Umschulungen sind der ideale Weg für einen qualifizierten Berufswechsel in relativ kurzer Zeit. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) regelt den Ausbildungsumfang, -inhalt sowie die Zwischen- und Abschlussprüfungen zu Berufen ihrer Branchen. Die IHK ist bei allen industrie-technisch-kaufmännischen Berufen die einzige zuständige Prüfungsstelle. Somit ist die IHK auch für Umschüler zuständig, die sich wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder fehlender Qualifizierung beruflich neu orientieren möchten.
Genau genommen gibt es nur sehr wenige „Umschulung bei der IHK“, da es sich bei der Handelskammer nicht um einen Bildungsträger handelt. Die IHK unterhält jedoch einige Bildungszentren, in denen Sie eine Umschulung absolvieren können, insbesondere in Berufen der Elektro- und Metallbranche.
Wenn Sie sich für andere Berufe interessieren, dann kann die IHK aber unter Umständen Ihnen hilfreich sein, um Kontakte zu ausbildenden Betrieben herzustellen. Hierfür werden auf den jeweiligen Internetseiten Lehrstellenbörsen von Mitgliedsbetrieben geführt, deren betriebliche Umschulungen mit einer IHK-Prüfung enden. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zu Umschulungen bei der IHK im Folgenden zusammengefasst.
Welche Umschulungen werden von der IHK angeboten?
In den Bildungszentren der IHK werden nur Umschulungen für Berufe in der Branche Industrie und Handel angeboten. Häufig sind folgende Umschulungsberufe möglich:
- Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau
- Industrieelektriker/in / Industriemechaniker/in
- Techniker/in
- Mechatroniker/in
- Zerspanungsmechaniker/in
Beliebte Umschulungen über die IHK
Die meist gefragte Umschulung über die Handelskammer ist sicherlich die verkürzte Ausbildung für Bürokaufleute. Aber auch die Umschulungen zum Elektroniker / Elektriker / Mechatroniker zählen zu den gefragtesten Qualifizierungsmaßnahmen über die IHK. Je nach Art der Umschulung, wird der Umschulungsvertrag bei einer betrieblichen Umschulung mit dem ausbildenden Unternehmen oder bei einer Gruppenumschulung mit dem Schulungszentrum der IHK geschlossen.
Viele Umschüler schließen Ihre berufsqualifizierende Weiterbildung mit einer IHK-Prüfung ab, haben aber während des eigentlichen Ausbildungsverlauf kaum Kontakt mit der IHK. Oft gewählte betriebliche Umschulungen mit IHK-Abschluss sind:
Technische Umschulungsberufe bei der IHK
- Elektriker / Elektronikerin
- technischer Produktzeichner / in bzw. technischer Zeichner / in
- Industriemechaniker / in / Industrieelektriker/in
- Fachinformatiker / in
- Zerspanungsmechaniker / in
- KfZ-Mechatroniker / Mechatronikerin
- Mediengestalter / in, Grafikdesigner / in
- Ernährungsberater / in
- Lagerlogistik
- Chemikant / in
Kaufmännische Umschulungen mit IHK-Abschluss:
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau
- Immobilienmakler / Immobilienmaklerin
- Industriekaufmann / Industriekauffrau
- Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen
- Umschulungen im Einzelhandel: Einzelhandelskaufleute
- Tourismuskauffrau / Reiseverkehrskaufmann
- Automobilkaufmann / Automobilkauffrau
- Bürokauffrau / Kaufmann für Büromanagement
- Versicherungskauffrau / Versicherungskaufmann
- Steuerfachangestellte/r
- Finanzbuchhalter / in
- Lohnbuchhalter / in
Gibt es eine Umschulung im Bereich Verwaltung bei der IHK?
Die Umschulung zum / zur Verwaltungsfachangestellten ist ebenfalls über die IHK mit unterschiedlichen Schwerpunkten wie Kommunale Verwaltung, Landes- oder Bundesverwaltung möglich.
Kann man über die IHK eine Umschulung zur Erzieherin / zum Erzieher machen?
Nein, die allgemein sehr beliebte Umschulung zur Erzieherin endet Nichtmitglieder einer IHK-Prüfung. Die Handelskammer ist als Vertretung der Berufe im Bereich Handels und Wirtschaft schon fachlich nicht zuständig für die Ausbildung und Abnahme der Prüfungen für staatlich anerkannte Erzieher. Es gibt somit auch keinen „Erzieher (IHK)“. Teilweise arbeiten die Bildungszentren der Handelskammer aber mit Prüfungsstellen wie der DEKRA zusammen. Wie Sie sich zur Arbeit mit Kindern umschulen lassen und in einen Kindergarten wechseln können, erfahren Sie hier: Erzieher/in werden.
Wie läuft eine Umschulung über die IHK ab?
Die Handelskammer hat für ihre Umschulungsbetriebe, aber auch für die Bildungsträger, Richtlinien für Mindeststandards ausgegeben. Hierbei werden insbesondere Fragen zu den Voraussetzungen als Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsumfang und Pflichten der Betriebe, aber auch der Umschüler, geklärt.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Wenn Sie eine IHK-Umschulung machen möchten, dann variieren die Zugangsvoraussetzungen je nach Umschulungsberuf. Teils reicht ein Hauptschulabschluss, manchmal benötigen Sie Arbeitserfahrung aus einer bestimmten Branche.
Wie kann man ohne Ausbildung bei der Handelskammer eine Umschulung machen?
In der Regel setzt eine Umschulung eine erste Berufsausbildung voraus. Allerdings sind Umschulungen auch für Berufserfahrene gedacht, die bisher ohne formale Berufsausbildung gearbeitet haben. Umschulungen ohne Ausbildung können somit auch die erste Qualifizierung sein, meist jedoch nicht ohne mehrjährige Arbeitserfahrung.
Ob die von Ihnen gewünschte Umschulung ohne ersten Berufsabschluss möglich ist, müssen Sie zu jedem Beruf einzeln recherchieren. Hier finden Sie eine Liste aller anerkannten Umschulungsberufe: Welche Umschulungen gibt es?
Bietet die IHK Umschulungen online an?
Leider nein. Die IHK hat zwar während der CoVid19-Pandemie den Präsenzunterricht ins Internet verlagert. Die Online-Schulungen wurden jedoch mit Abflauen von Corona wieder eingestellt und alle Umschulungsteilnehmer wieder zu den Schulungen vor Ort verpflichtet. Tatsächlich hatten die Schulungen im „Virtuellen Klassenraum“ für viele Teilnehmer große Vorteile um würden die Umschulung gerne weiter von Zuhause fortsetzen.
Wer eine Umschulung online absolvieren, aber nicht auf einen IHK-Abschluss verzichten möchte, der sollte von Anfang an auf eine Fernschule zurückgreifen. Als Teilnehmer an einem Fernlehrinstitut wie SGD oder ILS werden Sie gezielt auf den Prüfungsstoff vorbereitet, müssen sich aber ihre Lerngruppen selbst organisieren.
Anbieter von Umschulungen mit IHK-Abschluss online
- Fachwirt/in für Logistiksysteme (IHK)
- Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK)
- Elektrofachkraft (IHK) oder Gebäudetechniker (IHK)
- Geprüfte/r Controller/in (IHK)
- Berater/in im Direktvertrieb (IHK) oder Vertriebsingenieur/in (IHK)
- Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
- Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdiensleistungen (IHK)
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation (IHK)
- Marketing Manager (IHK) und E-Commerce Manager (IHK)
- Geprüfter Berufspädagoge (IHK)
- Geprüfter Immobilenfachwirt (IHK)
Bietet die Handelskammer Umschulungen in Teilzeit an?
Ja, eine verkürzte Ausbildung in Teilzeit ist in der Regel möglich. Insbesondere bei Umschulungsberufen, die bei Frauen sehr gefragt sind, ist eine Teilzeitumschulung häufig im Angebot. Die Teilnahme an einer entsprechend ausgestalteten Fortbildung ist jedoch nur möglich, wenn Sie zum Beispiel Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Diese Bedingungen werden nicht von der Handelskammer aufgestellt, jedoch von den staatlichen Stellen wie Agentur für Arbeit, die die gegebenenfalls Umschulung finanzieren.
Muss man ein Praktikum machen?
Ob Sie während der Umschulung ein Praktikum absolvieren müssen, hängt von der Prüfungsordnung des konkreten Umschulungsberufs ab. Aber auch die Art der Umschulung (betrieblich, schulisch, überbetrieblich) spielt eine Rolle. Bei einer betrieblichen Umschulung mit IHK-Prüfung werden in der Regel keine Praktika gefordert, da Sie ja bereits an mehreren Tagen der Woche an der praktischen Arbeit im Unternehmen teilnehmen. Teilweise wird ein kurzes Praktikum vor der Teilnahme an einer Umschulung gefordert oder zumindest empfohlen. So haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob der Berufsalltag Ihren Vorstellungen entspricht.
Was ist die Regelung zu Fehlzeiten während der verkürzten Umschulung?
Fehlzeiten können während einer Umschulung zum Problem werden. Für viele Erwachsene bedeutet es eine Umstellung, dass sie während der Schulung einer relativ strengen Anwesenheitspflicht unterliegen. Tatsächlich gibt es aber keinen großen Unterschied zu der Verpflichtung von Arbeitnehmern, tagtäglich am Arbeitsplatz zu erscheinen und die arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.
Tatsächlich werden Fehlzeiten während der Umschulung zu eine Problem, wenn Umschüler krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum nicht teilnehmen können. Der versäumte Lernstoff summiert sich schnell und wird insbesondere auch zu einer psychischen Belastung.
Muss ich ein Berichtsheft führen?
Es besteht keine generelle Pflicht, dass Sie während der Umschulung einen Ausbildungsnachweis führen. Anderes gilt für Auszubildende, bei denen das sogenannte Berichtsheft eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung darstellt. Teilweise kommt es vor, dass im Umschulungsvertrag geregelt ist, dass auch Umschüler das Berichtsheft führen müssen. Diese individualvertragliche Regelung ist dann für Sie bindend. Doch auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, ist es empfehlenswert, dass Sie für sich die absolvierten Ausbildungsinhalte dokumentieren.
Wie lange dauern die Umschulungen bei der IHK?
Umschulungen dauern grundsätzlich zwei Jahre. Die reguläre Ausbildungszeit von drei Jahren wird somit verkürzt. Die Verkürzung ist standardmäßig möglich, da Voraussetzung einer Umschulung meist eine erste abgeschlossene Berufsausbildung und / oder Berufserfahrung ist. Bei manchen Umschulungsberufe ist sogar eine branchennahen Vorerfahrung erforderlich. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit einer Umschulung ohne Ausbildung zuvor.
Welche Prüfungen muss man bei einer Umschulung über die IHK ablegen?
Umschulungen sind anders strukturiert als Ausbildungen. Während der dreijährigen Ausbildungen müssen Azubis die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung ablegen. Umschüler hingegen sind nicht verpflichtet, die Zwischenprüfung abzulegen. Das erfolgreiche Ablegen der Abschlussprüfung ist natürlich auch bei einer Umschulung erforderlich.
Denkbar ist jedoch, dass Sie in Ihrem Umschulungsvertrag verpflichtet werden, an der Zwischenprüfung teilzunehmen. Diese Entscheidung kann sowohl der Umschulungsbetrieb oder Bildungsträger ohne Begründung treffen. Es ist durchaus vernünftig, dass Sie auch unabhängig von einer Verpflichtung, an der IHK-Zwischenprüfung teilnehmen. Die Zwischenprüfung ist eine ideale Kontrolle, ob Sie den bisherigen Lernstoff verstanden haben. Sie bekommen auch einen Eindruck davon, was in der Abschlussprüfung von Ihnen erwartet wird.
Was gilt, wenn man die IHK-Prüfung nicht bestanden hat?
Viele Umschüler sorgen sich vor den Prüfungen. Zum Glück täuscht das schlechte Gefühl nach der Prüfung häufig und die meisten Teilnehmer bestehe die Abschlussprüfung. Der Erfolg in der Prüfung hängt von der Prüfungsvorbereitung in den letzten Wochen und Monaten ab, aber auch von der eignen Nervenstärke. Wer eine Umschulung über die IHK macht, wird über das IHK-Bildungszentrum auch auf die Prüfung vorbereitet. Umschüler, die bei einem anderen Bildungsträger oder in einem Betrieb umschulen, legen die Zwischen- und Abschussprüfung ebenfalls vor einem Gremium der IHK ab. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt dann über einen Fernkurs, den Bildungsträger, ein Berufskolleg/Berufsschule oder in Eigenregie.
In der Regel dürfen Sie sich darauf verlassen, dass Sie einen zweiten Versuch haben. Wenn Sie krankheitsbedingt oder aus einem sonstigen Grund entschuldigt ausfallen, dann zählt der erste Prüfungstermin nicht.
Wie finanziert man die Umschulung?
Die Frage Wer bezahlt mir eine Umschulung? stellen sich viele Umschulungsinteressierte zurecht. Die Kosten der Ausbildung summieren sich über den Zeitraum von 24 Monaten: Lebenshaltungskosten, Versicherung, Fahrtkosten, Prüfungsgebühren und nicht zuletzt die Kosten des Lehrgangs können eine beachtliche Summe darstellen.
Die meisten Teilnehmer einer Umschulung werden vom Arbeitsamt, vom Jobcenter oder von der Rentenversicherung finanziell gefördert, je nachdem welche Voraussetzungen Sie erfüllen. Ein anderer Weg kann auch eine Umschulung über den bisherigen Arbeitgeber sein. Es gibt immer auch die Möglichkeit, eine Umschulung selbst zu finanzieren.
Eine kleine finanzielle Kompensation für nicht abgedeckte Kosten und Belohnung für Ihre Disziplin stellt die Erfolgsprämie dar. Diese Prämie in Höhe bis zu 2500 Euro wird für den erfolgreichen Abschluss der IHK-Zwischenprüfung und IHK-Abschlussprüfung ausbezahlt.
An welchen Orten bietet die Industrie- und Handelskammer Umschulungen an?
Der große Vorteil von Umschulungen über die Industrie- und Handelskammern ist das dichte Netz an regionalen Anlaufstellen in allen deutschen Bundesländern. In jeder wenigstens mittelgroßen Stadt ist die IHK mit Angeboten zu Weiterbildungen und Umschulungen vertreten. Allerdings werden nicht immer alle Umschulungsberufe zur Ausbildung in einer bestimmten Stadt angeboten. Bringen Sie deswegen eine gewissen örtliche Flexibilität mit oder weichen Sie auf andere Umschulungsanbieter aus:
- IHK NRW: Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Wuppertal, Aachen, Siegen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Bielefeld, Münster, Bonn
- IHK Bayern: Würzburg, Augsburg, München, Regensburg, Ingolstadt, Schwaben, Coburg, Nürnberg
- IHK Baden-Württemberg: Stuttgart, Darmstadt, Aalen, Freiburg, Heilbronn, Göppingen, Ulm, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Karlsruhe, Villingen-Schwenningen
- IHK Hessen: Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden, Frankfurt / Hanau, Gießen, Kassel
- IHK Niedersachsen: Oldenburg, Osnabrück, Hannover, Lüneburg
- IHK Schleswig-Holstein: Rostock, Flensburg, Lübeck, Kiel
- IHK Thüringen: Erfurt, Gera,
- IHK Sachsen: Zwickau, Dresden, Leipzig, Chemnitz,
- IHK Brandeburg: Cottbus, Neubrandenburg, Potsdam
- IHK Saarland
- IHK Hamburg
- IHK Berlin
- IHK Bremen
- IHK Rheinland-Pfalz: Ludwigshafen, Trier, Koblenz, Mainz