Zukunftsberuf Social Media Redakteur

Was ist ein Social Media Redakteur? 

Social Media Redakteure arbeiten vornehmlich mit dem Internet und sind in den sozialen Medien für gewerbliche Profile von Unternehmen, Künstlern und anderen öffentlichen Personen und Einrichtungen zuständig. Diese befüllen sie mit entsprechenden Inhalten und verwalten diese. Weiterlesen...

Umschulung an einer Fachschule: Das müssen Sie wissen!

Auch an Fachschulen haben Sie die Möglichkeit, sich umschulen zu lassen. Es sind insbesondere spezielle Berufe, die an solchen Schulen gelehrt werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie vorab über diesen Ausbildungsweg wissen müssen!

 

Fachschulen sind keine Berufsschulen!

Achtung! Es handelt sich hierbei um Fachschulen, die eine spezielle Ausbildung anbieten und nicht um sogenannte Berufsschulen. Berufsschulen sind im deutschsprachigen Raum nämlich ein Teil des dualen Ausbildungswegs: An Berufsschulen werden theoretische Hintergründe zum praktischen Handwerk gelegt, die für den erlernten Beruf von besonderem Interesse sind. Wenn Sie sich beispielsweise in einer betrieblichen Umschulung befinden, haben Sie die Möglichkeit (meist aber nicht die Pflicht), solche Berufsschulen zu besuchen – meist wird im Umschulungsvertrag festgehalten, was vom Umschüler verlangt wird. Anders sieht es aber bei Fachschulen aus!

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Habe ich während einer schulischen Umschulung Urlaub? 

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Auch während einer Umschulung haben Personen natürlich Anspruch auf Urlaub. Wer Zeit in eine Umschulung investiert, wird genauso wie jeder andere manchmal an seine Grenzen gelangen und sich früher oder später nach freien Tagen sehnen. Bei betrieblichen Umschulungen besteht sogar ein gesetzlicher Schutz über das Bundesurlaubsgesetz.

 

Wieviel Urlaubsanspruch steht mir zu?

Wie viele Tage an Urlaubsanspruch Sie haben, hängt auch von der Art der Umschulung ab. Nicht jede Umschulungsart bringt dieselbe Anzahl an Tagen. Grundsätzlich sollten Sie sich aber darauf einstellen, dass der Anspruch selten ein Ausmaß von 24 Tagen überschreitet. In der Regel können Sie nämlich von zwei Urlaubstagen pro Kalendermonat ausgehen. Hauptsächlich entscheidet aber die Art der Umschulung über die Anzahl an verfügbaren Urlaubstagen.

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Ist eine Umschulung innerhalb eines Jahres möglich? 

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Bei einer Umschulung handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung für den Arbeitsmarkt, daher nehmen diese Maßnahmen auch nicht so viel Zeit in Anspruch wie herkömmliche Berufsausbildungen. Grundsätzlich dauert eine Umschulung zwei Jahre. Aber bei manchen Berufen sind auch kürzere Umschulungen möglich. Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie die Zeit der Umschulung verkürzen können und welche Umschulungsberufe generell schnell erlernt werden können.

Auf welche Berufe kann man noch in kurzer Zeit umschulen?

Es gibt ein paar Berufe, deren herkömmliche Ausbildung insgesamt lediglich zwei Jahre beansprucht. Suchen Sie am besten im Arbeitsagentur nach solchen Berufen, um ein Bild über die möglichen Sparten zu bekommen. Auch hier möchten wir Ihnen gleich ein paar schnelle Umschulungsberufe inklusive Umschulungsmöglichkeit in kurzer Zeit mit auf den Weg geben: 

  1. Die Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik dauert nur zwei Jahre. Eine Umschulung ist in diesem Bereich auch in nur 16 Monaten möglich – das bietet zum Beispiel die TAS-Technische Ausbildungsstätten GmbH in Celle an. Diese Richtung ermöglicht auch mehrere Spezialisierungen, zum Beispiel Montagetechnik, Konstruktionstechnik oder Zerspannungstechnik.
  2. Ein sicherer Arbeitsplatz nach nur wenigen Wochen finden Sie durch die Umschulung zum Busfahrer bei einem kommunalen Verkehrsbetrieb.
  3. Auch die Ausbildung zu/r Fachlagerist/in dauert normalerweise nur zwei Jahre und kann daher über eine Umschulung innerhalb von 16 Monaten abgeschlossen werden. Möglich ist das zum Beispiel in Hessen.
  4. Bei Verkäufer/innen sieht die Sache nicht anders aus, auch ihre Ausbildungsdauer beträgt 24 Monate und daher können Sie auch diesen Weg innerhalb von 16 Monaten gehen. Ausbildungsmöglichkeiten finden Sie für diesen Beruf in vielen Regionen und Schulen Deutschlands.
  5. Sie sind technisch interessiert und möchten eine sehr kurze Ausbildung? Die Umschulung zur Elektrofachkraft ist in weniger als drei Monaten möglich.
  6. Maschinen- und Anlagenführer/innen haben ebenfalls in der Regel eine zweijährige Ausbildung. Auch hier sind Umschulungen innerhalb von 16 Monaten möglich. Solche Umschulungen werden auch von der IHK angeboten, beispielsweise in Augsburg.
  7. Nur unwesentlich länger, nämlich 18 Monate, dauert eine Umschulungsmaßnahme zum/r Industrieelektriker/in für Betriebstechnik in Chemnitz.
  8. Auch eine Umschulung zur Fachkraft im Gastgewerbe benötigt lediglich einen Zeitaufwand von 16 Monaten. Möglich ist eine solche Umschulung beispielsweise bei kiezküchen gastronomie & Bildungszentrum in Berlin.

 

Zertifizierungsmaßnahmen innerhalb von zwölf Monaten

Neben solchen regulären Umschulungen in ein anderes Berufsfeld besteht auch die Möglichkeit, gewisse Zertifizierungen abzulegen, die lediglich 12 Monate in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um Weiterbildungen handeln, die in den Bereich Ihrer eigentlichen Ausbildung fällt, oder um sonstige nützliche Zusatzqualifikationen. Die Dauer solche Kurse kann sehr stark variieren, manche dieser Kurse dauern auch lediglich ein paar Tage oder Wochen, zum Beispiel Kurse im Zusammenhang mit dem Umgang mit Computern oder Sprachkenntnisse. Der Abschluss erfolgt jedenfalls anschließend mit einer internen Prüfung beim Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme.

 

Schnell und kurz: Umschulungen in nur drei bis sechs Monaten

Es klingt fast zu gut um wahr zu sein, aber das Arbeitsamt und das Jobcenter finanzieren auch berufliche Weiterbildungen, die nur wenige Wochen oder Monate dauern und Ihnen dennoch einen Branchenwechsel ermöglichen. Fernkurse an staatlich anerkannten Fernschulen sind AZAV-zertifiziert und können mit einem Bildungsgutschein finanziert werden. Je nach Grad der Qualifizierung können die Kurse berufsbegleitend neben der Arbeit in drei bis sechs, maximal in neun bis 12 Monaten absolviert werden.

Wir haben Ihnen eine Liste der renommiertesten Fernakademien zusammengestellt. Bestellen Sie sich unverbindlich Informationsmaterial und erfahren Sie, welche Berufe sich in kurzer Zeit flexibel von zuhause erlernen können. Dieser Service ist kostenfrei für Sie!

 

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Ist eine Umschulung auch in anderen Bundesländern möglich?

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Hin und wieder ergeben sich besonders erfolgsversprechende Möglichkeiten zur beruflichen Veränderung und man will  aus diesem Grund in einem anderen Bundesland umgeschult werden. Eventuell haben Sie dort eine günstige Wohngelegenheit, oder Sie wollen eine seltene Ausbildung starten, die nur in wenigen Bundesländern angeboten wird. Auch in solchen Fällen können Sie eine Bewilligung solcher Umschulungen beantragen. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit oder Jobcenter richtet sich nämlich nur nach Ihrem Wohnort, nicht jedoch nach dem Ort der Niederlassung des Umschulungsbetriebs. Theoretisch kann also ein Arbeitsamt in NRW einen Bildungsgutschein für eine Umschulung in München bewilligen. Es gibt jedoch nachvollziehbare Gründe, warum solche Entscheidungen relativ selten ergehen.

 

Aus Kostengründen abgelehnt?

Je nach Träger der Ausbildung kann eine solche Anfrage aber auch abgelehnt werden. Eine solche Umschulung in einem anderen Bundesland kann den Träger mit zusätzlichen Kosten belasten, manche lehnen Umschulungen in anderen Bundesländern daher automatisch ab. Wie Sie wissen steht Ihnen für den täglichen Weg zur Umschulungsstätte eine Reisekostenerstattung zu (bis zur Höhe des Höchstbetrages, dann Deckelung).

Längere Wegstrecken erhöhen somit im Normalfall die Kosten, die mit der individuellen Umschulung einhergehen. Ist die Pendelstrecke zu lang und die Fahrtkosten sehr hoch, dann kann auch eine Anspruch auf Unterbringung am Umschulungsort bestehen. Um diese Kosten zu sparen, lehnen Behörden das Ansuchen, eine Umschulung in einem anderen Bundesland zu absolvieren, gerne ab.

 

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Fernstudium trotz Arbeitslosigkeit – geht das?

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Wer arbeitslos ist, tut gut daran, sich fortzubilden und seine beruflichen und fachlichen Qualifikationen auszuweiten. Nicht nur eine Umschulung oder eine zweite Ausbildung kommt in diesem Zusammenhang infrage, auch ein Fernstudium stellt für viele Menschen zumindest theoretisch eine gute Alternative dar, um eine zusätzliche Qualifikation zu erreichen. Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie aber nicht uneingeschränkt auf dem Fernweg studieren: Wenn weiterhin Geldleistungen bezogen werden sollen, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten.

 

Für wen kommt ein Fernstudium infrage?

Ein Fernstudiengang wird oftmals von Personen absolviert, die berufstätig sind und sich nebenbei weiterbilden oder in einem anderen Bereich umorientieren wollen. In diesem Fall findet der Lehrgang in Teilzeit neben dem Beruf statt. Bei Vollzeitstudenten auf dem Fernweg handelt es sich dagegen meist um Menschen, die offiziell den Studentenstatus tragen und sich so ausschließlich auf ihr Studium konzentrieren. Grundsätzlich könnte man meinen, dass auch Arbeitslose zu dieser Gruppe zählen können, da sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und theoretisch über ausreichend Zeit verfügen, um an einem Vollzeitstudium teilzunehmen.

Der Gesetzgeber sieht dies allerdings anders: Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich aktiv um eine neue Anstellung bemühen. Mit einem Vollzeitstudium ist das schwer möglich, da die Zeit für den Lehrgang aufgewendet wird und sich eine neue Arbeitsstelle und das Studium in dieser Form ausschließen.

 

Teilzeit-Fernstudium für Arbeitssuchende

Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Arbeitslose/r grundsätzlich nicht an einem Fernstudium teilnehmen können. Allerdings müssen Sie als Leistungsbezieher nachweisen, dass Sie trotz der Teilnahme an einem ausgewählten Fernlehrgang weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist besonders bei einem Teilzeitstudium oder einem Wochenendstudium der Fall. In diesem Zusammenhang haben Sie glaubhaft zu belegen, wie viele Stunden pro Woche Sie für das Fernstudium aufwenden und dass neben diesem ausreichend Zeit für eine potenzielle neue Anstellung bleibt. In Absprache mit dem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann dann beispielsweise vereinbart werden, dass für die Dauer des Fernstudiums eine Teilzeitstelle angestrebt wird. So können Weiterbildung und Berufsleben unter einen Hut gebracht werden.

 

Wer trägt die Kosten für das Fernstudium?

Fernstudiengänge sind selbstverständlich nicht gratis, sondern erfordern Teilnahme- und Studiengebühren, die je nach Dauer und Umfang des Lehrgangs recht hoch ausfallen können. Arbeitslose dürften in vielen Fällen Probleme haben, diese aus eigener Tasche zu bewältigen. Eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter ist in einigen Fällen möglich – so zum Beispiel dann, wenn das Fernstudium eine spezifische Zusatzqualifikation für Ihre individuellen beruflichen Fähigkeiten darstellt und sich die Chancen auf eine Anstellung durch Abschluss der Fortbildung deutlich erhöhen. Trifft dies zu, kann der Ansprechpartner einen Bildungsgutschein ausstellen, der in Höhe der Kosten für das Fernstudium ausfällt. Vorab sollten Sie aber klären, ob der gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein akzeptiert.

 

Fernstudium immer der Arbeitsagentur melden

Als Arbeitslose/r sind Sie verpflichtet, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu melden, wenn Sie ein Fernstudium absolvieren oder dies planen. Dies ist erforderlich, um eine eventuelle Kostenübernahme abzuklären und um die Teilnahme an einem Studium genehmigen zu lassen, sofern diese Einfluss auf die Stellensuche hat. Verbieten kann der Leistungsträger das Fernstudium nur dann, wenn Sie dadurch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – in diesem Fall kann die Arbeitsagentur etwa auch das Erbringen der finanziellen Leistungen verweigern.

Wer Arbeitslosengeld bezieht und dennoch in Vollzeit studieren möchte, hat unter Umständen auch die Möglichkeit, offiziell zum Studenten zu werden. Dann besteht kein Anspruch auf finanzielle Leistungen vom Arbeitsamt; dafür kann in vielen Fällen aber BAföG beantragt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Variante: In Ihrem Lebenslauf werden die Studienzeiten auch bei einem Fernlehrgang dann auch als solche geführt, und es entstehen keine Lücken durch eine offizielle Arbeitslosigkeit. Welche Variante beim Fernstudium sich für Sie am Besten eignet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Beratung etwa bei der Agentur für Arbeit oder bei vergleichbaren Stellen kann dabei helfen, die passende Alternative für die individuelle Situation zu finden.

Die 5 beliebtesten Umschulungsberufe im medizinischen Bereich

Zahlreiche Personen streben eine Tätigkeit im medizinischen Bereich an. Aufgrund seiner Größe ermöglicht der Medizinbereich verschiedenste Berufe, welche entweder per Ausbildung, Studium oder Umschulung ergriffen werden kann.

Die fünf beliebtesten Umschulungsberufe aus dem medizinischen Bereich finden Sie im nachfolgenden Artikel.

 

Kauffrau bzw. Kaufmann im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen bietet verschiedenste Tätigkeiten sowohl im ausführenden wie organisatorischen Bereich. Der Kaufmann bzw. die Kauffrau für Gesundheitswesen ist eine wichtige administrative Position in Arztpraxen, Krankenhäusern und Einrichtungen des Sozialwesens. Zu den Aufgaben von Kaufleuten für Gesundheitswesen zählen Terminvereinbarungen mit Patienten, die Erstellung von Krankenberichten, Koordination von ambulanten und stationären Pflegediensten sowie die Buchführung und Archivierung medizinischer Informationen. Durchschnittlich dauert die Umschulung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Gesundheitswesen rund zwei Jahre.

Interessieren Sie sich für eine Umschulung in diesen Beruf, können Sie diese deutschlandweit bei ausgewählten Instituten durchführen. Die theoretische Ausbildung wird durch Praktika bei Krankenkassen, in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen oder sozialen Einrichtungen mit starkem Bezug zum Gesundheitswesen ergänzt.

 

Study Nurse

Die Study Nurse, umgangssprachlich auch als Studienassistent bzw. Studienassistentin bekannt, ist eine betreuende Kraft im Zuge von klinischen Studien. Während dieser Studien werden verschiedenste Arzneimittel und Medizinprodukte ausführlich getestet. Als Testpersonen werden Patienten wie gesunde Probanden eingesetzt. Die Aufgaben der Study Nurse beziehen sich auf die Dokumentation der Studien, die Gewährleistung der prüfplangerechten Durchführung der Studien sowie der Betreuung der Probanden. Meist dauert die Umschulung zur Study Nurse nur wenige Monate bis ein halbes Jahr. Die Website studynurse.de informiert Sie grundlegend über die Tätigkeit sowie die angebotenen Umschulungen für diesen Beruf.

 

Umschulung zum Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin

Der Heilpraktiker behandelt Patienten anstatt mit Schulmedizin mit alternativen Heilmethoden. Der Umschulungsberuf, welcher nicht über eine herkömmliche Ausbildung erlernt werden kann, besitzt eine Sonderstellung im Gesundheitswesen. Interessenten können durch die Tätigkeit als Heilpraktiker ohne akademische Ausbildung und Approbation Patienten betreuen und behandeln. Zentrale Einsatzmethoden des Heilpraktikers sind die Homöopathie, die Traditionelle Chinesische Medizin, Heilgymnastik, Kinesiologie und Akupunktur. Aus diesem Grund fällt die Umschulung zum Heilpraktiker äußerst vielseitig aus. Innerhalb Deutschlands existiert bisher kein gesetzlicher Schutz für diese Tätigkeit, wodurch Sie beim Interesse einer Umschulung zahlreiche Möglichkeiten erhalten. Passende Umschulungslehrgänge mit unterschiedlichen Längen werden von spezifischen Heilpraktikerschulen angeboten. Generell verfügt jede Ausbildungsstätte über eigene Zugangsvoraussetzungen.

Interessenten müssen mindestens 25 Jahre alt sein, über eine gesundheitliche Eignung verfügen, einen Hauptschulabschluss oder eine höhere Schulbildung besitzen und ein ordentlichen polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können. Eine medizinische Vorbildung wie etwa eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium sind nicht erforderlich.

 

Umschulung zum Medizinischer Fachangestellte bzw. medizinische Fachangestellte

Der medizinische Fachangestellte, häufig als Arzthelfer/in bekannt, ist eine betreuende Kraft in Arztpraxen. Sie hilft bei der Untersuchung und Behandlung der Patienten und übernimmt die damit verbundenen organisatorischen Prozesse. Als Assistent des Arztes hilft der medizinische Fachangestellte bei den anfallenden Therapien, wodurch ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird. Zudem ist die Fachkraft die Ansprechperson für alle Patienten. Sie vereinbart notwendige Termine, erfasst alle angewandten behandelnden Maßnahmen und erstellt die Abrechnungen.

Zugleich muss der medizinische Fachangestellte in der Lage sein, Notfälle zu erkennen und diese dementsprechend bei der Terminvereinbarung sowie der Praxisorganisation voranzustellen. Folglich benötigt die Fachkraft Fachwissen rund um den medizinischen Sektor. Einfache Maßnahmen kann der medizinische Fachangestellte sogar ohne Beisein des Arztes durchführen. Hierunter fallen Blutabnahmen oder Urinproben.

Arbeitet der medizinische Fachangestellte im Labor, bedient er Analysegeräte und führt anhand der eingesandten Proben Untersuchungen durch. Neben Arztpraxen werden die Fachkräfte auch in Krankenhäusern, Unternehmen mit ärztlicher Abteilung, ambulanten Pflegediensten, medizinischen Laboren sowie in der Pharmaindustrie beschäftigt. Möchten Sie eine Umschulung zum medizinischen Fachangestellten durchführen, erhalten Sie die Wahl zwischen Voll- und Teilzeitumschulung. In der Regel dauert die Umschulung zwischen einem und drei Jahren je nach vorhandenen Vorkenntnissen.

 

Umschulung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist die Schnittstelle zwischen Patienten und der Führungsebene. Sie führen pflegerische und betreuende Tätigkeiten aus und sind gleichzeitig in der Führungsebene zuständig. Dort koordinieren sie Arbeitsabläufe für das gesamte Team. Der Fachwirt konzentriert sich vor allem auf Leitungs- und Managementaufgaben. Neben der Entwicklung von nachhaltigen Unternehmensstrategien optimiert er Arbeitsabläufe. Auch die Personalverantwortung, die Mitarbeiterschulung und -weiterbildung sowie Erarbeitung von Finanzierungspläne, Kalkulation und Kostenrechnung zählen zu seinen Aufgaben.

Generell werden Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen in Kliniken, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Tagesstätten, Wohnheimen, Gesundheitsämter und Sozialversicherungsträger benötigt. Möchten Sie eine Umschulung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen, müssen Sie mit einem Zeitaufwand von 18 Monaten rechnen. Weiterlesen...

Betriebsbedingte Kündigung mit 60,61,62,63 oder 64 Jahren – so geht es jetzt weiter

Einen Arbeitsplatz bis zum Rentenantrittsalter zu behalten, ist der Wunsch zahlreicher Arbeitnehmer. Doch in manchen Fällen erfolgt trotz besonderen Kündigungsschutzes von bestimmten Arbeitergruppen eine betriebsbedingte Kündigung.

Vor allem Personen mit 60plus trifft diese Kündigung schwer, da die Betroffenen nur äußerst schwer eine neue Anstellung finden. Was Sie tun können, wenn bei Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung mit 60plus erfolgt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

 

Gesetzlicher Kündigungsschutz im Alter vorhanden?

Generell herrscht in Deutschland für gewisse Personengruppen ein besonderer Kündigungsschutz. Darunter fallen Schwangere, beeinträchtigte Personen sowie Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Somit verfügen Personen mit 50 Jahren und älter keinen für sie spezifischen Kündigungsschutz, welcher vor Entlassungen jeglicher Art schützen. Erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung, müssen die Betroffenen somit die Kündigung entgegennehmen. Dennoch erschweren die Tarifverträge einiger Arbeitergruppen eine Kündigung deutlich. Sind Sie beispielsweise ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und in diesem bereits seit mehr als 20 Jahren beschäftigt, gilt für Sie eine Kündigung im Alter ab 55 Jahren aufgrund einer Leistungsminderung nicht. Ihr zuständiger Betriebsrat berät Sie, ob ein Kündigungsschutz bezüglich Alter und Dienstleistungszeit in Ihrer Branche gilt oder nicht.

Auch die Altersdiskriminierung verbietet in Deutschland eine Kündigung aufgrund des eigenen Alters. Somit wird nur eine betriebsbedingte Kündigung rechtskräftig. Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Betrieb beispielsweise sein Personal aufgrund betrieblicher Erfordernisse reduzieren muss. Von dieser Kündigung ist kein Arbeitnehmer ausgenommen, welcher keinen besonderen Kündigungsschutz besitzt.

Kündigung mit 60plus – neue Optionen für jeden Arbeitnehmer

Erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung für Arbeitnehmer im fortgeschrittenen Alter, stehen mehrere Optionen offen. Sie können sich dafür entscheiden, erneut arbeitstätig zu werden und sich nach einer neuen, passenden Arbeitsstelle umschauen. Aufgrund des hohen Alters der Arbeitnehmer entscheiden sich jedoch viele Arbeitgeber gegen eine Anstellung von Personen der Altersklasse 60plus. Dies kann zu einem daran liegen, dass in diesem Alter arbeitstechnische Ausfälle aufgrund Krankheiten häufiger eintreten. Auch die Tatsache, dass der Arbeitnehmer bald in Rente gehen kann, wirkt sich oft negativ auf eine Anstellung aus.

Alternativ zu einer Anstellung in der bisherigen Betriebsbranche kann eine Umschulung durchgeführt werden. Je nach Umfang kann eine Umschulung zwischen einem halben und mehreren Jahren betragen, wobei häufig eine betriebliche Umschulung stattfinden. Aufgrund des Alters lohnt sich eine Umschulung, um einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten. Das Jobcenter gibt Ihnen hierzu ausführlich Auskunft, welche Umschulungen sich für Sie eignen und ob dieses Vorhaben sinnvoll ist.

 

Rente als Ausweg aus der Arbeitslosigkeit

Lässt sich kein neuer Arbeitsplatz finden, kann unter Umständen eine Rente beantragt werden. Neben der herkömmlichen Altersrente kommen für Sie unter anderem ebenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Frührente in Betracht. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente müssen Sie beweisen, dass aufgrund körperlicher oder geistiger Beschwerden keine Arbeitstätigkeit mehr durchgeführt werden kann. Hierzu benötigen Sie dementsprechende ärztliche Atteste, welche die Erwerbsunfähigkeit belegen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt nur im Ausnahmefall eine Erkrankung vor, welche schließlich zum Erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente beiträgt.

Die Frührente bietet Ihnen die Option, bereits ab einem Alter von 55 Jahren in Pension zu gehen, wenn Sie hierbei ebenso bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Gegensatz zur Altersrente müssen Sie mit Abstrichen bei der Auszahlungshöhe rechnen. Jeder Abschlag wird von der Bruttorente genommen, wobei danach noch Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Abschlag für alle Frührenten beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, welcher noch benötigt wird, um das offizielle Rentenantrittsalter zu erreichen.

Je früher die Frührente folglich beantragt wird, desto geringer fällt die Rente aus. Bei beispielsweise fünf Jahren vor Rentenantrittsalter beträgt die Minderung rund 18 Prozent. Entscheiden Sie sich für eine Frührente, müssen Sie folglich für sich selbst beschließen, ob dies finanziell eine sinnvolle Lösung ist. Wenige Berufsgruppen erhalten eine Frühpension ohne Abschläge bereits mit 55 Jahren. Bei anderen Berufsgruppen kann erst mit 63 Jahren eine Frührente mit Abschlägen beantragt werden. Als generelle Voraussetzung für eine Frühpension gelten 35 Jahre gezahlte Rentenbeiträge bei der Pensionsversicherung.

 

Rente mit 63 ohne Abschläge

Haben Sie beim Zeitpunkt der betriebsbedingten Kündigung das Rentenantrittsalter noch nicht erreicht oder benötigen Sie noch ein paar Einzahlungsjahre bei der Pensionsversicherung, können Sie jederzeit eine Frührente beantragen. Dennoch besteht die Chance, bereits mit 63 Jahren in Rente ohne Abschläge zu gehen. Das entsprechende Gesetz gilt seit 1. Juli 2014. Sie können bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie die notwendigen 45 Versicherungsjahre bezahlt und den Status besonders langjährig Versicherter erreicht haben.

Langjährig Versicherte, Personen mit nur 35 Versicherungsjahren, müssen mit Abschlägen rechnen, wenn sie mit 63 Jahren in Pension gehen möchten. Die Wartezeit im Ausmaß von 35 Jahren auf die Rente beinhalten Lehrlingsjahre und die Bundeswehr. Ebenfalls gehören Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Anrechnungszeiten wie Studium, Schule, Krankheit, Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit zur Wartezeit für die herkömmliche Pension.

 

Oder… Sie widmen sich einem Fernstudium, um auf neue Gedanken zu kommen:

Kündigung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall – und nun?

Wer krank ist, sollte zuhause bleiben, statt ins Büro zu gehen. Für Angestellte besteht die Möglichkeit über eine Krankschreibung eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Eine dringend benötigte Auszeit vom Beruf mag zwar willkommen sein, aber nicht alle Arbeitgeber sehen das genauso. In einigen Fällen sind Kündigungen von Mitarbeitern während krankheitsbedingter Ausfälle leider legal. Es ist es wichtig, dass Sie im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung genau wissen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können. In diesem Artikel erfahren betroffenen Arbeitnehmer mehr darüber, wie sie ihren Arbeitsplatz am besten vor solchen schwierigen Situationen schützen können.

Kündigung trotz Krankheit leicht möglich

Viele Arbeitnehmern weigern sich in den Krankenstand zu gehen, selbst wenn sie krankheitsbedingt tatsächlich nicht arbeiten können. Dies hängt vor allem mit der Angst zusammen, während einer Krankheitsperiode gekündigt zu werden. Der Mythos, dass Krankheit vor einer Entlassung schützt, hält sich fälschlicherweise immer noch. Wenn ein Arbeitnehmer sechs Wochen oder länger im Jahr krank ist, droht ihm die Kündigung – selbst wenn er weiterhin krank ist. Der Arbeitgeber kann sich leicht per Brief von arbeitsunfähigen Angestellten trennen kann. Leider scheint diese Praxis auf dem Vormarsch zu sein: Die Anzahl der krankheitsbedingten Kündigungen nimmt stetig zu. Vor allem diejenigen, die an chronischen Krankheiten leiden, werden in der Regel während ihrer Abwesenheit entlassen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung: Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abwägen

Wenn ein Arbeitnehmer nach mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt entlassen wird, werden an die Kündigung besondere Anforderungen gestellt. Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Bei dieser Prüfung werden die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgewogen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes als auch die des Arbeitgebers an der Neubesetzung der Stelle berücksichtigt. Die Krankheit des Arbeitnehmers spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Denn lange Arbeitszeiten, körperlich belastende Tätigkeiten oder Schichtarbeit können Grund für den krankheitsbedingten Ausfall sein.

Obwohl die Verhältnismäßigkeitsprüfung die Kündigung meist nicht verhindert, öffnet sie jedoch den Weg zu einer Abfindungszahlung. Es gibt keine gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Höhe von Abfindungspaketen muss individuell vereinbart werden.

 

Besondere Regelungen für Schwangere

Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist unzulässig und kann folglich angefochten werden. Eine Schwangerschaft wird gerade nicht mit Krankheit gleichgesetzt und die Regelungen über eine krankheitsbedingte Entlassung sind nicht anwendbar. Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Erfolgt während Ihrer Schwangerschaft eine Kündigung, ist diese nichtig und Sie müssen nicht um Ihren Arbeitsplatz bangen. Auch bei behinderten Personen liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor.

 

Kündigung von behinderten Arbeitnehmern

Möchte der Arbeitgeber einen Angestellten mit Behinderung kündigen, ist maßgeblich auf was sich die krankheitsbedingte Kündigung bezieht. Wenn die Entlassung erfolgt, da die Behinderung zu Arbeitsausfällen führt, dann muss zunächst vom Integrationsamt eine Zustimmung eingeholt werden.

Eine Genehmigung der Kündigung ist nicht erforderlich, wenn der Mitarbeiter mit Behinderung eine Krankheit aufweist, welche nichts mit der dauerhaften Beeinträchtigung zu tun hat. In diesem Fall liegt Grund für eine Sonderbehandlung vor.

 

Versetzung als Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu behalten

Wird die anhaltende Erkrankung aufgrund eines sehr belastenden Arbeitsumfelds verursacht, sodass ein dauerhaftes Fernbleiben vom Arbeitsplatz und folglich eine Kündigung durch den Arbeitgeber eintritt, besteht die Chance auf eine Versetzung am Arbeitsplatz. Können Sie aufgrund Ihres Arbeitsumfelds nicht mehr arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitsgeber bezüglich einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz reden. Ebenfalls bietet sich ein Gespräch an, welches die Anpassung der Arbeitsumgebung beinhaltet. Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder zu einer anderen Position kann dazu führen, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden verschwinden oder sich zumindest lindern, wodurch Sie vor allem einer personenbedingten Kündigung entgehen.

 

Klage als letzte Lösung

Sind Sie der Meinung, Ihre Kündigung aufgrund einer anhaltenden Krankheit sei ungerecht, können Sie dies entweder persönlich mit dem Arbeitgeber bereden oder eine Klage vor Gericht vorbringen. Eine Klage ist meist die letzte Lösung für Arbeitnehmer, welche jedoch plausible Gründe benötigt, damit die Kündigung als ungerechtfertigt behandelt wird. Beispielsweise können Sie Ihren Arbeitgeber verklagen, wenn dieser Sie trotz Rehabilitationsmaßnahmen kündigt, welche wiederum eine positive Zukunftsprognose für Sie als Arbeitnehmer verspricht. Jede Klage wird einzeln überprüft, sodass Sie teilweise Wochen bis Monate auf ein Ergebnis warten müssen.

 

Gerechtfertigte Kündigung im Krankheitsfall – Lösungen für Ihr Problem

Liegt eine gerechtfertigte Kündigung aufgrund anhaltender gesundheitlicher Probleme vor und können Sie diese Lage nicht mit Ihrem Arbeitgeber klären, bieten sich mehrere Alternativen für Sie an. Zunächst können Sie Rehabilitationsmaßnahmen durchführen, welche Ihre Beschwerden lindert oder gar beseitigt. Hiermit werden Sie wieder arbeitsfähig und können entweder zurück an Ihren alten Arbeitsplatz oder sich auf die Suche nach einer neuen Stelle begeben. Ebenfalls bieten sich für Sie Umschulungen an.

Zahlreiche Umschulungen werden von Personen in Anspruch genommen, welche aufgrund körperlicher Beschwerden ihre alte Tätigkeit nicht mehr fortführen können. Im Zuge eines Gesprächs mit dem zuständigen Jobcenter oder dem Amt für Arbeit erfahren Sie schnell, welche Umschulungen für Sie verfügbar sind. Angebote bezüglich Umschulungen erhalten Sie auch online bei zahlreichen Anbietern.

Können Sie jedoch durch Ihre Erkrankung keine Tätigkeit mehr ausüben, können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Diese ist speziell für Personen verfügbar, welche durch psychische oder physische Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, eine Arbeit nachzugehen. Weitere Informationen bezüglich Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Sie auf der Website erwerbsunfähigkeitsrente.de. Weiterlesen...