welche Qualifikationen Sie mitbringen und welche Verantwortung Sie übernehmen müssen bzw können..

Freiberuflich tätige Altenpfleger/innen haben die Möglichkeit, ihr Honorar selbst festzulegen – allerdings sollte dieses angemessen sein und den tariflichen Vorgaben entsprechen (mindestens 12 €/Stunde).

 

Verdienen Altenpfleger im öffentlichen Dienst mehr?

Ja, die Bezahlung nach dem öffentlichen Tarifvertrag ist meist lukrativer, Nach der Umschulung ist es somit wichtig, einen passenden Träger bzw. ein zutreffendes Arbeitsgebiet zu finden. Das Gehalt des Altenpflegers bzw. der Altenpflegerin hängt immer vom Träger und Arbeitsgebiet ab. Zu Berufsbeginn verdienen Altenpfleger, welche bei Altenpflegeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes beschäftigt werden, monatlich rund 2.400 Euro brutto.

Mit Berufserfahrung können Altenpfleger bis zu 3.200 Euro monatlich brutto verdienen. Der Monatsbruttoverdienst für Altenpfleger sieht zudem den Erhalt von Zulagen vor. Diese kommen aus besonderen Dienstschichten wie etwa Nacht- und Wochenendschichten. Durch diese Sonderschichten kann sich der Monatsverdienst eines ausgebildeten Altenpflegers wesentlich erhöhen.

 

Lohnt sich die Umschulung vom Altenpflegehelfer zum Altenpfleger finanziell?

Ja, denn während Altenpfleger bereits zu Berufseinstieg ein relativ hohes Gehalt bekommen, stehen Altenpflegehelfer bezüglich Verdienst ihnen deutlich nach. Altenpflegehelfer verdienen wesentlich weniger als ausgebildete Fachkräfte. Für sie gilt ein Durchschnittsbruttomonatslohn von 1.500 Euro.

Mit Berufserfahrung können umgeschulte Altenpflegehelfer bis zu 2.600 Euro monatlich brutto verdienen. Auch erhalten Altenpfleger in Führungspositionen einen anderen Lohn als herkömmliche Altenpfleger. Die Stations- oder Wohnbereichsleitung kann monatlich bis zu 3.600 Euro verdienen. Auch hier sind Aufschläge für Sonderschichten in der Nacht sowie Sonn- und Feiertage Standard, wodurch sich der Monatsbruttolohn zusätzlich erhöht.

 

Bewerbung für eine Umschulung zur Altenpflegerin

Der Beruf des Altenpflegers gilt als zeitlos. Durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft wird gut geschultes Personal in zahlreichen öffentlichen wie privaten Instituten benötigt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Altenpflegern bietet sich eine Umschulung für Berufswechsler und Wiedereinsteiger am Arbeitsmarkt optimal an. Mittels einer gut verfassten Bewerbung findet sich leicht ein passender Ausbildungsplatz.

 

Grundlegendes zum Bewerbungsverfahren für eine Umschulung

Der Altenpfleger zählt zu den typischen Pflegeberufen. Durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft wird stetig gut geschultes Personal gesucht, wodurch der Beruf als äußerst attraktiv bei Umschülern und Auszubildenden gilt. Die Umschulung zum Altenpfleger kann in dementsprechenden öffentlichen wie privaten Einrichtungen durchgeführt werden. Bei der Bewerbung um einen Umschulungsplatz zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin sollte deshalb immer auf die Anforderungen jedes Betriebs eingegangen werden. Der Altenpfleger bzw. die Altenpflegerin sollte auf jeden Fall große körperliche Belastbarkeit und hohe soziale Kompetenzen mitbringen, da der Beruf psychisch wie physisch eine Belastung darstellen kann. Eine Berufserfahrung in einem artverwandten Berufsbereich wie allgemeine pflegerische Tätigkeiten, beispielsweise Krankenschwester oder Arztassistent, oder eine pädagogische Ausbildung sind von wesentlichem Vorteil bei dem Bewerbungsverfahren, aber keine Voraussetzung.

 

Was gehört in die Bewerbung und was nicht?

Die schulischen wie berufsspezifischen Kenntnisse müssen bei der Bewerbung um eine Umschulung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin gleichermaßen angeführt werden. Sprachkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache sind vor allem bei großen Einrichtungen mit Personen verschiedener Herkünfte vom Vorteil. Ist schon eine erste Berufserfahrung in einem artverwandten Beruf oder eine Fort- bzw. Weiterbildung vorhanden, muss dies ebenfalls vermerkt werden. Große Relevanz besitzen pflegerische Tätigkeiten wie Krankenschwester oder Arztassistent, jedoch auch die Pflege von Verwandten.

Persönliche Qualifikationen, welche angeführt gehören, sind unter anderem körperliche und geistige Stärke, soziales Einfühlungsvermögen, Stressresistenz, die Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit und Verantwortungsbewusstsein. Da der Altenpfleger dauerhaft mit Kollegen und den pflegenden Personen in Kontakt ist, sollte er nicht vor menschlichen Interaktionen zurückschrecken. Dies sollte deutlich in der Bewerbung hervorgehoben werden, da Menschen ohne soziale Kompetenzen gänzlich ungeeignet für den Beruf sind.

 

Muster: So sollte das Bewerbungsschreiben für eine Altenpflege-Umschulung aussehen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

über Ihre Anzeige in der Zeitung „XY“ bezüglich einer Umschulung zur Altenpflegerin bin ich auf Ihre Institution aufmerksam geworden. Aufgrund persönlicher Umstände suche ich schon lange einen Umschulungsplatz zur Altenpflegerin. Ihre Einrichtung erscheint mir als der richtige Ort, um meinen lang gehegten Wunsch in die Realität umsetzen zu können.

Meine schulische Ausbildung an der „XY“-Realschule schloss ich mit einem guten mittleren Schulabschluss ab. Danach begann ich eine Ausbildung zur Erzieherin, welche ich ebenfalls erfolgreich abschloss. In diesem Beruf war ich bis zur Geburt meiner Kinder tätig. Zusätzlich zur Betreuung meiner Kinder übernehme ich die Pflege meiner Eltern, wodurch ich bereits erste Erfahrung auf dem Gebiet der Altenpflege erhalten konnte. Die Betreuung meiner Eltern und Kinder hat mir gezeigt, dass ein pflegerischer Beruf wie jener der Altenpflegerin optimal für mich. Ich schrecke nicht vor direktem Kontakt mit Menschen jedes Alters zurück und bin in der Lage, auf die persönlichen Bedürfnisse von ihnen einzugehen.

Zu meinen großen Stärken zählen eine hohe persönliche Belastbarkeit, Stressresistenz, eine saubere und ordentliche Arbeitsweise sowie die Bereitschaft, immer für meine Kollegen und betreuenden Personen da zu sein. Ich besitze große Geduld und gehe gerne und selbstverständlich auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Bewohners Ihrer Institution ein. Besonders die Arbeit mit älteren Personen macht mir Spaß, da ich hier meine sozialen Kompetenzen zeigen kann. Mir ist zudem bewusst, dass es zu emotional belastbaren Situationen kommen kann. Ich bin in der Lage, in dementsprechenden Situationen eine professionelle Distanz zu bewahren und dennoch auf die richtige Art und Weise zu handeln.

Zusätzlich zu meiner Berufserfahrung als Erzieherin besitze ich Englischsprachkenntnisse in Wort und Schrift sowie ausreichend Computerkenntnisse. In einem persönlichen Bewerbungsgespräch überzeuge ich Sie gerne von mir.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Mustermann

 

Wie geht es weiter?

Erfolg eine Einladung zum Bewerbungsgespräch, sollte der Bewerber auf private Fragen wie beispielsweise das Ausmaß der Pflege der Verwandten eingestellt sein. Beim Gespräch selbst gilt es, sich selbstbewusst zu präsentieren und die Leidenschaft für die Tätigkeit als Altenpfleger bzw. Altenpflegerin aufzuzeigen. Normalerweise erwarten die Bewerber keine Tests, sodass der Bewerber sich vollkommend auf die Vorbereitung zum Gespräch konzentrieren kann.

 

Anbieter der Umschulung

Umschulungen zum/zur Pflegefachkraft Altenpflege ermöglichen unter anderem die „ASG – Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH“ (Lessingstr. 2, Annaberg-Buchholz), die Euro-Schulen GmbH (Straßburg-Passage, Görlitz), das „Forum Berufsbildung“ (Charlottenstr. 2, Berlin), die private berufliche Schule „ecolea“ (Lankower Str. 9-11, Schwerin), das „BWK Bildungswerk in Kreuzberg“ (Cuvrystr. 34, Berlin), die Heimerer Akademie und die „AUZ Schwaan GmbH“ (Bützower Str. 63, Schwaan).

 

Anbieter der Umschulung nach Städten:

 

Alternative Umschulungen im Fernstudium

Alternativ können Umschulungen im Fernstudium zur Hauswirtschafter/in, Erzieher/in, Ergotherapeut/in oder Physiotherapeut/in gewählt oder ein Studium Pflegewissenschaft oder Pflegemanagement absolviert werden.

Ein Fernstudium bietet auch Berufstätigen im Bereich Altenpflege die Möglichkeit, einen Berufswechsel neben dem Beruf mit fundiertem Fachwissen vorzubereiten und die optimale Ausgangsposition für den neuen Beruf zu haben. Ein Fernstudium für Berufstätige, die den Beruf wechseln wollen, bereitet also risikofrei und ohne den Sprung „ins kalte Wasser“ auf den Wechsel vom Beruf des Altenpflegers zum Wunschberuf vor:

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Andere Alternativen, um Altenpfleger bzw. Altenpflegerin zu werden

Der Altenpfleger bzw. die Altenpflegerin widmet sich hauptsächlich der Pflege und Betreuung von älteren oder pflegebedürftigen Personen. Doch auch ein Studium sowie ein Quereinstieg stellen praktische Alternativen für alle Interessenten an diesem Pflegeberuf dar.

 

Ist die Umschulung auch berufsbegleitend über eine Abendschule möglich?

Ja, eine berufsbegleitende Umschulung ist möglich, da es sich beim Altenpfleger bzw. bei der Altenpflegerin um einen klassischen Ausbildungsberuf handelt. Durchschnittlich dauert die nebenberufliche Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin zwischen drei und vier Jahren.

Der Großteil der berufsbegleitenden Ausbildungsmöglichkeiten findet im Dualsystem statt. Somit besuchen die Auszubildenden an ausgewählten Wochentagen die Berufsschule in Form einer Abendschule, während sie in der restlichen Zeit Berufspraxis sammeln. Der Großteil der Ausbildungsanbieter in Deutschland hält den theoretischen Schulunterricht ganztätig an zwei Wochentagen ab.

 

Wie läuft die nebenberufliche Umschulung ab?

Die Praxisphasen der nebenberuflichen Ausbildung finden in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung statt, wobei die Praktika verpflichtend absolviert werden müssen. Generell werden keine besonderen Zugangsvoraussetzungen für die berufsbegleitenden Ausbildung verlangt, die meist durch ein Abendschule erfolgt. Dennoch sollten die Interessenten über einen Realschulabschluss bzw. eine mittlere Reife verfügen.

 

Kann man auch über ein Studium sich zur Altenpflegerin umschulen lassen?

Ja, auch über ein Studium kann nebenberuflich der Beruf des Altenpflegers bzw. der Altenpflegerin ergriffen werden (vor allem durch Masterstudiengänge). Speziell für Altenpfleger und Altenpflegerinnen sowie andere Personen aus dem Bereich der Pflege führen ausgewählte Hochschulen in Deutschland den Masterstudiengang Altenpflege. Je nach Hochschule sind zudem verschiedene Schwerpunkte wie etwa Forschung, therapeutische Pflegeintervention sowie Gesundheitsförderung möglich.

Passende Bachelor- und Masterstudiengänge bieten unter anderem die Fachhochschule Bielefeld, die Fliedner Fachhochschule Düsseldorf, die Hochschule für Gesundheit in Bochum und die Steinbeis Hochschule in Essen und Kalkar. Alternativ zum Studienschwerpunkt Altenpflege eignen sich für angehende Altenpfleger und Altenpflegerinnen die Studiengänge Gesundheitsmanagement, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft, Pflegemanagement sowie Gerontologie und Alterswissenschaften. Einige dieser Studiengänge sind ebenfalls berufsbegleitend bzw. als duales Studium zugänglich.

 

Ist ein Quereinstieg ohne Umschulung möglich?

Ja, der Quereinstieg als Altenpfleger bzw. Altenpflegerin ist jederzeit durch eine Umschulung möglich. Berufe wie unter anderem Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer und Heilerziehungshelfer sind ideale berufliche Erstausbildungen. Das Arbeitsamt wird bei diesen Qualifikationen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Bildungsgutschein bewilligen.

Ohne Umschulung ist der Quereinstieg in die Pflege schwerer: Sollten Sie bislang noch nicht im Bereich der Pflegeberufe arbeiten, ist ein Quereinstieg dennoch nicht unmöglich. Besonders leicht und schnell geht die berufliche Umorientierung über den Weg des Altenpflegehelfer.

 

Update Januar 2020: Neue Berufsbezeichnung durch das Pflegeberufegesetz

Im Jahr 2019 hat das Bundesministerium das Pflegeberufegesetz zur einheitliche Ausbildung und Umschulung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann erlassen. Inhaltlich werden die Umschulungsberufe der Gesundheit und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengefasst. Erst im letzten Umschulungsjahr wird eine Spezialisierung (zB Kinder, Alte) möglich sein.

 

blankZusammenfassung

  • Fachkräfte in der Altenpflege sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Der Bedarf wird auch in den nächsten Jahren kontinuierlich zunehmen.
  • Die betriebliche oder  schulische, verkürzte Umschulung zur Pflegefachkraft dauert zwei Jahre in Vollzeit und bis zu 30 Monate in Teilzeit. Auch nebenberuflich ist eine berufliche Umorientierung durch Abendschulen möglich.
  • Der Quereinstieg ohne Umschulung ist in die Altenpflegehilfe möglich. Als Altenpflegerin benötigen Sie jedoch eine formale Umschulung, die sich für Sie auch finanziell lohnen wird.
  • Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern die Umschulung durch den Bildungsgutschein. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Antragstellung. Die Rentenversicherung schult ebenfalls um. Mehr Informationen erfahren Sie von Ihrem Rehaberater.
  • Vorausgesetzt wird meist ein mittlerer Schulabschluss. Bewerber mit Hauptschulabschluss steht die Umschulung zu Altenpflegehelfer offen. Ungelernte Tätigkeiten werden in der Altenpflege von Ergänzungskräften ausgeführt.

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Christian Krumes
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