Ist eine Umschulung auch in anderen Bundesländern möglich?

Hin und wieder ergeben sich besonders erfolgsversprechende Möglichkeiten zur beruflichen Veränderung und man will  aus diesem Grund in einem anderen Bundesland umgeschult werden. Eventuell haben Sie dort eine günstige Wohngelegenheit, oder Sie wollen eine seltene Ausbildung starten, die nur in wenigen Bundesländern angeboten wird. Auch in solchen Fällen können Sie eine Bewilligung solcher Umschulungen beantragen. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit oder Jobcenter richtet sich nämlich nur nach Ihrem Wohnort, nicht jedoch nach dem Ort der Niederlassung des Umschulungsbetriebs. Theoretisch kann also ein Arbeitsamt in NRW einen Bildungsgutschein für eine Umschulung in München bewilligen. Es gibt jedoch nachvollziehbare Gründe, warum solche Entscheidungen relativ selten ergehen.

 

Aus Kostengründen abgelehnt?

Je nach Träger der Ausbildung kann eine solche Anfrage aber auch abgelehnt werden. Eine solche Umschulung in einem anderen Bundesland kann den Träger mit zusätzlichen Kosten belasten, manche lehnen Umschulungen in anderen Bundesländern daher automatisch ab. Wie Sie wissen steht Ihnen für den täglichen Weg zur Umschulungsstätte eine Reisekostenerstattung zu (bis zur Höhe des Höchstbetrages, dann Deckelung).

Längere Wegstrecken erhöhen somit im Normalfall die Kosten, die mit der individuellen Umschulung einhergehen. Ist die Pendelstrecke zu lang und die Fahrtkosten sehr hoch, dann kann auch eine Anspruch auf Unterbringung am Umschulungsort bestehen. Um diese Kosten zu sparen, lehnen Behörden das Ansuchen, eine Umschulung in einem anderen Bundesland zu absolvieren, gerne ab.

Wann bekommt man eine Umschulung in einem anderen Bundesland genehmigt?

Die Ablehnung des Bildungsgutscheins ist jedoch nicht immer der Fall. Manchmal finden sinnvolle Umschulungsmaßnahmen im eigenen Feld nun mal nur in einem anderen Bundesland statt. In den folgenden Konstellationen spricht nichts gegen eine Umschulung in einem anderen Bundesland:

  • Die Umschulung wird in Ihrer Region nicht angeboten, jedoch in einem Bundesland, dass die unkompliziert erreichen können.
  • Die Umschulung wird auch in Ihrem Bundesland angeboten, allerdings liegt die Umschulungsstätte in dem anderen Bundesland dennoch näher, da Sie zum Beispiel in Grenznähe wohnen.
  • Für eine Umschulung in einem anderen Bundesland kann auch sprechen, dass der dortige Umschulungsbetrieb für den eigenen Bedarf ausbildet und Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen möchte.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen für eine finanzierte Umschulung in Teilzeit erfüllen, in Ihrem Bundesland oder Wohnregion jedoch die keine Teilzeitumschulung angeboten wird, dann spricht das auch für eine Finanzierung der Maßhname in einem anderen Bundesland.

 

 

Nachfragen kostet nichts – Widerspruch einlegen auch nicht

Sollten Sie dazu tendieren, dass eine Umschulung in einem anderen Bundesland für Sie passender ist, dann beantragen Sie den Bildungsgutschein. Bereiten Sie sich auf das sogenannte Beratungsgespräch beim Arbeitsamt gut vor und haben Sie möglichst viele stichhaltige Argumente parat, warum Ihre Wahl der Umschulungsstätte in einem anderen Bundesland vernünftig ist.

Wenn Ihr Ansuchen auf einen Bildungsgutschein wurde abgelehnt, so bleibt Ihnen noch immer die Möglichkeit, nachzufragen, wieso der Bescheid abgelehnt wurde und dagegen eine Widerspruch einzulegen. Mit etwas Hartnäckigkeit kann in solchen Fällen ein klärendes Gespräch erreicht werden, das letztlich vielleicht doch noch zur gewünschten Umschulungsmaßnahme führt. Vor allem, wenn es für Ihren gewünschten Umschulungsbereich kein passendes Angebot in Ihrem Bundesland gibt, wird Ihnen Ihr Arbeitsberater wahrscheinlich zustimmen und eine Umschulung in einem anderen Bundesland genehmigen. Grundsätzlich sollten solche Maßnahmen aber im näheren Umfeld erledigt werden, innerhalb einer Distanz, in der man pendeln kann – aber eben nur um die Kosten der Allgemeinheit niedrig zu halten.

 

Alternative: Umzug

Falls es dennoch zu keiner Bewilligung kommt, bleibt auch noch ein anderer Weg: Sie können in das bevorzugte Bundesland ziehen und dort den Antrag erneut stellen. Falls Sie eine günstige Wohngelegenheit am Zielort haben, sollten Sie diese Möglichkeit jedenfalls in Betracht ziehen. Ein Zuschuss zu den Umzugskosten ist nur möglich, wenn vor dem Umzug das Arbeitsamt den Zuschuss bewilligt.

Ein Umzug ist auch möglich, nachdem Ihr erstes Ansuchen bereits abgelehnt wurde. Reichen Sie nach Ihrem Umzug einfach Widerspruch ein. Das Arbeitsamt am vorherigen Wohnort wird sich für unzuständig erklären, falls Sie in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Arbeitsamts gezogen sind. Dennoch sollten Sie zur Sicherheit einen Widerspruch einlegen. Es kann immer sein, dass man etwas bei der Zuständigkeit übersehen hat.

Für den Fall, dass Sie das Bundesland gewechselt haben oder nun ein andere Kostenträger für Sie zuständig ist, beantragen Sie erneut einen Bildungsgutschein bei der nun zuständigen Stelle – anschließend wird Ihnen die Umschulung eher genehmigt werden, da Sie nun Ihren Wohnort in größerer Nähe zum Umschulungsort haben. Vorsicht: Wenn Sie planen die Umschulung mit Bürgergeld finanzieren, dann muss ein Umzug vom Jobcenter zuerst genehmigt werden!

 

Was passiert bei einem ungeplanten Ortswechsel?

Innerhalb der Familie passiert etwas Unerwartetes, oder Sie lernen vielleicht die große Liebe kennen, er/sie stammt aber aus einem anderen Bundesland als Sie. Vielleicht werden Ihnen die Mieten in Ihrem Heimatbundesland auch einfach zu hoch – es kann viele Gründe geben, weshalb Sie während einer Umschulung plötzlich in ein anderes Bundesland ziehen wollen.

Eine Umschulung kann mehrere Jahre beanspruchen, in dieser Zeit ergeben sich fast immer ungeplante Veränderungen, auf die Sie reagieren müssen. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, sollten Sie in jedem Fall zunächst Kontakt zur Leitung Ihrer Ausbildungsstätte und der zuständigen Arbeitsagentur suchen. Es kann nämlich durchaus sein, dass Ihnen die Finanzierung bei einem Umzug gestrichen wird, vor allem wenn Sie den Umzug nicht melden. Achten Sie also unbedingt darauf, dass alles in geregelten Bahnen abläuft. Wenn es konkret wird, und Sie tatsächlich umziehen, muss auch der neue Wohnort zuerst übermittelt werden, da sich die Wegstrecken zu Ihrer Ausbildungsstätte ändern und damit auch die entstehenden Kosten.

Wenn Sie Ihre Umschulung vorzeitig abbrechen, können außerdem die Fördergelder, die Sie bislang für die Umschulungsmaßnahme erhalten haben, vom Staat retour verlangt werden. Brechen Sie aus diesem Grund eine uMschulung nicht ohne vorheriges Gespräch mit der finanzierenden Behörde ab.

 

Nach dem Umzug die Umschulung beenden?

Sollte sich Ihre Lebenssituation grundsätzlich ändern und Sie nach einem Umzug auch Ihre Umschulung beenden wollen, so müssen Sie auch das unbedingt melden. Tun Sie das nämlich nicht, machen Sie sich des Leistungsmissbrauchs schuldig, woraufhin sogar ein Strafverfahren drohen kann.

 

Fazit

Eine Umschulung in anderen Bundesländern ist durchaus möglich, Sie müssen aber von Anfang an bei den Behördengängen mit offenen Karten spielen und alle geplanten Schritte darlegen. Am besten argumentieren Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater, wieso eine Umschulung in einem anderen Bundesland für Sie notwendig ist. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit eines Umzugs. Sollten Sie dagegen während einer bestehenden Umschulung plötzlich umziehen (müssen) und gleichzeitig die Weiterbildung abbrechen wollen, kann es aber komplizierter werden.

 

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8 Gedanken zu „Ist eine Umschulung auch in anderen Bundesländern möglich?“

  1. Hallo Martha,

    es führt kein Weg daran vorbei, dass Sie Ihre individuelle Situation mit dem Sachbearbeiter besprechen.
    In Ihrer Konstellation wird die Arbeitsagentur insbesondere berücksichtigen, wie weit Ihr Wohnort von der Praktikumsstelle entfernt ist und ob auch Pendeln in Betracht kommt. Sie sollten Ihrerseits verdeutlichen, dass Sie möglicherweise näher keine passende Stelle gefunden haben.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und dem Praktikum!

  2. Hallo,
    ich bin Umschülerin über die Agentur für Arbeit und habe einen Praktikumsplatz in einem anderen Bundesland gefunden. Meine Frage: Da es ein Umzug nur für 6 Monate wäre und ich danach wieder zu meiner Familie ziehen würde, inwieweit wird ein Umzug in diesem Fall unterstützt?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Martha

  3. Hallo Artem,

    leider schreiben Sie nicht, ob Sie die Umschulung über die Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter machen. Sie sollten sich weniger Gedanken, was gegen einen Umzug spricht. Was sind Ihre guten Gründe für einen Umzug? Das ist was Sie dem Arbeitsamt erklären müssen. Die Agentur für Arbeit kann einem Umzug nicht widersprechen, das Jobcenter schon. Wenn Sie nahtlos die Umschulung im neuen Bundesland fortsetzen können, ist das schon mal ein gutes Argument. Lassen Sie sich das unbedingt vom Umschulungsanbieter schriftlich bestätigen.

    Mit dem Umzug in ein anderes Bundesland Wechsel dann auch die Zuständigkeit der Behörde.
    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe folgende Frage:
    Kann ich während meiner Umschulung in ein anderes Bundesland ziehen? Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Umschulungsstelle bei der gleicher Firma auch in der neuen Stadt für mich vorhanden wäre? Wird mir das genehmigt? Was könnte das Arbeitsamt dagegen sagen?
    Ich bedanke mich im Voraus

  5. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage!

    Also – wenn Sie umziehen, wechselt die Zuständigkeit des Arbeitsamts, wenn Sie kündigen, verlieren Sie das Kurzarbeitergeld. Beides verkompliziert Ihre Situation unnötig, insbesondere, wenn Sie sich bei dem Schritt, das Bundesland zu wechseln, nicht 100 Prozent sicher sind.

    Aufgrund Ihrer fehlenden formalen Ausbildung stimmen wir Ihnen zu, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Förderung durch die Arbeitsagentur erhalten würden.

    Die Umschulung zum Fachinformatiker – gleich welche Ausbildungsrichtung, können Sie über Präsenzkurse bei Bildungsträgern oder als Fernstudium bei Bildungsinstituten absolvieren (Abitur nicht erforderlich!). Bei der Umschulung zum Fachinformatiker raten wir zu einem Fernkurs, unabhängig von dem Corona-Chaos, dass 2021 wohl keine Präsenzveranstaltungen möglich machen wird. Das Feedback vieler Teilnehmer zum Lehrgang Fachinformatiker bei lokalen Bildungsträgern ist meist nicht zufrieden stellend.

    Die bis zu 100% förderbare Umschulung von Zuhause (per Bildungsgutschein) ist zum Beispiel möglich bei Fernschulen wie ILS und SGD. Das Kurzarbeitergeld beziehen Sie während dessen weiter und unterliegen keiner Meldefrist. Die Umschulung ist so konzipiert, dass Sie auch neben dem Beruf absolviert werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

    Fachinformatiker werden bei der SGD: Kostenlose Probelektionen möglich
    – Fachinformatik mit vielen verschiedenen Schwerpunkten bei der Fernschule ILS

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  6. Hallo,

    Aktuell bin ich pandemie-bedingt in einhundertprozentiger Kurzarbeit (Restaurantfachmann ungelernt) und sehe in absehbarer Zeit keine beruflichen Perspektiven in der Gastronomie/Hotellerie.
    Da ich bisher weder eine Ausbildung, noch ein Studium abgeschlossen habe, sehe ich gute Chancen vom Arbeitsamt/Jobcenter gefördert zu werden. Mein Wunsch ist eine Weiterbildung/Umschuldung zum Fachinformatiker – Anwendungsentwicklung (in dem Bereich wird auch händeringend nach Fachkräften gesucht… vielleicht haben Sie ja Tipps für die Umsetzung dieses Vorhabens?)

    Aktuell lebe ich seit 9 Jahren in München, habe aber nie wirklich Anschluss gefunden und würde daher gern wieder in meine ursprüngliche Umgebung (Frankfurt/Darmstadt) und zu meinem Freundes- Bekanntenkreis zurück, um dort diese Umschulung anzutreten.

    Wie kann ich dies umsetzen, ohne vorher meinen Job zu kündigen, ohne Job umzuziehen und dann ohne Anspruch auf Arbeitslosenhilfe auf die Bewilligung der Förderungsmaßnahme zu hoffen?

    Beste Grüße

  7. Hallo Bert,

    danke für Ihre Nachricht.
    Die Umschulungsstätte muss nicht an Ihrem Wohnort, nicht mal in Ihrem Bundesland sein. Die Zuständigkeit des Arbeitsamts orientiert sich nur daran, wo Sie wohnen, nicht aber an der Niederlassung des Umschulungsbetriebs.
    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Umschulung.Sollte der Sachbearbeiter es anders sehen, dann können Sie sich zwecks Widerspruch gerne nochmal melden.
    Alles Gute!

  8. Hallo, ich wohne in Halle-Saale,bin ab 1.2.21 arbeitslos. Will eine Ausbildung zum Busfahrer machen. Leider in Halle keine Ausbildungstelle frei. Aber ich könnte in Sachsen(nicht weit von Halle entfernt..S-Bahnverkehr) eine Busfahrerausbildung machen.
    Frage: bekomme ich durch Arbeitsargentur Halle die entspr. Förderung.
    Dankeschön

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