ArbeitserzieherInnen helfen, Menschen in die Arbeitswelt zu (re)integrieren. Sie entwickeln und bieten dazu entsprechende arbeitstherapeutische Maßnahmen an, mit denen sie gleichermaßen Menschen mit oder ohne Behinderung unterstützen können. Sie fördern die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten und zeigen den Menschen Wege in ein erfülltes Berufsleben auf. Oft können sie dabei auch Erfahrungen aus ihrem früheren Berufsleben einbringen.
ArbeitserzieherInnen bieten sich ein breites Einsatzspektrum. Ihre Arbeit verwirklichen sie meist in Einrichtungen für Resozialisierung und Rehabilitation verschiedener Fachgebiete. Im Sozial- und Gesundheitswesen können dies Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder soziale Beratungsstätten sein, im medizinischen Bereich in psychiatrischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen. Sie wirken unterstützend im Justizvollzug, im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung oder der Erwachsenenbildung. Auch bei der Jugend- und Suchthilfe sind ArbeitserzieherInnen beschäftigt.
Zukunftsaussichten
Der Bedarf an Fachkräften in sozialen Berufen wird in Zukunft immer weiter ansteigen, sodass sich auch für ArbeitserzieherInnen gute Aussichten bieten. Da arbeitstherapeutische Maßnahmen in vielen Bereichen benötigt werden, können sie überall dort Arbeit finden, wo Menschen sich an der Schnittstelle zum Arbeitsmarkt befinden. Viele Jugendliche und Erwachsenen wissen nicht, wie sie ihre Interessen am besten mit einem geeigneten Beruf in Einklang bringen können. Gleichzeitig steigen psychische Erkrankungen in der Gesellschaft an, sodass sich auch hier ein besonderer Bedarf an kompetenter Hilfe und Förderung ergibt. ArbeitserzieherInnen können diesen Menschen helfen, ihre Fähigkeiten zu entdecken und Perspektiven aufzuzeigen.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Die Dauer der Ausbildung zum Arbeitserzieher liegt bei zwei bzw. drei Jahren, wenn die Umschulung berufsbegleitend erfolgt. Danach folgt ein Praktikums- oder Berufsanerkennungsjahr, das innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Ausbildung beendet werden muss. Die Schule muss mindestens mit einem Hauptschulabschluss beendet worden sein.
Es handelt sich um einen Weiterbildungsberuf. Das bedeutet, dass eine Ausbildung nicht direkt nach der Schule begonnen werden kann, sondern eine mindestens zweijährige Ausbildung bereits abgeschlossen worden sein muss. Liegt nur ein Hauptschulabschluss vor, muss zudem eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Erforderliche Fähigkeiten sind Durchhaltevermögen, Verantwortungsbewusstsein, psychische Belastbarkeit und Stabilität, Kommunikationsfähigkeit, Selbstkontrolle sowie Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen.
Inhaltlich besteht die Ausbildung aus theoretischen und praktischen Elementen. Vermittelt werden neben arbeitserzieherischen und -therapeutischen Maßnahmen ebenso didaktisches Wissen und der Umgang mit verschiedenen Fertigungstechniken. So kann der Umgang mit Metall, Holz und bildnerisches Gestalten erlernt werden. Darüber hinaus werden Kenntnisse aus angrenzenden Wissenschaften wie der Pädagogik und Soziologie, Psychologie und Psychopathologie sowie der Rechts- und Berufskunde vermittelt. Im praktischen Teil der Ausbildung erfolgt eine Anwendung der Kenntnisse in angegliederten Einrichtungen, die auch später Einsatzort von ArbeitserzieherInnen sein können.
Die Ausbildung richtet sich an Menschen mit Berufsausbildung, die sich in ihrem sozialen Beruf weiterentwickeln möchten oder in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können oder wollen. Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss, die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre umfasst hat. Alternativ genügt ein Hauptschulabschluss, sofern zusätzlich eine zweijährige Berufsausbildung und eine ebenso lange berufliche Tätigkeit vorliegen.
Fördermaßnahmen
Die Kosten der Ausbildung schwanken je nach Bildungsträger. Staatliche Fachschulen verlangen i. d. R. keine Lehrgangsgebühren. Bei privaten Weiterbildungsträgern hingegen fallen meist Kosten von ca. 5000 Euro an; die genaue Zahl teilen die Bildungsträger mit. Darüber hinaus entstehen an allen Schulen meist weitere Gebühren für Anmeldung, Prüfungen oder Eignungstests sowie für Lehrmaterialien an. An einigen Bildungseinrichtungen erhält man für die Tätigkeit im praktischen Teil der Ausbildung eine Vergütung.
Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung kann nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen z. B. durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfolgen. Darüber hinaus kann die zuständige Agentur für Arbeit über die Bewährung einer Lehrgangsförderung beraten. Weitere Möglichkeiten bieten auch Beihilfen aus dem Bundesversorgungsgesetz, aus der Sozialversicherung oder ein Bildungskredit.
Anbieter der Umschulung
Die Umschulung kann ausschließlich an einer entsprechenden Fachhochschule erfolgen. Meist sind die Berufsfachschulen Teil eines Ausbildungsinstituts für soziale Berufe oder medizinischer Akademien. Die großen sozialen Dienste, z. B. Caritas, Diakonie oder das DRK bieten ebenfalls Ausbildungen zum Arbeitserzieher/zur Arbeitserzieherin an. Informationen gibt es auch beim Berufsverband der ArbeitserzieherInnen.
Alternative Umschulungen als Fernstudium
Eine Alternative zur Ausbildung kann eine berufsverwandte Weiterbildung in Form eines (Fern-)Studiums im sozialen Bereich sein. Mögliche Abschlüsse sind dabei Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge/in, Heilpädagoge/in oder Psychologe/in.
Weiterhin kommt ein Studium für Soziale Arbeit, Ergotherapie, Erziehungswissenschaft oder im Lehramt an Sonderschulen/an Förderschulen in Betracht. Ebenso besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Ausbildung ein Studium zu beginnen.
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Andere Alternativen, um Arbeitserzieher/-in zu werden
Berufsbegleitende Ausbildung
Grundsätzlich hat sich die Bezeichnung des Arbeitserziehers/in in der Vergangenheit gewandelt, sodass heute Einsatzgebiete in unterschiedlichen Bereichen möglich sind. Die Ausbildung erfolgt allerdings an Berufsfachschulen. Für eine berufsbegleitende Ausbildung sind sich zwei Möglichkeiten verfügbar: Eine zweijährige theoretische Ausbildung mit anschließendem Berufspraktikum in einer Praxiseinrichtung, sowie eine dreijährige Ausbildung in ständig dualer Form, in der ein Berufspraktikum beinhaltet ist.
Der Umfang der Anforderung hinsichtlich erbrachter Leistung unterscheidet sich dabei aber nicht: Bei beiden Wegen sind 1800 Stunden theoretischer Ausbildung und angeleitete Fachpraxis zu absolvieren. Was erste praktische Erfahrungen angeht, besteht ebenso wenig ein Unterschied: Hier sind 600 Stunden am Ende der Ausbildung vorzuweisen. Nach dem Abschluss erfolgt ein Antrag auf staatliche Anerkennung, woraufhin nach einem letzten Prüfungsgespräch die Anerkennung seitens des Regierungspräsidiums erfolgt.
Allerdings bestehen zu Ausbildung gewisse Voraussetzungen (siehe Quereinstieg). Die Standorte, die eine solche Ausbildung anbieten, erstrecken sich über ganz Deutschland in verschiedenen Einrichtungen.
Studium und Weiterbildung
Ein eigenes Studienfach gibt es für diese Beschäftigung nicht. Die Ausbildung erfolgt wie beschrieben an verschiedenen Berufsfachschulen. Wer diese Ausbildung absolviert, hat aber neben attraktiven Weiterbildungskursen auch die Möglichkeit, sich in verschiedenen Studienrichtungen weiterzubilden. Die angebotenen Weiterbildungskurse werden dabei in der Regel vom Arbeitgeber gefördert und sind fachlich breit gefächert, beispielsweise der Heil- und Sonderpädagogik, dem Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, Beratungsgespräche und vieles mehr.
Durch die fachliche Erweiterung des Berufsbegriffs kommen dabei einige Richtungen infrage: Psychologie, Pädagogik, soziale Studienrichtungen oder Lehramt an Förderschulen sind nur ein paar Beispiele für die Möglichkeiten, die eigene Ausbildung weiter zu vertiefen. Neben der Grundausbildung zum Arbeitserzieher/in besteht für die Auszubildenden auch die Möglichkeit, die Hochschulreife zu erlangen, um damit frühzeitig die Basis für den weiteren Bildungsweg zu legen.
Quereinstieg
Ein Quereinstieg ist nicht immer möglich. Vor dem Quereinstieg ins Berufsleben muss in jedem Fall die verpflichtende Ausbildung zum Arbeitserzieher/in absolviert werden. Auch diese Ausbildung kann nicht in jedem Fall von Quereinsteigern genutzt werden, um sich beruflich zu verändern. Es bestehen nämlich gewisse Voraussetzungen für die Ausbildung, dabei gibt es zwei Grundszenarien, die eine Ausbildung ermöglichen:
- Der Bewerber besitzt einen Realschulabschluss oder die Fachschulreife bzw. einen Abschluss mit gleichwertigem Bildungsstand plus abgeschlossener Berufsausbildung mit Ausmaß von mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer
- Der Bewerber besitzt einen Hauptschulabschluss bzw. einen Abschluss mit gleichwertigem Bildungsstand plus eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung UND (mindestens) zwei Jahre Praxiserfahrung.
Alle anderen Ausgangssituationen sind vom Bildungsangebot ausgeschlossen. Die Ausbildung kostet meist insgesamt mehrere Tausend Euro, wobei auch Fördermöglichkeiten bestehen (siehe Fördermaßnahmen).