
Es gibt zahlreiche Lebenssituationen, in denen Menschen eine Umschulung mit Hilfe des Arbeitsamts anstreben. Häufig sind gesundheitliche Probleme im bisherigen Beruf für einen Berufswechsel verantwortlich. Arbeitslosigkeit, sinkende Nachfrage im erlernten Beruf oder Konjunkturprobleme sind weitere Gründe für eine Umschulung. Die Arbeitsagentur fördert unter bestimmten Voraussetzungen alle Antragsteller, die arbeitssuchend oder bereits arbeitslos sind.
Aber auch Berufstätige können vom Arbeitsamt gefördert werden, wenn ein Berufswechsel erforderlich ist. Ziel ist hierbei immer, eine dauerhafte Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema Umschulung über das Arbeitsamt, Voraussetzungen, Leistungen und Besonderheiten zusammengefasst.
Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kommentarfeld.
Umschulung über das Arbeitsamt
Die meisten Umschulungsmaßnahmen werden über die Agentur für Arbeit als Kostenträger finanziert. Bei vielen Menschen spielen für die berufliche Neuorientierung persönliche Gründe eine wichtige Rolle. Wer wegen körperlichen oder psychischen Einschränkungen den Beruf nicht mehr ausüben kann (zum Beispiel Kontaktallergie, Burnout etc.), kann auf einen geförderten Berufswechsel angewiesen sein. Doch Vorsicht, nicht immer ist die Arbeitsagentur für Ihre Umschulung zuständig:
Beantragen Sie Ihre Umschulung bei der Arbeitsagentur, wenn Sie
- einen Anspruch auf ALG1 haben und
- arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder
- aus gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeit abgeben müssen und
- weniger als 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Wann ist das Jobcenter zuständig?
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, dann kann die Umschulung über Hartz4 finanziert werden. Die Umschulung über ALG2 kann ebenfalls mit Zuschüssen erleichtert werden und unterscheidet sich ansonsten nicht von Maßnahmen über die Agentur für Arbeit. Wenn Sie Ihren Antrag beim Jobcenter stellen müssen, dann finden Sie hier wichtige Tipps:
Wer ist bei einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen zuständig?
Wer den bisherigen Job wegen einer (Berufs-)krankheit nicht mehr fortführen kann, dem kann eine Umschulung auch über die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft zustehen. Wenn Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind, sollten Sie sich bei einer Umschulung wegen Krankheit zuerst an diese wenden. Die Rentenversicherung wäre erst in einem zweiten Schritt zuständig und in der Regel nur, wenn Sie mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, wäre der Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Informationen zur Umschulung über Rentenkasse oder Berufsgenossenschaft bekommen Sie hier:
Wie lange dauert eine Umschulung?
Mit Hilfe des Arbeitsamts verhelfen Umschulungen insbesondere Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in kurzer Zeit zu einer neuen Berufsperspektive: Eine Umschulung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss und dauert in Vollzeit nur zwei Jahre. Durch die Förderung von Umschulungen in Teilzeit (Dauer meist 24 bis 30 Monate) können auch Mütter/Väter vom Arbeitsamt gefördert werden. Das Angebot einer Teilzeit-Umschulung über die Arbeitsagentur besteht ebenfalls für alle, die Angehörige pflegen. Hier bekommen Sie mehr Informationen:
Warum fördert die Arbeitsagentur Umschulungen?
Umschulungsmaßnahmen sind für sich genommen teuer und die Gesamtkosten summieren sich schnell: Als Umschüler bekommen Sie vom Ausbildungsbetrieb oft ein Lehrgehalt bezahlt. Es richtet sich nach dem Lohn für das zweite Lehrjahr. In aller Regel reicht der Betrag nicht zur Deckung des Lebensbedarfs. Vielen Umschülern kommt der Gedanke eines Nebenjobs, wenn das Geld nicht reicht. Doch oft werden hier die Belastungen durch die verkürzte Ausbildungszeit unterschätzt.
Aus diesem Grund ist es sehr günstig, wenn die Umschulung über die Agentur für Arbeit finanziert werden kann. Das Amt kommt dann neben den Schulungskosten und allgemeinen Lebensunterhalt, auch für die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Sozialversicherung auf.
Wann werden die Kosten für die Umschulung vom Arbeitsamt übernommen?
Die Agentur für Arbeit fördert Antragsteller mit einer Umschulung, wenn diese Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel arbeitslos oder arbeitssuchend sind. Aber auch andere Gründe können für eine Weiterbildung oder andere Arbeitsbeschaffungsmassnahme sprechen:
- bestehende Arbeitslosigkeit ohne Perspektive
- drohende Arbeitslosigkeit
- Gesundheitliche Gründe wie Krankheiten, Behinderung oder auch psychischer Erkrankungen
- der ursprünglich erlernte Beruf ist veraltet oder das Berufsbild existiert nicht mehr.
Gesetzliche Voraussetzungen
Gleich ob Umschulung, Weiterbildung oder Fortbildung: Für die Förderungsmaßnahmen des Arbeitsamts gelten weitgehend die gleichen gesetzlichen Regelungen: §§ 81, 82 ff SGB III. Entscheidet sich die Agentur für Arbeit zur Übernahme der Kosten, dann bewilligt sie die Umschulung mittels eines Bildungsgutscheins. Leider besteht jedoch kein Anspruch auf eine Umschulung:
Bei den Regelungen zur Förderung der Umschulung handelt es sich um eine sogenannte "Kann-Bestimmung". Dies bedeutet, dass das Arbeitsamt die Maßnahmen fördern kann, nach der Gesetzeslage allerdings nicht dazu verpflichtet ist. Da somit kein allgemeiner Anspruch auf eine Förderung besteht, wird eine Entscheidung in Ihrem konkreten Einzelfall getroffen. Es ist damit relevant, welche Gründe von Ihnen für eine Umschulung vorgetragenen werden.
Wieviel Einfluss haben Kundenbetreuer der Arbeitsamts?
Viele haben Sorge, dass Mitarbeiter der Arbeitsagentur eine Umschulung willkürlich ablehnen könnten. Der Sacharbeiter ist in seiner Entscheidung, die Umschulung zu bewilligen oder den Umschulungsantrag abzulehnen, jedoch nicht frei. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte aller Bundesländer hat in den vergangenen Jahren Kriterien festgelegt, an denen sich die Sachbearbeiter bei der Ermessensentscheidung ("kann") orientieren müssen. Dazu zählen die aktuelle und zukünftige Nachfrage auf dem Stellenmarkt, Erhöhung der Chancen der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt und Eignung des Antragsteller für die konkrete Umschulung.
Wer wird gefördert?
Im Grundsatz kann jede eine Umschulung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Nationalität ist nicht relevant. Leistungen setzen aber einen Anspruch auf ALG1 oder ALG2 voraus. Finanziell unterstützt wird der Berufswechsel jedoch nur bei objektiven Gründen. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation kann eine Begründung für eine Umschulung sein. Wenn die Zukunftsaussichten im betreffenden Berufsfeld sehr schlecht sind, kann dies ebenfalls zur Bewilligung der Förderung des Berufswechsels führen. Entscheidend ist dabei immer, dass bereits die Situation der Arbeitslosigkeit besteht oder dass diese in absehbarer Zeit droht.
Eine weitere Bedingung besteht darin, dass in dem Beruf, der durch die Umschulungsmaßnahme erlernt werden soll, die Berufsaussichten gut sind, um so die drohende Arbeitslosigkeit tatsächlich abzuwenden. Wenn Sie einen neuen Beruf erlernen wollen, sollten Sie daher stets einen Beruf auswählen, in dem eine hohe Nachfrage herrscht. Ansonsten gilt:
- In der Regel müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein.
- Meist wird eine erste Berufsausbildung vorausgesetzt.
- Die Förderung ist erforderlich, da eine Arbeitslosigkeit besteht oder bald eintritt.
- Der Antragsteller ist nicht ausreichend qualifiziert um eine neue Anstellung finden zu können.
- Gesundheitliche Gründe machen den Berufswechsel erforderlich.
- Wer noch keine Berufsausbildung hat, aber ungelernt Berufserfahrung gesammelt hat, kann eine Umschulung bewilligt bekommen.
Finanziert die Arbeitsagentur auch Ausbildungen?
Nein, denn für Ausbildungsförderung ist das Arbeitsamt nicht zuständig. Ausbildungen als erster Berufsabschluss werden staatlich mit Bafög gefördert. Umschulungen bauen auf eine Berufsausbildung oder Arbeitserfahrung auf und sind somit meist keine Erstausbildung. Wenn keine verkürzte Umschulung in Betracht kommt (zum Beispiel weil Vorkenntnisse fehlen), kann der Berufswechsel durch eine zweite Ausbildung erreicht werden. In aller Regel wird diese Ausbildung aber nicht vom Arbeitsamt gefördert, da andere Stellen zuständig sind.
Allerdings ist es nicht notwendig, dass die erste Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Auch wenn der Antragsteller diese abgebrochen hat oder nicht erfolgreich abschließen konnte, ist eine Förderung mit ALG1 oder ALG2 möglich. Die gute Nachricht: Fast alle Ausbildungsberufe können auch über eine Umschulung erlernt werden. Hier finden Sie eine Übersicht aller Umschulungsberufe:
Welche Leistungen gibt es vom Arbeitsamt während der Maßnahme?
Die Förderungsmöglichkeiten für die Umschulung, die vom Arbeitsamt vergeben werden, sind recht umfangreich. Auf diese Weise können die Personen, die eine Umschulung durchführen, während der Ausbildungszeit alle anfallenden Kosten bestreiten. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Leistungen vorgestellt.
Lehrgangskosten
Für die Umschulung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es die betriebliche Umschulung, die sehr ähnlich abläuft wie eine gewöhnliche Berufsausbildung. Dabei fallen keine Lehrgangsgebühren an und außerdem erhält der Umschüler auch eine Ausbildungsvergütung. Bei einer reinen schulischen Umschulung hingegen fallen fast immer Lehrgangskosten an. Es wird auch keine Vergütung gezahlt. Wenn die Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme genehmigt wird, übernimmt das Arbeitsamt die gesamten Kosten für die Umschulung (Bildungsgutschein).
Gibt es einen Zuschuss zu den Fahrtkosten?
Die Teilnehmer haben Anrecht auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sollte es möglich sein, die Umschulung in der Nähe des bisherigen Wohnorts durchzuführen, erhält der Teilnehmer die Kosten für die tägliche Anfahrt zur Bildungseinrichtung erstattet. Sollte es notwendig sein, den Wohnort zu wechseln, übernimmt das Arbeitsamt einmalig die Kosten für die Anfahrt zur Bildungsstätte und bei der Beendigung die Kosten für die Heimfahrt. Darüber hinaus finanziert es einmal pro Monat die Fahrt zum bisherigen Wohnort.
Kosten für eine auswärtige Unterkunft
Sollte die verkürzte Ausbildung in einer so großen Entfernung vom Wohnort stattfinden, dass es nicht zumutbar ist, zu pendeln, kann auch eine auswärtige Unterbringung finanziert werden. Der Teilnehmer kann maximal 340 Euro pro Monat für die Mietkosten erhalten. Auch die Verpflegung wird bei einer auswärtigen Unterbringung gefördert. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall monatlich bis zu 136 Euro.
Umschulung mit Kindern: Betreuungskosten
Wenn sich Teilnehmer während der Umschulungsmaßnahme um Kinder kümmern müssen, bleibt wenig Zeit für den Lehrgang. Aus diesem Grund bietet das Arbeitsamt auch einen Zuschuss für die Kinderbetreuung an, um Betreuungsmaßnahmen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll eine regelmäßige Teilnahme am Lehrgang sichergestellt werden. Das Arbeitsamt bezahlt aus diesem Zweck pauschal pro Kind 130 Euro monatlich (Stand 2022) - unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Weitere Infos zu beruflicher Weiterbildung und Schwangerschaft, Kindern und Rückkehr aus der Elternzeit gibt es hier:
- Wiedereinstieg ins Berufsleben: Umschulung nach der Elternzeit
- Wer finanziert eine Umschulung nach der Schwangerschaft oder nach der Elternzeit?
- Schwanger während der Umschulung - und nun?
Lebensunterhalt während der Umschulung
Eines der größten Probleme bei einer Weiterbildungsmaßnahme besteht in den Kosten für den Lebensunterhalt. Zwar gibt es auch Umschulungslehrgänge, die in berufsbegleitenden Abendkursen stattfinden und die somit eine weitere Erwerbstätigkeit ermöglichen, in vielen Fällen müssen die Teilnehmer jedoch ganztägig an der Ausbildung teilnehmen. Es kommt hinzu, dass viele von ihnen bereits arbeitslos sind, sodass kein regelmäßiges Einkommen anfällt. Das Arbeitsamt kommt daher auch für den normalen Lebensunterhalt in Form des Übergangsgeldes auf.
Bekommt man während der Umschulung Arbeitslosengeld?
Ja, während der Umschulungsmaßnahme können die Teilnehmer weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt bekommen, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Es wird im Kontext von beruflicher Wiedereingliederung auch vom sogenannten Übergangsgeld gesprochen. Da das Übergangsgeld in Form des Arbeitslosengeldes nur zeitlich befristet ausbezahlt wird, wurden jedoch einige Sonderregelungen für den Fall der Umschulung eingeführt:
Während der Umschulung wird also nur die Hälfte der tatsächlichen Zeit vom Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn sich dieser bereits seinem Ende zuneigen sollte, bleibt außerdem immer ein Restanspruch von 30 Tagen bestehen. So haben die Teilnehmer nach der Beendigung der Maßnahme immer noch einen Monat zur Verfügung, um eine Arbeit im neuen Beruf zu suchen. Sollte zu Beginn der Weiterbildung jedoch der Anspruch bereits unter 30 Tagen liegen, bleibt nur noch der am Anfang der Umschulung bestehende Restanspruch, der jedoch während dieser Zeit nicht weiter vermindert wird.
Was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Wenn die Umschulung vom Arbeitsamt, Jobcenter oder der Rentenversicherung finanziert wird, dann bekommen Sie das Übergangsgeld anstelle eines Gehalts. Der Umschulungsbetrieb kann als Bonus ein zusätzliches Gehalt zahlen. Die rechnungsfreie Grenze liegt bei ALG2 bei 400 Euro, der übersteigende Betrag wird vom Übergangsgeld abgezogen. Wer die Umschulung selbst bezahlt, dem steht meistens nur ein reguläres Ausbildungsgehalt zur Verfügung. Vielleicht kann mit dem Ausbildungsbetrieb mehr Verdienst ausgehandelt werden.
Zusätzlich können staatliche Unterstützungen während der Dauer der Umschulung beantragt werden:
- Wohngeld (Antrag ist im Sozialamt bei der Stadt, Gemeine, Bezirksamt oder Landratsamt zu stellen.)
- Aufstocken mit Hartz4 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden beim Jobcenter beantragt.)
Wie beantragt man einen Bildungsgutschein?
Der erste Schritt für die Beantragung der Umschulungsförderung ist immer der Gang zu einem Sachbearbeiter am örtlichen Arbeitsamt. Eine persönliche Beratung ist nicht nur sinnvoll, um alle Möglichkeiten abzuwägen, sie ist auch vorgeschrieben. Wenn Sie eine Förderung durch die Arbeitsagentur beantragen wollen, müssen Sie sich zuvor beraten lassen. Eine gründliche Vorbereitung vor dem Gespräch ist dabei sehr wichtig: Leider ist das "Beratungsgespräch" weniger eine ergebnisoffene Beratung, sondern eher ein überzeugendes Gespräch, dass Sie als Antragsteller führen müssen. Letztlich müssen Sie erklären, welche Gründe Sie für die Umschulung sprechen. Hierfür gibt es zwar Regelungen, aber der Sachbearbeiter hat immer einen gewissen Entscheidungsspielraum.
Wenn Sie bereits von Anfang an die Notwendigkeit der Umschulung deutlich machen können, kann dies in vielen Fällen hilfreich sein, um den Betreuer zur Bewilligung der Förderung zu bewegen. Nach diesem Gespräch ist es notwendig, einen formellen Antrag für die Förderung der Umschulung zu stellen. Bei dieser Aufgabe ist Ihnen der Betreuer der Arbeitsagentur gerne behilflich und dieser informiert Sie auch über alle Anforderungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen.
Erforderliche Dokumente für den Bildungsgutschein
Bereiten Sie alles an Dokumenten vor, die belegen, dass Sie die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§81, 82 SGB III erfüllen. Gemeint sind damit die unter diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen und damit letztlich Dokumente, die Sie wohl von sich aus zum Beratungsgespräch mitgenommen hätten, z. B.:
- Ihren Arbeitsvertrag,
- eine Aufgabenbeschreibung Ihrer jetzigen oder früheren Arbeitsstelle,
- Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, dass Ihr Arbeitsplatz bedroht ist,
- bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über Ihre Eigenbemühungen einen Arbeitsplatz zu finden
- Informationen zu der gewünschten Umschulung: Inhalt der Weiterbildung, Beschreibung der anschließenden beruflichen Tätigkeit, mögliche Umschulungsträger (am Besten mehr als einen Anbieter)
Welche Argumente zählen bei der Arbeitsagentur für einen Bildungsgutschein?
Stellen Sie vor dem Beratungsgespräch, der Antragstellung oder spätestens einem Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags Argumente für Ihre Weiterbildung zusammen. Diese werden für die Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters maßgeblich sein, denn wie Sie ja nun spätestens jetzt wissen, handelt es sich bei den §§ 81, 82 SGB III nur um einen Kann-Vorschrift. Wichtig sind individuelle Argumente, die genau auf Ihren Fall zutreffen.
Die folgende Liste hat nicht den Zweck, dass sie ausgedruckt dem Sachbearbeiter vorgelegt wird, sondern sie soll Ihnen bei der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch eine Unterstützung sein. In Ihrer Argumentation konzentrieren Sie sich bitte ausschließlich darauf, was für den Sacharbeiter in seiner Ermessensentscheidung relevant ist.
Vorsichtshalber diese Klarstellung: Die Beispiele in den Argumenten sind nicht zwangsläufig verallgemeinerungsfähig, sondern sollen Ihnen verdeutlichen, was aus der Perspektive Ihres Sachbearbeiters relevant ist, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie Sie argumentieren müssen.
Was sagen die Arbeitsmarktzahlen?
Recherchieren Sie die Situation auf dem Arbeitsmarkt für den Umschulungsberuf in Ihrer Region. Wichtig: Region ist hierbei der räumliche Bereich, zu dem Sie bereit wären, zukünftig zur Arbeitsstelle zu pendeln. Der Sachbearbeiter muss eine Prognose für Ihre Einstellungschancen nach der Umschulung machen. Arbeiten Sie deswegen vor, in welchen Regionen es schon jetzt oder auch erst in der Zukunft einen ausreichenden Bedarf an Ihrem Umschulungsberuf geben wird. Widersprechen Sie insbesondere, wenn der Sachbearbeiter von einer kleineren Region ausgeht. Wie weit Sie pendeln, entscheiden Sie selbst. So ist auch die Meinung des Landessozialgerichts NRW (LSG NRW - L 19 AS 1401/13 B).
Kommen Sie bei Ihrer Recherche zum Ergebnis, dass bisher in Ihrer Region kaum oder keine Nachtfrage nach dem zukünftigen Beruf besteht und es keine Tatsachen gibt, die für eine Änderung der Situation auf dem Arbeitsmarkt sprechen, dann sollten Sie aus eigenem Interesse nach eine alternativen Weiterbildung suchen.
Passt die Umschulung zu Ihnen?
Eine Umschulung wird von der Agentur für Arbeit nur bewilligt werden,
- wenn Sie bereits fachliche Kenntnisse mitbringen, auf die die Umschulung aufbauen kann und
- die Umschulung objektiv erforderlich ist, weil Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und
- die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss Ihre Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessern (Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung).
Wie bereite ich mich auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur vor?
In Ihrer Vorbereitungszeit auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bedeutet dies eine Analyse und späteren Abgleich Ihrer bisherigen Tätigkeiten und den erforderlichen Grundfähigkeiten der Umschulung:
- Listen Sie alle Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen Ihrer Berufsjahre auf. Markieren Sie dabei alle Angaben, die Ihnen besonders gelegen haben, Sie von Vorgesetzten in Zeugnissen gelobt wurden oder Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung sehr gut waren.
- Stellen Sie die Fähigkeiten, die für die gewünschte Umschulung vorausgesetzt werden gegenüber: Gibt es eine ausreichende Überscheidung?
- Im Gespräch beim Arbeitsamt argumentieren Sie mit Ihren bisherigen beruflichen Stärken. Erklären Sie dem Sachbearbeiter, wie diese in der Umschulung zur Geltung kommen werden und wie sie ergänzt durch die Umschulung für die Arbeitssuche danach sehr hilfreich sein werden. Sozialgerichte betonen in ihren Gerichtsentscheidungen immer wieder, dass insbesondere die Fähigkeiten aus dem bisherigen Berufsverlauf und den Anforderungen für die gewünschte Weiterbildung beachtet werden müssen.
Welche Umschulungsberufe kommen noch in Betracht?
Viele Umschulungsanträge bei der Arbeitsagentur scheitern daran, dass der Umschulung-Interessent sich schon anfangs auf eine Umschulung festlegt und sich nur für die eine bestimmte Umschulung interessiert. In der Ermessensentscheidung des Behördenmitarbeiters über die Bewilligung des Bildungsgutscheins wird zwar auch berücksichtigt, dass Sie sich für eine Umschulung besonders interessieren.
Ihr Interesse an einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist jedoch irrelevant, sobald Faktoren wie Situation auf dem Arbeitsmarkt, Chancen der dauerhaften Eingliederung usw. gegen diese Weiterbildung sprechen. Überlegen Sie deswegen bitte von Anfang an, welche Umschulungen noch in Betracht kommen könnten, damit Sie vorbereitet sind, wenn der Sachbearbeiter des Arbeitsamts diese Ihnen vorschlägt.
Können mir Umschulungsberufe vorschlagen werden, die mich nicht interessieren?
Ja, es ist denkbar, dass Ihnen vom Arbeitsamt Umschulungen vorgeschlagen werden, die nicht Ihrem Wunsch entsprechen. Häufig handelt es sich um sehr gefragte, eher allgemein ausgerichtete Berufe. Dazu zählen Bürokaufleute, Verwaltungsfachangestellte, Medizinische Fachangestellte usw. Sollten Sie Gründe haben, warum Umschulungen, die auch in Betracht kommen könnten, für Sie nicht passend sind, dann überlegen Sie sich in Ruhe Gegenargumente. Dass Sie Teilaspekte des zukünftigen Berufs nicht interessieren, ist ein schwaches Argument, den jeder Beruf hat weniger interessante Teilbereiche.
Legitime Gegenargumente wären: Hat der vorgeschlagene Umschulungsberuf teilweise Aufgaben, die bereits bei Ihrem bisherigen Beruf problematisch waren (negative Erfahrung)? Sehen Sie sich einem Teilbereich nicht gewachsen (Überforderung)?
Welche Gründe sprechen für eine Umschulung?
Für die Wahl der richtigen Gründe kann es hilfreich sein, zu wissen, wann die Agentur für Arbeit mii Sicherheit die Umschulung ablehnen wird. Ein guter Anhaltspunkt hierfür sich gerichtlich bestätigte Ablehnungen. Keine Notwendigkeit eine Umschulung zu fördern besteht nach der Arbeitsagentur und der Rechtsprechung der Sozialgerichte (LSG), wenn
- in der Zukunft arbeitslos zu werden lediglich eine Befürchtung ist. Maßgeblich ist allein einen objektive Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt. (LSG Baden-Württemberg 2014)
- eine Umschulung die Eingliederungschancen (positive Beschäftigungsprognose) nicht verbessern kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine ausreichende Qualifizierung bereits vorliegt und lediglich Berufspraxis fehlt. (LSG Bayern 2017)
- die „selbstbeschaffte“ Umschulung begonnen wurde, vor Beratungsgespräch und Antrag auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit Ausnahmen von der Voraussetzung einer vorherigen Beratung sind äußert begrenzt (LSG Bayern 2010)
- Hier erfahren Sie, wie Sie welche Argumente Sie der gewünschten Umschulung näher bringen: 9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung
Hilfreiche Tipps für die erfolgreiche Beantragung
Sie haben letztlich keinen Rechtsanspruch auf eine Umschulung vom Arbeitsamt. Teilweise ist die Vergabepraxis zu den Bildungsgutscheinen auch von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich. Doch gibt es einige hilfreiche Tipps, wie Sie einen Berufswechsel gefördert bekommen können:
Welche Umschulungsmaßnahme wird gefördert?
Die Arbeitsagentur berücksichtigt bei Anträgen insbesondere, ob der Umschulungsberuf auf dem Arbeitsmarkt gesucht wird. Eine Umschulung zur Pflegefachkraft (Krankenschwester / Altenpfleger), Techniker, Elektroniker oder der Berufswechsel ins Handwerk haben sehr gute Chancen. Hier ist die Nachfrage dauerhaft hoch. Je geringer die Nachfrage auf dem Stellenmarkt, desto geringer sind die Wahrscheinlichkeiten einer Förderung. Bei letzterem kann dies bedeuten, dass Sie die Umschulung selbst finanzieren müssten, was machbar ist: Diverse Umschulungsberufe können berufsbegleitend neben der Arbeit erlernt werden.
Umschulung über Arbeitsagentur trotz Job und Arbeitsvertrag möglich?
Wenn Sie gerade erst eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und festangestellt arbeiten, dann wird die Umschulung in der Regel von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Dennoch ist auch für Berufstätige eine Förderung möglich. Arbeitnehmer sollten ausführlich begründen, weshalb eine Förderung durch das Arbeitsamt erforderlich ist. Für eine staatliche Unterstützung kann sprechen, dass Sie zum Beispiel ungelernt arbeiten oder nicht genügend verdienen.
Auch wenn Sie nach der Ausbildung in einem anderen Beruf gearbeitet haben oder längere Zeit überhaupt nicht berufstätig waren, kann dies für eine Umschulung sprechen.
Vor der Antragsstellung: Ausführliche Recherchen zum neuen Berufsfeld
Ein Praktikum vor der Umschulung kann hilfreich sein, um einen ersten Einblick zu bekommen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Außerdem können Sie mit den Lehrkräften und den Schülern in einer Umschulungsstätte sprechen. So können Sie nicht nur selbst besser einschätzen, ob Ihnen der neue Beruf liegt. Fast immer erhalten auch die Kundenbetreuer des Arbeitsamts einen besseren Eindruck, wenn sie merken, dass der Antragsteller genau weiß, was auf ihn zukommen wird. Vorsicht: Wenn Sie ALG2-Leistungen beziehen, muss ein Praktikum zuvor abgesprochen werden.
Agentur für Arbeit lehnt Umschulung ab – was tun?
Sollte die Arbeitsagentur die Umschulung ablehnen, dann verlieren Sie nicht den Mut. Nach einer Ablehnung ist es natürlich möglich, sich nochmals für eine Umschulung über das Arbeitsamt zu bewerben. Überarbeiten Sie Ihre Begründung oder wählen Sie ein anderes Berufsziel. Außerdem gibt es noch andere Stellen, bei denen Sie eine Finanzierung des Berufswechsels beantragen können. Bei gesundheitlichen Gründen oder einem Unfall kann auch die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für die Umschulung zuständig sein.
Umschulungen über Ihre lokale Arbeitsagentur:
- Umschulung über das Arbeitsamt in Aachen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Aalen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Augsburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Aschaffenburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bamberg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Berlin
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bocholt
- Umschulung über das Arbeitsamt in Brandenburg/ Havel
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bremen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bremerhaven
- Umschulung über das Arbeitsamt in Celle
- Umschulung über das Arbeitsamt in Chemnitz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Cottbus
- Umschulung über das Arbeitsamt in Darmstadt
- Umschulung über das Arbeitsamt inDelmenhorst
- Umschulung über das Arbeitsamt in Dortmund
- Umschulung über das Arbeitsamt in Dresden
- Umschulung über das Arbeitsamt in Duisburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Düren
- Umschulung über das Arbeitsamt in Düsseldorf
- Umschulung über das Arbeitsamt in Erfurt
- Umschulung über das Arbeitsamt in Essen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Esslingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Flensburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Frankfurt/Main
- Umschulung über das Arbeitsamt in Freiburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Fulda
- Umschulung über das Arbeitsamt in Gelsenkirchen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Gera
- Umschulung über das Arbeitsamt in Gießen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Görlitz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Göttingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Halle
- <Umschulung über das Arbeitsamt in Hamm
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hamburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hannover
- Umschulung über das Arbeitsamt in Herford
- Umschulung über das Arbeitsamt in Herne
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hildesheim
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hof (Saale)
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ingolstadt
- Umschulung über das Arbeitsamt in Iserlohn
- Umschulung über das Arbeitsamt in Kempten
- Umschulung über das Arbeitsamt in Kiel
- Umschulung über das Arbeitsamt in Konstanz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Köln
- Umschulung über das Arbeitsamt in Krefeld
- Umschulung über das Arbeitsamt in Leipzig
- Umschulung über das Arbeitsamt in Leverkusen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Lübeck
- Umschulung über das Arbeitsamt in Lüdenscheid
- Umschulung über das Arbeitsamt in Lünen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ludwigsburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in am Rhein
- Umschulung über das Arbeitsamt in Magdeburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Mainz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Minden
- Umschulung über das Arbeitsamt in Moers
- Umschulung über das Arbeitsamt in Mönchengladbach
- Umschulung über das Arbeitsamt in Mühlheim an der Ruhr
- Umschulung über das Arbeitsamt in München
- Umschulung über das Arbeitsamt in Münster
- Umschulung über das Arbeitsamt in Neumünster
- Umschulung über das Arbeitsamt in Neuss
- Umschulung über das Arbeitsamt in Nürnberg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Oberhausen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Oldenburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Osnabrück
- Umschulung über das Arbeitsamt in Paderborn
- Umschulung über das Arbeitsamt in Pforzheim
- Umschulung über das Arbeitsamt in Potsdam
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ratingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Recklinghausen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Regensburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Remscheid
- Umschulung über das Arbeitsamt in Rostock
- Umschulung über das Arbeitsamt in Saarbrücken
- Umschulung über das Arbeitsamt in Salzgitter
- Umschulung über das Arbeitsamt in Siegen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Solingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Stralsund
- Umschulung über das Arbeitsamt in Stuttgart
- Umschulung über das Arbeitsamt in Trier
- Umschulung über das Arbeitsamt in Tübingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ulm
- Umschulung über das Arbeitsamt in Viersen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Villingen-Schwenningen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Weimar
- Umschulung über das Arbeitsamt in Wiesbaden
- Umschulung über das Arbeitsamt in Wismar
- Umschulung über das Arbeitsamt in Würzburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Zwickau
Zusammenfassung: Alles was Sie wissen müssen
- Umschulungen über die Arbeitsagentur sind in Form einer rein schulischen, einer betrieblichen oder einer überbetrieblichen Ausbildung möglich.
- Die staatliche Finanzierung einer Umschulung erfolgt durch die Bewilligung eines Bildungsgutscheins seitens des Kostenträgers. Als Kostenträger für die Umschulung kommt die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Berufsgenossenschaftoder die Rentenversicherung in Betracht.
- Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können eine Umschulung über das Arbeitsamt machen. Es wird unterschieden, ob der Antragsteller bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder nicht. Eine Umschulung unmittelbar nach Studium oder Beruf ist meist nur wegen Krankheit möglich. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, gelten Besonderheiten: Wie bekommen Berufstätige eine Umschulung vom Arbeitsamt?
- Das Arbeitsamt zahlt meist eine Weiterbildung oder Umschulung, wenn die Voraussetzungen der §§81, 82 SGB III vorliegen. Zusätzlich muss die Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Umschulung. Gute Argumente sind immer hilfreich. Letztere wirken sich in der Ermessensentscheidung des Kostenträgers aus: Denn §§ 81, 82 SGB III sind nur eine sogenannte Kann-Vorschrift.
- Es gibt viele Argumente für eine Umschulung über das Arbeitsamt. Die Gründe müssen jedoch auch auf Ihren Einzelfall zutreffen.
- Umschulung abgelehnt-was nun? Sollte der Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt werden, erklären Sie schriftlich, warum die Entscheidung falsch ist (begründeter Widerspruch). Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid ist dann eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Update 2022: Erholung auf dem Arbeitsmarkt
Die Prognosen für den Arbeitsmarkt 2022 sind trotz des aktuellen Tagesgeschehens positiv: Insbesondere in der Pflege, im medizinischen Bereich und in Umschulungsberufen wie Erzieherin, Verwaltungsfachangestellte, Bürokaufleute, sowie im Handwerk wird händeringend nach Umschülern gesucht. Krisensichere und zukunftsorientierte Umschulungen stehen auch seitens der Bewerber 2022 hoch im Kurs. Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für eine betriebliche Umschulungen über die Arbeitsagentur:[/su_list]
Bei dem derzeitigen Fachkräftemangel ist die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme nach einer betrieblichen Umschulung hoch: So können Sie sich schon während der Umschulung von einem Betrieb überzeugen, der Ihnen auch nach 2022, 2023 und darüber hinaus eine langfristige Perspektive bietet.
Guten Tag,
mein Name ist Sascha und ich bin 18 Jahre alt. Ich bin 2019 aus der Schule gegangen (Realschulabschluss), habe ein halbes Jahr ein FSJ gemacht und vorzeitig beendet wegen privaten Gründen.
Seit ich denken kann, lebe ich von Hartz4. Nach dem FSJ habe ich meine allgemeine Schulpflicht beendet, da ich noch keine 18 Jahr alt war. Dann kam ich in eine Maßnahme vom Amt um die „Ausbildungsreife“ zu erlangen. Wegen meinem Asthma fällt es mir schwer, eine Ausbildung zu finden und bin noch heute ohne einen Ausbildungsplatz. eine ungelernte Arbeit zu finden fällt mir auch nicht leicht, da ich ständig als Asthmatiker ausgemustert werde. Deshalb habe ich einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt, der gerade mir auch genehmigt wurde.
Nach mehreren Monaten bei der ARGE_Maßnahme, habe ich für 4 Monate im Einzelhandel gearbeitet und bekam positives Feedback. Am letzten Tag der Arbeit hieß es dann leider doch, wir können Sie nicht übernehmen. Sie meinten, ich sei an harten Tagen doch nicht körperlich belastbar. Davor hieß es immer, ich hätte besser gearbeitet als die meisten Anfänger und Azubis.
Jetzt habe ich ein Angebot von der Deutschen Bildungsakademie bekommen, im Bereich Sicherheit. Sie meinten, sie würden mich auch mit Asthma nehmen, da man Leute wie mich nicht aussortieren solle. Die einzige Voraussetzungen, dich ich erfüllen muss ist eine Weiterbildung und eine Sachkundeprüfung für Waffen. Danach hätte ich eine 100%ige Garantie auf einen Job, auch mit Asthma!
Die Umschulung zur Fachkraft für Sicherheit wird über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamts finanziert. Ich habe beim Jobcenter bei meiner zuständigen Beraterin angerufen und ihr die Situation gründlich erklärt. Sie meinte, daß mit keine Umschulung genehmigt wird, da ich weder eine Ausbildung begonnen habe, noch arbeiten war.
Das war ein Schlag ins Gesicht. Also rief ich bei dem Umschulungsanbieter DBA an. Sie meinten, ich soll einen schriftlichen Antrag stellen und bei Ablehnung widersprechen. Die DBA sagte, dass vielen in meiner Situation der Bildungsgutschein bewilligt wird.
Jetzt weiß ich nicht mehr weiter und bräuchte Hilfe! Ich möchte unbedingt diesen Job, da dieser Bereich immer mein Traumberuf war und ich endlich eine Chancen habe, von Amt los zu kommen und arbeiten zu können.
Danke
Hallo Sascha,
danke für Ihre Anfrage.
Wenn dies Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein ablehnt, wäre der Widerspruch gegen die Entscheidung tatsächlich das richtige Mittel. Wir teilen allerdings die rechtliche Einschätzung der Arbeitsagentur, dass Sie eigentlich kein Kandidat für eine geförderte Umschulung sind, da Sie jung und ohne Erstausbildung sind.
Wenn die DBA tatsächlich gesagt hat, dass sie Interessenten „auch mit asthma nehmen da man Leute wie mich nicht aussortieren solle“, Ihnen aber eine kurze Qualifizierung im Niedriglohnsektor statt anerkannte 2-3jährige Berufsausbildung empfehlen, dann sollten Sie diese Aussage mit Vorsicht geniessen. Auch wenn wir bisher nicht von schlechten Erfahrungen mit der Deutschen Bildungsakademie gehört haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei einem Bildungsträger nicht um eine unabhängig Beratungsstelle handelt. Mit der kurzen Schulung zum Sicherheitskraft verdient die DBA gutes Geld und ob die Maßnahme auch für Sie richtig ist, muss nicht die erste Priorität sein.
Unter Berücksichtigung WIE Sie uns schreiben (Sprachlicher Ausdruck etc.), haben wir Zweifel, dass die Schulung zur Sicherheitskraft Ihnen langfristig eine Ihren Fähigkeiten angemessene, berufliche Perspektive geben kann. Es handelt sich dabei auch um eine einfache Qualifizierung, die in einen meist nur gering bezahlten Job führt. Wenn man zusätzlich bedenkt, dass Sie unter Asthma leiden, halten wir eine körperlich anstrengende Tätigkeit als Sicherheitskraft für nicht sinnvoll.
Entschuldigen Sie uns bitte, wenn wir folgende Gedanken äußern, ohne Sie tatsächlich zu kennen: Die Erfahrungen in den letzten Monaten nach und vielleicht auch schon vor dem Schulabschluss, haben Sie verunsichert und führen dazu, dass Sie sich tendenziell weniger zutrauen. Allein von Ihren sprachlichen Fähigkeiten ausgehend, meinen wir, dass Sie unproblematisch die intellektuellen Voraussetzungen für eine 3-Jährige Berufsausbildung besitzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Machen Sie keine Rückschlüsse von der Situation Ihrer Familie auf sich. Sie sind ein talentierter junger Mann, der seinen eigenen Weg finden muss und wird. Sie haben ein Leben und der Berufsalltag nimmt große Teile davon ein. Vertrauen Sie in Ihre innrer Kraft.
Wir möchten Ihnen folgende Tipps geben:
1. Ihre Gesundheit ist das Wichtigste. Gehen Sie zu einem anderen Lungenarzt für eine zweite Meinung zu Ihrem aktuellen Behandlungsplan. Asthma kann die Lebenseinführung einschränken, bei einem medikamentös gut eingestellten Patienten können die Einschränkungen jedoch stark reduziert werden. Wenn Sie unter nicht einstellarem Asthma leiden, dann sprechen Sie eine Antikörper-Therapie an – eine eher neuere Behandlungsmethode, die aber gute Erfolge zu zeigen scheint.
2. Machen Sie einen Berufswahltest bei der Arbeitsagentur. Schreiben Sie uns nochmal mit den Ergebnissen, wenn Sie bereits einen gemacht haben. Sie müssen unbedingt wissen, was objektiv Ihre Stärken und Schwächen sind. Wir haben das Gefühl, dass Sie sich massiv unterschätzen.
3. Warum überlegen Sie nicht über eine grundständige Berufsausbildung (3 Jahre bis zu einen anerkannten Berufsabschluss) nach, der körperlich nicht anstrengend ist, Sie jedoch mit Ihrem Kopf arbeiten? Bürokaufmann für eine Versicherung? Ausbildung bei einer (öffentlichen) Verwaltung? Ein sozialer Beruf? Laden Sie sich die Liste aller anerkannten Berufsausbildungen auf der Seite des Bundesinstituts für Bildung runter: hier. Unter den 325 Berufen werden Sie sicher etwas passendes für Sie finden, insbesondere nachdem Sie eine Berufswahltest gemacht haben.
4. Recherchieren Sie, ob es in Ihrer Region/ Ihrem Bundesland einen Verein gibt, der junge Menschen bei den ersten Schritten ins Berufsleben unterstützt. Wenn Sie familiär nicht den Rückhalt haben, können Sie sich so über einen Mentor wichtige Tipps geben lassen. Es gibt viele Vereine, die gerade Jugendliche mit ungünstigen sozioökonomischen-ökonomischen Hintergrund im Fokus haben und von weiteren Möglichkeiten wissen. Werden Sie kreativ, schreiben Sie an einen Rotary/Lionsclub Verein, dort sind meist sozialeingestellte Arbeitgeber vertreten und erkundigen Sie sich nach Betrieben, die zu Ihrem Berufswahltest passen.
Wir glauben an Sie und sind der festen Überzeugung, dass Sie sich in den nächsten 4-5 Jahren stabile finanzielle Verhältnisse erarbeiten können, wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie sind nicht Ihre Familie. Schulische Beurteilungen sagen nicht viel über Ihre Fähigkeiten aus. Wechseln Sie die Ärzte durch. Glauben Sie an sich.
Alles Gute – Sie schaffen es!
Betrifft: Qualifizierungschancengesetz
Sehr geehrtes RATGEBER UMSCHULUNG-Team,
darf ich anfragen, ob ich nach dem Qualifizierungschancengesetz Zuschüsse zu einer Ausbildung nach dem dualen System bekommen könnte.
Vielleicht könnte ich so meine Chancen erhöhen, das ich eine Ausbildungsstelle bekomme, bzw. dass ich die annehmen kann.
Es geht einen handwerklich-technischen Beruf, den ich dann als AZUBI qua Umschulung antreten würde.
Haben Sie Dank bereits im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Alex
Hallo Jan,
danke für Ihre Nachfrage.
Ob Sie für umschulungsbegleitende Hilfen anspruchsberechtigt sind, können Sie verbindlich nur bei der Arbeitsagentur abklären lassen. Die Frage, ob Sie eine Ausbildung oder eine Umschulung machen, ist hierbei sehr relevant, da in der Regel nur letztere vom Arbeitsamt gefördert werden.
Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Kosten des Arbeitgebers / Betriebs für Weiterbildungen / Umschulungen für Beschäftigte mit niederigem Qualifikationsstand, nicht jedoch reguläre Auszubildende.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Betrifft: Qualifizierungschancengesetz
Sehr geehrtes RATGEBER UMSCHULUNG-Team,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei mir handelt es sich zwar nicht um niedrigen Qualifikationsstand, aber die Umschulung wäre dennoch nötig.
Das Arbeitsamt/ -Agentur vor Ort antwortet mir erfahrungsgemäß nicht, weil ich als angbl. arbeitsunfähig eingestuft wurde (dies allerdings ohne Gutachten oder medizinische Unterlagen; eine bayerische Besonderheit ;-)).
Sollte ich eine Anstellung bzw. Ausbildung bekommen, würde man dann feststellen, dass ich nicht arbeitsunfähig wäre. Ich versuche, die Zentrale der BA in Nürnberg zu fragen, dort hat man diese Vorbehalte gegenüber meiner Wenigkeit evtl. nicht (die man bei der örtlichen Arbeitsagenturstelle hätte).
Dort könnte es eine Auskunft geben.
Bei WEGEBAU gab es auch noch Zuschüsse an den auszubildenden zur Wahrung des Lebensstandards. Dann wären diese Zuschüsse jetzt weggefallen, nehme ich an?
Haben Sie Dank bereits im Voraus für ein Auskunft bzw. Bestätigung dieses Punktes.
Mit freundlichem Gruß
Alex
Hallo Jan,
eine Förderung über WeGebAu ist auch für gering qualifizierte, neue Beschäftige denkbar. Entsprechende Anträge stellt ggf. der Arbeitgeber. Dabei gilt jedoch, dass es zu keiner Doppelförderung kommen darf. Der Bildungsgutschein mit seinen Leistungen wird nur einmal gewährt, gleich ob mehrer Förderungsgrundlagen heranzogen werden könnten. Welcher Weg der für Sie bessere wäre, klären Sie bitte unmittelbar mit der Agentur für Arbeit ab.
Guten Tag,
ich habe im September meine Umschulung zur Vernastaltungskauffrau (trotz Corona wurde mir eine „Lehrstelle in einem Betrieb angeboten) begonnen. Da bei uns keiner damit gerechnet hat, dass auch dieses Jahr keine Veranstaltungen stattfinden werden (wir sind ein Saisonbetrieb) sind alle in Kurzarbeit. Ich als Umschülerin nicht.
Wäre Kurzarbeit für Umschüler möglich? Fällt dann für meinen Betrieb die Förderung zu meinem Arbeitnehmerentgeld weg bzw. wie würde sich mein KUG zusammensetzen.
Herzlichen Dank
Hallo,
danke für Ihre interessante Frage, die wir leider nur unter Vorbehalt beantworten können. Umschüler sind nicht den Arbeitnehmern, sondern Auszubildenden ähnlich. aus dem Grund haben Sie zum Beispiel keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Nur für Arbeitnehmer kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Bei einer Umschulung steht nicht das Leisten von Arbeit, sondern die Ausbildung im Vordergrund. Als Quelle verlassen wir uns auf die Einschätzung der Gewerkschaften.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Guten Morgen ,
ich bin 43 Jahre alt und möchte gerne eine Umschulung als Medizinische Fachangrstellte machen. Ich habe einen Einstufungstest bei Arbeitsamt gemacht und bin ich durch Logisches Denken durchgefallen. Die Psychologin hat mir mitgeteilt das ich dieses Umschulung nicht bekomme da ich nicht fähig bin und das ich nicht schaffen werde.
Ich will das aber unbedingt machen .
Was kann ich gegen die Absage tun?
Ich würde mich über Ihre Antwort freuen
Viele Grüße
Hallo Agnes,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Situation ist schwierig. Wenn die Psychologin sagt, dass Sie (egal aus welchem zulässigen Grund) für die Umschulung zur MFA nicht geeignet sind, dann wir das Arbeitsamt höchstwahrscheinlich der Empfehlung der Psychologin folgen und Ihnen leider diese Umschulung nicht bewilligen.
Gegen die Ablehnung Ihres Antrags können Sie natürlich einen Widerspruch einlegen. Das Problem ist jedoch, dass bei der Entscheidung über Ihren Widerspruch wieder das Gutachten der Psychologin berücksichtigt werden wird. Sie müssen also im Widerspruch ausdrücklich sagen, dass das Gutachten nicht stimmt, weil…. So, Sie brauchen Argumente, die gegen das Ergebnis der Gutachtens oder gegen die Art, wie das Gutachten zustande gekommen ist, sprechen. Sie merken, das wird schwierig. Leider kommen wir zu der Einschätzung, dass es fast unmöglich ist, gegen das Gutachten vorzugehen, wenn die Psychologin nicht gravierende Fehler gemacht hat. Das können nur Sie beurteilen.
Ein anderer Weg könnte sein, dass Sie versuchen zu erreichen, dass Sie den psychologischen Test nochmal machen dürfen. Hierfür müssen Sie natürlich auch Argumente haben und wir wissen nicht, ob es reicht, dass Sie sagen, Sie hätten an dem Tag Migräne gehabt, etc. Versuchen können Sie es in jedem Fall.
Wichtig: Der Test „Logisches Denken“ hat weniger mit Intelligenz zu tun, sondern kann definitiv trainiert werden. Gehen Sie auf keinen Fall in die Prüfung ohne mehrere Probe-Tests zuvor schon selbst gelöst zu haben. Sie werden sehen, dass es immer wieder eine Ähnlichkeit gibt und Sie unbedingt mit der Art und Weise, wie diese Tests funktionieren, vertraut sein müssen.
Die dritte Möglichkeit ist eine, die Sie wohl noch nicht akzeptieren möchten, aber wir Ihnen dennoch nahelegen: Fragen Sie beim Arbeitsamt nach, welche alternativen Umschulungen es für Sie zum Beispiel im medizinischen Bereich geben könnte. Auch ein Berufswahltest beim Arbeitsamt könnte nochmal eine Option sein. So finden sich vielleicht interessante Alternativen, die Sie ebenfalls beruflich erfüllen können.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei dem weiteren Vorgehen und alles Gute!
Guten Morgen,
Ich bin 35 Jahre und arbeite derzeit Vollzeit. Da ich eine chronische Erkrankung habe( GDB 40), die mir meine Arbeit immer weiter erschwert und bei der die Gefahr besteht bei jedem Schub anschließend nicht mehr in meinem Beruf tätig zu sein, habe ich präventiv ein Fernstudium in Wirtschaftsinformatik begonnen, welches ich selbst finanziere. Dieses mache ich in Teilzeit neben meiner Arbeit.
Nun frage ich mich, ob es die Möglichkeit gibt das Fernstudium in Vollzeit als Umschulung weiter zu machen, da sich mein gesundheitlicher Zustand eher verschlechtert und ich nicht weiß wie lange ich meinen derzeitigen Beruf noch ohne weiteres ausüben kann.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu Tipps oder weitere Informationen geben könnten.
Vielen Dank
Hallo Patricia,
danke für Ihre Nachricht.
Leider besteht die Regel, dass eine Umschulungsmaßnahme nur finanziert wird, wenn Sie sich vor dem Beginn der Umschulung von der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur haben „beraten“ lassen. Das ist irrsinnig, da de Kosten einer bereits begonnenen Maßnahme ja für den Kostenträger niedrig wären, aber so ist der Grundsatz und wir wissen leider von keinen Ausnahmen oder Fällen, in denen anders entschieden wurde.
Sie könnten überlegen, ob es eine Umschulung gibt, die Ihr Fernstudium und bisherige Berufserfahrung komplementieren würde und könnten dann für diese Leistungen beantragen…
Umschulungen: Übersicht der häufigsten Umschulungsberufe
AA: Finanzierung über Arbeitsagentur
DRV: Finanzierung über Rentenversicherung
Wir hoffen, die weiteren Informationen helfen Ihnen weiter und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Hallo!
ich arbeite noch als Projektmanager, aber ich will was anderes machen, mich interessiert eine ausbildung zum Fahrlehrer. Das Arbeitsamt sagte mir, dass die das nicht bezahlen wollen, weil es immer einen Bedarf an Projektmanagern gibt. Ich habe mich in den letzten 12 Monaten beworben und nur Absagen bekommen.
Muß ich jetzt erst ein Jahr arbeitslos sein, damit ich dann die Umschulung machen kann?
Hallo Martin,
danke für Ihre Nachricht.
Zunächst, die Umschulung zum Fahrlehrer ist eine sehr gute Idee, wenn Sie geduldig und kommunikativ sind und sich auch eine Selbstständigkeit vorstellen können, denn viel Fahrschulinhaber im fortgeschrittenen Alter suchen Nachfolger.
Auch die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit kommt es bei der Bewilligung eines Bildungsgutscheins in der Regel nicht an, wenn auch eine lange Dauer für eine besondere Dringlichkeit einer Weiterbildung / Umschulung spricht. Was Sie beschreiben klingt mehr nach dem häufig verwendeten Muster, gutausgebildete Arbeitslose / Arbeitssuchende kategorisch als nicht zu förderungsbedürftig einzuschätzen. Aktuell machen viele gutausgebildete Antragsteller die Erfahrung, dass die Arbeitsagentur auf die schwache Konjunktur hinweist und davon ausgehet, dass Sie in wenigen Monaten in Ihren Beruf zurückkehren werden können.
Schwierig ist es mit einer Finanzierung, wenn Sie vor allem nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten „wollen“, aber tatsächlich weiter „könnten“ (sobald die Konjunktur wieder anzieht). In der Konstellation (die Sie nicht offen kommunizieren dürfen), werden Sie meist nur Erfolg haben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten könne oder aus einem wenig gefragten / ungelernten in einen stark gesuchten Beruf wechseln möchten.
Wir können Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich überlegen, wie Sie die Umschulung zum Fahrlehrer selbst finanzieren können. Hilfreich könnte sein, sich bereits für die Ausbildung direkt an eine Fahrschule zu wenden, die einen potenziellen Nachfolger sucht. Wir wünschen Ihnen hierbei viel Erfolg und alles Gute!
Hallo,
Ich wollte eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen machen. Zuerst war das kein Problem, ich sollte meiner Bearbeiterin die Unterlagen zusenden, mich um Beginn usw kümmern. Beim letzten Telefonat sagte sie nebenbei, das ich laut irgendeinem Paragraph den sie mir aber nicht nennen konnte, diese Umschulung nicht machen könne, da ich als Bürokauffrau bereits eine Kaufmännische Ausbildung habe,( diese ist(20 Jahre her). Hat sie damit Recht? Sie prüft zur Zeit ob sie es genehmigt oder nicht.
Hallo Melanie,
danke für Ihre Nachricht.
Sie sind bereits Bürokauffrau und möchten eine kaufmännische Umschulung in einem spezialisierten Bereich machen. Wir wissen zwar nicht, auf welchen Paragrafen die Sachbearbeiterin sich mutmaßlich bezogen haben könnte, sehr hier aber auch eine Schwierigkeit. Die Umschulung beinhaltet wenigstens zu 70 Prozent kaufmännisches Wissen, welches Sie bereits durch Ihre Ausbildung besitzen. Die Idee der Umschulung ist eine Verkürzung der Ausbildung, da Sie auf Vorwissen aufbaut. Bei Ihnen wäre es aber überwiegend eine Wiederholung von Wissen aus Ihrer ersten Ausbildung.
Wir vermuten, dass Sie sich darauf einstellen müssen, dass Ihnen nur eine Weiterbildung bewilligt werden könnte, die Ihnen das spezifische Fachwissen für die Gesundheitswirtschaft vermittelt. Etwas anderes könnte jedoch gelten, wenn Ihre Ausbildung soweit zurückliegt, dass der damalige Ausbildungsstandard heute nicht mehr als ausreichend wahrgenommen wird.
Wir wünschen Ihnen in jedem Fall alles Gute und bei Ihrer Bildungsmaßnahme viel Erfolg!
Guten Tag zusammen, ich hab einen Bildungsgutschein erhalten so dass ich eine Umschulung anfangen darf.
Meine Umschulung sollte ursprünglich zum 03.02.2021 anfangen, was wohl jetzt bis auf unbekanntes verschoben worden ist. Derzeit befinde ich mich noch um ALG1 Verhältnis, dieses würde normalerweise zum 28.02.2021 enden.
Rutsche ich jetzt in ALG2 und kann dann die Umschulung machen zu einem späteren Zeitpunkt ? Oder bekomm ich meine Bezüge weiter ( da ich einen gewilligten Bildungsgutschein habe, den aber nur bedingt nutzen kann weil die ausbildungsstätte erst später anfängt)
Hallo,
danke für Ihre Nachricht.
Im Grundsatz gilt, dass Ihr Bildungsgutschein innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden muss, damit die zum Zeitpunkt der Bewilligung geregelten Konditionen Bestand haben. Wurde der Bildungsgutschein in dem Zeitraum nicht eingelöst, dann müssen Sie einen neuen beantragen und es können andere Voraussetzungen (wie Alg2 statt Alg1) gelten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bei dem Bildungsträger nach, ob der Bildungsgutschein eingelöst ist, auch wenn der Maßnahmenbeginn verschoben wurde, damit Sie wissen welche Bedingungen gelten, sobald die Umschulung beginnt.
Wenn Ihre Umschulung nicht beginnt, dann haben Sie keinen Anspruch auf eventuelle Zuschüsse, die Sie nur erhalten, weil Sie gerade Teilnehmer einer Umschulung sein sollten. Wir erwähnen das, da uns Fälle bekannt sind, in denen die Zuschüsse für den Zeitraum, in dem die Umschulung pausierte, von der Arbeitsagentur zurückgefordert wurden.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und sobald es endlich losgeht viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!
Guten Morgen, ich bin 57 und versuche seit gut einem Jahr wieder im Vertrieb einen Job zu bekommen. Ich bin seit 35 Jahren international als Verkäufer tätig. 2018 wurde ich nach 19 Jahren systematisch von meinem alten Arbeitgeber rausgemobbt. Nach langer Krankheit und Arbeitslosigkeit (etwas über 1 Jahr) und nun Corona stellt sich meine Lage als „nicht einfach“ heraus. Ich beschäftige mich daher parallel auch mit der Möglichkeit einer Umschulung in Zusammenarbeit mit der Agentur. Einige Ideen habe ich, aber viele Fragen und Unsicherheiten bleiben. Meine Beraterin ist leider auch keine Hilfe. Daher meine Frage, ob es so etwas wie eine Beratungsstelle für Umschulungen gibt, da ich als „älterer Jahrgang“ natürlich eine weise Entscheidung treffen muss, für welchen Bereich ich mich am Ende entscheide. Denn nach 2 Jahren Umschulung bin ich 60 und möchte dann auch eine gewisse Chance auf einen ordentlichen Job haben. Vielen Dank für Eure Rückmeldung und Hilfe. Jede noch so kleine Idee bringt mich zZt. weiter.
Viele Grüße, Sönke
Hallo Sönke,
danke für Ihre Nachricht.
Die Idee einer zielgerichteten Beratung halten wir für sehr gut. Die Beratung bei der Arbeitsagentur sind leider meist nicht zufriedenstellend. Vielleicht bringt Ihnen eine Google-Recherche nach einem Coach / Karriereberater für „ältere“ Arbeitnehmer ein Stück weiter. In Gesprächen mit einem geschulten Berater können Sie Ihre Ideen ordnen und auch überdenken, angeregt durch kritische Nachfragen an Sie.
Fragen Sie nach, inwiefern Rechnungen eines Coaches von der Steuer ggf. abgesetzt werden können.
Wir können Ihnen keine persönliche Beratung anbieten, aber empfehlen immer allen Inspirationssuchenden sich mehr über mögliche Umschulungsberufe anzulesen. Hier finden Sie zum Beispiel eine Übersicht von Umschulungsberufen: Welche Umschulungen gibt es?
Wir wünschen Ihnen auf dem weiteren Berufsweg viel Erfolg und alles Gute!
Hallo und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit Coaches habe ich leider nicht die besten Erfahrungen gemacht… man muss schon großes Glück haben, einen echt guten zu erwischen. Dann ist es mir auch gutes Geld wert. Was ich in meiner Situation eher benötige ist eine Beratung durch einen Experten mit viel Erfahrung aus dem Arbeitsmarkt und dem Wissen über Trends und Besonderheiten etc. Denn Ideen habe ich bereits, ich benötige nur eine fachkundige Meinung und vielleicht ein paar Tipps zu meinen Fragen. Schade, dass es so etwas für Menschen, die unbedingt arbeiten wollen, aber leider schon älter sind, scheinbar nicht gibt. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort und die Vorschläge. Viele Grüße, Sönke
Hallo Sönke,
manchmal mag es sich wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen anfühlen, geben Sie dennoch nicht auf, denn oft sind es die zufälligen Entdeckungen, die einem den Weg zeigen…
Alles Gute für Sie!
Hallo, ich habe 10 Jahre als Filialleiterin gearbeitet, jetzt bin ich aufgrund Filialschließung ( Corona) usw gekündigt worden .
Da ich eine alleinerziehende Mama bin und schwer bis 20 uhr arbeiten kann möchte ich nun eine Weiterbildung bzw Umschulung machen.
Das Arbeitsamt würde mir eine bezahlen aber ich habe nie verstanden welches Geld ich dann während der 24 Monate Umschulung bekomme?
Macht es Sinn eine Umschulung zur Industrie und Handelskauffrau zu machen oder reicht eine Weiterbildung aus?
Ich würde gerne in den Vertriebsinnendienst. LG Sarah
Hallo Sarah,
danke für Ihre Nachricht.
Das während einer Umschulung ausbezahlte Übergangsgeld setzt sich aus Ihrem Anspruch auf ALG1 oder ALG2, sowie möglichen Zuschüssen (zum Beispiel Kinderbetreuungskosten) zusammen. Mehr Informationen finden Sie hier: Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung? Es kann sich dabei auswirken, wieviel Ihres ALG1-Anspruchs bereits verbraucht ist, auch wenn der Bezugszeitraum während der Umschulung verdoppelt wird.
Wenn Sie bisher keine abgeschlossene Ausbildung haben, dann ist eine Umschulung bei Ihnen ideal. Für die Umschulung zur Industriekauffrau ist Ihre bereits vorhandene Berufserfahrung ideal. Die Aufstiegsmöglichkeiten im Vertrieb sind sehr gut.
Im Vertrieb sind auch Weiterbildungen im Sinne einer Fortbildung möglich – mehr Informationen bekommen Sie hier: Vertrieb Eine Fortbildung kann aufgrund Ihrer langen Berufserfahrung ausreichend sein – das können wir leider aus der Ferne nur schwer einschätzen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute und für Ihren weitere Berufsweg viel Erfolg!
Hallo,
Ich bin Laura 18 Jahre alt und gelernte Fachlageristin.Nach meiner Ausbildung wurde ich nicht übernommen und leider habe ich es allgemein sehr schwer in diesem Beruf.Bin ziemlich klein und dünn,weshalb ich schon in meiner Ausbildung Schwierigkeiten hatte diesen Beruf auszuüben.Hab mich ziemlich unwohl gefühlt.
Ich würde gerne eine Umschulung machen in einem Berufsfeld welches auch sehr nachgefragt ist.
Jetzt meine Frage,Weil ich schon länger arbeitslos bin (6 Monate) ist das ein Grund für eine Umschulung?
Hatte schon öfters Probleme mit meinem Berater der mich manchmal glaube nicht so ernst nahm.
Hallo Laura,
danke für Ihre Anfrage.
Fachlageristen sind sehr gefragt, insofern spricht Ihre aktuelle Ausbildung im ersten Moment viellicht gegen eine Umschulung. Wenn Sie, wie Sie sagen, körperliche Probleme bei der Berufsausübung haben, dann ist dies jedoch ein klares Argument für einen geförderten Berufswechsel. Dass Sie zusätzlich keine neue Anstellung finden (wir unterstellen Ihnen, dass Sie sich engagiert bewerben), dann kann das Ihren Umschulungswunsch weiter unterstützen.
Wir empfehlen Ihnen eine mehrgleisiges Vorgehen:
– Bewerben Sie sich und dokumentieren Sie die Ablehnungen.
– Sprechen Sie mit einem Arzt, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben. Zum Beispiel ein Orthopäde bei Rückenschmerzen, Problemen mit der Muskulatur usw. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie mit dem Mediziner einer Gesprächsbasis haben, dann reden Sie auch über die Probleme bei der Berufsausübung usw.
– Informieren Sie sich schon jetzt, welchen Beruf Sie lernen möchten. Eine Übersicht zu sehr gefragten Berufen finden Sie hier: 2020 und danach: Welche Umschulungsberufe sind gefragt? Es kann aber von Region zu Region auch unterschiedlich sein. Stöbern Sie durch die gängigen Internetportale (Stepstone etc.) und schauen Sie, welche Stellen in Ihrer Gegend gehäuft gesucht werden.
– Recherchieren Sie, was Sie brauchen um sich für den neuen Beruf zu qualifizieren und wenn es einer Umschulung bedarf, wo Sie diese absolvieren könnten.
Bei Umschulungen sind Sie leider auch auf den guten Willen Ihres Sachbearbeiters bei der AA angewiesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht ernst genommen werden, dann sollten Sie sich für das nächste Gespräch veränderte Bedingungen schaffen.
Es gibt Menschen, die auf eine direkte Konfrontation hin ihr Verhalten ändern („Ich habe das Gefühl, dass Sie mich nicht mit meinem Anliegen ernst nehmen, obwohl ich Ihre Unterstützung brauche.“). Es kann dabei aber auch zu einer Verhärtung der Fronten kommen. Hier ist Ihre Menschenkenntnis gefragt.
Wir vermuten, dass es für Sie vorteilhaft ist, wenn Sie bei den nächsten Besuchen eine Begleitperson mitnehmen. Sie entkommen so der 1:1-Situation und Ihre Begleitung wird höchstwahrscheinlich als soziale Kontrolle wahrgenommen. Wenden Sie sich an eine Sozialberatungsstelle für Jugendliche oder Jugendberatungsstelle wie zum Beispiel von der Caritas. Dort treffen Sie auf meist sehr erfahrene Sozialarbeiter, die Ihnen kompetent Hilfestellungen anbieten können. Sollten Sie in einer Gewerkschaft (gewesen) sein, dann ist auch das eine gute Anlaufstelle. Natürlich können Sie auch jemanden aus Ihrem Familien- und Bekanntenkreis um Begleitung bitten. Achten Sie darauf, dass er oder sie gleich oder älter als der Berater ist und im Idealfall ein resolutes Auftreten hat.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Lassen Sie sich nicht entmutigen und setzen Sie sich entschlossen für Ihren weiteren Berufsweg ein! Wenn Sie die Zeit finden, dann schreiben Sie uns bitte nochmals zu der weiteren Entwicklung…
Hallo,
ich bin 39 Jahre alt, gelernte Industriekauffrau, kann diesen Beruf aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Auch mein Versuch alternativ als Quereinsteigerin in der Altenpflege tätig zu werden scheiterte, da ich auch diesen Beruf aufgrund von körperlichen Beschwerden nicht weiter ausüben kann.
Daher beantragte ich zunächst einer beruflichen Reha-Maßnahme (LTA) bei der deutschen Rentenversicherung. Diese lehnte meinen Antag ab, da ich keine 15 Arbeitsjahre nachweisen konnte/kann und verwies mich an die Agentur für Arbeit. Über diese nahm ich dann bis zum 24.11.2020 an einem beruflichen Training teil. Das Ergebnis ist, das die Tätigkeit als Logopädin für mich sehr gut geeignet ist. Leider tut sich das Arbeitsamt nun sehr schwer damit mir diese Umschulung zu finanzieren, da an keiner Schule in meiner Umgebung die Ausbildung (Maßnahme) beim AA anerkannt ist. Mein Berater sagt, dass das AA mir daher keinen Bildungsgutschein bewilligen kann und bezieht sich auf den §81 SGB III.
Nun meine Frage:
Hat das Arbeitsamt keine anderen Fördermittel (-töpfe) / möglichkeiten neben dem Bildungsgutschein?
Außerdem erzählte mir meine favorisierte Fachhochschule, das es noch die Möglichkeit der „Einzelmaßnahmenförderung“ gibt. Ich konnte hierzu aber im Internet noch nichts konkretes finden. Hab Sie dazu Informationen.
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, das ich die Umschulung vom Amt fianziert bekomme.
Ich hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen und bedanken mich schon mal im Voraus für Ihre Bemühungen.
Gruß
Claudia
Hallo Claudia,
danke für Ihre Anfrage.
Der Bildungsgutschein ist die Finanzierungsform für berufliche Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen. Ich gehe davon aus, dass Sie an der Fachhochschule ein Präsenzstudium anstreben. Ein Studium kann nicht über den Bildungsgutschein finanziert werden. Neben Bafög ist auch keine andere Förderung für ein Studium vorgesehen. Denkbar wäre eine Studienkredit, den Sie jedoch selbst in Gänze wieder zurückbezahlen müssen.
Von einer „Einzelmaßnahmenförderung“ im Rahmen einer akademischen Ausbildung haben wir (leider) noch nie etwas gehört. Denkbar wäre, dass Sie (wenn es sich irgendwie mit Ihren sonstigen Verpflichtungen vereinbaren lässt) die Ausbildung an einer entfernt liegenden Stätte absolvieren und eine Auswärtsunterbringung beantragen.
Interessanterweise gibt es doch eine Form, wie zumindest die Kosten des Studiums (nicht aber Ihren Lebensunterhalt) finanziert bekommen Können, denn für ein Fernstudium (zB Logopädie an der IUBH) könnte ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Das bedingt aber, dass Sie eine Arbeit haben um Ihren Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren.
Leider haben wir keine anderen Informationen als diese… wir wünschen Ihnen, dass sich dennoch ein Weg findet! Alles Gute und viel Erfolg!
Guten Tag, ich bin fast fertig mit meiner Umschulung und befinde mich jetzt in der Bewerbungsphase. Hierzu wüsste ich gerne, ob man auch als Umschüler zu Vorstellungsgesprächen nach § 629 BGB freigestellt werden kann. Da mein Vertrag ausläuft und ich nicht übernommen werde. Sicher ist dies nicht der Optimalfall, leider kann ich aber nicht jeden Termin in meiner Freizeit abdecken. Danke für die Antwort im voraus.
Hallo Nikitta,
danke für Ihre Nachricht.
Ein klares Ja. Wenn der Umschulungsbetrieb Ihnen gesagt hat, dass Sie nicht übernommen werden, dann können Sie sich auf § 629 BGB beziehen und (bezahlte) Freistellung verlangen.
Herzlichen Glückwunsch zu schon bald bestandenen Umschulung! Alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg, insbesondere für die Bewerbungsphase!
Hallo ratgeber- umschulungsteam,
Ich bin gerade auf Ihre Seite gestoßen und hoffe das zu folgendem Sachverhalt einen Rat geben können. Ich unterstütze einen Flüchtling, der nach psychologischen Gutachten im letzten Jahr erfolgreich eine EQ- Maßnahme zum Frisör begonnen hat. Nach diesem Jahr war es das Ziel, dass die EQ- Maßnahme als eine betriebliche Einzelumschulung durch einen BGS weitergeführt werden kann. Nun schreibt der Arbeitsvermittler:
„Sollte eine eine volle Umschulungsvergütung gezahlt werden kann eine Förderung erfolgen“
Nach meinen Recherchen wird die Umschulungsvergütung durch den BGS finanziert und der Betrieb beteilig sich mit einem symbolischen Betrag zwischen 100€- 450€. (die Bescheinigung über Arbeitgeber – Träger Leistung wurde bei der Agentur eingereicht) Wie ist diese Aussage zu bewerten? Heißt das, dass der Salon die gesamte Umschulungsvergütung tragen soll und sich die Arbeitsagentur mit dem BGS nur an den Kosten beteiligt die darüber entstehen? Da sich der Salon aufgrund der Aktuellen wirtschaftlichen Lage keine weitere
Umschulungsvergütung leisten kann würde dies zunächst das Ende für eine mögliche betriebliche Einzelumschulung bedeuten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!!!
Hallo Jan,
danke für Ihre Anfrage.
Ja, wir verstehen die Aussage des Arbeitsmittlers dahingehend, dass der Salon den Maximalbetrag zahlen müsste, damit der Antragsteller darüberhinaus gefördert werden würde. Für den Frisörberuf besteht eine eher geringe Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und somit aus der Perspektive des Jobcenters auch ein geringerer Förderungsbedarf. Das sollte den Antragsteller aber nicht davon abhalten, nochmal konkret nachzufragen und die Situation bei der Gelegenheit zu schildern. Die meisten Schreiben des Jobcenters sind standardisierte Formulare, der Einzelfall wird nicht immer ausreichend berücksichtigt.
Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg.
Hallo,
heiße Markus, bin 34 Jahre und weiß nicht mehr weiter.
Beziehe noch das ALG 1 aber nur noch für paar Monate.
Finde in meinem erlernten Beruf leider keine Stelle mehr, da in der Branche
die Aufträge zurückgegangen sind und Corona den Rest gegeben hat.
Hatte mich schon in einigen anderen Sparten beworben als Quereinsteiger – war dann kurze Zeit in Betrieben beschäftigt, aber man gab mir nie die Zeit zur Einarbeitung bzw. war alles anders als es im Gespräch ausgemacht war. Bin wieder enttäuscht worden, da es anscheinend immer an sogenannten „kleinen Dingen“ scheitert.
Auch am Telefon bekomme ich leider nie Auskunft an was es genau gelegen hat.
Denke auch über eine Umschulung nach – weiß aber nicht wie ich das anstellen soll, da die Arbeitsagentur wegen Corona den kompletten Parteiverkehr immer noch eingestellt hat.
Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben.
Hallo Markus,
leider können wir Ihnen keinen „Insider“Tipp geben. Sie teilen den Frust mit vielen anderen Kunden der Arbeitsagentur, die gerade leider gleiches durchmachen. Bringen Sie in Erfahrung, ob die für Sie zuständige Zweigstelle der Arbeitsagentur telefonische Beratungstermine zur Beantragung einer Umschulung anbietet.
Leider bekommen Arbeitnehmer selten ehrliches Feedback von ehemaligen Arbeitgebern. Dies hängt meist damit zusammen, dass der Arbeitgeber fürchtet, sich mit dem Grund für die Kündigung angreifbar zu machen (zB Klage vor dem Arbeitsgericht). Wir können Ihnen nur ans Herz legen, dass Sie für sich versuchen herauszufinden, was passiert ist, um daran zu wachsen und es für die Zukunft zu vermeiden. Vielleicht haben Sie in Ihrem Bekanntenkreis eine Person, die sich mit Personalangelegenheiten auskennt oder jemanden mit langer Berufs- und Führungserfahrung, der Ihnen ein Feedback geben kann.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg!
Hallo guten morgen
Mein Name ist Mehrzad und ich lebe im Iran. Im 2016 schloss ich mein universität mit einem Bachelor in Grafik ab. Ich bin derzeit ein Schullehrer mit 6 Jahren Erfahrung. Ich habe Lebenslauf, Motivationsschreiben , Bachelor-Abschluss , Bescheid für Trainer und Arbeitszeugniss. Ich möchte mich für den Umschulung-Kurs anmelden und nach Deutschland auswandern. Ich bin 32 Jahre alt Und sehr hohe Erfahrung im Bereich Hardware, Software und Teppichdesign. Grafikdesign.
Bitte beraten Sie mich, wie Sie einen Auftragnehmer und einen Vertrag finden.
Mit Freundlichen Grüßen / Respekt
Mehrzad Adloo
Hallo Mehrzad,
wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben (außer Sie sind deutscher Staatsbürger), dann können Sie keine Umschulung in Deutschland machen. Sie müssten erst in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, um entsprechend gefördert werden zu können. Da wir keine Expertise in den Bereichen Migration und Aufenthaltsrecht haben, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Guten Abend
Ich bin Jakeline 22 Jahre alt habe eine abgeschlossene Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin. Ich habe zur Zeit noch Arbeit bin aber seit November krankgeschrieben da ich ein Tennisarm und ein Kapaltunelsimdrom habe und bekomme Krankengeld. Ich möchte gerne eine umschuldung machen da ich mein Beruf nicht weiter ausführen kann.
Meine Frage:
– Was muss ich tun ?
– Bekomme ich die bezahlt?
Hallo.
habe letztens einen Bandscheibenvorfall erlitten, war länger Krank und habe nun keine Chance mehr meinen erlernten Beruf Maurer weiter zu machen.
Ich bin momentan als Produktions helfer in einem Metall verarbeitenden Betrieb tätig, und habe eine Festanstellung.
Leider setzt mir der Schicht Betrieb und die Belastungen in meinem jetzigen Job sehr zu.
Ich würde deshalb gerne eine Umschulung/Weiterbildung zum Bautechniker oder Bauzeichner machen..
Man sagte mir bereits das meine vorerkrankung nicht genug Grund wäre das die RV für die Weiterbilfungsmaßname infrage kommt..
Was kann ich tun?
Wieso bezieht sich meine Erkrankung nicht auf meinen erlernten Beruf, sondern auf den den ich gerade ausüben.?
Wenn eine Umschulung genehmigt werden würde, würde man dann schnellstmöglich damit anfangen?
Hallo Frank,
danke für Ihre Nachfrage.
Leider können wir keine Einzelfälle verlässlich beurteilen, da letztlich auch Kriterien berücksichtigt werden können, die uns unbekannt sind. Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt können wir folgendes anmerken:
1. Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die Ihnen die Berufsausübung unmöglich macht, ist zunächst einmal nicht relevant, ob es sich um Ihren erlernten Beruf handelt oder nicht. Es muss Ihre jetzige Arbeit betroffen sein. Wenn Ihre Tätigkeit als Produktionshelfer durch den Bandscheibenvorfall nicht beeinträchtigt ist, dann spricht dies gegen eine Umschulung aus diesem Grund. Aus der Sicht der Arbeitsagentur ist nur wichtig, dass Sie in der Lage sind, eigenständig Ihre Lebensgrundlage zu erwirtschaften und über Ihre aktuelle Tätigkeit zeigen Sie, dass dies wohl möglich ist.
2. Wenn Sie in Ihrem derzeitigen Beruf gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen erleiden, die einen Krankheitswert haben, dann sollten Sie mit Ihrem Hausarzt reden und sehen ob er / sie Ihnen helfen kann. An entsprechenden Attesten werden Sie nicht vorbei kommen.
3. Wenn Sie eine Umschulung genehmigt bekommen, dann ist der ausgestellte Bildungsgutschein nur 3 Monate gültig. Insofern würde Ihre Umschulung rasch beginnen….
4. Wenn Sie keine Umschulung bewilligt bekommen, dann sollten Sie über eine berufsbegleitende Umschulung in Eigenregie nachdenken. Es ist möglich eine Ausbildung in Bauzeichnen mit CAD auch im Fernstudium neben der Arbeit zu absolvieren. Die Kursgebühren könnten Sie über einen Bildungsgutschein / Bildungscheck des Arbeitsamts finanzieren lassen. Der Aufbau der Weiterbildung orientiert sich an den Bedürfnissen von Arbeitnehmern. Mehr Informationen können Sie sich hier kostenlos und unverbindlich zu schicken lassen:
– Am ILS berufsbegleitend Bauzeichnen mit CAD lernen
– Weiterbildung bei der SGD: Bauzeichnen mit CAD
Wir drücken Ihnen die Daumen für eine Umschulung und hoffen, dass Sie im Fall einer Ablehnung Ihrem Berufswunsch dennoch über einen Fernkurs eine Chance geben! Alles Gute und viel Erfolg!
Hallo,
mein Name ist Denis und ich bin 22 Jahre alt.
Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung zum Piloten beendet. Leider ist es momentan nicht einfach einen Job zu finden (aufgrund des Corona-Virus).
Nach dem Abitur habe ich direkt mit der Ausbildung angefangen, d.h. ich habe keine Berufserfahrungen (nur Minijob).
Ich habe zurzeit 70 000€ Schulden, da die Ausbildung komplett selbst finanziert werden musste, d.h. ich kann mir kaum noch etwas leisten. Zurzeit beziehe ich ALGII.
Da es im Pilotenmarkt im Moment sehr schlecht aussieht, möchte ich gerne eine Weiterbildung zum Fluglehrer machen.
Gibt es eine Chance auf einen Bildungsgutschein?
Liebe Grüße,
Denis
Hallo Denis,
danke für Ihre Anfrage.
Wir halten es leider für sehr unwahrscheinlich, dass die Arbeitsagentur einen Berufsanfänger die Umschulung zum Fluglehrer finanzieren wird. Einerseits fehlt Ihnen die mehrjährige Berufserfahrung, die in jedem Beruf erwartet wird, um andere als Lehrer ausbilden zu dürfen.
Andererseits vermuten wir stark, dass die Nachfrage nach Fluglehrern aktuell leider auch sehr gering sein wird und in der Tendenz möchte die Agentur für Arbeit Ihnen ja Sie in einen Beruf vermitteln, der Ihnen lang- und mittelfristig eine Einkommensperspektive bietet.
Ihre berufliche Situation ist für Sie sicherlich belastend und die Prognosen für die wirtschaftliche Situation der Flugwirtschaft bis Ende 2021 eher mau. Sie könnten sich Strategien überlegen, eine finanzierte Umschulung mit Dauer von einem Jahr in einem (wirtschaftlichen, technischen oder ganz anderen) Bereich zu absolvieren, so dass Sie einerseits das Gefühl haben, etwas für Sie sinnvolles zu tun und sich ggf. ein zweites Standbein aufzubauen (auch wenn Sie es vermutlich ab 2022 nicht mehr benötigen werden, wobei berufserfahrene Piloten auch eine andere Aussichten haben werden, als Berufsanfänger).
Die Umschulung zum Fluggerätemechaniker gilt als sehr anspruchsvoll und dauert auch minimum 2 Jahre, aber in diesem Bereich ist die Nachfrage wohl auch aktuell noch vorhanden. Nicht ganz an was Sie vermutlich gedacht haben, aber sicherlich eine interessante Ergänzung zu Ihrer bisherigen beruflichen Qualifikation.
Wir drücken Ihnen die Daumen bei der Entscheidungsfindung und wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Guten Tag
meine name tommy und ich möchte gerne machen weiterbildung als lokführer
ich habe eine abgeschlossene ausbildung gemacht war aber notfall ausbildung weil keine abschluss
habe diese ausbildung abgeschlossen fachlagerist und jetzt möchten machen weiterbildung lokführer aber jobecenter sagen nein du muust machen fachlagerist aber diese arfbeit machen keine spass und ich wünsche mir gerne machen lokführer jetzt sagen meine berater ich muss es begründen warum wir geben dir diese weiterbildung weil kosten viel geld diese weiterbildung und die wollen nicht zahlen
ich wollte sie bitten können sie mir eine gute satz auf deutsch schreiben wegen lokführer damit ich diese sende meine berater und ich vielleiht haben glück und überzeugen diese mann .
das sie bitte eine text schreiben damit ich überzeugen meine berater und die mir geben diese weiterbildung
liebe grusse
tommy
Guten Tag,
mein Name ist Jasmin ich bin 28 Jahre alt, ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanke eine Umschulung in dem Bereich Büromanagement zu absolvieren.
Habe 2010 meine Ausbildung zur Friseurin gemacht seitdem aber nicht mehr als Friseurin gearbeitet, da ich mir in meiner Ausbildung so gut wie alles selbst beigebracht habe, oder in der Schule lernte.
Habe mich jetzt auch eigenständig bei einem Umschulungszentrum gemeldet und ein Eignungstest erfolgreich bestanden, wo dann auch festgestellt wurde das Industriekauffrau besser passt, da ich mich danach eh weiter bilden wollte bzw. weiter bilde.
Meine Frage bin jetzt noch angestellt bis zum 31.12.2020, weiß aber das ich keinen weiteren Vertrag bekomme, da ich sonst einen unbefristeten bekommen müsste und das aber so gut wie nie gemacht wird. Und es für mich auch keinen Sinn macht in dieser Firma zu bleiben, da es einfach nur noch schlimm ist mit ausnutzen, Mobbing etc.
Die Umschulung würde auch schon am 03.08.2020 anfangen, warte allerdings noch auf den Anruf einer AfA Beraters.
Denken sie ich habe die Chance eine Umschulung zu bekommen?
Guten Tag,
momentan bin ich auf der Suche nach einigen Antworten. =)
Ich bin 30, Ergotherapeutin und arbeite momentan mit suchtmittelabhängigen Frauen* in der beruflichen Teilhabe.
In den letzten Monaten habe ich immer mehr den Wunsch mich beruflich zu verändern.
Mein Job bringt viele Belastungen und viel Energieaufwand mit sich.
Zugleich habe ich eine chronische Krankheit, die alle meine Lebensbereiche von Zeit zu Zeit einschränkt. Das bleibt meinem Team nicht verborgen und ist für uns alle eine angespannte Situation. Diese Situationen haben unter anderem dann zu anderen Verhärtungen im Team geführt.
Nun habe ich gekündigt ohne recht zu wissen, was nun auf mich zukommt.
Ich habe eine dringende Empfehlung meiner Hausärztin meinen Job zu wechseln.
Irgendwie führen mich meine Krankheit und auch meine Schwierigkeiten in meinem Beruf auf den Weg des Umdenkens und somit möchte ich gerne einen Überblick bekommen, was denn überhaupt möglich ist.
Umschulungen werden nur genehmigt mit trifitgen Gesundheitsgrund richtig?
Ich möchte gerne Praktika machen um zu sehen, in welchen Bereich ich mich sehe.
Ich möchte gerne einen Job machen, der sich nicht nur um die Schwierigkeiten im Leben von anderen bewegt, für die ich dann Lösungen finde.
Leider bin ich auch noch nicht so richtig gut formuliert und kann mein Ziel noch nicht richtig nennen. Deswegen wohl auch die Nachricht an Sie.
Kennen Sie eine Möglichkeit herauszufinden, welcher Job ganz gut passen könnte?
Ich danke schon einmal für Ihre Zeit und hoffe auf baldige Antwort.
Mit den besten Grüßen,
Franziska
Hallo Franziska,
danke für Ihre Nachricht. Einige Anmerkungen:
1. Wenn Ihre Hausärztin nahelegt, dass Sie einen Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen machen sollten, dann ist das schon mal ein hilfreiches Argument.
2. Sie müssen sich unmittelbar arbeitslos melden. Da Sie selbst gekündigt haben, droht Ihnen eine Sperre bei den ALG1-Leistungen. Es wird in der Regel nachgefragt, warum Sie gekündigt haben. „Mobbing wegen körperlich bedingter Einschränkung, die sich zulasten des Teams ausgewirkt haben“ könnte ein Grund sein, dass von der Sperrfrist abgesehen wird.
2. Sobald Sie ALG1 beziehen, wird es kompliziert mit einem offiziellen Praktikum. Dazu dieser Artikel: Arbeitslos und Praktikum: Erlaubt, und wie lange? Nach Möglichkeit, sollten Sie sich ein Praktikum gleich für den Anfang der Arbeitslosigkeit suchen oder Urlaubstage nutzen, wenn Sie ausreichend haben.
3. Mit der Umschulung sollten Sie nicht zu lange warten, da der ALG1-Anspruch nach 12 Monaten endet und Teile der Umschulung mit Leistungen nach Hartz4 bestritten werden müssten.
4. Die passende Umschulung zu finden ist sicherlich die größte Herausforderung für viele. Schmökern Sie in dieser Liste: Welche Umschulungen gibt es? Bei der Arbeitsagentur gibt es auch sogenannte Berufswahltests: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/welche-berufe-passen
Machen Sie sich eine Liste, welche Kriterien der neue Beruf in jedem Fall erfüllen sollte oder was ausgeschlossen sein muss.
5. Nicht jeder Berufswechsel ist mit einer Umschulung möglich, teilweise kommt nur eine zweite Ausbildung in Betracht, manchmal reicht auch eine Weiterbildung aus. Hier ist ein Artikel zu Umschulungen, bei denen Umschulungen bereitwillig gefördert werden: Mangelberufe 2020 Das heißt nicht, dass andere Umschulungen nicht gefördert werden, aber in diesen Berufen sind die Chancen besonders hoch.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Hallo,
Mein Name ist Sandra, bin alleinstehend, bin 47 und mache eine Umschulung. Ich beziehe ALG1 und bestreite meinen Lebensunterhalt alleine. Mir bleiben im Monat 60 € zum Leben. Ich bezahle meine Miete, strom und Gas für die Heizung, 1 Handyvertrag von 30 €, ein Internetanschluss 30 €. Mehr Ausgaben habe ich nicht. Aber 60 € im Monat ist nicht lebenswert. Was und wie kann ich etwas ändern? Außer dem berümten Spruch „suchen sie sich eine billigere Wohnung“ ( Umzug kostet auch Geld)…
Bitte fals irgendjemand eine Idee hat die man auch umsetzen kann schreiben Sie es mir. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar !!!!!
Hallo Sandra,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Da Sie Ihre Miete erwähnen: Haben Sie bereits das Wohngeld beantragt? Es wird nicht von der Arbeitsagentur geleistet, sondern von Ihrer Stadt oder Kommune. Erkundigen Sie sich im Rathaus oder Bezirksamt.
Zusätzlich zum ALG1 kann auch noch ALG2 beantragt werden. Für diese Aufstockung müssen Sie sich an das Jobcenter wenden. Ihre Schilderung klingt danach, dass dieser Anspruch besteht.
Hier ist ein Artikel zum Thema Dazuverdienen während der Umschulung
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Hallo, ich habe abgeschlossenes Studium und bin seit 7 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt. Nun möchte ich eine Ausbildung als Sozialpädagogische Assistentin machen. Werde ich ALG 1 weiter kriegen, oder wird es nach Anfang der Ausbildung nicht mehr bezahlt? Ich werde bis zu Anfang der Ausbildung weiter arbeiten.
Danke!
Hallo Yulia,
leider ist mir der Sachverhalt nicht ganz klar.
Sie werden eine Umschulung mit ALG1 in der Regel nur finanziert bekommen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Arbeitsagentur möchte natürlich nicht fördern, dass Sie kündigen um eine Umschulung zu machen.
Wenn Sie Ihre Stelle verlieren werden, dann vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur. Um eine Enttäuschung zu verhindern, gehen Sie bitte nicht unvorbereitet in das Gespräch: Für das Arbeitsamt ist es zunächst billiger, wenn Sie nur eine Weiterbildung machen oder in Ihrer bisherigen Branche nach einem neuen Job suchen. Überlegen Sie sich in Ruhe zuhause welche Gründe für eine Umschulung sprechen und argumentieren Sie dann. Gründe, die relevant sind, finden Sie hier:
9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Liebes Team,
seit vielen Jahren arbeite ich als Erzieherin. Ich bin 53 Jahre alt und möchte mich gerne beruflich neu orientieren. Durch eine gesundheitliche Einschränkung, ist es in meinem Berufsfeld für mich schwierig, den Alltag gut zu bewältigen. Ich interessiere mich für den Beruf der Logopädin ( 3 Jahre Ausbildungszeit).
Die Rentenkasse übernimmt nur Ausbildungen/Umschulungen über 2 Jahre. Gibt es eine Möglichkeit,
über das Arbeitsamt eine 3-jährige Ausbildung/Umschulung finanziert zu bekommen?
Hallo Frau Noak,
danke für Ihre Nachricht.
Wenn die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre vorliegen, finanziert die Arbeitsagentur auch nur 2 Jahre. Ziel ist schließlich, dass Sie möglichst schnell in Ihrem neuen Beruf Fuss fassen können. Gleiches gilt für die Rentenversicherung, in dem Punkt gibt es keinen Unterschied.
Alles Gute für Sie!
Hallo, ich heiße Sara, gerade absolviere ich eine Umschulung als Sozialpädagogische Assistentin und dieses Jahr werde ich fertig. Ich möchte gerne weiter Erzieherin machen, weil von das Gehalt kann man leider nicht leben. Maine frage ist: Wo bekomme ich weiter Unterstützung? soll ich wieder bei Arbeitsamt eine Förderung beitragen? Was für Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank!
Hallo Sara,
in der Regel reicht der Abschluss der Umschulung nicht aus, sondern meist wird auch Arbeitserfahrung als Sozialpädagogischer Assistent verlangt bevor Sie sich weiter zum Erzieher umschulen lassen können. Für eine Förderung wäre wohl das Jobcenter zuständig, außer Sie haben weiter Anspruch auf ALG1-Leistungen, was nach einer abgeschlossenen Umschulung normalerweise nur weitere drei Monate sein können…
Da es sich letztlich um Entscheidungen im Einzelfall handelt, sollten Sie sich direkt an die Arbeitsagentur wenden.
Viel Erfolg!
Hallo, ich bin Susanne 45 und ich überlege eine Umschulung/Ausbildung im Zeitraum von 2 Jahren zu machen, die auch vom Arbeitsamt übernommen würde und mit Weiterzahlung des ALG 1 entlohnt würde.Meine Frage ist:Was ist, wenn ich in dem Zeitraum Abbrechen muss, kann es Konsequenzen wir mich haben?VG Susi
Hallo Susanne,
das Thema Abbruch einer Maßnahme treibt viele um und wir haben hierzu ausführliche Artikel, zB. Welche finanziellen Konsequenzen hat der Abbruch einer Umschulung?
Hallo,
ich hätte auch eine Frage.
Zur Zeit absolviere ich eine Umschulung im medizinischen Bereich.
Dank der Ausnahmesituation von Corona war mein Arbeitgeber im April so großzügig und hat allen Mitarbeitern freiwillig einen Steuerfreien Coronabonus ausgezahlt (für unser Engagement trotz gesundheitliches Risiko).
Nun meine Frage: Da es die 400 Euro, die ich zusätzlich zu ALG1 bekommen darf übersteigt, zieht mir die Arbeitsagentur diesen Bonus für den ich meine Gesundheit aufs Spiel gesetzt habe, wohl wieder ab.
Ich bin so entäuscht, da sie auch schon vorher mein Weihnachtsgeld abgezogen haben.
Hallo Ulla,
Danke für Ihre Nachricht. Ihre Enttäuschung ist nach Ihrem Einsatz für die Allgemeinheit gut nachvollziehbar.
Wir meinen, dass ein Corona-Bonus eigentlich anders gewertet werden müsste, als ein Weihnachtsgeld und einen absoluten Ausnahmecharekter hat. Wir teilen jedoch Ihre Vermutung, dass die Arbeitsagentur es einheitlich behandeln wird.
Im Umgang mit der Arbeitsagentur kann ich Ihnen nur einen Tipp ans Herz legen: Widersprechen Sie. Das ist letztlich die einzige Möglichkeit, wie Sie dieser Entscheidung etwas entgegensetzten können. Erklären Sie, dass der Bonus nur ausgezahlt wurde, weil Sie trotz Risiken weitergearbeitet haben und dass der Bonus nicht als Gehalt zu behandeln ist.
Wir drücken Ihnen die Daumen!
Hallo,
ich bin jetzt 57 Jahre und werde zum 31.12.2020 gekündigt.
Da ich meinen erlernten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann,trage ich mich mit dem
Gedanken eine Umschulung anzugehen.
Vieleicht können Sie mir Tips dazu geben.
Kann man sich jetzt schon beim Arbeitsamt erkundigen?
Hallo Karl,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, auch als Arbeitnehmer bzw. als Arbeitssuchender ist das Arbeitsamt für Sie zuständig. Es ist sehr empfehlenswert, sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit mit Ihrem Umschulungswunsch zu wenden. Um zu verhindern, dass man Ihnen Stellen zur Bewerbung vorschlägt, sollten Sie ein ärztliches Attest über Ihre gesundheitlichen Einschränkungen besorgen. Je nachdem wie das Attest ausfällt, könnte es auch sein, dass Sie an die Rentenversicherung verwiesen werden. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Informieren Sie sich zunächst welcher Umschulungsberuf zu Ihnen passen könnten (Hier finden Sie eine große Übersicht.) und überlegen Sie sich für das Beratungsgespräch bei der AfA auch Argumente, für Nachfragen wie: Warum kommt der Umschulungsberuf der gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegen?
Lassen Sie insbesondere nicht locker, wenn Ihr Alter thematisiert werden sollte. Die gesetzliche Regelung sieht keine Altersbegrenzung vor und oftmals sind es das eigene Verständnis eines Kundenberater / Fall Manager des Arbeitsamts, das Schwierigkeiten machen könnte.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Guten Tag,
Ich bin 45 Jahre alt und habe keine abgeschlossene Ausbildung.
Ich möchte den Beruf Zerspanungsmechaniker lernen und war letztes Jahr (2019) bei dem Berufstest und später bei der Berufspsychologin.
Raus gekommen ist, dass ich einen Metallberuf als Werkzeugmechaniker erlernen darf (Stand Oktober 2019). Ich und mein Berater haben uns dann so geeinigt, dass wenn ich zur der Zeit einen Festvertrag bekomme (war beschäftigt bei einer Metall Firma), die Umschulung vom Tisch ist. Aber bin dann arbeitslos geworden. Zunächst habe ich zur Überbrückung bis zum Beginn der Umschulung einen Job gefunden, und bin dann doch schon zu Ende Februar wieder arbeitslos geworden.
Auf die vielen Bewerbungen habe ich nur Absagen bekommen und warte jetzt auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur.
Meine Frage :
Wann fangen die Schulen an für die Älteren wie für mich an? April oder Mai 2020 ?
Bekomme ich die Umschulung noch finanziert?
Gelten 2020 andere, neue Gesetze?
Hallo Sebastian,
danke für Ihre Anfrage.
Was wir Ihnen sicher beantworten können ist, dass es zwischen Oktober 2019 und Frühjahr 2020 keine Gesetzesänderung zur Bewilligung von Umschulungen gab. Es gelten weiterhin dieselben Förderungsvoraussetzungen. Aus der Beschreibung Ihrer beruflichen Situation sehen wir ebenfalls keine Veränderung, die gegen eine Finanzierung sprechen. Im Gegenteil: Ihre Arbeitssuche scheint sich immer schwieriger zu gestalten, da Sie nur Ablehnungen erhalten haben. Die Chancen der Finanzierung stehen für Sie somit unverändert gut.
Wann die Schule beginnt, ob es Termine für Späteinsteiger gibt oder welche Ausnahmen Ihnen einen zügigen Beginn ermöglichen können, können Sie nur mir Ihrem Berater klären. Jede Schule, jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen.
Wir sind in Ihrem Fall sehr optimistisch und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung!